16. GenoConnect Newsletter Fachvereinigung EIV Ausgabe 10/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neue Ausgabe des Newsletters für unsere Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, wissenswerte fachspezifische Hintergründe, interessante Unternehmen sowie Neuigkeiten und Termine.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie unseren Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und einen guten und gesunden Start ins neue Jahr!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Die neue EU-Kommission hat nach ihrer offiziellen Ernennung durch den Europäischen Rat am 1. Dezember ihre Arbeit aufgenommen. Ursula von der Leyen wurde in ihrem Amt als Präsidentin der EU-Kommission bestätigt. Nach längeren Verhandlungen wurden nun auch die Kommissionsmitglieder festgelegt. Für die Energiegenossenschaften sind die Besetzungen der Generaldirektionen Energie (Energy and Housing) und Wettbewerb (Clean, Just and Competitive Transition) besonders wichtig. Diese Positionen wurden mit Dan Jørgensen aus Dänemark und Teresa Ribera aus Spanien besetzt, beide von der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE). Vorausgegangen war die Wahl zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024. Dabei wurden 720 Abgeordnete gewählt, die sich in acht europäischen politischen Parteien zusammenschließen, ergänzt durch fraktionslose Mitglieder. Auf EU-Ebene gibt es keine klare Trennung zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen, sodass sich die Mehrheiten je nach Thema verschieben können. Dabei ist davon auszugehen, dass der hohe Anteil rechter und rechtspopulistischer Parteien in den nächsten fünf Jahren die Arbeit der EU-Institutionen erschweren könnte.

Die Kommission befindet sich derzeit in der Findungsphase, um die Prioritäten für ihre Legislaturperiode zu bestimmen. Die zentralen Ziele umfassen die Stärkung von Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung. Die Umsetzung der Ziele des europäischen Green Deals steht weiterhin auf der Agenda, so soll künftig auch ein Clean Industrial Deal entwickelt werden.

Ein wichtiger Aspekt der zukünftigen Arbeit der EU ist die Stärkung von Bürgerenergieprojekten, für die Regelungen im Rahmen eines Citizen Energy Package geplant sind. In diesem Zusammenhang fand am 5. Dezember ein Bürgerenergieforum in Budapest statt. Der DGRV war durch seinen europäischen Partner REScoop vertreten und brachte sich online in die Diskussionen ein. Darüber hinaus liefert der DGRV über Stellungnahmen, Gespräche mit Entscheidungsträgern auf EU-Ebene sowie durch seine Projektarbeit politische Handlungsempfehlungen, um die Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften u.a. im Citizen Energy Package zu verbessern.

Kurzer Ausblick auf Energiepolitik auf EU-Ebene – DGRV

1. Stand zur beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2023 (Solarpaket I)

Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das EEG 2023, das mit dem Solarpaket I teilweise neu geregelt wurde und am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist, liegt immer noch nicht vor. Wenn Sie sich hierzu über neue Entwicklungen selbst informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Internetseite des BMWK zu FAQs zum Solarpaket I

Wir werden Sie informieren, sobald die Genehmigung vorliegt.

2. Zeitplan zur Bundestagswahl 2025 und danach

Am 6. November 2024 kam es zum Bruch der Ampelkoalition Der aktuelle Zeitplan für die Vertrauensfrage und Neuwahlen lautet wie folgt:

16. Dezember 2024: Bundeskanzler (BK) Olaf Scholz stellt im Bundestag (BT) die Vertrauensfrage. Da SPD und Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit mehr im BT haben, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass diese Entscheidung nicht zu seinen Gunsten ausfällt. In diesem Fall wird BK Scholz dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des BT vorschlagen. Hierfür hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit.

Dezember 2024/Januar 2025: In den zwei Monaten wird der Bundestag aufgelöst. Die Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des BT durchgeführt werden.

23. Februar 2025: Die Parteien haben sich darauf geeinigt, die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 durchzuführen. Bis zum Wahltermin müssen die Parteien jetzt ihre Parteitage abhalten, Wahllisten aufstellen und Wahlkampf führen. Die rot-grüne Minderheitsregierung bleibt noch im Amt und der Bundestag könnte theoretisch trotz Auflösung weiterhin Gesetze verabschieden.

Februar/März 2025: In dieser Zeit wird mit Sondierungsgesprächen zwischen der möglichen neuen Regierungskoalition gerechnet.

März/April/Mai 2025: In dieser Zeit wird mit den Koalitionsverhandlungen gerechnet, sodass im April/Mai 2025 eine neue Regierung gebildet werden könnte.

3. Laufende Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die EnWG/EEG-Novelle

Am 13. November 2024 hat das rot-grüne Bundeskabinett den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (EnWG/EEG-E) beschlossen. Unter anderem enthält dieses Gesetzesvorhaben Regelungen zur schrittweisen Absenkung der Grenzen der Direktvermarktung, zur vorgezogenen Aussetzung der staatlichen Förderung ab der ersten Stunde mit negativen Börsenstrompreisen und zur Einführung von Energy Sharing.

Bezüglich weiterer Inhalte verweisen wir auf die News und Stellungnahme vom 10. September 2024 zum ersten Referentenentwurf der EnWG/EEG-Novelle.

Den vollständigen Kabinettsentwurf vom 13. November 2024 finden Sie hier.

Insbesondere zur Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und dem Vorziehen der negativen Preise haben uns unsere Energiegenossenschaften über zahlreiche negative Folgen für die Umsetzung von Projekten berichtet. Aus diesem Grund setzt sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden gegen diese Regelungen ein. Zuletzt hat sie sich dafür u.a. am 25. Oktober 2024 mit einer Stellungnahme zum zweiten Referentenentwurf in den Prozess eingebracht.

Nach offiziellen Angaben möchte die CDU/CSU bis zur Vertrauensfrage am 16. Dezember 2024 nicht über Gesetzesvorhaben sprechen, die in dieser Legislatur noch verabschiedet werden könnten. Die rot-grüne Minderheitenregierung braucht im Parlament jedoch Stimmen aus der Opposition, um Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Somit ist derzeit unklar, welche Gesetze in dieser Legislatur noch zum Abschluss kommen können und ob das EnWG/EEG-E dazu gehört. In politischen Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung des kompletten EnWG/EEG-Kabinettsentwurf unrealistisch ist. Die Teile zur Absenkung der Direktvermarktungsgrenzen und dem Vorziehen der negativen Preise könnten aber rausgelöst und separat beschlossen werden. So gibt es einige Verbände, Institutionen und Unternehmen, die diese Regelungen befürworten und für ihre Umsetzung lobbyieren. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt trotz gesetzgeberischer Handlungsunfähigkeit der rot-grünen Minderheitsregierung nicht klar, ob diese Regelungen mithilfe der Opposition doch noch in dieser Legislatur Einzug in die deutsche Gesetzgebung finden werden oder nicht.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird sich weiterhin im Interesse der Energiegenossenschaften intensiv in den Prozess einbringen und Sie informieren, sobald es gesicherte neue Informationen zur EnWG/EEG-E-Novelle gibt.

Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vom 25. Oktober 2024 zum zweiten Referentenentwurf finden Sie hier.

Mit Blick auf Genossenschaften enthält der Koalitionsvertrag von CDU, BSW und SPD in Thüringen interessante Vereinbarungen über die zukünftige Ausgestaltung der Politik. In Thüringen wird es mit der sogenannten Brombeer-Koalition erstmals eine Minderheitenregierung in der Landesregierung geben. Die Kabinettsbesetzung ist noch offen. In dem Koalitionsvertrag von CDU, BSW und SPD sind vielversprechende Ziele formuliert worden, von denen auch Energiegenossenschaften profitieren sollen:

  • Der Anteil der Bürgerenergiegenossenschaften soll erhöht werden. Dazu werden Genossenschaften in der Planungsphase organisatorisch und finanziell unterstützt und Beteiligungsinstrumente zusammen mit der Energiewirtschaft für Bürgerinnen und Bürger erprobt
  • Regionale Wertschöpfung soll gesteigert werden durch die Einführung einer Experimentierklausel und die Einrichtung eines Transformationsfonds zur Standort- und zur Beschäftigungsentwicklung sowie zur Neuansiedlung von Unternehmen

Fazit: Die Thüringer Landesregierung nimmt die Relevanz von Energiegenossenschaften im Bundesland wahr und will diese fördern. Neu ist, dass sich die Landesregierung vorgenommen hat auch organisatorisch zu unterstützen und Beteiligungsinstrumente entwickeln will. Das stärkt die Partizipation und Akzeptanz von Energievorhaben und stärkt Genossenschaftsmodelle. Für das Genossenschaftswesen ist es gut die energiepolitischen Programme der Landesenergiepolitik an den Bedürfnissen der Bürger*innen und Kommunen auszurichten.

Den ganzen Koalitionsvertrag können Sie hier einsehen.

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

Mit Blick auf Genossenschaften enthält der Brandenburger Koalitionsvertrag von SPD und BSW interessante Vereinbarungen über die zukünftige Ausgestaltung der Politik. Überraschend ist die Besetzung der Ministerien, die von Dietmar Woidke (SPD) und Robert Crumbach (BSW) am Freitag, den 9.12.2024 verkündet wurden. Daniel Keller (38, SPD) wird Brandenburgs neuer Wirtschafts- und Arbeitsminister und Hanka Mittelstädt (37, SPD) wird das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft Klima- und Verbraucherschutz führen.

Den Energiesektor betreffende Punkte:

  • Es sollen finanzielle Beteiligungsmodelle für Bürger*innen und verschiedene Teilhabemaßnahmen für Kommunen geschaffen werden, um die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu steigern
  • Zusätzlich soll das bestehende Windenergieanlagenabgabengesetz so verändert werden, dass die Höhe der Abgabe künftig von der installierten Leistung der Anlage abhängig ist
  • Gefördert werden sollen die Ausweisung von Windvorranggebieten und der Ausbau „spezieller PV“ wie Agri-PV, Parkplatz-PV und Floating-PV bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen und Dachflächen, sowie die Energieregion Lausitz vorzugsweise Industrie- und Tagebaufolgeflächen für den Ausbau von Solar- und Windenergie genutzt werden soll
  • Kommunen sollen unterstützt werden, in Zusammenarbeit mit den regionalen Energieversorgern Konzepte zum Ausbau der Ladeinfrastruktur zu entwickeln

Fazit: Der Brandenburger Koalitionsvertrag geht nicht konkret auf Energiegenossenschaften ein. Das zeigt, dass in dem Energieland-Brandenburg das Thema zu wenig präsent ist. Dennoch sollen finanzielle und nicht-finanzielle Beteiligungsmodelle für Bürgerenergiegesellschaften eingeführt und landesrechtlich verankert werden. Das ist wichtig für die Akzeptanzförderung der energiepolitischen Ziele für erneuerbare Energien.

Den ganzen Koalitionsvertrag können Sie hier einsehen.

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Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

Eine Erfolgsgeschichte für den Klimaschutz in Deutschland ist der Umbau der Stromerzeugung. Bereits die Hälfte des Stroms in Deutschland stammt aus erneuerbaren Quellen. Ein anderes Bild zeigt sich hingegen im Wärmesektor, der immerhin die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs ausmacht. Erneuerbare Energien liefern hier mit etwa 14 Prozent einen vergleichsweise geringen Anteil. Fossile Energieträger wie beispielsweise Erdgas sind weiterhin die Norm – zum Nachteil für die Umwelt.

Trotz mittlerweile 200 genossenschaftlicher Wärmenetze fristen Wärmenetze immer noch ein Nischendasein und es sind erst wenige Haushalte angeschlossen. Beispielhaft ist die Debatte um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Fokus liegt beim Thema Wärmepumpen und Co. auf Einzelanlagen. Doch auf bundespolitischer Ebene ist dieser Mangel erkannt worden. Durch die im GEG nun vorgelagerte verpflichtende Wärmeplanung auf kommunaler Ebene bietet sich die Chance, dass Nahwärmenetze als wichtige Maßnahme in der Wärmeplanung berücksichtigt werden.

Mit dem im September gestarteten Projekt GenoWärme unterstützt der DGRV Gründungsinitiativen mit einem Themenschwerpunkt auf dem Informationsportal erneuerbare-energie-gemeinschaften.de und einem regelmäßig stattfindenden Netzwerktreffen bei der Umsetzung neuer genossenschaftlicher Wärmenetze. Neben den Gründungsinitiativen sollen auch kommunale Akteur:innen wie Entscheidungsträger:innen oder Klimaschutzmanager:innen angesprochen werden. Diese sollen für die Einbindung bestehender Energiegenossenschaften und neuer Gründungsinitiativen sensibilisiert werden.

Energiegenossenschaften, die gerne von ihren Kommunen bei der Wärmeplanung eingebunden werden wollen oder Initiativen, die sich gerade im Gründungsprozess befinden, können sich gerne beim zuständigen Projektreferenten melden.

Neues Projekt GenoWärme bringt Genossenschaften in die kommunale Wärmeplanung – DGRV

Am 6.12.2024 startete das Land Nordrheinwestfalen mit der NRW.Bank die Bürgerenergiefonds. Damit werden bis zu 300.000 Euro vom Wirtschaftsministerium in Nordrheinwestfalen und der NRW.Bank als Bürgerenergiefonds zur Verfügung gestellt für Gutachten und vorbereitende Studien bei neuen Bürgerenergieprojekten in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie.

Eine Rückzahlung ist nur nötig, wenn ein Projekt auch finanziert wird. Kann ein Vorhaben nicht realisiert werden, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden. Damit trägt der Bürgerenergiefonds NRW einen Teil des Planungsrisikos und ermutigt die Gründung von Bürgerenergieprojekten.

Die nordrhein-westfälische Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate bieten dazu beratende Vorab-Gespräche an: https://www.energy4climate.nrw/kommunen/klimaneutrale-kommune-nrw/arbeitshilfen/buergerenergiefonds

Alle Details inklusive der Antragsformulare gibt es auf der Webseite der NRW.Bank:
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60200/buergerenergiefonds-nrw.html

Ein ähnlicher Fond existiert für Bürgerenergiegenossenschaften in Thüringen. Seit 2022 werden von der Thüringer Aufbaubank und dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz zusammen Bürgerenergiegenossenschaften bei Ausgaben ab 10.000 Euro mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der maximal mögliche Zuschuss je Projekt liegt bei 200.000 EUR. Alle Informationen dazu finden Sie hier auf der Webseite des Ministeriums: Bürgerenergiefonds | Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Netzentgelte sind im Bundesgebiet bisher ungleich verteilt und belasten insbesondere ländliche Regionen und Gebiete mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien (EE). Um die Kosten gerechter zu gestalten, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende letzten Jahres eine umfassende Neuregelung angekündigt und am 28. August 2024 Details zur neuen Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht. Die künftige Kostenverteilung soll demnach auf der angeschlossenen Erzeugungsleistung der Netze beruhen und somit Regionen mit hohem EE-Anteil gezielt entlasten.

Die neuen Regelungen sehen einen finanziellen Ausgleich für Netzbetreibende vor, um die durch die Entlastung entstehenden Mehrkosten aufzufangen. Der Umverteilungsmechanismus fällt unter §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) an. Die darin geregelte Umlage ist bereits ein Bestandteil des Strompreises und dient dazu, entgangene Erlöse auszugleichen, die Netzbetreibenden durch reduzierte Netzentgelte einiger Verbrauchenden entstehen. Für die Verbrauchenden wird sich daraus eine deutliche Kostenentlastung in vielen betroffenen Regionen ergeben. Insbesondere in ländlichen Gebieten Nord- und Ostdeutschlands sowie Bayerns, wo ein hoher Ausbau von Wind- und Solarenergie die Netzentgelte bislang in die Höhe trieb. Die BNetzA fordert die Stromanbieter dazu auf, diese niedrigeren Netzkosten direkt an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Einige Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben die Umsetzung schon angekündigt. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden muss künftig bis zu 40 Prozent weniger für Netzentgelte zahlen, was einer jährlichen Entlastung von rund 200 Euro entspricht.

Auch bei einigen genossenschaftlichen EVUs haben sich aufgrund der Neuregelung die Netzentgelte reduziert. Für eine gerechtere Verteilung der Netzentgelte hat sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV gegenüber der Politik über Jahre stark gemacht. Sie wird den Prozess weiterhin begleiten und sich für die Belange der genossenschaftlichen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibenden einsetzen. Überdies engagiert sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden schon seit Jahren für einheitliche Verteilnetzentgelte auf Kundinnen- beziehungsweise Kundenseite.

Weitere Informationen der BNetzA zur „Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ finden Sie hier.

BNetzA erlässt Netzentgeltreform ab 2025 – DGRV

Das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) ist eine neue Informationsplattform für die Erfassung und Bereitstellung von Zertifikaten im Kontext des Netzanschlusses von Energieerzeugungsanlagen. Das ZEREZ dient der Vereinheitlichung und Automatisierung beim Erfassen und Kontrollieren von Zertifikaten und soll sicherstellen, dass nur Erzeugungsanlagen mit gültigen Zertifikaten ans Netz angeschlossen werden. Ziel ist es, eine transparente und für alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren zu legen.

Mit Hilfe des ZEREZ können die Projektiererinnen und Projektierer und Planerinnen und Planer zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle für sie notwendigen Informationen zugreifen (einschließlich aller anzuschließenden Einheiten und Komponenten) und sich über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Sie müssen die Daten nicht mehr selbst recherchieren und können darauf vertrauen, dass sie von offizieller Stelle geprüft wurden.

Zuständig für den Betrieb des Registers ist die „Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien“. Projektiererinnen/Projektierer, Installateurinnen/Installateure, Handwerkerinnen/Handwerker, Betreiberinnen/Betreiber, Herstellerinnen/Hersteller, Netzbetreiber und Zertifizierer von Energieerzeugungsanlagen können sich hier bereits jetzt auf der Seite registrieren, ab dem 1. Februar 2025 ist die Nutzung des ZEREZ verpflichtend.

Zum ZEREZ gelangen Sie hier.

FAQs zur Plattform finden Sie hier.

Neues zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate „ZEREZ“ – DGRV

Die VEE Sachsen e.V. hat für das Projekt "Bürgerenergiegemeinschaften fördern und stärken" eine Förderung über zwei Jahre bekommen. Das Projekt hat den weiteren Aufbau eines Netzwerks für die Bürgerenergie zum Ziel. Es soll regelmäßige Treffen im Rahmen der AG Bürgerenergie Sachsen geben. Zudem sollen ein Online-Portal und ein praxisorientierter Leitfaden entstehen sowie verschiedene Formate für den Wissensaustausch und -transfer entwickelt werden.

Weitere Informationen

Zum 1. Juli 2024 wurde die Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land aktualisiert. Die Neuigkeit wurde von Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck in einer Videobotschaft verkündet. Darin hebt er die Erhöhung der Fördersumme von 200.000 Euro auf 300.000 Euro und die praxisnahe Gestaltung der Antragsberechtigung hervor. Positiv bewerten wir auch die geänderten Voraussetzungen bei der Antragsberechtigung: Die Anzahl der notwendigen Mitglieder wird nun auf 15 Mitglieder reduziert.

Mehr dazu: Bedingungen für Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land angepasst – DGRV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Potenzialanalyse zum Ausbau von Photovoltaikanlagen an Bundesfernstraßen veröffentlicht. Insgesamt wurden rund 250.000 potenziell geeignete Flächen für PV-Anlagen entlang von Autobahnen erfasst. Dies entspricht einem Gesamtpotenzial im zweistelligen Gigawatt-Bereich. Die Autobahn GmbH des Bundes soll in Zukunft ein bundesweites Kataster der grundsätzlich nutzbaren Flächen und Anlagen erstellen, die sich in ihrem Eigentum befinden. Im Anschluss soll geprüft werden, ob die Anlagen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit von der Autobahn GmbH selbst errichtet und betrieben werden können. Besteht kein Eigenbedarf, kann die Autobahn GmbH interessierten Dritten wie Kommunen, Anliegenden oder Investorinnen und Investoren das Nutzungsrecht an den zur Erzeugung erneuerbarer Energien einräumen.

Weitere Informationen

Datensatz kostenlos zum Download

Die Schülergenossenschaft Beeautiful begeisterte mit ihrem Projekt den Fachrat Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften und zeigte das große Potential von Schülergenossenschaften in der Mitarbeiter*innen- und Mitgliedergewinnung. Entdecken Sie, wie junge Talente die Zukunft gestalten.

Zum vollständigen Bericht auf schuelergeno.de oder weitere Infos auf Instagram entdecken.

Der Fachrat der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften, der derzeit aus 15 gewählten Mitgliedern aus den Kreisen der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften des Genoverbandes besteht, tagte am 6. November 2024 digital.

Zu Beginn der Sitzung führte der Fachratsvorsitzende Christian Breunig aus, dass ihn seit der letzten Fachratssitzung zahlreiche Anfragen aus den Mitgliedsgenossenschaften erreicht hätten, die er in guter Zusammenarbeit mit Kai Sauerwein vom Genoverband beantwortet hätte und deren Anregungen er in diese Sitzung und den regelmäßigen Newsletter einfließen lasse. Er betonte, wie wichtig es sei, dass auch und insbesondere die kleineren Mitgliedsgenossenschaften Unterstützung bei ihren Herausforderungen bekämen und er es auch als eine der zentralen Aufgaben des Fachrates ansehe, diese zu adressieren.

Die Teilnehmenden erhielten im „Update des Verbandes“ Informationen über die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, über die Weiterentwicklung der Verbandsstrategie sowie den aktuellen Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie, nach der Genossenschaften zunächst von der Berichterstattungspflicht ausgenommen sind. Es wurde auf die Entwicklung in der Fachvereinigung eingegangen und interessante Neugründungen vorgestellt. Des Weiteren wurde ein kurzer Rückblick auf die letzten drei Jahre Fachratsarbeit gegeben und das im kommenden Jahr bevorstehende Wahlverfahren erläutert.

Auch wurden die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs Digitalisierung Genossenschaftsrecht vorgestellt und auf etwaige Anpassungsnotwendigkeiten bei den Satzungen der Genossenschaften hingewiesen.

In einem Fachvortrag eines betroffenen Fachratsmitglieds wurden die Herausforderungen der Bürokratie dargestellt, die z.B. durch völlig überdimensionierte Wohnungsbau-Standards die Gründung unnötig verteuere. Man war sich einig darüber, dass die bürokratischen Anforderungen zurückgefahren werden müssen.

Im „Bericht aus Berlin“ wurde insbesondere über den Referentenentwurf zum EEG und zum EnWG, das erstmalig auch die Möglichkeit eines Energy Sharing beinhalten soll, berichtet sowie über den Strommarkt der Zukunft und die Wärmepolitik.

Weitere Diskussionsthemen waren u.a. das Bürgerbeteiligungsgesetz NRW, Dienstleister Mieterstrom, Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenprojekten sowie Bedarf an Großspeichern für negative Strompreise.

Es wurde noch einmal auf die Suche-Biete-Plattform im Mitgliederportal des Genoverbandes hingewiesen, da deren Nutzung noch „Luft nach oben“ bietet.

Die Fachratsmitglieder sehen den Bedarf, die unterschiedlichen Fachvereinigungen zu bedarfsorientierten Themen untereinander noch besser zu vernetzen und sich gegenseitig zu unterstützen. Zu diesen Themen gehören beispielsweise Finanzierungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsfragen von Energie-, Immobilien- und Versorgungsprojekten, die aktuell viele Genossenschaften vor große Herausforderungen stellen. Über die Fachvereinigung und den Genoverband soll im genossenschaftlichen Zusammenspiel eine Veranstaltung zu diesen Themen initiiert und im Jahr 2025 durchgeführt werden.

Fazit der Veranstaltung: viele interessante Gespräche und Diskussionen, offener Austausch, Wertschätzung.

Die nächste Fachratssitzung findet am 5./6. März 2025 in der Eifel bei der eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG statt.

30. Januar 2025 | 11:00 – 12:00 Uhr

In 60 Minuten bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, welche Flexibilisierungen gangbare Optionen - auch in Ihrem Unternehmen - sein können. Wir erläutern mögliche Aspekte von Flexibilität als Schlüssel zum Erfolg für Mitarbeitergewinnung und -bindung. Wir alle wissen, diese Aspekte gewinnen, auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung in unserem Land, zunehmend an Bedeutung.

Unser Webinar richtet sich an Unternehmen, die bereits Interesse für das Thema haben und nun gezielte Informationen und Unterstützung benötigen. Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen flexibel und passgenau gestalten können, um in Zeiten des Fachkräftemangels wettbewerbsfähig zu bleiben. Von Saisonarbeit bis 4-Tage-Woche sprechen wir dabei einige der aktuellen Themen an.

Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, um in nur 60 Minuten mehr über die vielfältigen Möglichkeiten zu erfahren.

Unser erfahrenes Team steht bereit, um Sie zu unterstützen und im Anschluss an das Webinar Ihre Fragen zu beantworten.

Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung unter folgendem Link bis zum 29. Januar 2025

https://event-einladung.com/INFOWEB230125 vor.

Die Einwahldaten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

11. März 2025 | DZ BANK Berlin

Der kostenlose Kongress findet mit freundlicher Unterstützung der der R+V Allgemeine Versicherung AG, der BayWa r.e. AG, der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG und der Prokon Regenerative Energien eG statt.

Datum: 11. März 2025
Uhrzeit: 9.30 Uhr (Einlass)
Ort: Haus der DZ BANK AG, Pariser Platz 3, 10117 Berlin

Die Teilnehmerzahl zum Kongress ist begrenzt.

Auf dem politischen Podium werden wir die zukünftige finanzielle Förderung von Erneuerbare-Energien-Projekten diskutieren. Denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Sommer 2024 Vorschläge zur Umstellung der EEG-Förderung vorgelegt. In der nächsten Legislaturperiode könnte eine Umstellung der Förderung von EE-Projekten schon gesetzliche Realität werden. Je nach Ausgestaltung könnte kleinen Marktakteuren wie Energiegenossenschaften der Zugang zu Refinanzierungsinstrumenten erschwert, wenn nicht sogar verwehrt werden. Die Vorschläge, mögliche Konsequenzen und eigene Positionen werden wir unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden bzw. der (genossenschaftlichen) Praxis ausführlich besprechen.

Wir freuen uns auch wieder auf eine Innovationsschau mit Energiewendeprojekten aus der genossenschaftlichen Gruppe. Neue Ideen und Geschäftsmodelle, wie ein überbauter Netzanschlusspunkt, eine Kombination aus Solaranlage und Straßentunnel, ein Tool für den digitalen Genossenschaftsbeitritt, eine Energy-Sharing-Community, ein Solarstrom geführtes Wärmenetz und das Windduschen werden vorgestellt. Sie haben wieder die Möglichkeit, die beste Idee mit dem Publikumspreis auszuzeichnen.

2025 steht ganz im Zeichen des Internationalen Jahres der Genossenschaften. Die Vereinten Nationen haben das Internationale Jahr der Genossenschaften Ende November 2024 offiziell verkündet. Wir lernen die genossenschaftliche Energiewende auf der ganzen Welt kennen. Mit genossenschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern aus Europa und der Welt tauschen wir uns über die Arbeit und europäische und globale Herausforderungen aus. Groß feiern möchten wir das Internationale Jahr dann beim anschließenden Festempfang zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025.

In den Pausen, im Anschluss an den Bundeskongress, sowie beim Jahresempfang der deutschen Genossenschaften bieten sich zudem ausreichend Gelegenheiten zum Vernetzen und Austauschen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Die Anmeldung und weitere Informationen zum kostenlosen Kongress finden Sie unter folgendem Link: dgrv-service.de/kongress

Die Anmeldung ist bis zum 28. Februar 2025 möglich.

Aufgrund des bevorstehenden Gesetzes zur Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland bieten wir Ihnen eine Webinarreihe an, die sich mit den Pflichten und Anforderungen der zu erwartenden Gesetzgebung für Ihr Unternehmen und der Haftung von Geschäftsführenden auseinandersetzt.

Die Europäische Union hat die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Diese zielt darauf ab, die Cybersicherheit zu stärken und die Weichen für eine umfassendere Cybersicherheitsstrategie zu stellen.

Die Gesetzgebungen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie erhöht die Anforderungen und Pflichten der, von der Richtlinie betroffenen, Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Cybersicherheit.

Davon sind mehr als 30.000 Unternehmen in Deutschland betroffen.

Die NIS2-Gesetzgebung beinhaltet erweiterte Sanktionsvorschriften mit neuen Bußgeldtatbeständen für Unternehmen und die Gesetzgebung führt neue Bußgelder für Geschäftsführende ein.

Die NIS-2-Richtlinie gilt für öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten und mindestens 10 Mio. EUR Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Einige Sonderfälle sind unabhängig von ihrer Größe betroffen.

Durch die Webinarreihe werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, für ihre Genossenschaft/Unternehmen einzuschätzen, ob Sie von NIS2 betroffen sind. Zudem werden die Anforderungen dargestellt, die aufgrund einer bestimmten Sektorzugehörigkeit, Umsatzgröße und Mitarbeiterzahl umzusetzen sind.

Unsere vier Webinare richten sich an Geschäftsleitende, Vorstände, Aufsichtsräte, IT-Leiter und Informationssicherheitsbeauftragte und soll Sie dabei unterstützen, die geforderten Anforderungen und Pflichten zu verstehen und effizient umzusetzen.

Details zu den Veranstaltungen finden Sie über den beigefügten Link:

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Die EU KI-Verordnung wurde verabschiedet und viele Unternehmen setzen bereits KI ein oder planen es. Seit August 2024 ist die erste Stufe der Regulierung aktiv und weitere Teile treten ab 02.02.2025 in Kraft.

Dabei tritt auch die direkte oder indirekte Pflicht für Unternehmen, die die KI-Systeme einsetzen ihre Mitarbeitenden zu schulen gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung.

Artikel 4 der KI-VO: ,,Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.‘‘

Artikel 3 Abs. 4 KI-VO Begriffsbestimmungen

„Betreiber“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI‑System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI‑System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.‘‘

Nach unserer Übersetzung sind somit Unternehmen die KI-Systeme einsetzen auch Betreiber und fallen unter den genannten Artikel 4, die dann auf die KI-Kompetenzen verweist.

Was KI-Systeme sind, ist in Artikel 3 der KI-Verordnung festgelegt.

Wir als GenoAkademie bieten Ihnen an folgende Schulungsinhalte von uns optional zu buchen als Inhouse Lösung oder als Online-Seminar:

  • Die Grundlagen der künstlichen Intelligenz
  • Wissen und Übungen zu ChatGPT
  • Microsoft 365 Copilot.

Falls Sie betroffen sind und Ihre Mitarbeitenden schulen wollen, senden Sie uns gerne eine E-Mail an:

Bei rechtlicher Unterstützung verweise ich gerne auf den Rechtsanwalt in der Verbandsfamilie Rechtsanwalt Baris Cem Batur der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Klicken Sie hier:

https://www.awado-rag.de/people.php?anwalt=batur

Zertifizierter VR-Social-Media-Manager & Zertifizierter Geno-Social-Media-Manager
Start: 07.03.2025 | Abschluss: 12.05.2025
Weitere Informationen & Anmeldung

Arbeitsrecht- Kompaktkurs
Termine 2025:

08.-09.01.25 Rastede
17.02.-18.02.25, Rösrath
27.02.-28.02., Berlin
01.04.-02.04., Baunatal
Weitere Informationen & Anmeldung

Machen Sie sich jetzt in Excel fit
Webinar: Arbeitsplatz 4.0 Produktives Arbeiten mit MS365 - Excel Grundlagen
14.01. und 15.01.2025 (jeweils 10.00-12.00 Uhr)
11.03. und 12.03.2025 (jeweils 10.00-12.00 Uhr)

Webinar: Arbeitsplatz 4.0 Produktives Arbeiten mit MS365 - - Excel Aufbautraining
20.01., 21.01. und 22.01.2025 (jeweils von 10.00-12.00 Uhr)
19.03., 20.03. und 21.03.2025 (jeweils von 10.00-12.00 Uhr)

Webinar: Arbeitsplatz 4.0 Produktives Arbeiten mit MS365 - Excel Pivot
27.01. und 28.01.2025 (jeweils von 10.00-11.30 Uhr)
24.03. und 25.03.2025 (jeweils von 10.00-11.30 Uhr)

Weitere Informationen & Anmeldung

Mehr Solarparks in Bürgerhand: Die Bürgerwerke gründen erste Tochtergesellschaft
(Bürgerwerke eG)
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Strom für Kita kommt vom Dach
(Frankfurter Neue Presse)
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Bald Solarstrom vom Schlagberg: Bauarbeiten trotzen widrigen Bedingungen
(merkur.de)
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Wir haben nochmal gewonnen!
(Online-Magazin / Bürgerwerke)
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Genossenschaft und Gemeinde retten dörfliches Zentrum
(WAIDLER.COM)
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UNKRAUT: Mehr Strom von der Sonne - Bürger packen's an
(BR)
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„Schön geworden“ – Zwei große Agri-PV-Anlagen in Betrieb gegangen
(merkur.de)
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Josephine Baker fängt jetzt die Sonne ein
(Frankfurter Neue Presse)
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„RegioEnergie StarnbergAmmersee“: Neuer Ökostrom erhältlich
(merkur.de)
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Hallbergmoos: Strom vom Solardach für die Mieter - Freising
(SZ.de)
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Gründung der EnergieFeldatal GmbH – Ein wichtiger Schritt in die Zukunft der Energieversorgung
(Oberhessen-Live)
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