15. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 09/24

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liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neue Ausgabe des Newsletters für unsere Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, wissenswerte fachspezifische Hintergründe, interessante Unternehmen sowie Neuigkeiten und Termine.

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Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Der Bundestag hat Änderungen zur Digitalisierung des Genossenschaftsrechts beschlossen, die auf Empfehlung des Rechtsausschusses in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eingebracht wurden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft wird so kurzfristig möglich.

Die neuen Regelungen entsprechen mit wenigen Ausnahmen den Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Auch für die Beteiligung an der Genossenschaft mit weiteren Geschäftsanteilen und die Kündigung der Mitgliedschaft wird künftig die Textform ausreichen. Zudem wurde der Weg für rein digitale Genossenschaftsgründungen geebnet.

Die Änderungen des Genossenschaftsgesetzes werden zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, sofern die Änderungen bis Ende des Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. (Im Fall einer späteren Veröffentlichung verschiebt sich der Termin auf den 1. März 2025.)

Für die nun beschlossenen Änderungen zur Digitalisierung setzt sich der DGRV seit Jahren ein, etwa bei der rechtssicheren Verankerung der virtuellen General- und Vertreterversammlungen, beim Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform oder dem anschließenden Referentenentwurf.

Die Änderungen zur Digitalisierung im Genossenschaftsgesetz finden Sie in Artikel 22 (Seite 39 bis 42) im finalen Gesetzesentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hier.

Digitaler Genossenschaftsbeitritt beschlossen – DGRV

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 4. Juli 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt. In unserer nun veröffentlichten Stellungnahme haben wir möglichst alle Interessen des genossenschaftlichen Verbunds berücksichtigt und uns mit dem Dachverband der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft GdW abgestimmt. Wir begrüßen die Initiative des Ministeriums sehr. Insbesondere für den digitalen Beitritt und die Ablösung der Schriftformerfordernis durch die Textform im Genossenschaftsgesetz hat sich der DGRV seit Jahren eingesetzt und dies immer wieder in den Dialog mit dem Gesetzgeber eingebracht.

Die Stellungnahme bezieht sich auf alle zentralen Punkte des Referentenentwurfs:

1.) Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften: Die meisten Schriftformerfordernisse werden durch die Textform abgelöst. Das heißt, dass z. B. für den Beitritt jetzt kein ausgedrucktes und unterschriebenes Dokument mehr erforderlich ist. Damit wird der Beitritt zur Genossenschaft jetzt auch per Smartphone möglich sein. Neben dem Genossenschaftsbeitritt gilt dies auch für die Errichtung der Satzung oder die Kündigung der Mitgliedschaft. Außerdem werden digitale Versammlungsformate weiter vereinfacht. So sollen die Mitglieder in hybriden Versammlungen für eine Übergangszeit auch ohne entsprechende Satzungsregelung digital abstimmen können.

2.) Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Hier sind mehrere Regelungen vorgesehen, die u. a. den Gründungsprozess vereinfachen und beschleunigen sollen. Ein wesentlicher Vorschlag sind die kürzeren Fristen für die Registergerichte bei Eintragungen. Zudem soll auch eine Klarstellung erfolgen, dass sich Energiegenossenschaften ausschließlich an Windenergieanlagen beteiligen können. Dabei muss sichergestellt werden, dass der Förderzweck mittelbar oder unmittelbar verfolgt wird.

3.) Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften: Schließlich sind noch Maßnahmen gegen den Missbrauch der genossenschaftlichen Rechtsform vorgesehen, dabei u. a. eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ finden Sie hier.

Die Meldung zum Referentenentwurf des BMJ sowie den Entwurf selbst und die Synopse finden Sie hier.

