Newsletter Ländliche Genossenschaften Ausgabe 04/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neueste Ausgabe unseres Newsletters „Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“. Kann man eine Krise verhindern? Welche Rolle spielt Kommunikation bei der Beantwortung dieser Frage? Krisenexperte Norman Edelmann gibt Einblicke in den Themenkomplex. Zudem geht es in diesem Newsletter um E-Rechnungen, perfekte Stellenausschreibungen und zwei neue Kollegen.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team Landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Herr Edelmann, welche kommunikativen Krisen gibt es in Unternehmen?

Wir unterscheiden in der Theorie zwischen der eruptiven, der periodischen und der schleichenden Krise. Für Unternehmen im Bereich Landwirtschaft ist es aber die periodische bzw. wellenförmige Krise, auf die besondere Aufmerksamkeit gelegt werden müsste.

Warum?

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe: Die Produktion von Lebensmitteln ist ein gesellschaftliches Thema mit hoher emotionaler Relevanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und permanentem Handlungsdruck für die Politik. Unterschiedliche Einflussfaktoren – von nachhaltigen über gesundheitliche bis hin zu finanziellen Implikationen – wirken durch die Gesellschaft auf Politik und Industrie ein. Das Thema geht in den Medien also immer, hat ein immenses Skandalisierungspotenzial und in den sozialen Medien bietet es jede Menge Potenzial für „Likes“ auf pointierte Posts und kritische Stimmen. Dann haben wir hier eine sehr aktive Community von Nicht-Regierungsorganisationen, die von Spenden leben. Und jeder Landwirtschaftsskandal – ob tatsächlich vorhanden oder künstlich erzeugt – wirkt wie ein Konjunkturprogramm. Ehrlich gesagt, ist es fahrlässig, wie die Landwirtschaftsbranche sich kommunikativ diesem Thema stellt.

Was meinen Sie?

Meine Wahrnehmung ist, dass man versucht, mit Mitteln und Instrumenten des letzten Jahrhunderts Interessen zu vertreten, es aber versäumt, die gesellschaftliche Meinungsbildung an der Wurzel zu beeinflussen. Also: Man versucht in Politikgesprächen Interessen durchzusetzen, manchmal begleitet von einer medial dankbaren Demonstration mit Traktoren in Berlin oder Brüssel. Aber präventiv vor allem dort aktiv zu sein, wo Meinung mittlerweile maßgeblich gebildet wird, nämlich in den sozialen Medien, da ist die Branche sehr schwach aufgestellt. Das ist so, als würden Sie einen Fluss mit einem immer höheren Damm zähmen wollen, anstatt im Quellgebiet Maßnahmen durchzuführen. Am Ende haben sie keine Chance, weil die Fließgeschwindigkeit immer größer wird und dann den Damm mit voller Wucht trifft und diesen am Ende zerstört.

Sie denken also, dass mehr aktive und präventive Kommunikation erforderlich ist?

Ja, das Internet bietet dafür doch die richtigen Kanäle, mit denen ich Millionen relevante Akteure aus Gesellschaft, Politik und Industrie gleichermaßen erreiche. Von LinkedIn über TikTok, Instagram oder Facebook – die Möglichkeiten sind mannigfaltig. Auf diesen Kanälen muss die Sicht der Bäuerinnen und Bauern sowie der Genossenschaften sehr viel stärker wahrgenommen werden als bislang.

Aber wie soll das geleistet werden? Die Bauern und die Betriebe brauchen ihre Ressourcen für ihre eigentlichen Aufgaben.

Auch die Kommunikation ist eine eigentliche Aufgabe von Unternehmen in einer Informationsgesellschaft, ob wir wollen oder nicht. Sie prägt Reputation und ist zugleich Garant für die Licence to operate. Also die gesellschaftliche Akzeptanz eines Unternehmens und teilweise gar einer ganzen Branche. Wenn ich nicht aktiv dafür arbeite, diese Akzeptanz aufrechtzuerhalten, muss ich mich – längerfristig betrachtet – nicht wundern, wenn ich als gesellschaftlich irrelevant eingestuft und mein Geschäft somit zerstört wird.

Ich verstehe aber auch die Sicht der Bäuerinnen und Bauern, dass für Kommunikation kaum oder keine Kapazitäten vorhanden sind. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist, warum nicht ganz nach dem genossenschaftlichen Motto „Was einer nicht kann, das vermögen viele.“ die Kräfte gebündelt werden. Die Genossenschaftsbanken machen das übrigens erfolgreich vor mit ihren gemeinsamen Plattformen für die Social Media-Kommunikation und ihre Webpräsenz.

