11. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 05/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neue Ausgabe des Newsletters für unsere Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, wissenswerte fachspezifische Hintergründe, interessante Unternehmen sowie Neuigkeiten und Termine.
Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder uns.

Leiten Sie unseren Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter!

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

16. Mai 2024 | 17 Uhr

Der Genoverband e.V., das LandesNetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen e.V. und das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. sowie die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV laden Sie herzlich zum zweiten „Bericht aus Berlin“ ein. René Groß (Leiter Politik und Recht, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) wird in diesem Webseminar gemeinsam mit Anton Mohr (Referent für Strompolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) über die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen der Energiepolitik auf Bundesebene informieren. Dabei wird der Schwerpunkt auf den finalen Ergebnissen des Solarpakets I liegen. Darüber hinaus wird es einen Überblick über andere aktuelle Themen u.a. in der Wärmepolitik geben. Sie werden während der Veranstaltung ausreichend Zeit haben, Fragen zu stellen.

Das Webseminar richtet sich exklusiv an Energiegenossenschaften bzw. energieinteressierte Genossenschaften, die Mitglied in den genossenschaftlichen Regionalverbänden sowie dem LaNEG Hessen oder LaNEG Rheinland-Pfalz sind und ihre Mitglieder.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Die Teilnahme ist kostenlos.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV bietet gemeinsam mit dem Genoverband e.V. eine offene Online-Runde zum Thema Wärme an. Genossenschaften und Gründungsinitiativen, die sich für das Thema interessieren, haben so die Möglichkeit, sich dazu regelmäßig miteinander und mit Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Gesprächsrunden sind offen für alle wärmerelevanten Themen von der Planung und Umsetzung von Wärmenetzen bis hin zu Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung. Lassen Sie uns gemeinsam über Optionen für genossenschaftliche Geschäftsfelder sprechen und identifizieren, wie Sie aktiv Einfluss auf Planungsprozesse nehmen und die Wärmewende mitgestalten können.

Der erste Termin fand am 7. Mai 2024 statt und weitere Termine sind in einem Turnus von ca. sechs Wochen geplant.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Referent für Wärmepolitik & Elektromobilität der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

24./25. Mai 2024 | Heidelberg

In diesem Workshop des Netzwerks Energiewende Jetzt e.V. erwerben Frauen und FLINTA* (Frauen, Lesben, Inter-, Nonbinär-, Trans- und Agender-Personen) grundlegende Kenntnisse über die Komponenten, die Funktionsweise und den Aufbau von PV-Modulen. Die Teilnehmenden erfahren alles Nötige, um im nächsten Schritt selbst unter Anleitung Photovoltaik-Module aufzubauen, lernen Gleichgesinnte kennen und reflektieren über ihr Engagement im PV-Bereich. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Workshop ist Teil der Reihe „Frauen* hoch hinaus! Solar-Selbstbau und Perspektiven für Frauen*“.

Weitere Informationen & Anmeldung

5. Juni 2024 | 14 Uhr

Fördere die Energiewende und rede darüber – das ist manchmal leichter gesagt als getan. Viele Bürgerenergiegenossenschaften leisten vor Ort einen Beitrag zum Klimaschutz, möchten dafür neue Menschen gewinnen oder zu einem Bewusstseinswandel beitragen. Um dies gewinnbringend zu tun und Menschen begeistern zu können, ist es hilfreich, eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln. Im Online-Workshop des Netzwerks Energiewende Jetzt e.V. beginnen Sie – auf Basis des „Kommunikations-Toolkits für Energiegenossenschaften“ – eine Kommunikationsstrategie für ein konkretes Projekt zu erarbeiten.