Genossenschaftsgesetz wird digitaler – DGRV

Die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am Ausbau erneuerbarer Energien sichert die Akzeptanz der Projekte und steigert die regionale Wertschöpfung. Auch wenn die Bundesregierung bereits erste Schritte in diese Richtung getätigt hat, fehlt aus Sicht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und über 70 weiterer Organisationen eine Gesamtstrategie. In einem gemeinsamen Appell wird die Bundesregierung aufgefordert, mit Zivilgesellschaft und Branchenverbänden zu einem Gipfel zusammenzukommen und ein Gesetzespaket mit Maßnahmen zur Förderung von Bürgerenergie zu entwickeln.

Bei richtiger Ausgestaltung der Rahmenbedingungen bietet die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Chancen für eine erfolgreiche Energiewende und mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Ausbaus und dem Zugang zu kostengünstiger und grüner Energie. Hierfür sollten neue Formen demokratischer Mitbestimmung bei Veränderungen vor Ort, attraktive finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sowie eine Stärkung der Bürgerenergie gesetzlich verankert werden. Die Bundesgeschäftsstelle hat sich insbesondere mit einem Gesetzentwurf zur Förderung von Energy Sharing sowie einem konkreten Vorschlag für ein bundeseinheitliches Bürgerbeteiligungsgesetz eingebracht. Nun wird ein Bürgerenergie-Gipfel gefordert, auf dem diese und weitere vorliegende Vorschläge gemeinsam mit den Unterzeichnenden des Appells diskutiert werden können.

Verbändeappell: „Energie in Bürgerhand: Mitbestimmen, mitverdienen, mitmachen“

Gipfel zu Bürgerenergie – DGRV

Der zunehmende Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen wird den Strommarkt der Zukunft grundlegend verändern. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den Herausforderungen auseinanderzusetzen. Dafür wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ins Leben gerufen. In dem gemeinsamen Prozess mit Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden verschiedene Lösungsoptionen und Bewertungskriterien erarbeitet. Ein zentrales Thema ist die Frage, wie die Investitionen in erneuerbare Energien langfristig sichergestellt werden können. Zum Abschluss wurde am 2. August 2024 eine Publikation mit dem Titel „Strommarktdesign der Zukunft – Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“ veröffentlicht. Zu den darin vorgestellten Handlungsalternativen konnte bis zum 6. September im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellung genommen werden. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich im Zuge dessen fachlich in die Diskussion eingebracht, um auch weiterhin die EE-Projekte von kleinen und mittelgroßen Marktakteuren zu gewährleisten.

Um den EU-Vorgaben eines neuen Marktrahmens für die EE-Finanzierung bis 2027 gerecht zu werden, muss der Förderrahmen neben der Investitionssicherung auch einen Rückzahlungsmechanismus enthalten. Vom BMWK wurden dazu vier Förderalternativen vorgeschlagen. Folgende Optionen werden in Betracht gezogen, um zukünftig die Förderung neuer EE-Projekte sicherzustellen:

  • Gleitende Marktprämie mit Refinanzierungsbetrag
  • Produktionsabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag ohne Marktwertkorridor
  • Produktionsunabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag
  • Kapazitätszahlung mit produktionsunabhängigem Refinanzierungsbetrag

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßt grundsätzlich die Pläne zur langfristigen Investitionsabsicherung bei der Installation von EE-Projekten und versteht die Notwendigkeit für einen Refinanzierungsbeitrag. Sie weist jedoch darauf hin, dass die vorgestellten Optionen mit unterschiedlichen Chancen und Risiken verbunden sind. Unter anderem beruhen die ersten beiden Alternativen, ähnlich wie im aktuellen System, auf realen Erzeugungsmengen, wohingegen die Förderung bei produktionsunabhängigen Differenzverträgen auf Grundlage fiktiver Referenzerlöse beruht. Dies würde sich negativ auf die erwarteten Finanzierungskosten auswirken und letztlich auch auf die Erreichung der EE-Ausbauziele.

Die Stellungnahme enthält daher folgende Punkte:

1. Anstatt ausschließlich auf die Marktdienlichkeit zu achten, sollte die Entscheidung über das Förderinstrument unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien der PKNS gefällt werden.

