12. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 06/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neue Ausgabe des Newsletters für unsere Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, wissenswerte fachspezifische Hintergründe, interessante Unternehmen sowie Neuigkeiten und Termine.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder .

Leiten Sie unseren Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter!

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder um die Teilnahme an der Jahresumfrage der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV bitten. Um den Arbeitsaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, wird wieder eine anwenderfreundliche Online-Umfrage durchgeführt. Uns ist bewusst, dass diese Umfrage für Sie mit einem Sonderaufwand verbunden ist.

Wir benötigen aber diese Zahlen, um die Energiegenossenschaften gegenüber Politik und Wirtschaft auf Bundesebene weiterhin erfolgreich zu vertreten.

>>> Bitte nehmen Sie hier an der „Jahresumfrage Energiegenossenschaften 2024“ teil.

Die Beantwortung dauert etwa 15 Minuten. Die Umfrage läuft noch bis zum 15. Juni 2024.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

24. Juni 2024 | 17:00 Uhr

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV bietet gemeinsam mit dem Genoverband e.V. eine offene Online-Runde zum Thema Wärme an. Genossenschaften und Gründungsinitiativen, die sich für das Thema interessieren, haben so die Möglichkeit, sich regelmäßig miteinander und mit Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Gesprächsrunden sind offen für alle wärmerelevanten Themen von der Planung und Umsetzung von Wärmenetzen bis hin zu Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung. Lassen Sie uns gemeinsam über Optionen für genossenschaftliche Geschäftsfelder sprechen und identifizieren, wie Sie aktiv Einfluss auf Planungsprozesse nehmen und die Wärmewende mitgestalten können. Der nächste Termin ist am 24. Juni von 17 – 18:30 Uhr, weitere Termine sind dann in einem Turnus von ca. sechs Wochen geplant.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei , Referent für Wärmepolitik & Elektromobilität der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

14. Juni 2024 | 10:00 Uhr

Mit dem jüngst verabschiedeten Solarpaket I der Bundesregierung werden zahlreiche relevante Änderungen im EEG – insbesondere im PV-Bereich – sowie auch in verschiedenen Gesetzen darüber hinaus eintreten. In der Webkonferenz werden die wichtigsten Neuregelungen unter die Lupe genommen und es wird mit Ihnen gemeinsam über die Auswirkungen auf die Branche diskutiert.

Die kostenfreie Veranstaltung findet am 14. Juni 2024 von 10 bis 13 Uhr als reines Onlineformat statt.

Das Programm finden Sie hier. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link zu der Veranstaltung an: Zur Anmeldung. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.
Gerne können Sie diese Veranstaltungsankündigung an Ihre Kunden, Geschäftspartner und andere Interessierte weiterleiten!

14. Juni 2024 | 9:30 Uhr

In Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien Mieterinnen und Mieter direkt und günstig mit erneuerbarem Strom vom Dach versorgen, Speicher und Lademöglichkeiten für E-Autos bereitstellen und die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten – das geht! Alles, was Sie wissen müssen, um Photovoltaikprojekte für Mehrfamilienhäuser und Wohnquartiere zu planen und umzusetzen, erfahren Sie praxisnah in diesem Workshop des Netzwerks Energiewende Jetzt e.V. – von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die technische und praktische Umsetzung bis zu Vertragsgestaltung und Abrechnung. Sofern die Neuregelungen des Solarpakets I u. a. zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bis zum Workshop-Termin bekannt sind, werden auch die Änderungen und die damit verbundenen Chancen und Potenziale dessen thematisiert.

Weitere Informationen & Anmeldung

20. Juni 2024 | 10 Uhr

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen, in den nächsten Jahren eine Wärmeplanung als strategische Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet bis 2045 zu erstellen. Unterstützt werden sie dabei vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW), welches es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Kommunale Wärmewende mit einem breiten Informations- und Unterstützungsangebot zu beschleunigen. Ein Teil dieses Angebots sind die „KWW-Spezial“ genannten Webseminare, die unterschiedliche thematische Schwerpunkte behandeln. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat in verschiedenen Gesprächen darauf aufmerksam gemacht, dass Wärmegenossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten können. Daraufhin hat das KWW entschieden, ein KWW- Spezial zum Thema Wärmegenossenschaften zu machen. Jonas von Obernitz (Referent für Wärmepolitik & Elektromobilität der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften) wird in seinem Beitrag darstellen, wo die Wärmegenossenschaften gerade in Deutschland stehen und welche Rolle sie bei der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende spielen können.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an Kommunalvertreterinnen und -vertreter und leitende Angestellte aus (Bau-)Verwaltung und kommunalen Unternehmen sowie Klimaschutzmanagerinnen und -manager und Ingenieur- und Planungsbüros.