Weitere Informationen & Anmeldung

14. Juni 2024 | 9:30 Uhr

In Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien Mieterinnen und Mieter direkt und günstig mit erneuerbarem Strom vom Dach versorgen, Speicher und Lademöglichkeiten für E-Autos bereitstellen und die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten – das geht! Alles, was Sie wissen müssen, um Photovoltaikprojekte für Mehrfamilienhäuser und Wohnquartiere zu planen und umzusetzen, erfahren Sie praxisnah in diesem Workshop des Netzwerks Energiewende Jetzt e. V. – von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die technische und praktische Umsetzung bis zu Vertragsgestaltung und Abrechnung. Sofern die Neuregelungen des Solarpakets I u. a. zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bis zum Workshop-Termin bekannt sind, werden auch die Änderungen und die damit verbundenen Chancen und Potenziale dessen thematisiert.

Weitere Informationen & Anmeldung

20. Juni 2024 | 10 Uhr

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen, in den nächsten Jahren eine Wärmeplanung als strategische Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet bis 2045 zu erstellen. Unterstützt werden sie dabei vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW), welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Kommunale Wärmewende mit einem breiten Informations- und Unterstützungsangebot zu beschleunigen. Ein Teil dieses Angebots sind die „KWW-Spezial“ genannten Webseminare, die unterschiedliche thematische Schwerpunkte behandeln. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat in verschiedenen Gesprächen darauf aufmerksam gemacht, dass Wärmegenossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten können. Daraufhin hat das KWW entschieden, ein KWW-Spezial zum Thema Wärmegenossenschaften zu machen. Jonas von Obernitz (Referent für Wärmepolitik & Elektromobilität der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) wird in seinem Beitrag darstellen, wo die Wärmegenossenschaften gerade in Deutschland stehen und welche Rolle sie bei der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende spielen können.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Kommunalvertreterinnen und -vertreter und leitende Angestellte aus (Bau-)Verwaltung und kommunalen Unternehmen sowie Klimaschutzmanagerinnen und -manager und Ingenieur- und Planungsbüros.

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Online-Seminar: Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften

22. Mai 2024 | 9-15 Uhr

Die Herausforderungen an eine ehrenamtliche Tätigkeit in Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft sind beachtlich gestiegen. Wussten Sie, dass das Gesetz im Falle der Organhaftung nicht zwischen haupt- und ehrenamtlich tätigen Vorständen und Aufsichtsräten differenziert? Umso wichtiger ist es daher, dass sich künftige oder derzeitige Vorstände bzw. Aufsichtsräte genau mit ihrem Aufgabenspektrum vertraut machen als auch Rechte und Pflichten kennen.

Weitere Informationen & Anmeldung


Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 1 Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung

23. Mai 2024 | 9-16 Uhr
20. November 2024 | 9-16 Uhr


Weitere Informationen & Anmeldung


Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 2 Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen

9. Juli 2024 | 9-16 Uhr
26. November 2024 | 9-16 Uhr

Weitere Informationen & Anmeldung


Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 3 Compliance

9. Dezember 2024 | 16-17:30 Uhr
10. Dezember 2024 | 16-17:30 Uhr

Dieses Webinar besteht aus 2 Teilen von jeweils ca. 90 Minuten und ist nur gemeinsam buchbar.

Weitere Informationen & Anmeldung


Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 4 Grundlagen des „Integrierten Corporate Governance Systems"

4. Dezember 2024 | 16-17:30 Uhr

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Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 5 IT-Sicherheit und Cyber-Security

11. Dezember 2024 | 16-17:30 Uhr

Weitere Informationen & Anmeldung

Zur Sitzung des Fachrates der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften treffen sich zweimal jährlich derzeit 15 gewählte Mitglieder aus den Kreisen der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften des Genoverbandes.

Am 24. und 25. April 2024 trafen sich die Mitglieder des Fachrates zu einer Fachratssitzung im Odenwald. Der Fachratsvorsitzende Christian Breunig begrüßte die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten der Energiegenossenschaft Odenwald eG in Erbach, deren Vorstandsmitglied er ist.


Die im Vorfeld der Fachratssitzung seitens des Vorsitzenden bei den Mitgliedern der Fachvereinigung erfragten aktuellen Themen wurden ebenso wie neue Themen gleichermaßen diskutiert und besprochen.
Den Teilnehmenden bot sich ein interessantes Programm. Am 1. Tag wurden im „Update des Verbandes“ u. a. die Themen „Due Diligence für Windkraftanlagen“ und das „Bürgerenergiegesetz“ behandelt sowie über die konjunkturelle Lage in Deutschland und die wirtschaftliche Situation des Genoverbandes berichtet.

