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Digitaler Beitritt zu Genossenschaften: seit 2025 einfach, schnell und rechtskonform

  • 09.07.2025
  • Aus dem Verband

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Beitritt zu Genossenschaften vollständig digital möglich – ein bedeutender Fortschritt für die Mitgliedergewinnung und die Modernisierung der genossenschaftlichen Praxis.

Was hat sich konkret verändert?

Mit der neuen gesetzlichen Grundlage im Genossenschaftsrecht ist keine handschriftlich unterzeichnete Beitrittserklärung mehr erforderlich. Stattdessen genügt die sogenannte Textform – also z. B. ein Online-Formular oder eine E-Mail.

Das senkt nicht nur die Eintrittshürden für neue Mitglieder, sondern erleichtert auch den Genossenschaften die Mitgliedergewinnung erheblich. Denn viele Menschen in Deutschland besitzen keinen Drucker – digitale Lösungen sind also nicht nur moderner, sondern bauen Hürden ab.

Wie kann eine Genossenschaft den digitalen Beitritt umsetzen?

Wenn Sie schnellstmöglich von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ohne im Voraus die Satzung anzupassen, können Sie von der Übergangsvorschrift des § 177 Abs. 1 Nr. 1 GenG Gebrauch machen. Danach können Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft die Zulässigkeit des Beitritts in Textform beschließen, ohne dass es bereits einer Anpassung der Satzung bedarf. Alternativ ist natürlich auch die Änderung der Satzung dahingehend möglich, dass die Textform die dort noch niedergelegte Schriftform ersetzt. Bitte beachten Sie, dass Satzungsänderungen erst mit Eintragung in das zuständige Genossenschaftsregister wirksam werden (§ 16 Abs. 6 GenG).

Die Entscheidung, ob ein Mitglied aufgenommen wird, bleibt Genossenschaften erhalten und kann ebenfalls digital rückgemeldet werden.

Dann kann ein digitaler Beitritt über ein Online-Formular oder E-Mail eingerichtet werden. Eine Unterschrift wird beim digitalen Beitritt nicht mehr benötigt. Wir empfehlen dabei darauf zu achten, dass der digitale Beitritt auch für mobile Geräte funktioniert.

Digitale Prozesse über den Beitritt hinaus

Die Digitalisierung betrifft nicht nur den Beitritt, sondern auch weitere zentrale Mitgliederprozesse:

  1. Kündigung der Mitgliedschaft: Auch die Kündigung einer Mitgliedschaft kann künftig digital erfolgen – sofern die Satzung dies vorsieht, oder ein den Anforderungen des § 177 Abs. 1 GenG entsprechender Beschluss gefasst wurde. Mitglieder können ihre Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Formular einreichen. Wichtig ist, dass die Kündigungsfristen gemäß Satzung eingehalten werden. Eine digitale Bestätigung des Eingangs schafft Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten.
  2. Ausschluss von Mitgliedern: Der Ausschluss eines Mitglieds bleibt ein sensibles Thema und unterliegt weiterhin den satzungsgemäßen Regelungen. In § 68 Abs. 2 GenG ist zwingend bestimmt, dass der Beschluss, durch den das Mitglied ausgeschlossen wird, dem Mitglied vom Vorstand unverzüglich durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen ist. Dies ist nicht in digitaler Form zulässig.
  3. Übertragung von Geschäftsguthaben: Mitglieder, die ihre Geschäftsguthabenübertragen möchten, können dies ebenfalls digital anstoßen. Voraussetzung ist, dass die Satzung eine Übertragung vorsieht und der Erwerber die Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt. Der gesamte Prozess – von der Anfrage bis zur Zustimmung durch die Genossenschaft – kann digital abgebildet werden, was den Aufwand für alle Beteiligten reduziert.

Wir unterstützen bei der Umsetzung

Als Genoverband stehen wir Ihnen bei juristischen Fragen rund um den digitalen Beitritt zur Seite. Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen und organisatorischen Fragen zu Satzungsanpassung und Musterbeschlüssen. Für eine weitere Beratung stehen Ihnen die Expertinnen und Experten unserer AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft gerne zur Verfügung.

Für Neugründungen im Bereich der gewerblichen Ware wurden unsere Mustersatzungen dafür angepasst und können heruntergeladen werden: genossenschaften.de

Der digitale Beitritt ist ein großer Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit und Mitgliederfreundlichkeit. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, um Ihre Genossenschaft noch attraktiver zu machen – wir unterstützen Sie dabei!

Bei Fragen oder Interesse an einer juristischen Beratung wenden Sie sich gerne an unser Team.

AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft
Telefon: +49 69 69783385
E-Mail

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