Weitere Informationen & Anmeldung

Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 1 Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung

18. November 2024 | 9 bis 16 Uhr

Weitere Informationen & Anmeldung


Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 2 Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen

9. Juli 2024 | 9 bis 16 Uhr
26. November 2024 | 9 bis 16 Uhr


Weitere Informationen & Anmeldung


Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 3 Compliance

9. Dezember 2024 | 16 bis 17:30 Uhr
10. Dezember 2024 | 16 bis 17:30 Uhr

Dieses Webinar besteht aus 2 Teilen von jeweils ca. 90 Minuten und ist nur gemeinsam buchbar.

Weitere Informationen & Anmeldung


Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 4 Grundlagen des „Integrierten Corporate Governance Systems"

4. Dezember 2024 | 16 bis 17:30 Uhr

Weitere Informationen & Anmeldung


Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 5 IT-Sicherheit und Cyber-Security

11. Dezember 2024 | 16 bis 17:30 Uhr

Weitere Informationen & Anmeldung

Bundestag und Bundesrat haben am 26. April 2024 das Solarpaket I (Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf des Solarpakets I aus dem August letzten Jahres wurden Regelungen zur Batteriespeicherung, für die Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und für deutschlandweit einheitliche technische Anschlussbedingungen ergänzt. Allerdings fehlt es weiterhin an den Regelungen zum Energy Sharing. Bei der Duldungspflicht für die Verlegung von Leitungen kam es entgegen dem ursprünglichen Vorschlag zu einer Verschlechterung und gilt nur für Flächen der öffentlichen Hand. Das Gesetzespaket wird größtenteils am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für vergütungsrechtliche Neuerungen bedarf es zusätzlich noch der beihilferechtlichen Genehmigung, so dass diese erst später ihre Wirkung entfalten können.

Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
1. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
2. Verbesserungen beim Mieterstrom
3. Nachbesserung bei Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften
4. Weniger Bürokratie bei Solarstrom im Gewerbe
5. Besondere Förderung von Agri-PV und Parkplatzüberdachung
6. Unkomplizierte Nutzung von Balkonkraftwerken

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Damit Haushalte in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit wird eine unkomplizierte Möglichkeit zur Eigenversorgung hinter dem Netzanschlusspunkt von mehr als einer Wohnung durch dieselbe Photovoltaikanlage geschaffen. Über die Aufteilung der Strommengen können die Haushalte frei entscheiden. Dafür soll zukünftig neben dem Stromliefervertrag ein weiterer Nutzungsvertrag abgeschlossen werden können.
Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Auch Stromspeicher sollen in das Konzept eingebunden werden dürfen.

Verbesserungen beim Mieterstrom
Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang war gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.

Weniger Bürokratie bei Solarstrom im Gewerbe
Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt (kW) zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.

Zudem wird mit der Beschlussfassung des Bundestags die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen bis 750 kW um 1,5 Cent je Kilowattstunde angehoben. Dach-PV-Projekte über 750 kW müssen sich allerdings künftig wieder an Ausschreibungen beteiligen. Im Gegenzug für die Verringerung der Ausschreibungsgrenze von zuvor einem Megawatt werden die jährlichen Ausschreibungsmengen erhöht.

Nachbesserung bei Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften
Für Bürgerenergiegesellschaften gibt es eine Ausnahme von Ausschreibungen für die Umsetzung von PV-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen. Aufgrund der bestehenden Regelungen zur Anlagenzusammenfassung waren Bürgerenergie-Projekte in gewissen Fallkonstellationen weiterhin zur Ausschreibungsteilnahme verpflichtet. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle nachgesteuert, sodass der Ausbau von Bürgerenergieprojekten und Nicht- Bürgerenergieprojekten sich nicht mehr gegenseitig blockieren.

Besondere Förderung von Agri-PV und Parkplatzüberdachung
Die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV- Freiflächenanlagen soll besonders gefördert werden, die sogenannte Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Um mehr versiegelte Flächen zu nutzen, sollen Solarstromanlagen auch auf Parkplätzen gefördert werden.
Parkplatzüberdachungen werden künftig in den Ausschreibungen durch eine bevorzugte Bezuschlagung und einen höheren Höchstwert sowie im kleinen Segment durch eine höhere Einspeisevergütung gefördert.

Für neue PV-Freiflächenanlagen werden fünf Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt, von denen Betreiber mindestens drei einhalten müssen. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen.