Über die Hürden und Herausforderungen bei der Wandlung von einer rein ehrenamtlich geführten Genossenschaft zu einer Genossenschaft mit hauptamtlichem Vorstand gab es einen anschaulichen Vortrag eines betroffenen Vorstandsmitgliedes. Im „Bericht aus Berlin“ ging es schwerpunktmäßig um das Solarpaket I.

Am Abend trafen sich die Mitglieder zu einer mittelalterlichen Stadtführung und ließen den Tag bei einem gemeinsamen Abendessen ausklingen.
Am 2. Tag wurde die „Implementierung moderner KI-Lösungen in die Arbeitswelt“ vorgestellt mit all ihren Chancen und Risiken. Des Weiteren gab es einen Vortrag zum Thema „Medizinische Versorgungszentren auf dem Land – eine Vorlage für Genossenschaften“.

Neben der Vorstellung der Energiegenossenschaft Odenwald eG (EGO) konnten auch die neugebaute PV-Freiflächenanlage Mossautal und der Neubau der Energie-KiTa Mossautal besichtigt werden, wodurch die Teilnehmenden einen intensiven Einblick in die beiden wesentlichsten Geschäftssparten der EGO bekommen haben.

Fazit der Veranstaltung: Viele interessante Gespräche, offener Austausch, Wertschätzung.

Die im Vorfeld der Fachratssitzung eingereichten Fragen zu verschiedenen Themen der Fachvereinigung werden über die Newsletter und über entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Genoverbandes beantwortet.

Die nächste Fachratssitzung findet am 6. November 2024 online statt.

Im Zuge der letzten Novellierungen des BAFA-Förderprogramms sind die Hürden für die Inanspruchnahme einer Bundesförderung für die Erstellung einer Klimabilanz (auch Treibhausgasbilanz oder CO2-Bilanz genannt), insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, stark gesunken. Das Programm unter der Bezeichnung „Modul 5 - Transformationsplan“ ist Teil des BAFA-Investitionsprogramms: „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)". Die Bezeichnung „Transformationsplan“ umfasst dabei die wesentlichen Bestandteile der geförderten Inhalte: u. a. die Ermittlung des IST-Zustands (die Klimabilanz und deren Ergebnisse), die Formulierung eines Treibhausgas-Neutralitätsziels bis spätestens 2045 sowie die Festlegung des SOLL-Zustands (konkretes Reduktionsziel, wobei dessen Einhaltung nicht bindend ist). Anders als bei den Modulen 1 – 4 und 6 erfolgt die Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Nähere Informationen finden Sie unter:
BMWK-Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz – Förderrahmen (wettbewerb-energieeffizienz.de)

Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen bzw. 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme beträgt grundsätzlich 60.000 EUR.

Die Berechnung einer Klimabilanz ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem ganzheitlichen Klimamanagement und der damit verbundenen nachhaltigen Transformation des eigenen Unternehmens. Wichtig dabei ist, dass die Bilanz nach einheitlichen, international anerkannten Methodenstandards wie dem „Greenhouse Gas Protocol“ erstellt werden sollte. Die unternehmenseigene Klimabilanz fördert die Aussagefähigkeit im Hinblick auf die zunehmenden externen Anforderungen und/oder auf diverse umweltbezogene Anfragen (bspw. aus der Lieferkette). Darüber hinaus geht deren erstmalige Erstellung für gewöhnlich mit Verbesserungen im Datenerhebungsprozess und einer Verbesserung der Datenqualität einher, was wiederum die Erstellung der Folgebilanzen deutlich erleichtert.

Gerne beraten wir Sie zu den Anforderungen rund um das Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Transformationsplans sowie bei der Antragstellung.