2. Die Förderung sollte auf Grundlage von realen Erzeugungsmengen und nicht auf fiktiven Referenzerlösen beruhen.

3. Es sollten Sonderregelungen für kleine und mittelgroße Akteure, alternative Vermarktungsformen und PV-Anlagen unter der Ausschreibungsgrenze eingeführt werden.

4. Zur Lösung des Förderproblems in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen sollten alternative Konzepte wie eine Mengenförderung und eine Steuerlösung berücksichtigt werden.

5. Die Umsetzbarkeit der Förderinstrumente sollte umfassend in Reallaboren untersucht werden. Dabei sollten kleinere Marktakteure wie die Energiegenossenschaften gesondert berücksichtigt werden.

Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften finden Sie hier.

Das Optionenpapier des BMWK finden Sie hier.

Optionenpapier zum Strommarktdesign der Zukunft – DGRV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28. August 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung veröffentlicht. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat die Möglichkeit genutzt, bis zum 10. September 2024 Stellung zu den Vorschlägen des Ministeriums zu nehmen.

Im Zentrum der Gesetzesentwurfs stehen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte europarechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. Die Novelle sieht eine Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch mehr Transparenz und Verbindlichkeit des Verfahrens vor. Außerdem soll sie zusätzliche Regelungen beinhalten, die einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Übertragungsnetzes garantieren und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Zudem sollen basierend auf dem bestätigten Netzentwicklungsplan eine Vielzahl neuer Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplanungsgesetz aufgenommen werden, um zukünftig Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig sind auch Änderungen im Planungsrecht (u. a. im Netzausbaubeschleunigungsgesetz) geplant, die diesem Zweck dienen sollen. Zudem sind Änderungen an weiteren Gesetzen vorgesehen, die allem voran die Berücksichtigung von Anwendungsverfahren und den Bürokratieabbau fördern sollen.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV lehnt ab, dass mit § 22b Abs. 6 S. 3 EEG-E eine Vorgabe für landesrechtliche Beteiligungsgesetze eingeführt werden soll, die in der Praxis de facto zu einer Verhinderung von aktiver Bürgerbeteiligung führen würde. Diese Regelung würde für Projektierungsgesellschaften den Anreiz setzen, sich immer für die einfache Zahlung einer Abgabe und gegen eine direkte Bürgerbeteiligung etwa in Form einer Energiegenossenschaft zu entscheiden (Näheres zu diesem Punkt hier). Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV befürwortet, dass nach jahrelanger politischer und fachlicher Diskussion Energy Sharing nun endlich gesetzlich verankert werden soll. Dieses Thema hat der DGRV im Interesse der rund 1.000 Energiegenossenschaften von Anfang an begleitet und sich für ein wirtschaftlich tragfähiges Energy Sharing im Sinne einer genossenschaftlichen Mitgliederversorgung eingesetzt. Allerdings bedauert die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV, dass die geplante Umsetzung wirtschaftlich und rechtlich stark eingeschränkt ist.

In der Stellungnahme fordert die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV daher:

1. § 22b Abs. 6 S. 3 EEG-E und damit der Benchmark von höchstens 0,1 ct/kWh Bürgerbeteiligung sollte gestrichen werden.

2. Energy Sharing sollte wie folgt im Gesetzgebungsverfahren verbessert werden:

a. Die Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing sollte entweder durch die Zahlung einer Prämie oder reduzierte Strompreisnebenkosten sichergestellt werden.

b. Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein, Betreiber von in der gemeinsamen Nutzung eingebundenen EE-Anlagen gemäß § 42c Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E zu sein und weniger energiewirtschaftliche Rechte und Pflichten gemäß § 42c Abs. 7 EnWG-E erfüllen zu müssen.

c. Die Begrenzung der Stromlieferantenpflichten sollte auch für mehrere gewerbliche Kunden und öffentliche Verwaltung gelten.

d. Der Überschussstrom beim Energy Sharing sollte weiterhin nach dem EEG gefördert werden.