Unkomplizierte Nutzung von Balkonkraftwerken
Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannte Balkonkraftwerke, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Digitale Stromzähler sind nun nicht mehr notwendig, es können leistungsfähigere Solarstromanlagen installiert werden und auch der einfache Anschluss über die Steckdose ist möglich.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich u. a. mit einer Stellungnahme und durch die Teilnahme am zweiten Solargipfel in den Prozess eingebracht und wird sich auch weiterhin im Interesse der Energiegenossenschaften intensiv in den Gesetzgebungsprozess zum Solarpaket I einbringen. Der Fokus der politischen Arbeit der Bundesgeschäftsstelle und der genossenschaftlichen Regionalverbände wird dabei auf der schnellstmöglichen Umsetzung des Vorschlags zur Einführung von Energy Sharing in Deutschland und der Streichung der Projektbeschränkung bei BEG-Projekten liegen.

Solarpaket I verabschiedet – DGRV

Die Westnetz GmbH (Verteilnetzbetreiber der Dortmunder Westenergie AG) hat das neue Online-Portal „Schnelle Netzanschlussprüfung“ (SNAP) ins Leben gerufen. Es richtet sich an Projektplanende von Photovoltaik-, Windkraft- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden sollen, und auch allgemein an Personen, die an dem Thema interessiert sind. Das Online-Portal bietet einen schnellen Überblick über die Anschlussmöglichkeiten für Anlagen ab 30 kW sowie Auskunft zur Entfernung des geplanten Standorts vom nächsten möglichen Netzanschlusspunkt. Dabei ist zu beachten, dass das Ergebnis der schnellen Netzanschlussprüfung zunächst unverbindlich ist. Ein bestimmter Netzanschlusspunkt kann erst garantiert werden, wenn alle für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen vorliegen und ein Rechtsanspruch festgelegt wird.

Zum SNAP

Der Energieatlas NRW stellt eine neue Karte zur Verfügung. Diese fungiert als Transparenzplattform zum Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG), welches besagt, dass Betreibende von Windenergievorhaben dazu verpflichtet sind, anwohnenden Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden Beteiligungsmodelle anzubieten. Im nächsten Schritt treten die Standortgemeinden mit den Vorhabenträgern in Verhandlung und einigen sich idealerweise auf ein Beteiligungsmodell. Sollte keine Einigung erreicht werden, greift automatisch die Pflicht zum Angebot der Ersatzbeteiligung. Vorhabenträger sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Vorhaben innerhalb von vier Wochen nach erteilter Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg zu melden. Im Anschluss werden die Daten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen übermittelt und zeitnah auf der Transparenzplattform veröffentlicht.

Da das Meldeportal für Vorhaben, die unter das BürgEnG fallen, momentan noch programmiert wird, müssen neue Vorhaben per E-Mail gemeldet werden. Auch die Transparenzplattform wird noch weiter ausgebaut: neben mehr Vorhaben sollen auch weitere Informationen und Statistiken folgen.

Zur Transparenzplattform

Mit dem neuen „Sachsenkredit“ soll die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen, Speichern und Wärmepumpen finanzielle Unterstützung bekommen. Wie das sächsische Energieministerium mitgeteilt hat, ist das Darlehen für Investitionen ab 35.000 Euro und bis zu 5 Millionen Euro vorgesehen, die einen Tilgungszuschuss von grundsätzlich 10 Prozent und bis zu 20 Prozent für den Stromspeicher bekommen können. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und den Konditionen des Förderprogramms sowie die Möglichkeit, den Sachsenkredit zu beantragen, finden Sie auf der Website der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher - sab.sachsen.de

„Wissen vor 8 Zukunft“: Energy Sharing – Energiewende von unten

„Energy Sharing" ist ein Lösungsansatz, um die Energiewende zu bewältigen. Hier investieren Bürger gemeinsam in lokale Energieinfrastrukturen.
(ARD-Mediathek)

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Größter Bürger-Solarpark Niedersachsens und Thüringens eingeweiht

Der Bürger-Solarpark Dörnten Ost mit einer Spitzenleistung von 11,13 Megawattpeak wurde am 20. April 2024 eingeweiht.
(pv-magazine.de)

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Bürger-Energiegenossenschaft Solarwärme Bracht eG speichert Solarwärme

Im hessischen 900-Einwohner-Dorf Bracht entsteht ein bislang einzigartiges genossenschaftliches Wärmenetz. Es soll über das gesamte Jahr zu 70 Prozent mit Solarenergie versorgt werden. Möglich macht dies ein großer Erdbecken-Wärmespeicher.
(solarserver.de)

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Großes Solarpark-Paket in Langenbruck (Bayern): Interessierte können sich beteiligen

Spezielles Beteiligungs-Angebot für Einwohner der Gemeinde Reichertshofen. Ein Vorhaben der "Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land eG"
(pfaffenhofen-today.de)

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