Iacob-Lucian Mărginean

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 030 26472 7082

In einer Zeit, in der die Dringlichkeit des Klimawandels immer deutlicher wird, stehen immer mehr Unternehmen vor den Herausforderungen, den wachsenden Marktansprüchen und den gestiegenen Anforderungen der Regulatorik (Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD) zu entsprechen. Auf der „Pariser Klimakonferenz“ (COP 21) im Jahr 2015 einigte sich die Staatengemeinschaft erstmals verbindlich darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Zudem hat der EU Green Deal das ehrgeizige Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen – ein Ziel, das eine gründliche Planung und Umsetzung erfordert.

Daraus entsteht die Suche nach Lösungsansätzen, um Emissionen zu managen und ihre Klimawirkung zu minimieren.

Eine mögliche Lösung könnten die Softwareprodukte von right. based on science sein, die mit dem X-Degree Compatibility (XDC) Modell arbeiten. Diese unterstützen Unternehmen dabei, Emissionen zu messen, zu kontrollieren und zu reduzieren und das in einer °C Zahl, die einfach verständlich, greifbar und transparent ist.
Dafür wird ein Emissionsbudget für jedes Unternehmen in jedem Sektor definiert, welches je nach Strategie verwendet werden kann. Zudem entspricht es den Anforderungen des EU Green Deals, da es die Logik der Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Emissionen verfolgt.

Die AWADO Agrar- und Energieberatung hat sich für diese Partnerschaft entschieden, um den Mitgliedern des Genoverbandes und ihren Drittmarktkunden zu ermöglichen, ihre Klimawirkung zu berechnen, zu analysieren und vor allem zukunftsgerichtet zu steuern. Vor allem soll sie aber auch auf wissenschaftsbasierte Art und Weise den Anforderungen der CSRD gerecht werden.

Die Kennzahl, die das XDC-Modell liefert – die Frage, um wie viel Grad sich das Klima erwärmen würde, wenn die gesamte Welt die gleiche Klima-Performance hätte, wie die betrachtete wirtschaftliche Einheit –, ermöglicht es Unternehmen, fundierte Entscheidungen zu treffen und erfolgreich in einer 1,5°C-Wirtschaft zu agieren.

Isabel Sophie Knittelfelder

Beratung und Betreuung Genossenschaften III

  • 069 6978 3291

Im Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt, bei der die Bürgerinnen und Bürger der EU die Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Das Parlament wählt anschließend den Präsidenten oder die Präsidentin und entscheidet über die Mitglieder der Europäischen Kommission. Der Ausgang der Wahl ist somit entscheidend für die politische Richtung der EU in den nächsten fünf Jahren und wirkt sich direkt auf die Bereiche Energie und Klimaschutz aus.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat gemeinsam mit REScoop (European federation of citizen energy cooperatives) wie auch mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), deren Mitglied der DGRV ist, an jeweils einer Veröffentlichung mitgearbeitet. Darin werden zentrale Forderungen an das zukünftige EU-Parlament gerichtet. Dabei wurde die Bedeutung der Energiegenossenschaften für das Gelingen der dezentralen Energiewende und für mehr Akzeptanz und Teilhabe beim Ausbau der erneuerbaren Energien hervorgehoben. Dafür ist es wichtig, dass förderliche Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften und -genossenschaften für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Energiemarkt geschaffen werden. Ermöglicht werden sollte dies unter anderem durch Finanzierungsprogramme und die richtige Ausgestaltung von staatlichen Beihilferegelungen. Außerdem sollte die EU ihre Mitgliedsstaaten auf die Umsetzung von Energy Sharing drängen, sodass Bürgerenergieprojekte den selbsterzeugten Strom aus ihren Anlagen mit ihren Mitgliedern teilen können.

Das Manifest von REScoop finden Sie hier.

Europawahl 2024 – DGRV

Um den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Mietshäusern voranzutreiben, sieht das finale Wachstumschancengesetz nun eine Ausweitung des Spielraums für Wohnungsbaugenossenschaften vor.

