heute erhalten Sie die vierte Ausgabe unseres neuen Newsletters für Mitgliedsgenossenschaften des Verbandes in den Bereichen Energie, Immobilien und Versorgung.
Unser vierter Newsletter steht vor allem unter dem Motto Wärmeplanung und Energy Sharing sowie weitere Vernetzungsmöglichkeiten für Energiegemeinschaften.
Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über das Solarpaket I der Bundesregierung.
Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns an oder . Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im September 2023. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde der gesetzliche Rahmen für einen beschleunigten Rollout intelligenter Strommessgeräte beschlossen. Es wurde am 20. April 2023 vom Bundestag verabschiedet und am 12. Mai vom Bundesrat bestätigt.
Durch das neue GNDEW soll der flächendeckende Einbau intelligenter Strommesssysteme – sogenannte Smart-Meter – beschleunigt und bürokratische Hindernisse beseitigt werden. Smart-Meter ermöglichen einen detaillierten Überblick und eine effiziente Steuerung von Stromverbräuchen und -erzeugung. Die Messung der Strommengen erfolgt dabei im 15-Minuten-Takt, wodurch Verbraucher*innen sich besser über ihre verbrauchten Strommengen informieren können und die Abrechnung vereinfacht wird. Darüber hinaus können Anreize für ein angepasstes und netzdienliches Verbrauchsverhalten geschaffen werden, wodurch sich positive Effekte für die Netzauslastung ergeben können. Auch E-Autos und Wärmepumpen können durch eine intelligente Verknüpfung systemdienlich eingesetzt werden. Aufgrund der deutlich größeren Komplexität des zukünftigen Stromsystems und den Anforderungen an flexible Stromverbräuche zu Zeiten der Erzeugung, ist die Digitalisierung für das Gelingen der Energiewende zwingend erforderlich. Dennoch wurde der Ausbau dieser Technologie lange Zeit nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben. Ein Grund sind die mit dem Einbau verbundenen Kosten.
Das Gesetz beschreibt den stufenweisen Ausbauplan bis 2030. Demnach besteht ab dem Jahr 2025 für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh), sowie für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von über sieben Kilowatt eine Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Der Vorgang soll bis 2030 abgeschlossen sein. Bis 2033 sollen auch die sonstigen Verbraucher*innen zu 95 Prozent mit Smart-Metern ausgestattet sein. Für den Einbau sieht der Gesetzgeber eine Deckelung der Kosten für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr vor.
Nach 2025 können auch Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh freiwillig den Einbau von Smart-Metern beantragen. Ab dann muss den Nutzer*innen eines Smart-Meters ein dynamischer Stromtarif angeboten werden, um den Stromverbrauch auf die Zeiten zu lenken, in denen Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Dadurch sollen die Stromnetze und der Strommarkt entlastet werden. Die bereits zertifizierten Smart-Meter können direkt für den Einbau verwendet werden. Die Drei-Hersteller-Regel des alten Messstellenbetriebsgesetzes verlangte bislang für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern. Da inzwischen ein ausreichendes Angebot an Smart-Meter-Gateways vorhanden ist, entfällt diese Regelung. So soll das Tempo zukünftig vom innovativsten Hersteller bestimmt werden, ohne auf den technischen Gleichstand von mindestens drei Herstellern warten zu müssen. Erweiterte Funktionen sollen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt über Updates installiert werden können. Bei der Verwendung dieser Technologie werden hohe Datenschutzanforderungen beachtet – eine zusätzliche Freigabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist daher nicht mehr erforderlich.
Ein weiterer begrüßenswerter Punkt im GNDEW ist die Gleichstellung von physischen und virtuellen Summenzählern hinter dem Netzanschlusspunkt. Damit ergeben sich aus den Digitalisierungsplänen auch für andere Bereiche Vorteile, wie das neue Potenzial für das Mieterstrommodell zeigt. Während für die Teilnahme am Mieterstrom zuvor zunächst die Installation eines neuen teuren Summenzählers notwendig war, und die Photovoltaikanlagen in diesem Modell somit oftmals nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, können die teilnehmenden Mieter*innen nun in einem virtuellen Summenzähler zusammengefasst werden, ohne dass ein Umbau erforderlich wird.
