Newsletter Ländliche Genossenschaften Ausgabe 05/24

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neueste und letzte Ausgabe unseres Newsletters „Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“ im Jahr 2024. Dies nimmt Dr. Simone Roscher zum Anlass, einleitend ein Resümee zu ziehen.
Zum Jahresende gibt es zahlreiche Neuerungen - über diese möchten wir Sie ebenso informieren, wie über die neuen Webinare, die wir für Sie vorbereitet haben. Darunter ein Webinar zu den Herausforderungen der EUDR für Genossenschaften und eines zum Thema Arbeitszeit – beide sind für Sie übrigens kostenfrei.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Was bleibt ist gemeinschaftlicher Dialog und Zuversicht

Wieder einmal neigt sich ein besonderes, dynamisch-turbulentes Jahr dem Ende zu.
Gegen Jahresbeginn erhoben bundes- und europaweit die Bauern - unsere Lebensmittelerzeuger - ihre Stimmen gegen die Reduzierung der staatlichen Unterstützung, steigende Bürokratie und für mehr wertschätzende Aufmerksamkeit ihrer Arbeit, Erzeugnisse und für eine verständnisvollere, verlässliche Agrarpolitik auf Augenhöhe. Derweil wird ihre Arbeit in der Natur immer anspruchsvoller.

Die bereits in 2023 bestehenden, schwierigen Bedingungen im Pflanzenbau setzten sich in 2024 mit einem rekordwarmen Frühjahr und einem sehr feuchten Sommer mit zahlreichen Unwettern und entsprechenden Ernteverlusten fort. Geringere Ernten und deutlich schwächere Marktpreise, so zum Beispiel beim Getreide, sind eine der vielen Herausforderungen, denen sich auch die Genossenschaften im landwirtschaftlichen Sektor stellen müssen.

Der Milchpreis - oft das Sorgenkind der milchviehhaltenden Betriebe und genossenschaftlichen Vermarkter - entwickelte sich vor allem in der zweiten Jahreshälfte erfreulich.
Im laufenden Jahr konnten wir ein uns am Herzen liegendes Format weiter fortsetzen. Der unmittelbare Dialog zwischen unseren Mitgliedern und den auf Landesebene politisch Verantwortlichen erlebte mit unserem Angebot „Politik trifft Praxis“ einmal mehr einen Gedankenaustausch im gegenseitigen Respekt. Aktuelle Herausforderungen wurden ebenso wie notwendige Perspektiven thematisiert und erste Gespräche zur GAP geführt. Dieses Forum werden wir auch im Jahr 2025 gerne weiter anbieten!

In diesem Jahr haben sich wieder viele Genossenschaften mit unserer Unterstützung neu gründen können! Besonders erfreulich, dass darunter zwei neue Agrargenossenschaften sind! Eine weitere Agrargenossenschaft befindet sich in Niedersachsen aktuell im Gründungsprozess.

Gerne möchten wir uns bei Ihnen zum Ende des Jahres für Ihr Vertrauen, Ihre Verbundenheit, eine gute Zusammenarbeit und für die geführten, ehrlichen und offenen Dialoge bedanken.
Zum Jahreswechsel wünschen wir Ihnen eine ruhige und erholsame Zeit, um neue Kraft, Mut und Zuversicht für das kommende Jahr zu schöpfen. Eine Zuversicht, die auch Generationen vor uns immer wieder dazu gebraucht hat, Saatgut mit der Hoffnung auf eine gute Ernte im kommenden Jahr in die Erde zu bringen.

Diese Kraft wünschen ich uns allen, um im neuen Jahr Stillstand zu überwinden und auf guten und innovativen Wegen und im Dialog gemeinsam voranzukommen: Für eine nachhaltige wirtschaftlich stabilere Zukunft für die landwirtschaftlichen Erzeuger- und Vermarktungsbetriebe.

Ihre Dr. Simone Roscher

Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 030 26472-7051

Die im Vorjahresvergleich deutlich schwächeren Energie-, Rohstoff- und landwirtschaftlichen Erzeugerpreise sowie geringere Erntemengen bei Getreide und Raps bedingten rückläufige Absatzmengen und Umsatzerlöse. Eine die landwirtschaftlichen Handlungs- und Ertragsmöglichkeiten beschränkende Agrarpolitik in Verbindung mit ihren enormen Bürokratieerfordernissen drückten zudem die Stimmung in der Landwirtschaft und ihren Bezugs- und Absatzeinrichtungen.

Im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr 2023/24 lagen der ermittelte mengenmäßige Gesamtumsatz mit 4,5 Mio. t und die erwirtschafteten Umsatzerlöse mit 2,3 Mrd. EUR deutlich unter ihren jeweiligen Vorjahreswerten.
Die gehandelte Tonnage im landwirtschaftlichen Geschäft minderte sich im Vorjahresvergleich um 5 % und die entsprechenden Umsatzerlöse um 18 % auf 1,5 Mrd. EUR (64 % der GUE). Mengeneinbußen waren bei den meisten landwirtschaftlichen Artikeln, insbesondere bei Getreide und Dünger zu verzeichnen. Geringere Erlöse ergaben sich vor allem bei Getreide, Ölsaaten, Futter-, und Düngemitteln.