Das Wachstumschancengesetz (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness), mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesteigert werden soll, erhöht die Unschädlichkeitsgrenze für Mieterstromprojekte in § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz auf 30 Prozent. Die Regelung findet auch auf die geplante gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Anwendung. Ferner wurde die gewerbesteuerliche Kürzung in § 9 Abs. 1 S. 3 b Gewerbesteuergesetz bei der Erzielung von Einnahmen aus der Lieferung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen im Sinne des EEGs von 10 % auf 20 % erhöht.

Den Gesetzestext finden Sie hier.
Wachstumschancengesetz verabschiedet – DGRV

Seit dem 1. April 2024 können Betreibende von Photovoltaik-Balkonanlagen eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) nutzen. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert. Im Zuge dessen hat die Bundesnetzagentur ein Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ veröffentlicht, in dem sie die Betreibenden detailliert durch den Anmeldeprozess führt. Weitere Neuerungen sind der Assistent, der durch alle Formularseiten führt und ein Informationsfeld mit Hinweisen zu den verschiedenen Daten.

Die Vereinfachung ist eine Maßnahme zur Entbürokratisierung und Teil des kommenden Solarpakets. Dieses wird enthalten, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken, die im MaStR einzutragenden Daten reduziert werden. Außerdem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR ist in Zukunft ausreichend. Der zuständige Netzbetreiber wird durch die Bundesnetzagentur automatisch über das Balkonkraftwerk informiert, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Das Merkblatt „Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke" finden Sie hier.
Zum Marktstammdatenregister gelangen Sie hier.

Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ veröffentlicht – DGRV

Die Kanzlei Liesegang & Partner ist spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und bietet auf ihrer Website gegen ein geringes Entgelt Muster für Energie- und Photovoltaikverträge an. Folgende Muster können Sie erwerben:


• Mieterstromvertrag (Komplett- oder Teilbelieferung)
• Mieterstromvertrag mit Mieterstromförderung nach dem EEG
• Gestattungsvertrag zur Installation einer Photovoltaik-Anlage
• Vermietung/Verpachtung einer Photovoltaik-Anlage
• Nutzungsvertrag über ein Grundstück für einen Windpark
• Rahmenvertrag über Nutzung städtischer Dachflächen für Photovoltaik
• Options- und Nutzungsvertrag Photovoltaik
• Mietvertrag zur Errichtung, Betrieb und Wartung einer Photovoltaikanlage
• Stromeinspeisungsvertrag für Photovoltaikanlagen
• Kaufvertrag über eine Solaranlage
• Wartungsvertrag für eine Photovoltaikanlage

Zur Website

Die Flyer-Vorlagen des LaNEG Rheinland-Pfalz e.V. können Sie nutzen, um Interessierte für eine Tätigkeit im Vorstand oder Aufsichtsrat, für die Mitarbeit in einer AG oder für die Übernahme einzelner Aufgaben zu gewinnen. Die Flyer stellen die Genossenschaft knapp vor, skizzieren die Anforderungen, die mit den jeweiligen Ämtern und Aufgaben verbunden sind, und machen Lust, sich einzubringen. Die Vorlagen sind im .doc-Format erstellt und können von Bürgerenergiegenossenschaften kostenlos genutzt werden. Der Text kann mit einem gängigen Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word) nach Bedarf ergänzt, verändert oder umgeschrieben werden. Die fertigen Texte sind in eine pdf-Datei umzuwandeln – zum besseren Versenden und/oder Ausdrucken.

Zum Download

Auf dem Weg zum Klimaschutz: Awo und BEG-58 treiben Energiewende voran

Global denken – lokal handeln! Auf den Dächern des Seniorenzentrums am Haunerbusch – das Zentrum gehört zum Awo-Bezirksverband Westliches Westfalen – wird umweltfreundlicher Strom produziert und auch vor Ort direkt verbraucht.
(come-on.de)

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Sonsbecker Energiegenossenschaft ist gegründet


Die Genossenschaft, bestehend aus engagierten Bewohnern Sonsbecks, plant die Installation von Solaranlagen, Windrädern und anderen nicht fossilen Energiequellen, um die lokale Energieversorgung auf nachhaltige Weise zu verbessern.
(RHEINISCHE POST)