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Norman Edelmann

Krisenkommunikation, Unternehmenskommunikation, CEO-Positionierung
AWADO Kommunikationsberatung GmbH

  • 051195745209

Die landwirtschaftlichen Märkte zeigen Anzeichen einer teilweisen Stabilisierung, bleiben jedoch aufgrund von Wetterproblemen, gesundheitlichem Druck im Tiersektor und Handelsumfeld fragil. Die Nachfrage nach Agrar- und Lebensmitteln könnte sich verbessern, da die EU-Wirtschaft auf dem Weg ist, zu den Wachstums- und Inflationsniveaus vor Corona zurückzukehren. Extreme Wetterereignisse und geopolitische Spannungen stellen weiterhin große Herausforderungen dar. Die Getreideproduktion in der EU ist auf dem niedrigsten Stand des letzten Jahrzehnts, während die Produktion von Eiweißpflanzen und Sojabohnen steigt. Die Milchproduktion bleibt stabil, aber der Rindfleischsektor ist von einem strukturellen Rückgang der Tierbestände betroffen.

Im Detail lesen Sie den Ausblick der EU-Kommission hier.

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

Den ganzen Beitrag lesen Sie hier.

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Michael Christian Wörner

Teamleiter
Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 069 6978-3024

Die geplanten Eingriffe des Bundeslandwirtschaftsministeriums könnten die deutsche Milchwirtschaft erheblich schwächen und zu jährlichen Mehrkosten von 100 Millionen Euro führen. Zu diesem Ergebnis kamen die Teilnehmer des parlamentarischen Frühstücks zur Studie zum Milchmarkt am 18. Oktober 2024 in Berlin.

Den ganzen Beitrag des DRV lesen Sie hier.

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Dr. Andreas Eisen

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Bereichsleiter

  • 030 26472-7043

Kritik von Umweltorganisationen, Ärger mit Bürgerinitiativen oder schwarze Schafe in der Lieferkette – vor Krisensituationen ist kein Unternehmen in der Branche gefeit. Besonders in Zeiten digitaler Medien weiß die Öffentlichkeit oft schneller Bescheid, als Sie sich intern formieren können, um das weitere Vorgehen in der Krise zu besprechen. Kritische Fragen, Proteste oder ein Shitstorm können die Folge sein.

Alt-Kanzler Helmut Schmidt sagte einmal: „In der Krise zeigt sich der Charakter.“ Dies gilt nicht nur für einzelne Personen, sondern eben auch für Unternehmen. Denn Krisen stellen beide vor besondere Herausforderungen. Die Öffentlichkeit erwartet eine proaktive, transparente, zielgerichtete und allumfassende Reaktion.

Hier kommt die Krisenkommunikation ins Spiel. In solchen Fällen hat ein schnelles, zielgerichtetes und allumfassendes Handeln die oberste Priorität, zumal Ihre Genossenschaft durch eine professionelle Reaktion auf die Krise vor nachhaltigem Schaden bewahrt werden kann.

Das Besondere der AWADO Krisenberatung: Alle Einheiten der genossenschaftlichen Verbandsfamilie – Kommunikationsexperten, Rechts- sowie Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater arbeiten zusammen, um eine ganzheitliche und rechtssichere Krisenkommunikation zu implementieren.

Weitere Informationen den Dienstleistungen rund um die Krise erhalten Sie hier.

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Norman Edelmann

Krisenkommunikation, Unternehmenskommunikation, CEO-Positionierung
AWADO Kommunikationsberatung GmbH

  • 051195745209

Elektronische E-Rechnungen sind ab Januar 2025 verpflichtend. In vorausgegangenen Newslettern haben wir bereits einen kleinen Einblick im Rahmen des Wachstumschancengesetzes gewährt. Weitere Informationen hat Steuerberater Dimitri Dreker parat.

Die Digitalisierung wird in vielen Bereichen vorangetrieben. Mit dem Beginn des Jahres 2025 treten bedeutende Änderungen in Kraft, die die Art und Weise, wie wir Rechnungen bearbeiten, grundlegend verändern werden. Mit dem beschlossenen Wachstumschancengesetz wird künftig die elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend für inländische B2B-Umsätze eingeführt. Unser Beitrag beleuchtet nachfolgend die wichtigsten Aspekte der E-Rechnung, welche Neuerungen Sie ab dem 01.01.2025 erwarten und welche Übergangsregelungen in Anspruch genommen werden können.

Einer der Hintergründe für die Einführung der obligatorischen E-Rechnungen ist die ViDA-Initiative der Europäischen Kommission, die die Reformierung des Mehrwertsteuersystems in der EU durch den Einsatz moderner digitaler Technologien und damit die Anpassung des Systems an das digitale Zeitalter und eine Verbesserung der Betrugssicherheit vorsieht. Ein zentrales Element der Initiative ist die Einführung von digitalen Meldepflichten und die Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung. Derzeit ist die Umsetzung der Vorschläge der ViDA-Initiative in vier Stufen bis zum Jahr 2028 geplant. Eine finale Einigung im ECOFIN-Rat über das ViDA-Paket steht noch aus.

Mit dem im März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird nun in Deutschland bereits vor der geplanten Umsetzung der Vorschläge der ViDA-Initiative die E-Rechnung ab dem 01.01.2025 zur Pflicht für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Hiermit werden bereits im Jahr 2025 die notwendigen Voraussetzungen für eine nachgelagerte Einführung eines digitalen Meldesystems geschaffen.