Die Abschöpfung von Überschusserlösen diente dazu, stromerzeugende Unternehmen bei unerwarteten Zufallserlösen an der Verteilung der Lasten aufgrund krisenbedingt hoher Stromkosten zu beteiligen. Angesichts der gesicherten Stromversorgung, aktuell sinkender Strompreise und damit ausbleibender Einnahmen aus der Abschöpfung sowie nicht auszuschließender Investitionshemmnisse, sieht die Bundesregierung keine Rechtfertigung für eine Verlängerung der Abschöpfung.
Für die betroffenen Energiegenossenschaften bedeutet dies konkret, dass die Abschöpfung auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume (1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 und 1. April 2023 bis 30. Juni 2023) begrenzt bleibt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssen bis Ende Juli 2023 bzw. Oktober 2023 dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibenden mitgeteilt werden.
Allgemeine Informationen zum Abschöpfungsprozess finden Sie hier.
Im Juni wurde die Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) eingeleitet. Der Gesetzentwurf wurde in gemeinsamer Federführung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßt den Vorschlag ausdrücklich als wichtigen Baustein der Wärmewende. Die aus genossenschaftlicher Sicht zu optimierenden Punkte, haben wir mittels der Stellungnahme unseres Partners, dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), eingebracht.
Genossenschaftliche Wärmenetze können einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten. Dabei muss aber die besondere Situation von Nahwärmegenossenschaften, deren Mitarbeitende überwiegend ehrenamtlich tätig sind, Berücksichtigung finden. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten können, dürfen weder bestehende noch neu zu gründende Nahwärmegenossenschaften durch hohe Planungskosten und unverhältnismäßige bürokratische Pflichten über Gebühr belastet werden. Daher liegt unser Fokus auf den Punkten, in denen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung spezielle Anforderungen an Wärmenetzbetreibende gestellt werden.
Unsere Forderungen sind insbesondere:
Bagatellgrenze bei der Pflicht zur Planung und Ausweisung von Wärmenetzgebieten einführen und Kosten dafür aufteilen: Betreibende von Wärmenetzen mit einer Trassenlänge von unter 20 Kilometern sollten von der planungsverantwortlichen Stelle nicht dazu aufgefordert werden können, den Entwurf für die Ausweisung von Wärmenetzgebieten auf eigene Kosten zu erstellen, da es sich dabei oft um kleine Genossenschaften oder Privatpersonen handelt, die davon personell oder wirtschaftlich überfordert werden könnten. Bei verpflichteten Netzbetreibenden sollten die anfallenden Kosten nicht nur vom Netzbetreibenden getragen, sondern zwischen planungsverantwortlicher Stelle und Netzbetreibenden aufgeteilt werden.
Keine Pflicht zur Erstellung von Transformations- und Wärmenetzausbauplänen für Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien: Wärmenetze, die bereits nahezu vollständig auf Basis von erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben werden, sollten von der Pflicht zur Erstellung von Transformations- und Wärmenetzausbauplänen ausgenommen werden. Bei diesen Netzen ist nicht davon auszugehen, dass sie diesen Anteil innerhalb der nächsten zwanzig Jahre signifikant reduzieren werden. Die Erstellung solcher Pläne ist zudem für viele Wärmenetzbetreibende in diesem Bereich unzumutbar, weil es sich bei den Betreibenden oftmals um Privatpersonen oder kleine Genossenschaften handelt, für die die Erhebung und Verarbeitung der Daten einen unverhältnismäßig hohen personellen oder wirtschaftlichen Aufwand bedeuten würde.
Die Pressemitteilung des BEE finden Sie hier und die vollständige Stellungnahme mit weiteren Details zu den genannten Punkten hier.