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Das Konzept für ein Nahwärmenetz in Oberhone wird konkret

Auf Initiative einiger Einwohner plant Oberhone seit vergangenem Jahr, ein Nahwärmenetz aufzubauen, das mit einem zentralen regenerativen Energieerzeuger möglichst viele Haushalte versorgt. Die Interessengemeinschaft wird jetzt die Gründung einer Genossenschaft vorantreiben, um das Projekt umzusetzen.
(werra-rundschau.de)

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Ich habe Ihnen schon einiges über Mediation erzählt und konnte vielleicht auch den ein oder anderen Zweifler überzeugen. Und genau um die Zweifler soll es heute gehen.

Ein paar kluge Köpfe[1] haben sich die Frage gestellt, was Personen daran hindert, sich für eine Mediation zu entscheiden. „Die letzte Hürde“ sozusagen, die sie davon abhält, dies als mögliche Alternative in Betracht zu ziehen. Schade eigentlich, da Umfragen zeigen, dass fast jeder, der bereits an einer Mediation teilgenommen hat, es auch wieder tun würde. Und das unabhängig davon, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Also liebe Zweifler, aufgepasst! Finden Sie sich hier wieder?

1. Mangelnde Bekanntheit bzw. Aufklärung über das Verfahren:

„Was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht.“ Viele wissen nicht, was Mediation ist. Kein Wunder, wird es doch ständig mit MediTation verwechselt ? Informieren Sie sich. Das geht bei uns auch unverbindlich.

2. Zweifel an der Neutralität des Mediators:

Schwer vorstellbar, dass sich jemand Fremdes (oder auch Bekanntes) zwischen zwei Streithähne setzt und keine Partei ergreift? Zumal immer einer recht hat? Falsch: Erstens haben immer beide recht (aus ihrer Sicht), zweitens geht es nicht darum, Recht zu sprechen, drittens ist es unser Job, neutral zu sein. Sollten Sie (auch während einer Mediation) das Gefühl haben, ihr Mediator sei nicht neutral, sprechen Sie es an. Es steht jeder Partei frei, die Mediation jederzeit zu beenden.

3. Zweifel daran, einen guten Mediator finden zu können:

Easy! Rufen Sie uns an. Wir sind Profis!

4. Mangelnde Vertraulichkeit:

Sie sollen sich mit jemandem an einen Tisch setzen, dem Sie (vielleicht) die Pest an den Hals wünschen? Sollen möglicherweise Informationen preisgeben oder gar Emotionen zeigen? Das wird doch sicherlich im Nachgang gegen Sie verwendet werden! Falsch! Fragen Sie sich mal, ob Ihr Gegenüber mit demselben Gedanken dort ist. Grundsätzlich unterliegt die Mediation dem Prinzip der Vertraulichkeit. Hierfür sind sowohl der Mediator als auch die Medianden verantwortlich. Auch hier gilt: Sprechen Sie es an. Sagen Sie es, wenn Sie Ihrem Gegenpart nicht über den Weg trauen.

5. Grundlegende Ablehnung des Verfahrens:

Dieses Recht steht jedem zu. Daher auch das Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand wird gezwungen. Manchmal kann aber ein Perspektivwechsel ganz neue Wege bereiten.

6. Präferenz des Rechtsweges:

Auch das ist völlig in Ordnung, nur oftmals teurer, als sich auf das Experiment Mediation einzulassen.

Stimmen Sie in ein oder mehreren Punkten überein? Mein Appell an Sie: Lassen Sie sich darauf ein. Vielleicht wird es Sie überraschen, vielleicht auch nicht. Aber immerhin sind Sie dann um eine Erfahrung reicher.


[1] Kals, E./Ittner, H./ Freund, S./Eilers, R., Barrieren überwinden – Die Nutzung und Verbreitung von Mediation im Längsschnitt, in: Konfliktdynamik, 7. Jg., Heft 4/2018, S. 292-300
Stefanie Herfort Profil bild

Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

  • 0211 16091-4679

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