Welche neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2025?

Die Verpflichtung zur E-Rechnungsstellung gilt für inländische steuerpflichtige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig ist.

Des Weiteren wird mit dem Wachstumschancengesetz der § 14 UStG zur Ausstellung von Rechnungen grundlegend überarbeitet und der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zum aktuellen Zeitpunkt werden elektronische Rechnungen als Rechnungen verstanden, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden. Hierzu gehört zum Beispiel der Mailversand der eingescannten Papierrechnung oder eine als Web-Download zur Verfügung gestellte PDF-Datei. Eine Papierrechnung hat hierbei den Vorrang vor der elektronischen Rechnung. Daher ist die Erstellung und der Empfang einer Rechnung in einem elektronischen Format bislang auch an die Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft.

Dies ändert sich ab dem 01.01.2025. Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) liegt sodann nur noch vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung möglich ist. Dabei muss das strukturierte elektronische Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungserstellung (CEN-Norm EN 16931) entsprechen. Sofern das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt bereits zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet ist, entfällt die Notwendigkeit der Zustimmung des Rechnungsempfängers.

Demgegenüber fallen alle anderen Rechnungen, die nicht die Voraussetzung einer E-Rechnung erfüllen, unter den Begriff der sogenannten sonstigen Rechnungen. Hierzu zählen sowohl die Papierrechnungen als auch Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (zum Beispiel eine PDF- oder JPEG-Datei).

Für sämtliche Rechnungen muss weiterhin

  • die Echtheit der Herkunft der Rechnung,
  • die Unversehrtheit des Inhalts sowie
  • ihre Lesbarkeit

gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang ist unter Lesbarkeit die rein maschinelle Lesbarkeit zu verstehen, die eine maschinelle Auswertbarkeit gewährleisten soll. Im Gegensatz dazu ist die Lesbarkeit für das menschliche Auge künftig nicht mehr zwingend notwendig. Sie kann jedoch durch Datenkonvertierung erreicht werden.

Hybride E-Rechnungen enthalten zusätzlich zu dem verpflichtenden, strukturierten elektronischen Teil (zum Beispiel im XML-Format) auch ein für das menschliche Auge lesbaren Teil (zum Beispiel PDF-Datei, vergleiche nachfolgende Ausführungen zum Format „ZUGFeRD“). Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits im September 2023 die Zulässigkeit von hybriden E-Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass für Rechnungen in diesem Format der strukturierte Teil der führende sein wird. Somit gehen im Fall einer Abweichung die Daten aus dem strukturierten Teil denen aus dem für das menschliche Auge lesbaren Teil vor.

Die umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß § 14 Abs. 2 UStG bleiben von den Neuregelungen indes unberührt. Sofern ein Unternehmer zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet ist, darf eine ordnungsgemäße Rechnung nur in Form einer E-Rechnung vorliegen. Daraus folgt, dass bei Nichtvorliegen einer E-Rechnung die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt.

Des Weiteren besteht für Kleinbetragsrechnungen (Bruttobetrag von 250 Euro wird nicht überschritten) sowie für Fahrausweise dauerhaft keine Verpflichtung zur Erstellung einer E-Rechnung.

Wie kann die technische Umsetzung erfolgen?

Bereits seit 2020 sind für Rechnungen an den Bund und seine Behörden E-Rechnungen auszustellen. Hierfür ist in Deutschland grundsätzlich der Standard XRechnung anzuwenden. Dieser erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen der europäischen Norm und ist somit künftig auch für die E-Rechnung im Rahmen inländischer B2B-Umsätze anwendbar.

Die nach dem Standard XRechnung erstellten Dokumente entsprechen einem rein strukturierten elektronischen Format (XML-Format). Die Lesbarkeit durch Menschen ist hier zunächst nicht gegeben. Es muss daher ein Konvertierungsprogramm für eine menschliche Bearbeitung zwischengeschaltet werden. Die Übermittlung von XRechnungen erfolgt ausschließlich über ein Verwaltungsportal.

Weitere Standards beziehungsweise etablierte Formate sind EDI, EDIFACT oder auch ZUGFeRD.

Das bereits etablierte hybride E-Rechnungsformat ZUGFeRD ab Version 2.0.1 entspricht ebenfalls den Anforderungen der CEN-Norm EN 16931 und ist daher grundsätzlich ebenfalls für die zukünftig zu erstellenden E-Rechnungen zugelassen. Eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format enthält sowohl ein menschenlesbares PDF-Dokument sowie einen maschinell auswertbaren Anhang mit elektronisch strukturierten Daten im XML-Format. Eine Rechnung in diesem Format ermöglicht alle elektronischen Übermittlungswege, zum Beispiel auch den Mailversand oder einen Web-Download. Es ist also daher weder ein Konvertierungsprogramm noch der Zugang zu einem gesonderten Übermittlungsportal notwendig.