Die aktuelle Debatte um die Zukunft der Wärmeversorgung in Deutschland macht deutlich, wie wichtig ein schneller Umstieg auf erneuerbare Wärme ist. Der Um- und Ausbau von Wärmenetzen stellt für das Gelingen der Wärmewende und das Erreichen der Klimaschutzziele einen entscheidenden Faktor dar. Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und Bundesbauministerium (BMWSB) haben das Potenzial von Nahwärme erkannt und möchten den Ausbau von Wärmenetzen als Teil der Wärmewende voranbringen. Als Auftakt eines längeren Stakeholderprozesses luden sie am 12. Juli 2023 gemeinsam zum Fernwärmegipfel nach Berlin. Ein breites Bündnis aus Verbänden und Unternehmen, darunter auch der DGRV, einigte sich zusammen mit BMWK und BMWSB als Startschuss auf eine gemeinsame Erklärung.
Diese besagt, bestehende Fernwärmenetze zu dekarbonisieren und parallel pro Jahr 100.000 neue Wärmenetz-Anschlüsse herzustellen. Neben der Fernwärme sollen auch Nahwärmenetze ein wichtiger Baustein sein. Die gesteckten Ziele sind sehr ambitioniert und nur über einen gemeinschaftlichen Kraftakt zu erreichen. Bei der Lösung dieser herausfordernden Aufgabe können Genossenschaften eine bedeutende Rolle einnehmen. Bestes Beispiel sind die rund 200 genossenschaftlich organisierten Nahwärmenetze in Deutschland. Sie versorgen ihre Mitglieder schon heute mit klimafreundlicher und kostengünstiger Energie. Besonders in ländlichen Regionen, wo eine zentralisierte Versorgung aus technischen Gründen oder Kostengründen nicht geeignet ist, können Nahwärmegenossenschaften eine dezentrale Alternative bieten.
Insoweit ist es nach unserer Ansicht sehr erfreulich, dass die Nahwärmenetze in der Erklärung als eine bürgernahe Option genannt werden, um Wohnquartiere gemeinschaftlich mit klimaneutraler Wärme zu versorgen. Auch die wichtige Bedeutung einer Akteursvielfalt bei der Wärmewende wird in dem Papier herausgestellt, denn es braucht kommunale und bürgerschaftliche Initiativen gleichermaßen. Ebenso begrüßen wir den Punkt, dass die Bioenergie auf absehbare Zeit weiterhin zur Wärmeversorgung beitragen soll. Gleichzeitig sind noch viele Fragen zu klären, insbesondere zu den Rahmenbedingungen sowie zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Wir freuen uns deshalb darauf, mit unserer Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV die beiden Ministerien beim weiteren Prozess begleiten zu dürfen. Wir werden uns bei den geplanten Workshops weiter dafür einsetzen, dass die Perspektive kleiner und insbesondere genossenschaftlicher Wärmenetzbetreibender Eingang in die Diskussionen findet und ihre Bedürfnisse besondere Berücksichtigung finden. Nur unter den richtigen Rahmenbedingungen können die Genossenschaften auch in Zukunft ihren Beitrag zur Wärmewende leisten.
Die Pressemeldung des BMWK finden Sie hier und die gemeinsame Erklärung hier.
Um die Ausbauziele der erneuerbaren Energien in Deutschland zu erreichen, ist neben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Ausnutzung aller geeigneten Flächen auch die Förderung von akzeptanz- und teilhabefördernden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit anderen Partnern ein Modell für eine energiewirtschaftlich sinnvolle Ausgestaltung des Energy Sharings in Deutschland erarbeitet, welches am 27. April 2023 veröffentlicht wurde. Unser Vorschlag berücksichtigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen. Nun folgt darauf aufbauend unser Gesetzesentwurf zur Förderung von Energy Sharing.
Energy Sharing erlaubt regionalen Stromverbraucher*innen (Privathaushalten, Kommunen und KMUs), sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom über das öffentliche Stromnetz zu nutzen. Deutschland wird bereits seit zwei Jahren aufgefordert, diese EU-Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Die schnelle Umsetzung des Energy Sharings in Deutschland ist deshalb eine unserer wichtigsten Forderungen an die Bundespolitik.
Positionspapier & Gesetzesentwurf zum Download hier.
