11. Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 06/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die 11. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect - Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.

Unsere rechtlichen Schwerpunktthemen sind in dieser Ausgabe die geplante Digitalisierung des Genossenschaftsgesetzes, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte sowie das Bürokratieentlastungsgesetz. Zudem informieren wir Sie wieder über Neugründungen von Genossenschaften und über verschiedene Seminarangebote der GenoAkademie.

Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns gerne an oder . Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im Februar 2025. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

PS: Bitte beachten Sie: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Das Ziel des BFSG ist es, Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu bestimmten digitalen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Um dies zu gewährleisten, legt das BFSG rechtliche Vorgaben fest. Das BFSG gilt für alle Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden.

Mit dem sogenannten BFSG Check können Sie einfach und kostenlos prüfen, ob Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind.

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AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Daniel Krüger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  • 0211 16091-4816

Der Bundestag hat Änderungen zur Digitalisierung des Genossenschaftsrechts beschlossen, die auf Empfehlung des Rechtsausschusses in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eingebracht wurden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Insbesondere für den kurzfristigen digitalen Beitritt zu Genossenschaften.

Die neuen Regelungen beinhalten aktuell „nur“ die Änderungen zur Digitalisierung aus dem Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Danach ist für den Beitritt zu einer Genossenschaft in Zukunft keine im Original zu unterzeichnende Beitrittserklärung mehr erforderlich, sondern es ist auch ein Beitritt in Textform, also per E-Mail, App o. ä. möglich. Auch für Kündigungen, Übertragungen und Vollmachten reicht zukünftig die Textform. Zudem wurde der Weg für rein digitale Genossenschaftsgründungen geebnet.

Die Änderungen des Genossenschaftsgesetzes werden zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Für die nun beschlossenen Änderungen zur Digitalisierung setzt sich der DGRV seit Jahren ein, etwa bei der rechtssicheren Verankerung der virtuellen General- und Vertreterversammlungen, beim Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform oder bei dem anschließenden Referentenentwurf.

Die Änderungen zur Digitalisierung im Genossenschaftsgesetz finden Sie in Artikel 22 (Seite 39 bis 42) im finalen Gesetzesentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hier.

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist für die Europäische Union ein Meilenstein im Kampf gegen die weltweite Entwaldung. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte, die in die EU importiert und in dieser gehandelt werden, nicht zur Zerstörung von Wäldern beitragen. Wälder spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel, da sie große Mengen an Kohlendioxid binden und das Klima regulieren. Darüber hinaus soll die Verordnung die biologische Vielfalt sowie indigene Bevölkerungen schützen, damit Wälder als Lebensraum erhalten bleiben.

Um den Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die komplexen Anforderungen der EUDR vorzubereiten, hat das Europäische Parlament beschlossen, die Umsetzung der Verordnung zu verschieben. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Anforderungen der EUDR nun ab dem 30.12.2025 erfüllen, während Klein- und Kleinstunternehmen bis zum 30.06.2026 Zeit haben.

Von der EUDR betroffen sind Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen, die Produkte wie zum Beispiel Holz, Soja, Palmöl oder Rindfleisch in die EU importieren, müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Waldschädigung sind. Auch Händler innerhalb der EU sind verpflichtet, die Herkunft ihrer Rohstoffe zu überprüfen und die Anforderungen der Verordnung einzuhalten.

Die EUDR konzentriert sich insbesondere auf Rohstoffe und Erzeugnisse, die eng mit Entwaldung in Verbindung stehen. Dazu gehören:

  • Soja: wird vor allem in der Tierfutterproduktion und der Lebensmittelindustrie verwendet.
  • Rindfleisch: Das Futter für Rinder kann aus entwaldeten Gebieten stammen.
  • Palmöl: wird in vielen Produkten des täglichen Bedarfs verarbeitet - von Lebensmitteln bis hin zu Kosmetika.
  • Holz: wird für Bau, Möbel und Papier verwendet.
  • Kakao: als Zutat für Schokolade und andere Süßwaren.
  • Kaffee: eines der weltweit am häufigsten konsumierten Getränke.
  • Kautschuk: wird für die Herstellung von Reifen und anderen Gummiprodukten eingesetzt.

Um zu überprüfen, ob Sie relevante Erzeugnisse importieren oder handeln, finden Sie eine Übersicht im EU-Amtsblatt.