e. Die Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur in § 21 Abs. 3 f) EnWG sollte für Energy Sharing angepasst werden.

f. Energy Sharing sollte zeitiger möglich sein.

g. Für Teilnehmende von Energy-Sharing-Projekten sollte die Preisobergrenze des optionalen Einbaufalls entsprechend § 30 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz gelten.

h. Für Energy Sharing sollten Musterverträge zentral erarbeitet und bereitgestellt werden. Ferner sollte eine zentrale (Info-)Anlaufstelle für Energy Sharing wie in Österreich eingerichtet werden.

3. Die Beschränkung für Bürgerenergiegesellschaften auf ein Projekt pro Technologie in einem festgelegten Zeitraum in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden.

4. Die Absenkung der negativen Preise sollte nicht für Ausschreibungsgebote gelten, die vor Juli 2024 abgegeben wurden.

5. Das Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ sollte schnellstmöglich auf PV-Projekte ausgeweitet werden.

6. Die Fachagentur Wind an Land sollte finanziell schlechter ausgestattete KMU und Energiegenossenschaften mit ihrer Expertise auch bei PV-Dachanlagen-Projekten unterstützen.

7. Die Pachtpreise für Wind-an-Land- und PV-Freiflächenprojekte sollten gedeckelt werden.

Echte Bürgerbeteiligung und Energy Sharing gehören zu den wichtigsten Themen für Energiegenossenschaften ebenso wie die wirtschaftliche Realisierbarkeit ihrer Erneuerbare-Energien-Projekte (EE-Projekte) im zukünftigen Strommarktdesign. Vor diesem Hintergrund stellt die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV mit Bedauern fest, dass in den letzten Wochen politische Entscheidungen getroffen wurden, die es kleinen und mittelgroßen Akteuren erschweren, weiterhin am Strommarkt zu bestehen. Dazu gehört die Konzentration im BMWK-Optionenpapier auf produktionsunabhängige Fördermechanismen, die geplante Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und die Streichung der EE-Förderung in Zeiten mit negativen Strombörsenpreisen. Die Bundesgeschäftsstelle setzt sich im weiteren Verlauf dafür ein, diese neuen Belastungen für die Energiegenossenschaften zu verhindern.

Wenn Sie durch die Deckelung der Bürgerbeteiligung, die Projektbeschränkung für Bürgerenergiegesellschaften, die Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und die geplante Umsetzung von Energy Sharing Probleme mit Ihren EE-Projekten bzw. negative Folgen für Ihre unternehmerischen Aktivitäten befürchten, sollten Sie sich mit Ihren Praxishinweisen an Ihre lokalen Bundestagsabgeordneten wenden. Diese finden Sie über die Wahlkreissuche auf der Internetseite des Bundestages hier.

Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften finden Sie hier.

Den Referentenentwurf des BMWK finden Sie hier.

Referentenentwurf zur Änderung des EnWG veröffentlicht – DGRV

Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf zu einer EnWG-Novelle sieht mit § 22b Abs. 6 EEG neue Vorgaben für landesrechtliche Bürger- und auch Gemeindebeteiligungsgesetze vor. Die Regelung legt fest, dass jedes Beteiligungsgesetz eine Alternative enthalten muss, wonach vom Anlagenbetreiber höchstens 0,3 ct/kwh an die Gemeinden oder die Bürgerinnen und Bürger gezahlt werden. Von diesen 0,3 ct/kwh können die 0,2 ct/kwh für die Kommunalbeteiligung gemäß § 6 EEG 2023 abgezogen werden. In der praktischen Konsequenz wird diese Regelung dazu führen, dass ortsfremde Projektierer und Anlagenbetreiber allein aus wirtschaftlichen Gründen lediglich die jährliche Zahlung der vorgesehenen 0,1 ct/kWh erzeugter Strommenge an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wählen werden. Andere Optionen mit mehr demokratischem Mitspracherecht wie die aktive Beteiligung an einer lokalen Energiegenossenschaft werden in der Folge unattraktiv. Aus dem Vorschlag würde sich pro Person bei einem typischen Windrad folgende jährliche Beteiligungszahlung in den Bundesländern ergeben:

Bürgerbeteiligung in Höhe von 0,1 Cent/kWh pro Jahr: Karte der Bundesländer

Berechnung der durchschnittlichen Beteiligungszahlung pro Person im Umkreis von 2,5 km um eine typische Windkraftanlage mit einer Erzeugung von 15 Mio. kWh pro Jahr

Quelle für Bevölkerungsdichte der Länder aus dem Jahr 2022: Statistisches Bundesamt

Dies schafft keine Teilhabe und Akzeptanz. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV setzt sich in Gesprächen mit der Politik und einer Stellungnahme für eine Streichung der Regelung ein. Zudem hat sie ein gemeinsames Positionspapier mit dem Bündnis Bürgerenergie (BBEn) veröffentlicht, in dem sie detailliert die Gründe aufführen, warum die Regelung wieder gestrichen werden sollte.

Positionspapier: Keine Akzeptanz durch einstellige Ausgleichszahlung (10.09.2024)

Referentenentwurf EnWG-E

Ungeeigneter Vorschlag für Bürgerbeteiligung – DGRV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vorgelegt. Die AVBFernwärmeV enthält neben dem allgemeinen Zivilrecht die wesentlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und ihren Kunden. Der Entwurf beinhaltet insbesondere Regelungen zur Stärkung der Verbraucherrechte und Transparenz, zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Rahmens für einen effizienten Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze sowie zur Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV fordert in ihrer Stellungnahme, bei der Novellierung die besondere Rolle mitgliederorientierter Unternehmen durch den Fokus auf den wichtigen Verbraucherschutz nicht zu übersehen. Insbesondere die mittlerweile mehr als 200 genossenschaftlichen Wärmenetze sollten nicht durch zu enge Regelungen, die auf große Versorgungsunternehmen abzielen, überfordert werden.

Die Stellungnahme enthält daher folgende Punkte:

1.) Berücksichtigung von Besonderheiten mitgliederorientierter Unternehmen wie eingetragenen Genossenschaften

2.) Anpassung der Definition der Kleinstnetze

3.) Einführung von Erneuerbare-Wärme-Gemeinschaften

4.) Berücksichtigung technischer und baulicher Herausforderungen

Den Referentenentwurf des BMWK zur Novelle der AVBFernwärmeV finden Sie hier.

Die Stellungnahme des DGRV zur Novelle der AVBFernwärmeV finden Sie hier.

Novelle der AVBFernwärmeV – DGRV

Moritz Kaiser ist nicht nur Medizinstudent, sondern auch Mitglied des Aufsichtsrats der Solargenossenschaft Essen eG. Seine bemerkenswerte Reise begann im Schuljahr 2021/22:

„Ich war im Rahmen eines Projektkurses Mitglied des GreenClubs und mit der Umsetzung meiner eigenen Projekte beschäftigt, als die Idee aufkam, den GreenClub in eine Schülergenossenschaft umzuwandeln", erzählt Kaiser, der schon früh ein starkes Interesse an nachhaltigen Projekten zeigte.

Als Schülerfirma gestartet, entschieden sich Kaiser und seine Mitstreiter und Mitstreiterinnen dazu, eine Schülergenossenschaft zu gründen. Die Umwandlung war eine Herausforderung, der sich Kaiser gerne stellte. „Die Genossenschaftsform bringt Stabilität und eine klare Struktur mit sich. Sie hat unserer Arbeit einen neuen Wert gegeben", sagt er. Die Solargenossenschaft Essen eG übernahm damals die Partnerschaft der Schülergenossenschaft.