Energy Sharing soll möglichst zügig in Deutschland umgesetzt werden: Das war die zentrale Botschaft unserer parlamentarischen Abendveranstaltung am 6. Juli 2023 in Berlin. Der Einladung von DGRV, BEE und BBEn folgten der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stefan Wenzel sowie die Energie- und Klimapolitiker aus dem Deutschen Bundestag Timon Gremmels (SPD), Bernhard Herrmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Konrad Stockmeier (FDP) sowie 70 weitere Gäste aus Politik und Wirtschaft.
Die Diskussion zur Leitfrage „Energy Sharing – Ein erfolgreiches Modell für Deutschland?“ eröffnete die Präsidentin des BEE, Frau Dr. Simone Peter. Sie hielt ein Plädoyer für mehr Tempo in der Energiewende und gleichzeitiger Stärkung der Bürgerbeteiligung. Ein Schlüssel hierfür kann das Energy Sharing sein. Dabei handelt es sich um das gemeinsame Erzeugen und Nutzen von Energie in so genannten Energiegemeinschaften.
Das Energy Sharing ist seit 2021 europarechtlich vorgegeben. In Deutschland wurde es allerdings noch nicht gesetzgeberisch eingeführt. Deshalb hat der DGRV gemeinsam mit seinen Partnerverbänden ein Konzept für eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung sowie einen Gesetzesvorschlag zur Einführung entwickelt. Diesen Vorschlag hat der geschäftsführende Vorstand des BBEn, Malte Zieher, auf der Veranstaltung vorgestellt.
Der Vorschlag wurde anschließend von Staatssekretär Stefan Wenzel gemeinsam mit den Abgeordneten diskutiert. Moderiert wurde das Panel von René Groß, Leiter für Politik und Recht bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften. Staatssekretär Stefan Wenzel betonte, die Energiewende sei nicht nur eine physikalische, sondern viel mehr eine gesellschaftliche Herausforderung, die mit Instrumenten wie dem Energy Sharing besser gemeistert werden könnte. Energy Sharing ermögliche Teilhabe, Dezentralität und Flexibilität bei der Energieversorgung und fördere die Akzeptanz in der Bevölkerung für erneuerbare Energien. Er kündigte an, dass das BMWK in der zweiten Jahreshälfte intensiv über die Einführung des Energy Sharing in Deutschland diskutieren werde.
MdB Timon Gremmels sprach sich ebenfalls für das Energy Sharing aus, kritisierte aber den Zeitplan der Bundesregierung. Die Umsetzung hätte schon längst erfolgen können. Er plädierte dafür, Energy Sharing bereits im Solarpaket I zu verankern und nicht erst im Rahmen des Solarpakets II zu diskutieren.
Auch Bernhard Herrmann signalisierte Zustimmung und ergänzte, dass man aus seiner Sicht alternativ auch die energiewirtschaftlichen Pflichten reduzieren könnte. Die im Gesetzesvorschlag beschriebene Prämie sei aus seiner Sicht nicht der einzige Weg, die Wirtschaftlichkeit und Handhabbarkeit des Konzepts zu sichern.
Konrad Stockmeier bewertet das Energy Sharing als wichtiges energiepolitisches Mittel, sprach sich aber kritisch gegenüber der Marktprämie aus. Nach seiner Meinung sollte nicht jedes Instrument oder Konzept mit staatlichen Mitteln gestützt werden.
Insgesamt begrüßen alle Teilnehmenden unseren Impuls und befürworten die Umsetzung des Energy Sharing in Deutschland. Wir werden die Diskussion mit dem BMWK weiter intensiv begleiten und uns für eine zügige Umsetzung einsetzen.
Positionspapier & Gesetzesentwurf zum Download hier.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte am 27. Juni 2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I). Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat die Möglichkeit einer Stellungnahme genutzt, bis zum 5. Juli 2023 Stellung zu den Vorschlägen des Ministeriums zu nehmen. Darin befürworten wir die geplanten Maßnahmen, mahnen aber für Energiegenossenschaften bisher fehlende Aspekte an.