Unternehmen, die diese Erzeugnisse importieren oder handeln, müssen umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehört die Offenlegung von Informationen über Lieferanten, Lieferketten und Produkte, einschließlich der Geolokalisierung von Rohstoffquellen. Die Unternehmen müssen ihre Lieferketten analysieren, um Risiken wie Entwaldung, Menschenrechtsverletzungen oder Korruption zu identifizieren. Sie müssen präventive Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Lieferanten. Zudem müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, die bestätigt, dass die Anforderungen der EUDR eingehalten werden.

Die EUDR ist somit eine große Herausforderung für betroffene Unternehmen, bietet aber gleichzeitig die Chance, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität zu leisten.

Der Genoverband e.V. veranstaltet am 16.01.25 um 15:00 Uhr ein kostenloses Info-Webinar zu den Herausforderungen der EUDR für Genossenschaften. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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Kennung: Pc27jP38

Heiko Jandel

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Nachhaltigkeitsberatung

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Oliver Stauß

Beratung und Betreuung Genossenschaften III
Berater

  • 01726794180

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) Änderungen eingeführt, die durchaus kritisch gesehen werden. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf acht Jahre soll Entlastung bringen, könnte jedoch zu mehr Bürokratie führen.

Vor dem Scheitern der „Ampel“ als Bundesregierung waren eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren in der Pipeline. Einige der darin enthaltene Anpassungen und Neuerungen werden aus Sicht der Praxis sehnlichst erwartet, auf einige würde gerne verzichtet werden. Andere wiederum enthalten Versprechungen, die am Ende nicht eingehalten werden können. So ist laut Praktikern im Rahmen des BEG IV (bereits verkündet am 29.10.2024) eine Regelung geschaffen worden, die bei intensiver Betrachtung doch größere Auswirkungen haben könnte, als es auf den ersten Blick scheint.

Rechtliche Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege

Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige, die nach Handels- oder Steuerrecht aufzeichnungs- und buchführungspflichtig sind, bei Aufbewahrung von Unterlagen gewisse Mindestdauern beachten. Die steuerliche Aufbewahrungsfrist beginnt prinzipiell erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Dokumente entstanden sind oder die letzten Aufzeichnungen vorgenommen wurden. Bis zum Ende des Jahres 2024 gelten die Fristen:

  • sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe sowie für weitere, für die Besteuerung wesentliche Unterlagen,
  • zehn Jahre für Buchungsbelege (wie beispielsweise Rechnungen/Gutschriften, Kassenbelege, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten), Jahresabschlüsse, Lageberichte, Inventare und Eröffnungsbilanzen.

Das BEG IV sieht nun die Herabsetzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen auf acht Jahre vor. Aufgrund der Verkündung des Gesetzes im letzten Quartal 2024 ist die Regelung bereits ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Abweichend hiervon dürfen bestimmte Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche noch ein weiteres Jahr die alte Regelung beibehalten. Für diese Unternehmen gilt die neue Regelung erstmals für Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist nach den alten Bestimmungen ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung noch nicht abgelaufen ist.

Generell ist anzumerken, dass sich auch Abweichungen vom regulären Fristende unter anderem durch eine noch nicht abgeschlossene Außenprüfung oder durch die Vorläufigkeit von Steuerfestsetzungen ergeben können. In diesen Fällen läuft die Aufbewahrungsfrist dann nicht ab, wenn die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO).

Auswirkungen bei den Steuerpflichtigen

Durch die Reduktion der Aufbewahrungsfrist soll laut Bundesregierung eine finanzielle Entlastung der Kaufleute für die analoge und digitale Aufbewahrung von Buchungsbelegen erreicht werden. Im ersten Moment mag dieser Gedanke durchaus plausibel und positiv klingen: Allerdings zeigen sich bei genauerer Betrachtung doch einige Nachteile.

Künftig müssen Unternehmen anstatt der bisher zwei Fristen nunmehr ein weiteres Fristende berücksichtigen. Dies führt zu einem Sortierungsaufwand (händisch für physische Unterlagen beziehungsweise IT-unterstützte für elektronische Dokumente), der die Rechtsanwender trotz etwaiger höherer Archivierungskosten im Zweifel an den derzeit noch gültigen Fristen festhalten lassen wird.

Darüber hinaus gibt es Auswirkungen auf die Ermittlung der Rückstellung für Aufbewahrungsverpflichtungen. Handelt der Steuerpflichtige nach der neuen Vorgabe, hat er die verkürzte Frist für Buchungsbelege bei der Rückstellungshöhe vermindernd zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn aus Praktikabilitätsgründen der einfachere Weg gewählt wird und die Buchungsbelege weiterhin zehn Jahre archiviert werden sollten. Für den zusätzlichen Zeitraum gibt es nunmehr keine öffentliche-rechtliche Verpflichtung. Rückstellungen für das eigenbetriebliche Interesse (das heißt beispielsweise für nicht aufbewahrungspflichtige Unterlagen) dürfen steuerlich insoweit nicht gebildet werden.

Anders als es der Titel des Gesetzes suggeriert, ist somit hierin eindeutig keine Bürokratieentlastung zu sehen. Es bleibt jedoch weiterhin spannend, welche „Verschlimmbesserungen“ aus der Gesetzgebung zukünftig auftreten können.

Andrea Dekinger

Bereich Steuern
Referat Grundsatzfragen Steuern

  • 0211 16091-4771

Webinar: „Arbeitszeit neu denken: Flexibilität als Schlüssel zum Erfolg“ für Genossenschaften

Erfahren Sie jetzt in einem 60-minütigem Webinar, wie Sie die Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen flexibel und passgenau gestalten können, um in Zeiten des Fachkräftemangels wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir sprechen in unserem Webinar aktuelle Themen an – von der Saisonarbeit bis zur Vier-Tage-Woche. Im Anschluss an das Webinar beantworten wir gerne Ihre individuellen Fragen.

Termin: Donnerstag, 30.01.2025 (11.00-12.00 Uhr)

Link zur Veranstaltung/Anmeldung: https://event-einladung.com/INFOWEB230125

Die Europäische Union hat die NIS2-Richtlinie EU 2022/2555 verabschiedet. Diese zielt darauf ab, die Cybersicherheit zu stärken und die Weichen für eine umfassendere Cybersicherheitsstrategie zu stellen. Die darauf basierenden nationalen Gesetzgebungen zur NIS2-Richtlinie erhöhen die Anforderungen und Pflichten der Unternehmen, die die Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen müssen: Allein in Deutschland sind mehr als 30.000 Firmen betroffen.

Die NIS2-Gesetzgebung umfasst erweiterte Sanktionsvorschriften mit neuen Bußgeldtatbeständen für Unternehmen, aber auch neue Bußgelder für Geschäftsführende.

Die NIS-2-Richtlinie gilt für öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren mit mindestens 50 Beschäftigten und mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Jahresbilanzsumme. Einige Sonderfälle sind unabhängig von ihrer Größe betroffen.

Da auch demnächst ein nationales Gesetz zur Umsetzung der EU NIS2-Richtlinie in Deutschland erwartet wird, bietet die GenoAkademie eine Webinarreihe an, die sich mit den Pflichten und Anforderungen für Ihr Unternehmen und für die Haftung von Geschäftsführenden auseinandersetzt.

Die Webinarreihe soll Ihnen helfen einzuschätzen, ob Ihre Genossenschaft beziehungsweise Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen sind. Zudem erläutern wir Ihnen die Anforderungen, die für Unternehmen mit einer bestimmten Sektorzugehörigkeit, Umsatzgröße und Mitarbeiterzahl umzusetzen sind.

Unsere vier Webinare richten sich an Geschäftsleitende, Vorstände, Aufsichtsräte, IT-Leiter und Informationssicherheitsbeauftragte, um die geforderten Anforderungen und Pflichten besser zu verstehen und effizient umsetzen zu können.

Details zu den Veranstaltungen finden Sie über den beigefügten Link:

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Die Schülergenossenschaft Beeautiful aus Göttingen begeisterte mit ihrem Projekt den Fachrat Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften und bewies, dass man auch in jungen Jahren schon Großes bewegen kann. Den Mitgliedsgenossenschaften vor Ort wurde das große Potential von Schülergenossenschaften in der Mitarbeitenden- und Mitgliedergewinnung verdeutlicht.

Stephanie Düker Profil bild

Stephanie Düker

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften

  • 0211 16091-4680

Wie man sichere digitale Identitäten schaffen, sichern und verwalten kann – für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung: Das ist nicht nur ein wichtiges Thema für die Europäische Union, sondern auch für Deutschland. Denn immer mehr Geschäftsbeziehungen zwischen Bürgern, Verbrauchern, Unternehmen und Verwaltungen finden im Netz statt. Sie lösen den persönlichen Kontakt oder Ausweisdokumente in Papierform wie Führerscheine oder Handelsregisterauszüge ab. Mit zunehmender Geschwindigkeit der Digitalisierung stellt sich jedoch die Frage: Woher weiß ich, dass ich gerade mit einer echten Person oder einem echten Unternehmen in Kontakt trete, mit der oder dem ich online Geschäftsbeziehungen aufnehmen möchte? Wie kann ich mich also als Bürger, Unternehmen oder Verwaltung vor Cyberangriffen, Betrug und Fälschungen im Netz schützen?

Die Genossenschaft IDunion SCE

Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor vier Jahren ein Forschungsprojekt mit dem Namen „Schaufenster – Sichere Digitale Identitäten“ ausgeschrieben. Hier hat unter anderem auch ein Konsortium aus Universitäten, Technologieanbietern und Industrieunternehmen den Zuschlag bekommen, aus dem im Jahr 2022 die Europäische Genossenschaft IDunion SCE hervorgegangen ist.

Ziel des Forschungsprojekts, das noch bis Ende des Jahres läuft, ist es, fälschungssichere digitale Identitäten, also Echtheitszertifikate, für Wirtschaft und Gesellschaft in zahlreichen Anwendungsfällen zu entwickeln. Dafür wurde ein dezentrales Netzwerk als digitale Infrastruktur geschaffen, mit der Behauptungen über eine Online-Identität sicher, datensparsam und DSGVO-konform überprüft werden können. Davon profitieren jetzt auch die zwölf Mitglieder der Genossenschaft. Sie betreiben in ihrer Genossenschaft IDunion SCE jeweils einen eigenen Server. Das Netzwerk, das durch die Verbindung dieser verschiedenen Server entsteht, wird allen Mitgliedsunternehmen wiederum für ihre Anwendungsfälle zur Verfügung gestellt: zum Beispiel für die Nachverfolgung des CO2-Fußabdrucks von Produkten entlang globaler Lieferketten oder papierlose Prüfungen von Arbeitskräften auf Baustellen.

Zu den Mitgliedern gehören auf Digitale Identitäten spezialisierte Technologie-Startups und große Industriekonzerne, die innerhalb der Genossenschaft aktiv zusammenarbeiten, um das Netzwerk weiterzuentwickeln und an globale Standards anzugleichen. Sie können so im geschützten Raum mit sicheren digitalen Identitäten für und mit ihren Kunden agieren, sich aber auch als Wirtschaftsunternehmen untereinander vernetzen und austauschen. Dabei behalten sie jederzeit die Hoheit und Kontrolle über ihre eigenen Unternehmensdaten.

Warum das genossenschaftliche Modell überzeugt

Diese Möglichkeit der Vernetzung sei einer der entscheidenden Vorteile des genossenschaftlichen Modells, hebt Christian Klugow, Mitglied der Geschäftsleitung der Genossenschaft, hervor. Zusammen mit Professor Dr. Markus Büch führt er seit 2022 die Geschäfte der europäischen Genossenschaft: „Die genossenschaftliche Rechtsform bietet unseren Mitgliedern, vor allem den großen Unternehmen, die Möglichkeit, sich kartellrechtskonform in ganz Europa auszutauschen und zusammenzuarbeiten.“

Eine Genossenschaft sei für ihn das demokratischste Unternehmensmodell überhaupt, betont Klugow. „Da wir in unserer Satzung das genossenschaftliche Prinzip „one member – one vote“ verankert haben, sind alle Mitglieder gleichberechtigt. Eine potenzielle Unternehmensübernahme der IDunion SCE kann vollständig ausgeschlossen werden. Die Kontrolle haben immer unsere Mitglieder als genossenschaftliche Gemeinschaft.“

Darüber hinaus mache das genossenschaftliche Modell eine gut vernetzte, aktive und internationale Community möglich, die sich zum Nutzen jedes einzelnen Mitgliedes gemeinsam weiterentwickeln könne. „Auch deshalb ist die Genossenschaft für mich eine Unternehmensform, die die Zukunft gewinnen wird“, sagt Klugow.

Die Zukunftsvision von IDunion SCE

Die Genossenschaft IDunion ist laut Klugow außerdem ein interessantes Modell nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich und für ganz Europa. Der Geschäftsleiter: „Die Teilnehmer des Forschungsprojekts IDunion, die zum großen Teil identisch mit unseren Mitgliedern sind, haben mit ihrer Arbeit eine Reputation aufgebaut, die uns den Zugang zu europäischen Forschungsprojekten ermöglicht.“

„Wirtschaftsunternehmen unterschiedlicher Größen arbeiten ja schon in unserem genossenschaftlichen Ökosystem erfolgreich zusammen“, so Klugow. „Durch die neue eIDAS Verordnung* tut sich in Europa derzeit sehr viel. Bei der Einbindung von digitalen Identitäten in Produkte und Services möchten wir gerne mit unserer genossenschaftlichen Governance und/oder unserer Infrastruktur bei vielen Anwendungsfällen dabei sein.“

Freuen würde sich Klugow auch sehr, wenn sich der Mitgliederkreis um staatliche Unternehmen erweitern würde und dadurch eine sogenannte Public Private Partnership in genossenschaftlichem Rahmen entstünde. „Diese Form der Zusammenarbeit nützt allen und entspricht unserem satzungsmäßigen Zweck der Mitgliederförderung: Unter einem, gemeinsamen Regelwerk schaffen die Mitglieder gemeinsam etwas, das allein so nicht gelingen könnte.“

*Die eIDAS -Verordnung der EU enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste"

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Daniela Watzke

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 069 6978-3181

Logistikseminare für den Güterkraftverkehr

Beim effizienten Einsatz von Fahrpersonal und Fahrzeugen im Güterkraftverkehr gibt es vieles zu beachten, zu dokumentieren -- und einzusparen. Zwei spannende Seminare warten auf Sie:

Fahrpersonalrecht und Dokumentationspflichten im Güterkraftverkehr
Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer, Fuhrparkleiter, Personalverantwortliche im Unternehmen, Unternehmer mit eigenem Fuhrpark
Termin: 30.01. - 31.01.25 (Billerbeck)
Link zum Seminar: Fahrpersonalrecht und Dokumentationspflichten im Güterkraftverkehr : GenoAkademie


Fahrzeugkosten und Tourenplanung optimieren – Einsparpotenziale im Güterkraftverkehr heben
Zielgruppe: Disponenten, Logistikleiter
Termin: 27.02. - 28.02.25 (Billerbeck)
Link zum Seminar: Fahrzeugkosten und Tourenplanung optimieren - Einsparpotenziale im Güterkraftverkehr heben : GenoAkademie

Zertifizierter VR-Social-Media-Manager & Zertifizierter Geno-Social-Media-Manager

Facebook, Instagram, TikTok und weitere Plattformen sind aus der medialen Welt nicht mehr wegzudenken. Sie sind in Ihrem Unternehmen verantwortlich für Social-Media und/oder arbeiten im Bereich Marketing, Kommunikation oder Öffentlichkeits-beziehungsweise Pressearbeit?

Unser Tipp: Qualifizieren Sie sich weiter zum Zertifizierten Geno Social-Media-Manager. Hier lernen Sie, wie Sie zum guten Gelingen des Social Media-Auftritts Ihrer Genossenschaft beitragen können. Melden Sie sich bereits jetzt zur nächsten Runde an und sichern Sie sich Ihren Platz. Die Fortbildung findet zum einen digital als auch in Präsenz in Frankfurt statt. Sie richtet sich sowohl an Volksbanken Raiffeisenbanken als auch an Genossenschaften.

Start: 07.03.2025 / Abschluss: 12.05.2025
Link zum Seminar: Zertifizierter Geno-Social-Media-Manager I GenoAkademie

Arbeitsrecht- Kompaktkurs

Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bereich des Rechts, der die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. In diesem zweitägigen Kompaktkurs werden Ihre alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen beantwortet. Mit hohem Praxisbezug gewinnen Sie Sicherheit in „heiklen” Situationen und kennen Ihr gutes Recht.

Termine 2025:
08. - 09.01.25 Rastede
17.02.- 18.02.25, Rösrath
27.02.- 28.02.25, Berlin
01.04. - 02.04.25, Baunatal

Link zum Seminar: Arbeitsrecht- Kompaktkurs I GenoAkademie

11.03.2025
Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende, Haus der DZ BANK, Berlin

27.03.2025
Digitale Sitzung des Fachrates der Fachvereinigung der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

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