Im Bereich der Brenn- und Treibstoffe lag die insgesamt gehandelte Menge mit 470.000 m³ um 5 % und deren Erlöse mit gut 620 Mio. EUR (27 % der GUE) um 10 % unter Vorjahresniveau. Im Raiffeisenmarkt- und Baustoffhandel konnte das stabile Niveau der Vorjahre durch die Einbußen im Baustoffgeschäft insgesamt nicht weiter ausgebaut werden.
Der durchschnittliche Umsatz der Teilnehmer minderte sich auf 119 Mio. EUR.

Zum gesamten Beitrag kommen Sie mit einem Klick auf die folgende Datei.

Thomas Lindt Profil bild

Thomas Lindt

Betreuung und Beratung landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

  • 0511 9574-5280

Dieser Beitrag mit dem Titel „Ein neues Zeitalter“ ist in der Bauernzeitung, Ausgabe 46 (Seite 46-47), erstmals in der Rubrik Unternehmen und Recht erschienen.

Den ganzen Artikel finden Sie untenstehend angehängt.

Christoph Waldmann Profil bild
WP/StB/CIA

Christoph Waldmann

Abteilungsleiter Berlin

  • 030 26472-7014

Wozu dient sie und was gibt es zu beachten?


Hier geht es zum ganzen Text.

Informationssicherheitsrisiken werden im Zuge der Digitalisierung immer mehr zu operationellen Risiken. Nur wer technologisch mithalten kann wird sich auf Dauer am Markt behaupten können. Die Wichtigkeit der Informationssicherheit hat der Gesetzgeber ebenfalls erkannt und mit der NIS2 Richtlinie darauf reagiert. Am 02.10.2024 hat die Bundesregierung die Beschlussfassung des letzten Gesetzesentwurf für das NIS2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) an den Bundestag zu Abstimmung übergeben und ist damit auf dem Weg zur Verabschiedung ein gutes Stück vorangekommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf zielt unverändert darauf ab, die Cybersicherheitsanforderungen in Deutschland zu verstärken und die EU-Richtlinie 2022/2555 in nationales Recht umzusetzen. Der Entwurf umfasst umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit für kritische Infrastrukturen und wichtige Unternehmen in verschiedenen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, produzierendes Gewerbe, Ernährung, Chemie und digitale Infrastruktur. Unternehmen in betroffenen Sektoren mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro werden betroffen sein.

Mit der Eingabe des Gesetzesentwurfs zur Abstimmung im Bundestag ist der Gesetzgeber ein gutes Stück vorangekommen.

Das Gesetzgebungsverfahren geht nun voran, mit der 3. Lesung im Bundestag am 19. Dezember 2024, dem 2. Durchgang im Bundesrat im Februar 2025 und einem geplanten Inkrafttreten im März 2025.

Die Cybersecurity- und Compliance-Experten der AWADO sind sich einig, dass Betroffene nicht abwarten sollten. Auch losgelöst von der neuen Gesetzgebung, ist Cybersicherheit lange schon nichtmehr nur ein unliebsamer Kostenblock, sondern ein realer Wettbewerbsvorteil. Aktuelle Trendthemen wie Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien, wie bspw. der Einsatz von KI, bedingen eine gründliche Vorbereitung von Unternehmen, um neuen Marktanforderungen adäquat begegnen zu können.

Betroffenheitsanalyse und Maßnahmen
Für viele Unternehmen beginnt die Unsicherheit bei der Frage der Betroffenheit. Die relevanten Sektoren finden sich in Anlage 1 und 2 des Gesetzesentwurfs und sind seit dem letzten Referentenentwurf weitestgehend unverändert. Wer sich bei der Einschätzung der eigenen Betroffenheit auf den Rat von Experten verlassen möchte, kann auf die Unterstützung durch unsere Experten von AWADO zurückgreifen.
Wir haben bereits mehrere Betroffenheitsanalysen durchgeführt und dabei teilweise erstaunliche Erkenntnisse gewonnen. (keine Rechtsberatung)
Die Betroffenheitsanalyse lässt sich einfach über diesen Link beauftragen - oder Sie wenden sich direkt an uns.

Anforderungen nach NIS2
Der aktuelle Gesetzesentwurf zu NIS2 beinhaltet Anforderungen an das Risikomanagement sowie Melde-, Registrierungs-, Nachweis- und Unterrichtungspflichten.
Zum Risikomanagement sind nach dem Gesetzesentwurf mindestens die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

1. Konzepte zur Risikoanalyse und IT-Sicherheit
2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
3. Aufrechterhaltung des Betriebs, einschließlich Backup-Management und Krisenmanagement
4. Sicherheit der Lieferkette
5. Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von IT-Systemen
6. Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
7. Cyberhygiene und IT-Sicherheitsschulungen
8. Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung
9. Sicherheit des Personals und Zugangskontrolle
10. Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherter Kommunikation

Der Umfang der Maßnahmen ist nicht pauschal festgelegt. Die Ausgestaltung ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten vorzunehmen. Dieses Vorgehen ist nicht neu. Es entspricht gängigen Standards, wie dem BSI-Grundschutz oder aber DIN ISO 27001. Dreh und Angelpunkt ist ein auf die Größe und Bedrohungslage des betroffenen Unternehmens ausgerichtetes IT-Risikomanagement. Ein solches Risikomanagement bietet die Möglichkeit die Maßnahmen bedarfsgerecht und damit auch kosteneffizient auszugestalten.