Der Gesetzgeber hat die Neufassung des § 14 UStG bewusst technologieoffen formuliert. Es ist daher auch möglich, dass sich Rechnungssteller und -empfänger auf ein anderes strukturiertes, elektronisches Format verständigen. Es besteht dennoch die Voraussetzung, dass dieses Format die Anforderungen der europäischen Norm erfüllt oder hiermit interoperabel ist. Das bedeutet, das Format muss eine verlustfreie Extraktion der umsatzsteuerrechtlich relevanten Daten gewährleisten.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Keine Übergangsregelungen gibt es für den Empfang der E-Rechnungen. Für alle inländischen B2B-Umsätze, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden, sind die Rechnungsempfänger verpflichtet, ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen zu können.

Für das Erstellen der E-Rechnungen hat der Gesetzgeber indes einige Übergangsregelungen geschaffen, die den reibungslosen Übergang zur E-Rechnungspflicht vereinfachen sollen.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 können die Rechnungen für inländische B2B-Umsätze weiterhin als sonstige Rechnungen (das heißt Papierrechnungen oder sonstige E-Rechnungen) ausgestellt und übermittelt werden, sofern der Rechnungsempfänger zugestimmt hat. Die Zustimmung kann weiterhin auch durch eine Rahmenvereinbarung oder durch konkludentes Handeln erfolgen.

Für das Jahr 2027 dürfen, nach Zustimmung des Rechnungsempfängers, nur dann weiterhin sonstige Rechnungen ausgestellt werden, wenn das jeweilige Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von weniger als 800.000 Euro erwirtschaftet hat.

Wie können Sie sich auf die Einführung der E-Rechnung vorbereiten?

Die durch die E-Rechnung weiter angestoßene Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems in Deutschland und der EU ist zunächst zwar mit deutlichem Aufwand für alle betroffenen Unternehmen verbunden, wird aber nach erfolgreicher Implementierung Chancen mit sich bringen.

Hierzu zählen ein verringerter Materialaufwand für zum Beispiel Porto und Papier, aber auch fortschreitende Digitalisierungsmöglichkeiten für Buchhaltung und Rechnungswesen. Ob sich durch die vom Gesetzgeber intendierten Regelungen tatsächlich Vereinfachungen für die von der E-Rechnungspflicht betroffenen Unternehmen ergeben, ist abzuwarten.

Damit Sie auf die Einführung zum 01.01.2025 vorbereitet sind, empfehlen wir, dass Sie sich bereits jetzt mit der Umsetzung der Neuregelungen in Ihrem Unternehmen beschäftigen und die Anpassung Ihrer internen Prozesse zeitnah vorbereiten. Wichtig kann es auch sein, sich mit Ihren Softwareanbietern in Verbindung setzen, um die Implementierung der notwendigen IT-Systeme zu erarbeiten. Trotz der gewählten Übergangsregelungen für die Ausstellung von E-Rechnungen besteht insbesondere bei Großkunden die Möglichkeit, dass diese zeitnah auf die E-Rechnungspflicht reagieren, ihre Prozesse umstellen und in dem Zuge auch von ihren Lieferanten den Erhalt von E-Rechnungen erwarten werden.

Das Bundesministerium der Finanzen wird voraussichtlich noch im Jahr 2024 ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlichen und darin auf offene Anwendungsfragen eingehen. Ein Entwurf dieses Schreibens liegt bereits zur Abstimmung vor.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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StB

Dimitri Dreker

Bereich Steuern
Referatsleiter Grundsatzfragen Steuern

  • 0211 16091-4695

Liebe Mitglieder,

ich freue mich, mich Ihnen als neuer Mitarbeiter des Genoverbandes vorstellen zu dürfen. Seit dem 1. Juli 2024 bin ich Teil dieses großartigen Teams und betreue den Bereich „Tierische Veredlung“.

Meine berufliche Reise begann mit einer Ausbildung zum Industriekaufmann bei der ADM Hamburg AG, wo ich in den Bereichen Verarbeitung von Ölsaaten, Handel und Logistikprozesse gearbeitet habe. Anschließend studierte ich Landwirtschaft an der Fachhochschule Kiel, arbeitete vier Monate in einem Milchviehbetrieb in den USA und gründete die KUHdo GmbH, ein Softwareunternehmen im Bereich der Milchwirtschaft. Hier war ich Geschäftsführer und unter anderem für Produktentwicklung, Vertrieb, Verhandlungen, Schulungen und Projektmanagement verantwortlich. Zudem leitete ich die Einführung neuer IT-Anwendungen und die Mediation in Konfliktsituationen. Parallel dazu habe ich meinen Master in Agrarmanagement an der Fachhochschule Kiel abgeschlossen.