„Über diesen Weg habe ich viele Kontakte geknüpft, die mich letztlich zur Solargenossenschaft geführt haben.“

Der Übergang von der Schüler- zur Solargenossenschaft war für Moritz ein bedeutender Schritt. „Mein Vater schenkte mir einen Anteil an der Genossenschaft, was mir den Einstieg erleichterte", erinnert er sich. „Damals waren wir nur wenige Mitglieder, und ich wurde als eines der jüngsten behutsam in den Aufsichtsrat eingearbeitet."

Ein entscheidender Moment in seiner Laufbahn war die Wahl in den Aufsichtsrat der Solargenossenschaft. „Rolf, ein langjähriges Mitglied, fragte mich, ob ich mir vorstellen könnte, in den Aufsichtsrat zu gehen. Er meinte, ich sei sehr engagiert und könnte frischen Wind mitbringen", erinnert sich Moritz. Diese Bestätigung und das Vertrauen seiner Kollegen haben ihn in seiner Entscheidung bestärkt, sich weiterhin intensiv zu engagieren. Moritz ist überzeugt davon, dass Schülergenossenschaften eine wertvolle Ergänzung zum Unterricht im Kontext des Bildungssystems darstellen.

„Schülergenossenschaften ermöglichen es jungen Menschen, praktische Erfahrungen zu sammeln, die ihnen später im Berufsleben zugutekommen. Sie fördern Engagement und Problemlösungskompetenz und bieten eine Plattform, auf der Schüler und Schülerinnen ihre Stärken einbringen können. Die Lernenden können sich hier als selbstwirksam erleben und ohne Leistungsdruck ihre Stärken einbringen – erfolgreich sein, ohne sich mit anderen vergleichen zu müssen.“

Durch seine Arbeit in der Schülergenossenschaft hat er Fähigkeiten erworben, die ihm jetzt im Aufsichtsrat der Solargenossenschaft Essen eG zugutekommen. „Öffentliche Auftritte, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation eines Projektes oder eines Unternehmens – all diese Erfahrungen sind unbezahlbar", erklärt er. Besonders stolz ist er auf seine Arbeit im Bereich Social Media und auf die Homepage der Schülergenossenschaft. Auch in der Solargenossenschaft kann er hier seine Erfahrungen einbringen. „Hauptverantwortlich für die Homepage ist ein Informatiker, aber ich bringe gerne meine Fähigkeiten ein“, sagt er.

Der junge Aufsichtsrat beschreibt die Atmosphäre in der Genossenschaft als äußerst unterstützend. „Wir sind ein kleines Team von fünf Personen, was die Arbeit gut aufteilbar macht. Der Kontakt untereinander ist freundlich und kollegial und wir haben viele gemeinsame Interessen und Netzwerke", erklärt Kaiser. Zu seinen Aufgaben im Aufsichtsrat zählt vor allem die Zusammenarbeit mit Schulen und der Austausch von Erfahrungen.

„Wir kooperieren mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen. Der Austausch von Ideen und Lösungen ist essenziell für die Weiterentwicklung der Genossenschaft.“

Auf die Frage, was er sich für die Zukunft von Schülergenossenschaften wünscht, hat Moritz klare Vorstellungen: „Jede Schule mit entsprechenden Projekten sollte eine Schülergenossenschaft gründen können. Es braucht mehr finanzielle Unterstützung und Startkapital, um das Engagement der jungen Leute nicht im Keim zu ersticken, wenn diese Ideen haben, die man auf eine solche Art umsetzen kann. Außerdem sollte der Austausch und die Zusammenarbeit gefördert werden, damit sich die Schülerinnen und Schüler gegenseitig unterstützen und voneinander lernen können. Junge Menschen sollten die Möglichkeit haben, ihre Ideen und Projekte umzusetzen und praktische Erfahrungen zu sammeln, die sie auf ihre spätere Karriere vorbereiten", betont er. „Ein engagierter Lehrer, der die Schüler unterstützt und begleitet, ist dabei unerlässlich."