Beim Solarpaket I handelt es sich um das erste Paket des BMWK im Rahmen der PV-Strategie, mit der der Ausbau im PV-Bereich beschleunigt werden soll. Bis 2030 soll dadurch ein Ausbau der installierten Leistung auf 215 Gigawatt erreicht werden, wofür der jährliche Ausbau von aktuell rund sieben Gigawatt auf 22 Gigawatt um das Dreifache angehoben werden muss. Im ersten Schritt sollen dafür bürokratische Hürden abgebaut und Regelungen vereinfacht werden. Besonders positiv zu bewerten sind dabei die Beschleunigung von Netzanschlüssen, die vereinfachte Inbetriebnahme von Balkon-PV-Geräten, die Erschließung von Gebäuden im Außenbereich (sogenannte Solarstadl) und das Repowering von PV-Dachanlagen. Besonders hervorzuheben ist außerdem die Einführung der Gemeinschaftlichen Eigenversorgung, mit der unabhängig von der Eigentumsstruktur eine unbürokratische Lieferung von Strom innerhalb eines Gebäudes für Eigentümer*innen sowie Wohn- und Gewerbemieter*innen ermöglicht wird.
Wir unterstützen ausdrücklich die vorgestellten Maßnahmen des Ministeriums, machen jedoch gleichzeitig auf notwendige Ergänzungen aufmerksam. Um die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu steigern, sind vor allem die Ermöglichung von Energy Sharing und eine echte Bürgerbeteiligung bei Projekten über einem Megawatt nötig. Die Überschusseinspeise-Vergütung ist für Anlagen mit einem geringen Vor-Ort-Stromverbrauch zu niedrig, was den Ausbau mittelgroßer PV-Dachanlagen hemmt. Zur Teilhabe der Bürger*innen vor Ort sollte zudem die Definition der Bürgerenergiegesellschaft an die Realität der Energiegenossenschaften angepasst werden.
Der weitere Prozess und die finale Abstimmung sollen nach der Sommerpause stattfinden. Weitere Vorhaben werden anschließend in der zweiten Jahreshälfte im Solarpaket II behandelt.
Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften finden Sie hier.
Den Referentenentwurf des BMWK finden Sie hier.
Die Photovoltaik-Strategie des BMWK finden Sie hier.
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 1. Juli 2023 die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf Moorböden, die zuvor entwässert und landwirtschaftlich genutzt wurden und nun dauerhaft wiedervernässt werden. Für Energiegenossenschaften in landwirtschaftlich genutzten und moorreichen Gebieten liefert die neue Festlegung den erforderlichen Rechtsrahmen für eine effektive Nutzung dieser Flächen.
Für besondere Solaranlagen auf wiedervernässten Moorböden bestimmt die Festlegung die bei der dauerhaften Wiedervernässung zu erreichenden Mindestwasserstände. Es wird zudem geregelt, dass die Errichtung der besonderen Solaranlagen noch auf entwässertem Grund erfolgen kann. Die Festlegung regelt weiterhin, dass eine standortangepasste nasse landwirtschaftliche Nutzung der wiedervernässten Moorböden zulässig ist. Darüber hinaus werden Nachweisverpflichtungen hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs sowie der Wiedervernässung festgelegt.
Die Festlegung sowie weitere Informationen zu Anforderungen für besondere Solaranlagen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
Damit Deutschland die Klimaziele noch erreichen kann, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien schneller erfolgen. Insoweit besteht ein gesellschaftlicher und politischer Konsens. Um die Energiewende im Sinne des Klimaschutzes zu beschleunigen, werden mehr Energieprojekte und Infrastruktur notwendig. Immer mehr Menschen werden dadurch mit Windenergieanlagen konfrontiert werden und in neue Infrastruktur investieren müssen. Maßnahmen zur Schaffung von Akzeptanz sind zentral. Die Beteiligung der Menschen vor Ort an der Planung, aber auch am wirtschaftlichen Betrieb der Energieprojekte, ist eine entscheidende Akzeptanzmaßnahme.