In meiner neuen Position beim Genoverband e.V. liegt mein Fokus auf der betriebswirtschaftlichen Beratung im Bereich Molkereiwirtschaft, Risikomanagement, der Einführung neuer Prozesse und IT-Lösungen. Mit meiner Expertise unterstütze ich Betriebe dabei, effizienter und nachhaltiger zu arbeiten sowie die Transformationsprozesse der Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Um optimal auf meine neue Aufgaben vorbereitet zu sein, hat mir der Genoverband e.V. die Teilnahme an dem Molkereitechnologischen Grundkurs in Malente ermöglicht. Dieser Kurs bot eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung. Ich konnte dabei praktische Erfahrungen in der Herstellung von Butter und Käse sowie in der Weiterverarbeitung von Rohmilch sammeln. Die theoretischen Inhalte umfassten unter anderem die Zusammensetzung und Eigenschaften der Milch, rechtliche Vorschriften, Hygienemaßnahmen und die Grundlagen der Milchverarbeitung.

Auf die Zusammenarbeit mit Ihnen freue ich mich sehr und bin überzeugt, dass ich mit meinem Erfahrungsschatz und Engagement einen wertvollen Beitrag für den Erfolg Ihres Unternehmens leisten kann.

Ich bin gespannt von Ihnen zu hören falls Sie aktuell Themen haben, die Sie in Ihrem Unternehmen bewegen oder Sie einfach Interesse an einem kurzen Austausch haben. Im Folgenden finden Sie meine Kontaktdaten.

Beste Grüße
Frederik Karnath

Frederik Karnath Profil bild

Frederik Karnath

Betreuung und Beratung tierische Veredlung

Ich habe Ihnen schon einiges über Mediation erzählt und konnte vielleicht auch den ein oder anderen Zweifler überzeugen. Und genau um die Zweifler soll es heute gehen.

Ein paar kluge Köpfe* haben sich die Frage gestellt, was Personen daran hindert, sich für eine Mediation zu entscheiden. „Die letzte Hürde“ sozusagen, die sie davon abhält dies als mögliche Alternative in Betracht zu ziehen. Schade eigentlich, da Umfragen zeigen, dass fast jeder, der bereits an einer Mediation teilgenommen hat, es auch wieder tun würde. Und das unabhängig davon, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Also liebe Zweifler, aufgepasst! Finden Sie sich hier wieder?

Mangelnde Bekanntheit bzw. Aufklärung über das Verfahren:
„Was der Bauer nicht kennt, das isst er nicht.“ Viele wissen nicht, was Mediation ist. Kein Wunder, wird es doch ständig mit MediTation verwechselt!? Informieren Sie sich. Das geht bei uns auch unverbindlich.

Zweifel an der Neutralität des Mediators:
Schwer vorstellbar, dass jemand Fremdes (oder auch Bekanntes) sich zwischen zwei Streithähne setzt und keine Partei ergreift? Zumal immer einer Recht hat? Falsch: Erstens haben immer beide Recht (aus ihrer Sicht), zweitens geht es nicht darum Recht zu sprechen, drittens ist es unser Job neutral zu sein.
Sollten Sie (auch während einer Mediation) das Gefühl haben, ihr Mediator sei nicht neutral, sprechen Sie es an. Es steht jeder Partei frei, die Mediation jederzeit zu beenden.

Zweifel einen guten Mediator finden zu können:
Easy! Rufen Sie uns an. Wir sind Profis!

Mangelnde Vertraulichkeit:
Sie sollen sich mit jemanden an einen Tisch setzen, dem Sie (vielleicht) die Pest an den Hals wünschen? Sollen möglicherweise Informationen preisgeben oder gar Emotionen zeigen? Das wird doch sicherlich im Nachgang gegen Sie verwendet werden! Falsch! Fragen Sie sich mal, ob Ihr Gegenüber mit demselben Gedanken dort ist. Grundsätzlich unterliegt die Mediation dem Prinzip der Vertraulichkeit. Hierfür sind sowohl der Mediator als auch die Medianden verantwortlich. Auch hier gilt: Sprechen Sie es an. Sagen Sie es, wenn Sie Ihrem Gegenpart nicht über den Weg trauen.

Grundlegende Ablehnung des Verfahrens:
Dieses Recht steht jedem zu. Daher auch das Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand wird gezwungen. Manchmal kann aber ein Perspektivwechsel ganz neue Wege bereiten.

Präferenz des Rechtsweges:
Auch das ist völlig in Ordnung, nur oftmals teurer als sich auf das Experiment Mediation einzulassen.

Stimmen Sie in ein oder mehreren Punkten überein? Mein Appell an Sie: Lassen Sie sich darauf ein. Vielleicht wird es Sie überraschen, vielleicht auch nicht. Aber immerhin sind Sie dann um eine Erfahrung reicher.

*Kals, E./Ittner, H./ Freund, S./Eilers, R., Barrieren überwinden – Die Nutzung und Verbreitung von Mediation im Längsschnitt, in: Konfliktdynamik, 7. Jg., Heft 4/2018, S. 292-300

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Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

  • 0211 16091-4679

Was macht eine „attraktive“ Stellenanzeige aus? Was sollte ich beachten, damit meine Stellenanzeige in den Jobbörsen von den Bewerbenden wahrgenommen wird? Wie kann ich mein Ranking bei stepstone, indeed, jobware u.a. beeinflussen? Gerade in Zeiten geringer Aufmerksamkeitsspannen ist es schon ein „Erfolg“, wenn die eigene Stellenanzeige von Bewerbenden nicht nur angeklickt, sondern auch zu Ende gelesen wird. Im günstigsten Falle motiviert sie Interessenten dazu, sich zu bewerben.