Moritz Kaiser sieht in der Arbeit in der Schülergenossenschaft auch eine Vorbereitung auf die spätere Karriere. „Man kann das, was man gelernt hat, umsetzen und sich in einem sicheren Umfeld ausprobieren. Das Engagement in der Schülergenossenschaft fördert Kompetenzen, die im Bildungssystem insgesamt oft zu kurz kommen", sagt er. Seine Erfahrungen und sein Engagement haben ihm nicht nur in der Genossenschaft, sondern auch im Studium und im persönlichen Leben weitergeholfen.

„Die Mitarbeit in der Schülergenossenschaft hat mir viel für meine aktuelle Lebenssituation gebracht – sei es in der Kommunikation, der Teamarbeit oder der Projektplanung. Diese Erfahrungen sind unbezahlbar.“

Abschließend betont Moritz, wie wichtig der Austausch und die Zusammenarbeit sowohl in der Schülergenossenschaft waren wie auch jetzt in der Solargenossenschaft Essen eG ist. „Der Austausch von Ideen und Erfahrungen ist essenziell. Es ist wichtig, dass wir uns regelmäßig zusammensetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Nur so können wir uns weiterentwickeln und wachsen", sagt er.

Moritz Kaisers Geschichte ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie junge Menschen durch Engagement und Eigeninitiative große Verantwortung übernehmen und wertvolle Erfahrungen sammeln können. Seine Arbeit in der Solargenossenschaft Essen eG zeigt, dass es möglich ist, schon in jungen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten – und dass der Weg von der Schülergenossenschaft in den Aufsichtsrat der Partnergenossenschaft keineswegs unrealistisch ist.

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Im Podcast „Was jetzt passieren muss“ gehen Redakteure und Redakteurinnen des Fachmagazins ERNEUERBARE ENERGIEN der Frage nach, welche Ideen und Lösungen ein nachhaltiges Energiesystem voranbringen. In der fünften Folge ist EGIS eG-Geschäftsführer Pascal Lang zu Gast. Im Interview erläutert er, welche Aufgaben die Energiegenossenschaft übernimmt, wie die Fernwärmeversorgung im ländlichen Raum gelingt und welche Rahmenbedingungen der Ausbau der Erneuerbaren noch braucht.

Zur Folge

4. November 2024 | 17:00 – 18:30 Uhr | online

Genossenschaften und Gründungsinitiativen, die sich für das Thema interessieren, haben so die Möglichkeit, sich dazu miteinander und mit Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Gesprächsrunden sind offen für alle wärmerelevanten Themen von der Planung und Umsetzung von Wärmenetzen bis hin zu Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung. Lassen Sie uns gemeinsam über Optionen für genossenschaftliche Geschäftsfelder sprechen und identifizieren, wie Sie aktiv Einfluss auf Planungsprozesse nehmen und die Wärmewende mitgestalten können. Der Termin wiederholt sich in einem Turnus von ca. sechs Wochen.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Referent für Wärmepolitik & Elektromobilität der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

8. November 2024 | 09:30 – 16:00 Uhr | online

Mit Mieterstrom und durch gemeinschaftliche Gebäudeversorgung können sich Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Nutzerinnen und Nutzer von Gewerbeimmobilien direkt und günstig mit erneuerbarem Strom vom Dach selbst versorgen. Viele Energiegenossenschaften, Stadtwerke und Energiedienstleister setzen Mieterstromprojekte bereits mit Erfolg um. Der Praxisworkshop des Netzwerks Energiewende Jetzt e. V. vermittelt Interessierten das nötige fachliche Know-how, um Mieterstrom- und gemeinschaftliche Gebäudeversorgungs-Projekte vor Ort zu realisieren. Von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die technische und praktische Umsetzung bis zu Vertragsgestaltung und Abrechnung – die Teilnehmenden erwartet eine ausführliche Praxisanleitung basierend auf den Erfahrungen aus erfolgreichen Projekten.