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Europäische Union eine Grundlage geschaffen, wie die Beteiligung der Menschen vor Ort am wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gefördert werden kann. Das Projekt „SHAREs“ soll die nationalen Rahmenbedingungen in den beteiligten Ländern Österreich, Bulgarien, Georgien, Kroatien, Ungarn und Deutschland analysieren, die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten identifizieren und einen europäischen, aber auch nationalen Austausch ermöglichen. Informationsprogramme und Materialien sollen bestehende Energiegemeinschaften über Geschäftsmodelle informieren und regionale Akteur*innen wie die Menschen vor Ort, Kommunen oder Unternehmen zur Gründung neuer Energiegemeinschaften anregen.
Gefördert wird das Projekt im Rahmen des EU-Programms „Horizon 2020“.
Erneuerbare Energiegemeinschaften online
Ein wichtiger Baustein des „SHAREs“-Projekts ist die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform, in der alle Informationen gebündelt werden. Diese Plattform dient als Blaupause für alle Länder der EU und wird in allen teilnehmenden Ländern für die nationale Ebene umgesetzt. Für Deutschland wurde nun erneuerbare-energie-gemeinschaften.de veröffentlicht. Das im Rahmen des Projekts entwickelte Angebot von WIP Renewable Energies, B.&S.U. und DGRV richtet sich an bestehende Energiegenossenschaften, aber auch Gründungsinitiativen und Kommunen. Es bietet Inspirationen durch bestehende Beispiele und vermittelt Kenntnisse zu rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Außerdem werden Werkzeuge und Kommunikationshilfen bereitgestellt, um eigene Vorhaben weiterzuentwickeln und neue Mitstreitende zu gewinnen.
Im Zentrum der Plattform stehen die ersten Schritte und das gemeinschaftliche Engagement neuer Initiativen. Von den positiven Aspekten der regionalen Projekte für den Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung bis hin zur Entwicklung der Gemeinschaft und der gemeinsamen Ideen hin zu einem funktionierenden Projekt bietet die Plattform umfassende Anleitungen, Hilfestellungen und Werkzeuge. Ein wichtiger Fokus liegt auch auf der Kommunikation und der Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen.
Die Plattform wird mit den im „SHAREs“-Projekt beteiligten Energiegenossenschaften und Organisationen ständig weiterentwickelt und wird immer wieder Aktualisierungen und Überarbeitungen erfahren. Bestehende Energiegenossenschaften haben außerdem die Möglichkeit, sich selbst auf der Plattform vorzustellen und eine Inspiration für andere Energiegenossenschaften oder neue Energiegemeinschaften zu sein.
Es ist soweit: Wir haben unsere digitale Prüfungsplattform easyGeno für den Einsatz im Bereich der Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften ausgebaut. Die Konzepte hierfür haben wir unter Beteiligung mehrerer Genossenschaften erarbeitet.
Bei der Prüfung der Klein- und Kleinstgenossenschaften sowie bei der Prüfung der Genossenschaftsbanken nutzen wir easyGeno bereits seit 2020. Nun freuen wir uns, dass wir unsere digitale Prüfungsplattform ab sofort für alle Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften zum Einsatz bringen.
easyGeno bietet eine einheitliche Übermittlungsplattform für Dokumente und Dateien zur Vorbereitung von Jahresabschlussprüfungen und vielen weiteren Prüfungen des Genossenschaftsverbandes. Über easyGeno erfolgt die Bereitstellung des qualifiziert elektronisch signierten Prüfungsberichts – auch für Ihre*n Aufsichtsratsvorsitzende*n.
Warum ist die Nutzung der Prüfungsplattform für Ihre Genossenschaft vorteilhaft?
Die easyGeno-Prüfungsplattform ist einfach, digital und sicher. Die Prüfungsplattform vereinfacht den Prüfungsprozess: easyGeno löst die Einreichung der Prüfungsdokumente per E-Mail ab und führt Sie durch den gesamten Prüfungsprozess: von der Terminabstimmung über die Einreichung der Prüfungsunterlagen bis zur Bereitstellung des Prüfungsberichtes. Dies ermöglicht eine schlanke und effiziente Prüfungsabwicklung.