Im Folgenden geben wir Ihnen einige Tipps aus unserer Praxis, die Ihnen helfen, Ihre Stellenanzeige noch attraktiver zu gestalten:

1. Formulieren Sie Ihre Stellenanzeige als Einladung! Denken Sie aus Sicht der Bewerbenden. Stellen Sie sich die Frage: „Warum sollten Bewerbende gerade in Ihrem Unternehmen arbeiten wollen?“ Und nicht: „Was will ich wie maximal vermitteln?“ Betonen Sie die Vorzüge Ihres Unternehmens. Zeigen Sie, was Ihr Unternehmen einzigartig macht. Stellen Sie Ihre Unternehmenswerte heraus. Gerade die Rechtsform der Genossenschaft bietet hier wertvolle Alleinstellungsmerkmale.

2. Setzen Sie den Fokus auf den Mehrwert für die Bewerbenden. Platzieren Sie die Benefits ganz nach oben. Erst danach sollten Sie auf Anforderungen und Aufgaben eingehen. Zeigen Sie, warum es sich lohnt, bei Ihnen zu arbeiten: Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitregelungen, mobiles Arbeiten, Weiterbildungsangebote, Lebensarbeitszeitkonto, betriebliche Altersversorgung, betriebliche Krankenversicherung, E-Bike-Leasing, Bahnfahrten 1. Klasse, E-Dienstwagen auch zur Privatnutzung - um nur einige Beispiele zu nennen. All das sind wichtige Aspekte, die potenzielle Bewerber interessieren.

3. Überschrift und Stellentitel sind das Erste, was Bewerbende sehen. Wecken Sie Interesse und machen Sie neugierig auf die Position. Der Jobtitel muss dabei so präzise wie möglich gehalten werden. Vermeiden Sie Allgemeinplätze wie “Projektleiter XY gesucht”. Nennen Sie hier bspw. auch die Branche und den Umfang der Beschäftigung. Wichtig in Bezug auf das Ranking ist auch, dass bspw. Steuerberater (maskulin), aber Steuerfachangestellte (feminin), von Jobsuchenden öfter aufgerufen werden als Steuerberaterin oder Steuerfachangestellter, etc.

4. Viele Bewerber wünschen sich auch mehr Klarheit über das Gehalt bereits in der Stellenanzeige. Untersuchungen der Jobbörsen belegen, dass Unternehmen, die Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben veröffentlichen, deutlich mehr Klicks und Bewerbungen erhalten.

5. Kurz und präzise formulieren: Als Orientierungsgröße für den Umfang der Stellenanzeige gilt: nicht mehr als 2.000 Zeichen! Vermeiden Sie lange Sätze. Konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Informationen. Listen Sie die Anforderungen und Aufgaben in kurzen Punkten auf (z.B. maximal vier Nennungen je Abschnitt). Stellen Sie die "Kerntätigkeit" an erste Position. Achtung: Manche Jobbörsen geben Ihren Entwurf der Stellenanzeige nur verkürzt wieder. Positionieren Sie daher die wichtigste Botschaft stets links, direkt am Anfang der Aufzählung.

6. Nutzen Sie Schlüsselwörter (Key-Words). Sie erhöhen die Auffindbarkeit in Jobportalen. Für die Position eines Elektrikers (m/w/d) könnten bspw. folgende Key-Wörter relevant sein: Elektroniker, Betriebstechnik, Wartung und Instandhaltung, Starkstrom- und Schwachstromanlagen.

7. Mobile Optimierung: Achten Sie darauf, dass die Stellenanzeige auch auf mobilen Geräten gut lesbar ist. Viele Bewerbende suchen über ihr Smartphone nach Jobs und bewerben sich auch darüber.

8. Gendern: Verwenden Sie geschlechtergerechte Sprache. Nutzen Sie neutrale Formulierungen, zum Beispiel durch den Zusatz (m/w/d).

9. Nutzen Sie Bilder, einen Videobeitrag oder auch einen QR-Code: Eine visuelle Darstellung kann die Aufmerksamkeit erhöhen. Zeigen Sie Bilder vom Arbeitsumfeld, dem Team oder dem Büro. Achten Sie darauf, dass die Bilder authentisch sind.

10. Kontaktinformationen am Ende: Platzieren Sie Ihre Kontaktdaten am Ende der Stellenanzeige und beenden Sie die Anzeige mit einer klaren Handlungsaufforderung. Zum Beispiel: “Bewerben Sie sich jetzt!” oder “Senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail-Adresse.”

Wir hoffen, dass Sie mit diesen Tipps einige Anregungen erhalten haben, um eine erfolgreiche Stellenanzeige zu erstellen. Wenn Sie Fragen haben, vielleicht sogar zu einer konkreten Anzeige, die Sie gerade erstellen wollen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vielleicht interessiert Sie auch ein anderes Thema rund um das Personalmanagement? Rufen Sie uns an. Wir freuen uns!

Johannes Ries Profil bild

Johannes Ries

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0211 16091-4678

Was machen Sie bei dem Genoverband e.V.?

Ich bin beim Genoverband in der Prüfung Genossenschaften II als Wirtschaftsprüfer in der Funktion Regionalleitung Niedersachsen/Bremen tätig.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie?

Mein Schwerpunkt umfasst Abschlussprüfungen bei unseren Genossenschaften und Mandanten im Bereich Vertical Mittelstand. Durch die Region sind dies schwerpunktmäßig Betriebe mit Bezug zu Agrar- und Landwirtschaft. Darüber hinaus liegen meine Schwerpunkte in der Industrieprüfung, u.a. Energieerzeugung, chemische Industrie, Anlagenbau sowie dem klassischen industriellen Mittelstand.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

In den ersten Monaten beim Genoverband habe ich versucht jede Gelegenheit zu nutzen, um möglichst viele Genossenschaften persönlich kennenzulernen. Mein Arbeitsalltag ist geprägt von der Begleitung von Abschlussprüfungen und die Klärung von unterschiedlichsten externen sowie internen Themen.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

In meiner Freizeit versuche ich möglichst viel Zeit mit meiner Frau und unserer kleinen (fast dreijährigen) Tochter zu verbringen. Wir sind am liebsten im Garten und an der frischen Luft aktiv. Als Ausgleich zum Beruf gehe ich Laufen. Darüber hinaus koche ich gerne.


Ansprechpartner:

Michael Krone
Wirtschaftsprüfer

Genoverband e.V.
Bereich Prüfung Genossenschaften
Regionalleiter Prüfung Genossenschaften II (Niedersachsen/Bremen)

Verwaltungssitz Hannover: Karl-Wiechert-Allee 76 a, 30625 Hannover
Telefon: +4951195745411, Mobil: +491725820945
E-Mail:

Jahrestagung der Raiffeisen Waren- und Handelsgenossenschaften

Vom 25. bis 27. September 2024 trafen sich in Klink an der Müritz die Vorstände von 17 Raiffeisen Waren- und Handelsgenossenschaften. Dr. Andreas Eisen begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Seehotel Schloss Klink bei einem gemeinsamen Mittagessen und Peter Götz berichtete im Anschluss über die Entwicklungen im Genoverband. Am Abend wurde das Müritzeum besichtigt. Die Stadtführung durch Müritz mit anschließendem Restaurantbesuch rundete den Tag in entspannter Gesprächsatmosphäre ab.

Der zweite Tag bot den Teilnehmenden unterschiedliche Themen. U.a. informierte Steffi Höhle aus dem Bereich Steuern über die steuerlichen Änderungen und Handlungsempfehlungen, Isabel Knittelfelder und Michael Christian Wörner aus dem Bereich Beratung und Betreuung berichteten über das Thema Nachhaltigkeit mit praktischen Umsetzungsempfehlungen und Claus-Arnim Rohwer von der GenoAkademie stellte die aktuellen Bildungsangebote für den Teilnehmerkreis vor. Als externer Referent war der Zukunftsforscher Dr. Stefan Carsten zu Gast und ging in seinem Vortrag auf die zukünftige Mobilität und Energie im ländlichen Raum ein. Der Vortrag war sehr interessant und führte zu einer anregenden Diskussion. Abschließend wurde bei gutem Wetter die Müritz mit dem Schiff erkundet und der Tag im Hotel kulinarisch vervollständigt.

Am dritten Tag informierte Peggy Hachenberger von der AWADO Recht über die arbeitsrechtlichen Anforderungen und gab den Teilnehmenden damit hilfreiche Praxistipps für die Umsetzung in den Genossenschaften.

Fazit der Veranstaltung: Viele interessante Gespräche, offener Austausch, Zusammenhalt stärken. Die nächste Jahrestagung findet vom 24. bis 26. September 2025 in Leipzig oder Eisenach statt.

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Marcus Lasch

Betreuung und Beratung Genossenschaften

  • 0341 90988-1931

Fachratstreffen im Herbst: Landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Am 9. und 10. Oktober 2024 fand die Sitzung des Fachrates der Fachvereinigung der landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften im Hotel Gut Bardenhagen statt. Die Veranstaltung begann mit einer herzlichen Begrüßung durch den Vorsitzenden Folkert Groeneveld. Im Anschluss folgte ein umfassendes Update des Genoverbandes e.V., präsentiert von Peter Götz und Dr. Simone Roscher, das die konjunkturelle Lage, einen Blick in den Verband sowie die Neuwahlen 2025 thematisierte.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Sitzung war der Vortrag von Dr. Thomas Schleyer zur Mediation und ihrem Nutzen im Unternehmen. Nach einer kurzen Pause wurde das Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Alltag beleuchtet. Silas Kämpchen von AWADO WPG führte durch einen informativen Workshop, der die Chancen und Risiken von KI sowie praktische Anwendungsbeispiele zur effektiven Nutzung von KI-Tools vorstellte.

Der zweite Tag begann mit einer Besichtigung der Uelzena eG in Uelzen, wo die Teilnehmer nach einer Einführung in die Unternehmensgeschichte eine Betriebsbesichtigung und einen gemeinsamen Mittagsimbiss genossen. Die Veranstaltung endete mit einem geselligen Ausklang.

Die Fachratstermine im Jahr 2025 sind die folgenden:

09.04.2025 - Sitzung Fachrat im Frühjahr – virtuell

08.-09.10.2025 - Sitzung Fachrat im Herbst – Ort steht noch nicht fest

Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 030 26472-7051

Verbandstochter gegründet: AWADO Live GmbH

Zum 1. August 2024 hat die Verbandsfamilie, bestehend aus dem Genoverband e.V. und der AWADO Gruppe, die AWADO LIVE GmbH als neue Tochtergesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft konzentriert sich auf die Produktion von Bewegtbildinhalten. Die Geschäftsführung übernehmen Eppo Franke und Marco Lorenz.

Weitere Details finden Sie hier.

Marco Lorenz Profil bild

Marco Lorenz

Abteilungsleiter Kommunikationsberatung II (Plattformen und Digital)

  • 0211 16091-4660

Christine Schneider (CDU) zu Gast bei der Vereinigung Pfälzischer Winzergenossenschaften

Anlässlich eines Treffens der Geschäftsführer der pfälzischen Winzergenossenschaften in Wachenheim berichtete Christine Schneider aus dem politischen Alltag in Brüssel und zu den aktuellen Herausforderungen im Europäischen Parlament in der neuen Zusammensetzung.

Neben der Arbeit als Abgeordnete in den Ausschüssen für Landwirtschaft und für Umwelt ist Christine Schneider auch als Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion tätig.

Der Vorstandsvorsitzende der Vereinigung Pfälzischer Winzergenossenschaften Steven Kärgel betonte bei dem Treffen bei der Weinland Wachtenburg eG die besondere Verantwortung der Winzergenossenschaften für die Branche in der aktuell schwierigen Marktsituation.

Folgende Positionen der pfälzischen Winzergenossenschaften wurden mit der Abgeordneten Schneider in großer Übereinstimmung diskutiert:

  • Keine pauschale Erhöhung des Mindestlohns, Prüfung individueller Lösung für die Landwirtschaft/Weinbau
  • Keine überzogene Einschränkung für die Weinwerbung, maßvoller Genuss steht im Mittelpunkt
  • Rodungsprämie für Brachland
  • Unterstützung für den Export in Drittländer außerhalb der EU
  • Bürokratie für den Mittelstand reduzieren, Melde- und Aufzeichnungspflichten müssen reduziert werden
  • Investitionsförderung vom Land Rheinland-Pfalz für fünf Jahre garantieren, 30 und 35 %
  • Zuschüsse für innovative Themen (u.a. neue Züchtungsmethoden, Präzisionslandwirtschaft)
  • Keine Regegelungen die zu einer Mengenausweitung führen (siehe Antrag Schutzgemeinschaft Pfalz zur Aufwertung Landwein)
  • Keine Genehmigungen für Neuanpflanzungen (0,3 % Regel)
  • Förderung des fairen Wettbewerbs in der Lebensmittellieferkette, die Evaluierung bestehender Vorschriften und die Verbesserung des Schutzes der genossenschaftlichen Unternehmen
Victoria Dieckmann Profil bild

Victoria Dieckmann

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0211 16091-4673

Fahrpersonalrecht und Dokumentationspflichten im Güterkraftverkehr. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Fahrzeugkosten und Tourenplanung optimieren - Einsparpotenziale im Güterkraftverkehr heben. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Ab Herbst: Neue Weiterbildungsangebote für Führungskräfte und High Potentials

In einer neuen Kooperation verschiedener Verbände und Unternehmen aus ganz Deutschland entstanden zwei neue Qualifizierungsprogramme: Ein Management-Programm für High-Potentials und ein Leadership-Programm für Führungskräfte. Die Termine, Details und Kosten finden Sie unter den untenstehenden Links.

Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

GenoConnect 2025 Geschäftsführertagung sowie Ehrenamt (VAT Meierei-, Molkerei und Milchliefergenossenschaften) in Hamburg-Stillhorn

12.-13. Februar 2025 - Hauptamt

19.-20. Februar 2025 – Ehrenamt

GenoConnect 2025 Geschäftsführertagung sowie Ehrenamt (VAT Raiffeisen-Waren- und Viehvermarktungsgenossenschaften) in Osnabrück-Melle

25.-26. Februar 2025 – Hauptamt

27.-28. Februar 2025 - Nebenamt

Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 030 26472-7051

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

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