Weitere Informationen & Anmeldung

26. November 2024 | 13:30 – 14:45 Uhr | online

Gemeinschaftlich getragene Wärmenetze können eine wichtige Rolle bei der Wärmewende spielen. Allein im letzten Jahr wurden 40 neue Erneuerbare-Wärme-Gemeinschaften gegründet. Gerade mit Blick auf die neuen Wärmenetzgebiete schlummert hier noch großes Potenzial. Anders als im Strombereich sind Großprojekte zur Wärmeversorgung schwerer zu realisieren, was u. a. an regulatorischen Unsicherheiten, längeren Reinvestitionszeiträumen und einem unsicheren Förderrahmen liegt. Insbesondere kleinere Akteure brauchen besondere Rahmenbedingungen in den Bereichen Förderung und Finanzierung.

In der Veranstaltung soll mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik besprochen werden, wie die Förderung und Finanzierung von bürgerschaftlich getragenen Wärmeakteuren zielgerichtet und zukunftssicher erfolgen können.

Referentinnen und Referenten: Anne König, MdB (CDU, angefragt), Helmut Kleebank, MdB (SPD, angefragt), Dr. Ute Hörrmann, Referatsleiterin II A 3 Nah- und Fernwärmesysteme (BMWK)

Moderation: Jonas von Obernitz (DGRV) & Peter Ugolini-Schmidt (EWS)

Zur Anmeldung

29. November 2024 | 10:00 – 18:00 Uhr | Berlin

Spätestens in der Pandemie zeigte sich, dass die Digitalisierung bisher ungenutzte Chancen für die Organisation der Genossenschaft und die Partizipation der Mitglieder bietet. Damit einhergehend wurden Defizite in der Gesetzgebung deutlich und gaben einen neuen Anstoß, regulatorische Beschränkungen für Genossenschaften zu überdenken. Die Fachtagung „Genossenschaft & Digitalisierung“ – eine gemeinsame Veranstaltung von Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e. V., wohnbund e. V. und Heinrich Böll Stiftung – nimmt bisherige Impulse auf und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, wie Mitglieder digital aktiv, maßgeblich und rechtssicher in Entscheidungsprozesse eingebunden werden können. Die Tagung bietet eine Plattform, um von Expertinnen und Experten und Praktikerinnen und Praktikern zu lernen, neue Ansätze zu entdecken und an Diskussionen zur sozialverträglichen Digitalisierung teilzunehmen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 30,00 €. Für Mitglieder von wohnbund e. V. und Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e. V. ist die Teilnahme kostenlos.

Weitere Informationen & Anmeldung

11. März 2025 | DZ BANK Berlin

Bitte vormerken: Am 11. März 2025 findet wieder der Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende im Haus der DZ BANK in Berlin statt. Gemeinsam mit dem GdW werden Vertreterinnen und Vertreter der Bundespolitik zur Diskussion über die Energie- und Klimapolitik in der aktuellen und zukünftigen Legislaturperiode eingeladen. Ferner wird mit einem neuen Wahlkampfformat mit Politikerinnen und Politikern dem Bundestagswahljahr Rechnung tragen. Nach dem Bundeskongress gibt es am Abend traditionell den Jahresempfang der deutschen Genossenschaften. Das detaillierte Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung folgen Ende des Jahres.

Einen Rückblick auf den diesjährigen Kongress finden Sie derweil hier.

Bundesweite Management-Programme
„High Potentials“: 28. Oktober 2024 - 25. September 2025

„Erfahrene Führungskräfte“: 2. Oktober 2024 - 25. September 2025

Weitere Informationen & Anmeldung

Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
Starttermin: 9. November 2024 | Baunatal

Weitere Informationen & Anmeldung

Arbeitsrecht - Kompaktkurs
Termin: 18. - 19. November 2024 Nienburg/Saale

Weitere Informationen & Anmeldung

Praxisforum Nachhaltigkeitsmanager für Unternehmen
Auftakttermin: 27. - 28. November 2024 | Espenau

Weitere Informationen & Anmeldung

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