- 16.12.2024
- News: Gewerbliche Genossenschaften
11. Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 06/24
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 11. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect -…
WeiterlesenLiebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
heute erhalten Sie die zwölfte Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect - Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.
Zunächst werden wir Sie in eigener Sache über personelle Veränderungen in der Spitze des Genoverbandes e.V. informieren. Unsere rechtlichen und steuerlichen Schwerpunktthemen in dieser Ausgabe sind die Auswirkungen des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes auf das Arbeitsrecht und das Jahressteuergesetz. Weitere genossenschaftliche Themen sind das Internationale Jahr der Genossenschaften, unsere digitale Bestätigungsplattform Circit und Eindrücke von der Veranstaltung „Young Talents meet Start-Ups“ in Berlin. Zudem informieren wir Sie über den Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz bei der „Auf Schalke eG“ und über verschiedene Seminarangebote der GenoAkademie – u.a. zum Thema Künstliche Intelligenz.
Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns gerne an oder . Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im April 2025. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
PS: Bitte beachten Sie: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Ingmar Rega, seit 2018 im Vorstand des Genoverband e.V., scheidet aus seinem Amt als Vorstandsvorsitzender des Genoverband e.V. aus persönlichen Gründen aus.
Der Verbandsrat bedankt sich bei Ingmar Rega außerordentlich für seinen unermüdlichen Einsatz und sein großes Engagement für die zukunftsfähige und unternehmerische Aufstellung der Verbandsfamilie.
Der Genoverband und seine AWADO Gruppe haben sich in den vergangenen Jahren in der Amtszeit von Ingmar Rega als Vorstandsvorsitzender deutlich nach vorne entwickelt. Dies verdeutlichen nicht zuletzt die erfolgreiche Entwicklung der Mitarbeiterzahlen sowie der wachsende Umsatz in der Verbandsfamilie.
Vorstandsmitglied Marco Schulz übernimmt ab sofort kommissarisch Regas Aufgaben. Gemeinsam im Vorstandsteam mit Katja Lewalter-Düssel und Peter Götz wird er die Geschäfte der Verbandsfamilie leiten. Über die zukünftige Aufstellung des Verbandsvorstandes wird der Personalausschuss des Verbandsrates zeitnah beraten.
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) soll die deutsche Wirtschaft, vor allem auch mittelständische und kleine Unternehmen, mit zahlreichen Neuerungen und Erleichterungen entlasten. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand in administrativen Prozessen sowohl für die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung deutlich zu reduzieren und die Digitalisierung der Wirtschaft zu fördern – und damit zugleich Impulse für das Wachstum der Wirtschaft zu setzen und in der Zeitersparnis neue Kräfte freizusetzen.
Im folgenden Überblick fassen die Experten der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft die wichtigsten Änderungen und Erleichterungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zusammen – und zeigen auch, was es dabei unverändert zu beachten gilt.
Änderungen im Nachweisgesetz – Abschluss von Arbeitsverträgen
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft das Nachweisgesetz. Künftig können die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses in Textform statt in Schriftform abgefasst werden, sofern das Dokument für den Arbeitnehmenden zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden mit der Übermittlung zugleich auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen. Häufig wird stattdessen ein Arbeitsvertrag geschlossen, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen gemäß NachwG enthält. Die Gesetzesänderung ermöglicht nun den Abschluss von Arbeitsverträgen per E-Mail oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln.
Es ist jedoch unverändert die zwingende Schriftform bei befristeten Arbeitsverträgen zu beachten.
Erleichterungen bringt das BEG IV hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverträgen, wenn die Befristung eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze zum Gegenstand hat. Für solche Vereinbarungen zur Altersgrenze ist ab dem 01.01.2025 die Textform ausreichend.
Es ist folglich bei Befristungen des Arbeitsverhältnisses sorgfältig zu prüfen, ob die Textform ausreichend ist oder aber die strengere Schriftform zur Wirksamkeit zu beachten ist.
Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gibt es Erleichterungen. Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Verleiher und Entleiher können nun in Textform abgeschlossen werden, was bedeutet, dass Verträge per E-Mail oder Textnachricht gültig sind.
Elektronische Erstellung von Zeugnissen
Ab 2025 können Arbeitszeugnisse mit Einwilligung des Arbeitnehmenden vollständig digital erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (nicht mit der “einfachen” Textform zu verwechseln) versehen werden. Dies stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung effizienterer und moderner Arbeitsprozesse dar.
Wegfall von Aushangpflichten
Das BEG IV sieht den Wegfall von Aushangpflichten vor. Dies betrifft insbesondere das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, die bisher im Betrieb ausgehängt werden mussten. Erlaubt ist nun die in Betrieben vielfach praktizierte Veröffentlichung im Intranet, also mittels üblicher Informations- und Kommunikationstechnik im Betrieb.
Änderungen bezüglich Antragspflichten nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie Pflegezeitgesetz
Die Geltendmachung von Elternzeit und Anträge auf Teilzeit während der Elternzeit können künftig in Textform gestellt werden. Diese Änderungen treten ab dem 1. Mai 2025 in Kraft. Für die Beantragung von Pflegezeit ist künftig ebenfalls die Textform ausreichend.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Die Steuerpflichtigen wurden zum Jahreswechsel mit verschiedensten Neuerungen konfrontiert. Nach dem Bruch der Regierungskoalition konnten sich die Parteien noch überwiegend auf kleinere und weitgehend unproblematische Änderungen einigen. Ein Überblick.
Der Genoverband e.V. verfolgt seine Digitalisierungsstrategie konsequent weiter. Mit Circit haben wir einen in der Branche anerkannten Partner gewonnen, mit dem wir gemeinsam den (Salden-)Bestätigungsprozess im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen vollständig digital anbieten werden. Reine Prüfungen nach § 53 Abs. 1 bzw. § 53a GenG werden ebenso wie prüferische Durchsichten hiervon nicht betroffen sein.
Circit bringt nicht nur dem Genoverband e.V. Vorteile durch Digitalisierung und Transparenz, sondern auch Ihnen als Genossenschaft: Sie brauchen uns lediglich die Ermächtigung zu erteilen, bei Dritten, wie z.B. Banken oder Debitoren/Kreditoren, Bestätigungen direkt einzuholen. Eine Anmeldung bei der Plattform durch Sie ist nicht nötig, aber möglich. So können Sie den Verlauf der Bestätigungsaktionen selbst im Blick behalten.
Die Auswahl der anzufragenden Dritten obliegt weiter unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Prüfung. Der Versand und der Rückerhalt erfolgen digital über die Circit-Plattform. Viele Banken sind schon bei Circit registriert – so können Anfragen direkt platziert und die Bestätigungen zeitnah zurückgesendet werden. Debitoren und Kreditoren schreiben wir schnell und einfach per E-Mail an. So unkompliziert ist es.
Sie müssen nicht selbst aktiv werden, um Circit zu nutzen. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden Sie im Rahmen der Prüfung hierauf ansprechen.
(Foto: Schalke 04)
„Eine Fördergenossenschaft ist das geeignete Modell, um die Zukunft von Fußballvereinen wie FC Schalke 04 selbstbestimmt, basisdemokratisch und wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten.“ Mit diesen Worten erläuterte Peter Götz, Vorstand des Genoverbandes, Bundeskanzler Olaf Scholz am Dienstag, 4. Februar, in der Veltins-Arena von Schalke 04 die Vorteile einer Genossenschaft. Scholz hatte die Fördergenossenschaft Auf Schalke eG besucht, um sich über die Genossenschaft des Profi-Fußballvereines zu informieren. Der Genoverband ist der Prüfungs- und Betreuungsverband der Genossenschaft und hatte die Gründung von Auf Schalke eG von der Idee bis zur Gründung begleitet.
Wie Götz betonte, erfülle das genossenschaftliche Modell besonders gut die 50+1-Regel im deutschen Fußball: „Diese besagt, dass nicht externe Investoren den deutschen Profifußball bestimmen sollen, sondern immer die Mitglieder der Vereine. Über die Genossenschaft kann nicht nur die Entwicklung, sondern auch die Finanzierung von Profifußball-Vereinen demokratisch und nach Mitgliederwillen geregelt werden.“
So seien die Mitglieder der Auf Schalke eG auch ihre Geldgeber und stärkten über die Mitgliedschaft in der Genossenschaft den Fußballverein. „Das unterscheidet eine Genossenschaft grundlegend von externen Investoren bei Fußballvereinen“, erläuterte der Verbandsvorstand. Denn externe Investoren hätten vor allem das Interesse, ihre Profite und ihren Einfluss ausweiten. Das sei in Genossenschaften völlig anders. Sie handeln laut Götz immer im Interesse ihrer Mitglieder und setzen dabei auf Solidarität, Mitbestimmung und gleiche Rechte. So hat jedes Mitglied nur eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Anteile es an der Genossenschaft erworben hat. Der Verbandsvorstand: „Auf diese Weise können in einer Fördergenossenschaft wie im Falle von FC Schalke 04 Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig und solidarisch mit den Mitglieder- und damit den Vereinsinteressen verbunden werden.“
Auf Schalke eG ist zurzeit eine der prominentesten Genossenschaften in Deutschland. Denn sie ist die erste Genossenschaft eines Profi-Fußballvereins in NRW und die zweite – nach der Football Cooperative St. Pauli 2024 eG (FCSP eG) des FC St. Pauli – bundesweit. Möglichst viele der 190.000 Vereinsmitglieder von FC Gelsenkirchen- Schalke 04 sollen auch Mitglieder der neuen Genossenschaft werden, um den Fußballverein für die Zukunft gut aufzustellen.
Mit dem Kapital seiner Mitglieder will die Genossenschaft auch Anteile an der Stadiongesellschaft von Schalke 04 erwerben – mit den dadurch generierten finanziellen Mitteln soll der Verein dann seine Verbindlichkeiten reduzieren. Zusätzlich ist geplant, Stadionanteile der Veltins-Arena von Dritten zurückzukaufen. Außerdem hat der FC Schalke 04 über die Genossenschaft die Möglichkeit, Geld zurück in den Verein zu holen und so unabhängiger von externen Geldgebern zu werden.
Die Zeichnungsphase der Genossenschaft ist Mitte Februar weiterhin in vollem Gange. So ist die Anzahl der Genossen gut drei Wochen nach dem Zeichnungsstart am 22. Januar auf 6.400 gestiegen, die rund 23.000 Anteile gezeichnet haben, wodurch bereits ca. 6.200.000 Euro generiert werden konnten.
Das Jahr 2025 ist ein besonderes Jahr: Denn die Vereinten Nationen (UN) haben es zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt. Unter dem Motto „Genossenschaften bauen eine bessere Welt“ will der globale Zusammenschluss von 193 Staaten die bedeutende Rolle von Genossenschaften weltweit würdigen. Zentral über die Webseite des DGRV Internationales Jahr der Genossenschaften 2025 – DGRV bieten wir Ihnen Basisinformationen, die regelmäßig aktualisiert werden.
Unter dem Claim "Zukunft verWIRklichen” plant der Genoverband selbst einige Aktivitäten, zum Beispiel eine Umfrage zu gesellschaftlichen Werten wie Zusammenhalt, Partizipation und Engagement sowie zur Wahrnehmung und zum Verständnis von Genossenschaften in der Bevölkerung.
Außerdem werden in Kooperation mit dem F.A.Z-Institut im Herbst Genossenschaften mit einem Award ausgezeichnet, die einen herausragenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands leisten – zu den Details und dem Bewerbungsprozess informieren wir Sie im Laufe der nächsten Monate.
Alle Informationen rund um Geschäftsmodelle von Genossenschaften, Best Practices, Gründungsinformationen und unsere geplanten Aktivitäten finden Sie ab jetzt auf unserer Landingpage Zukunft verWIRklichen.
Am 19. November 2024 fand die Veranstaltung "Young Talents meet Start-ups" des BMWK-Initiativkreises zur Förderung der Gründungskultur in Schulen statt, bei der junge Talente und Start-ups im Mittelpunkt standen. Besonders hervorzuheben sind die beiden Schülergenossenschaften JUNGKÖPFE und All for Goods (AFG), die ihre innovativen Ideen und Projekte eindrucksvoll präsentierten.
Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz, Verordnung (EU) 2024/1689, (nachfolgend: KI-VO) etabliert einen wegweisenden Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union. Die KI-VO trat am 02. August 2024 in Kraft, wobei ihre Regelungen schrittweise wirksam werden. Die verbotenen KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko sowie die allgemeinen Bestimmungen (inkl. KI-Kompetenz) gelten seit dem 02. Februar 2025. Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme, die die Kernregulatorik der KI-VO ausmachen, werden hingegen erst ab dem 02. August 2027 wirksam und die wesentlichen übrigen Bestimmungen sind nach 24 Monaten, also ab dem 02. August 2026, einzuhalten.
Ein zentraler Aspekt dieser Verordnung ist die in Artikel 4 verankerte Pflicht zur Sicherstellung und Gewährleistung der KI-Kompetenz. Diese Vorschrift verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass alle mit der Entwicklung, dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen betrauten Personen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Die nach Artikel 4 KI-VO zu gewährleistende KI-Kompetenz umfasst dabei drei wesentliche Dimensionen:
Die Förderung der KI-Kompetenz sollte als kontinuierlicher Prozess verstanden werden. Viele der Risiken von KI-Systemen betreffen die Nutzer oder werden von ihnen verursacht. Eine umfängliche Sensibilisierung in Abhängigkeit von Vorkenntnissen, Nutzungsweisen und Bedarfen sowie den Betroffenen ermöglicht einen informierten und sachkundigen Einsatz von KI-Systemen im Bewusstsein von Chancen und Risiken sowie möglicher Schäden.
Für den gewerblichen Sektor sind KI-Systeme von wachsender Bedeutung, etwa bei der Prozessoptimierung, Qualitätskontrolle oder im Kundenservice. Die KI-VO definiert in Art. 3 Nr. 1 ein KI-System als maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt ist. Im gewerblichen Kontext können dies beispielsweise autonome Produktionssteuerungssysteme, KI-gestützte Wartungsprogramme oder Chatbots für den Kundenservice sein.
Von besonderer rechtlicher Bedeutung ist die Kategorisierung von KI-Systemen nach ihrem Risikograd. Die KI-VO unterscheidet dabei zwischen verbotenen KI-Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 6 i.V.m. Anhang III), KI-Systemen mit besonderen Transparenzpflichten (Art. 52) sowie einfachen KI-Systemen. Für den gewerblichen Sektor sind insbesondere die Regelungen zu Hochrisiko-KI-Systemen relevant, etwa bei der Verwendung von KI-Systemen in der Qualitätskontrolle oder bei sicherheitsrelevanten Anwendungen.
Um den Anforderungen der KI-VO gerecht zu werden, ist die Identifizierung aller eingesetzten KI-Systeme und deren Aufnahme in ein zentrales Verzeichnis zu empfehlen. Den identifizierten KI-Systemen sollte die eigene Rolle (Anbieter, Betreiber etc.) und im nächsten Schritt eine Risikoklasse (verboten, hoch, begrenzt, minimal) zugeordnet werden. Erst dann kann mit der Identifizierung und Umsetzung der aus Rolle und Risikoklasse resultierenden diversen Anforderungen aus der KI-VO begonnen werden. Darauf aufbauend kann eine Gap-Analyse durchgeführt werden, um den konkreten Schulungsbedarf zu ermitteln. Auf dieser Basis lässt sich ein maßgeschneidertes Schulungskonzept entwickeln, das auf die verschiedenen Zielgruppen im Unternehmen abgestimmt ist.
Abschließend festzuhalten ist, dass die KI-VO nicht nur rechtliche Verpflichtungen mit sich bringt, sondern auch eine Chance für Unternehmen bietet, sich als verantwortungsvolle und innovative Akteure zu positionieren. Durch die Implementierung robuster Governance-Strukturen, kontinuierliche Kompetenzentwicklung und ein proaktives Risikomanagement können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil erlangen und das volle Potenzial von KI-Technologien ausschöpfen.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Viele Unternehmen setzen heutzutage bereits künstliche Intelligenz (KI) ein oder planen es zumindest kurzfristig. Im August 2024 wurde zudem die erste Stufe der EU KI-Verordnung verabschiedet und weitere Teile der Verordnung sind am 02.02.2025 in Kraft getreten.
Gemäß Artikel 3 und 4 der EU KI-Verordnung sind Unternehmen, die ein KI-System in eigener Verantwortung nutzen, nun auch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diejenigen Mitarbeitenden, die „in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.“
Zum Thema KI bietet Ihnen die GenoAkademie die folgenden Schulungsinhalte an, die als Inhouse-Lösung oder als Online-Seminar gebucht werden können:
Produktmanager IT, IT Sicherheit & Datenschutz
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
Beschreibung: Informieren Sie sich jetzt über unsere neuen Weiterbildungsformate zum geprüften Handelsfachwirt (IHK). Zielgruppe der Weiterbildung sind ausgebildete Groß- und Außenhändler. Bei der Weiterbildung stehen die Bedürfnisse des Agrarhandels und der gewerblichen Genossenschaften im Fokus. Informieren Sie sich gerne bei unseren Info-Webinaren.
Kostenloses Info-Webinar: Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) I GenoAkademie
21.02.2025 von 08:00-08:45 Uhr
21.03.2025 von 09:00-09:45 Uhr
Termine 2025:
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Online I GenoAkademie (Onlinekurs, Start Mai 2025)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Karlsruhe I GenoAkademie (Winterkurs Karlsruhe, Start September 2025)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Baunatal I GenoAkademie (Winterkurs Baunatal, Start September 2025)
Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
Beschreibung: Bei diesem Online-Seminar geht es um die gesetzlichen Grundlagen der Mitgliederbeziehung zur Genossenschaft. Dieses Wissen wenden Sie im Seminar anhand praxisnaher Fälle direkt an, sodass Sie Ihre Pflichten und Aufgaben in der Mitgliederverwaltung sachgerecht und ordnungsgemäß ausführen können.
Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften I GenoAkademie
Termin: 14.05.2025 von 09:00-16:30 Uhr
Informationstagung für leitende Mitarbeitende im Rechnungswesen
Beschreibung: Aktualisieren und vertiefen Sie Ihr Wissen in den Bereichen Rechnungswesen und Steuerrecht, ferner erhalten Sie ein Update zu aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen und Entwicklungen.
Aktuelle und relevante Inhalte zur HGB-Jahresabschlusserstellung sowie zu steuerrechtlichen Themen stehen im Mittelpunkt dieser Fachtagung.
Durch eine Mischung aus Vortrag und Diskussion profitieren Sie von den praktischen Erfahrungen der Referierenden und Teilnehmenden.
Informationstagung für leitende Mitarbeitende im Rechnungswesen I GenoAkademie
Termin: 12.-13.05.2025 (Hannover)
27.03.2025
Digitale Sitzung des Fachrates der Fachvereinigung der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 11. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect -…
WeiterlesenLiebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die zehnte Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect -…
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