Ab wann kommt easyGeno und was haben Sie als Genossenschaft vorab zu tun?
Ab Juli 2023 startet sukzessive der „Erstregistrierungsprozess“ mit der Vereinbarung der Nutzungsbedingungen. Hierzu erhalten Sie zeitnah von uns die notwendigen Erstregistrierungsunterlagen. Nach abgeschlossener Registrierung kann easyGeno für die dann startenden Prüfungen genutzt werden. Sie werden vom Prüfungsteam über die einzelnen Termine informiert.
Wer hilft Ihnen bei Fragen weiter?
Für viele Fragen finden Sie bereits in der in easyGeno hinterlegten FAQ-Liste entsprechende Antworten. Die FAQ-Liste ist nach den einzelnen Rollen gegliedert und folgt dem typischen Ablauf einer Prüfung mit easyGeno.
Für den Fall, dass Ihre Frage dort nicht beantwortet wird, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an
Oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 069-6978-3030 an. Wir sind von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie erreichbar.
In ihrem neuen Poster „Mehr Flächen für Solarstrom!“ zeigen das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. und GermanZero, wie die Planung und Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Zukunft effektiver gestaltet werden können.
Zum 1 Juli hat die Energiegenossenschaft BürgerEnergie Nord (BEN) eine Mieterstromanlage auf einem Mehrfamilienhaus in Neumünster übernommen. Die Stadtwerke Neumünster hatten im vorigen Jahr den Geschäftsbetrieb Mieterstrom und das Angebot für das Mehrfamilienhaus eingestellt.
1. Was machen Sie genau beim Genossenschaftsverband?
Ich arbeite in der Abteilung Beratung und Betreuung Genossenschaften am Standort Neu-Isenburg. Als Berater liegt mein Schwerpunkt dabei vor allem in der Nachhaltigkeitsberatung und betriebswirtschaftlichen Beratung von Genossenschaften und Unternehmen mit anderer Rechtsform, insbesondere in Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland.
2. Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Berater beim Verband?
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberatung führen wir mit unseren Kund*innen Nachhaltigkeitschecks durch und unterstützen sie bei verschiedenen Themen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie der CSRD, der Taxonomie-Verordnung oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Neben meinem Schwerpunkt der Nachhaltigkeitsberatung bin ich außerdem noch in der strategischen / betriebswirtschaftlichen Beratung tätig.
3. Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Ich arbeite hybrid, mal im Büro und mal mobil aus dem Homeoffice, und bin auch regelmäßig bei den Genossenschaften vor Ort, um sie bei Fragen zur Nachhaltigkeit zu unterstützen. Besonders Spaß macht mir dabei, gemeinsam mit den Genossenschaften einen Weg zu erarbeiten, wie sie den Herausforderungen, die sich aus dem Thema Nachhaltigkeit ergeben, begegnen können.
4. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
In meiner Freizeit findet man mich entweder mit Freund*innen auf dem Tennisplatz oder mit dem Fahrrad in der Natur. Abseits davon bin ich großer Fan der Frankfurter Eintracht und häufig im Stadion zu Gast.
Oliver Stauß
Beratung und Betreuung Genossenschaften III
Berater
Das Zukunftsforum Energie & Klima ist eine der wichtigsten Plattformen für Diskussionen und Wissenstransfer im Energie- und Umweltsektor. Hier treffen sich einmal jährlich Entscheider*innen aus Kommunal- und Landespolitik, Verwaltung, Genossenschaften, Wissenschaft und Energiewirtschaft, um frische Impulse für die Energiewende und den Klimaschutz zu setzen. Auch unsere Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird dort mit einem Beitrag zu Gast sein.
Aktuelle Informationen zum Programm gibt es in Kürze hier.
Der Genossenschaftsverband und die AWADO bieten Interessierten kostenlose 20-minütige Webinare zur Nachhaltigkeit an. Mit einem Klick auf den Link können Sie sich gerne anmelden: