1. Stand zur beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2023 (Solarpaket I)
Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das EEG 2023, das mit dem Solarpaket I teilweise neu geregelt wurde und am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist, liegt immer noch nicht vor. Wenn Sie sich hierzu über neue Entwicklungen selbst informieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Internetseite des BMWK zu FAQs zum Solarpaket I
Wir werden Sie informieren, sobald die Genehmigung vorliegt.
2. Zeitplan zur Bundestagswahl 2025 und danach
Am 6. November 2024 kam es zum Bruch der Ampelkoalition Der aktuelle Zeitplan für die Vertrauensfrage und Neuwahlen lautet wie folgt:
16. Dezember 2024: Bundeskanzler (BK) Olaf Scholz stellt im Bundestag (BT) die Vertrauensfrage. Da SPD und Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit mehr im BT haben, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass diese Entscheidung nicht zu seinen Gunsten ausfällt. In diesem Fall wird BK Scholz dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des BT vorschlagen. Hierfür hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit.
Dezember 2024/Januar 2025: In den zwei Monaten wird der Bundestag aufgelöst. Die Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des BT durchgeführt werden.
23. Februar 2025: Die Parteien haben sich darauf geeinigt, die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 durchzuführen. Bis zum Wahltermin müssen die Parteien jetzt ihre Parteitage abhalten, Wahllisten aufstellen und Wahlkampf führen. Die rot-grüne Minderheitsregierung bleibt noch im Amt und der Bundestag könnte theoretisch trotz Auflösung weiterhin Gesetze verabschieden.
Februar/März 2025: In dieser Zeit wird mit Sondierungsgesprächen zwischen der möglichen neuen Regierungskoalition gerechnet.
März/April/Mai 2025: In dieser Zeit wird mit den Koalitionsverhandlungen gerechnet, sodass im April/Mai 2025 eine neue Regierung gebildet werden könnte.
3. Laufende Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die EnWG/EEG-Novelle
Am 13. November 2024 hat das rot-grüne Bundeskabinett den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung (EnWG/EEG-E) beschlossen. Unter anderem enthält dieses Gesetzesvorhaben Regelungen zur schrittweisen Absenkung der Grenzen der Direktvermarktung, zur vorgezogenen Aussetzung der staatlichen Förderung ab der ersten Stunde mit negativen Börsenstrompreisen und zur Einführung von Energy Sharing.
Bezüglich weiterer Inhalte verweisen wir auf die News und Stellungnahme vom 10. September 2024 zum ersten Referentenentwurf der EnWG/EEG-Novelle.
Den vollständigen Kabinettsentwurf vom 13. November 2024 finden Sie hier.
Insbesondere zur Absenkung der Direktvermarktungsgrenze und dem Vorziehen der negativen Preise haben uns unsere Energiegenossenschaften über zahlreiche negative Folgen für die Umsetzung von Projekten berichtet. Aus diesem Grund setzt sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV zusammen mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden gegen diese Regelungen ein. Zuletzt hat sie sich dafür u.a. am 25. Oktober 2024 mit einer Stellungnahme zum zweiten Referentenentwurf in den Prozess eingebracht.
Nach offiziellen Angaben möchte die CDU/CSU bis zur Vertrauensfrage am 16. Dezember 2024 nicht über Gesetzesvorhaben sprechen, die in dieser Legislatur noch verabschiedet werden könnten. Die rot-grüne Minderheitenregierung braucht im Parlament jedoch Stimmen aus der Opposition, um Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Somit ist derzeit unklar, welche Gesetze in dieser Legislatur noch zum Abschluss kommen können und ob das EnWG/EEG-E dazu gehört. In politischen Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung des kompletten EnWG/EEG-Kabinettsentwurf unrealistisch ist. Die Teile zur Absenkung der Direktvermarktungsgrenzen und dem Vorziehen der negativen Preise könnten aber rausgelöst und separat beschlossen werden. So gibt es einige Verbände, Institutionen und Unternehmen, die diese Regelungen befürworten und für ihre Umsetzung lobbyieren. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt trotz gesetzgeberischer Handlungsunfähigkeit der rot-grünen Minderheitsregierung nicht klar, ob diese Regelungen mithilfe der Opposition doch noch in dieser Legislatur Einzug in die deutsche Gesetzgebung finden werden oder nicht.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird sich weiterhin im Interesse der Energiegenossenschaften intensiv in den Prozess einbringen und Sie informieren, sobald es gesicherte neue Informationen zur EnWG/EEG-E-Novelle gibt.
Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vom 25. Oktober 2024 zum zweiten Referentenentwurf finden Sie hier.