Um einen Überblick des aktuellen Zustands der IT-Umgebung und des Risikomanagements zu erhalten und damit auch mögliche Lücken zur Gesetzesanforderung aufzudecken, können Unternehmen ebenfalls auf die Expertise von AWADO-Experten zurückgreifen.

Wir haben einen effizienten Online-Fragebogen entwickelt, der die Mindestanforderungen abfragt; die Ergebnisse werden von uns ausgewertet und verständlich erläutert.

Im Anschluss erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam effizient einen Fahrplan zur Schließung bestehender Verfahrenslücken.

Bei Bedarf begleiten wir Sie auch weiter auf dem Weg zur NIS-Compliance.

Die NIS2-Gapanalyse lässt sich einfach über diesen Link beauftragen - oder Sie wenden sich direkt an uns.

Schulungen und Umsetzungspflicht für Geschäftsleitungen

Neue Technologien und digitale Prozesse fordern Entscheidungsträger besonders heraus. Die IT und vor allem die IT-Sicherheit wird immer mehr zur Chefsache, um Chancen und Risiken für das Unternehmen im richtigen Maßstab bewerten zu können ist entsprechende Weiterbildung unabdingbar. Auch nach NIS2 werden Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen künftig dazu verpflichtet nachweislich an Schulungen teilnehmen. Die Geschäftsleitung wird hier aktiv in die Pflicht genommen Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit zu überwachen.

Unsere Experten bieten individuelle Schulungstermine über die Plattform Experdoo sowie Sammeltermine in Kooperation mit der GenoAkademie an.

Die individuellen NIS2-Schulungen lässt sich einfach über diesen Link beauftragen - oder Sie wenden sich direkt an uns.


Fazit
Unabhängig von jeder Betroffenheit nach NIS2 ist der Schritt zu mehr Informationssicherheit allein unter unternehmerischen Aspekten ratsam, um entspannt in die digitale Zukunft blicken zu können. Mit dem geplanten Inkrafttreten im März 2025 haben Unternehmen Zeit zur Umsetzung gewonnen. Unternehmen, die bereits in ein funktionierendes ISMS investiert haben, können dieses Wettbewerbsvorteil nun geltend machen und den Neuerungen relativ entspannt entgegenblicken. Für alle anderen wird es jetzt eng. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um etwaige Compliance-Lücken zu schließen.

Christian Dicke Profil bild

Christian Dicke

Director IT-Spezialisten Vertical Mittelstand

  • 0211 16091 4540
Silas Kämpchen Profil bild

Silas Kämpchen

Leiter IT-Spezialisten Vertical Mittelstand

  • 0211 16091 4538

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist für die Europäische Union ein Meilenstein im Kampf gegen die weltweite Entwaldung. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte, die in die EU importiert und gehandelt werden, nicht zur Zerstörung von Wäldern beitragen. Wälder spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel, da sie große Mengen an Kohlendioxid binden und das Klima regulieren. Darüber hinaus soll die Verordnung die biologische Vielfalt sowie indigene Bevölkerungen schützen, damit Wälder als Lebensraum erhalten bleiben.

Um den Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die komplexen Anforderungen der EUDR vorzubereiten, hat das Europäische Parlament beschlossen, die Umsetzung der Verordnung zu verschieben. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Anforderungen der EUDR nun ab dem 30.12.2025 erfüllen, während Klein- und Kleinstunternehmen bis zum 30.06.2026 Zeit haben.

Von der EUDR betroffen sind Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen, die Produkte wie z.B. Holz, Soja, Palmöl oder Rindfleisch in die EU importieren, müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Waldschädigung sind. Auch Händler innerhalb der EU sind verpflichtet, die Herkunft ihrer Rohstoffe zu überprüfen und die Anforderungen der Verordnung einzuhalten.

Die EUDR konzentriert sich insbesondere auf Rohstoffe und Erzeugnisse, die eng mit Entwaldung in Verbindung stehen. Dazu gehören:

• Soja: Wird vor allem in der Tierfutterproduktion und der Lebensmittelindustrie verwendet.
• Rindfleisch: Das Futter für Rinder kann aus entwaldeten Gebieten stammen.
• Palmöl: Wird in vielen Produkten des täglichen Bedarfs verwendet, von Lebensmitteln bis hin zu Kosmetika.
• Holz: Wird für Bau, Möbel und Papier verwendet.
• Kakao: Als Zutat für Schokolade und andere Süßwaren.
• Kaffee: Eines der weltweit am häufigsten konsumierten Getränke.
• Kautschuk: Wird für die Herstellung von Reifen und anderen Gummiprodukten verwendet.


Um zu überprüfen, ob Sie relevante Erzeugnisse importieren oder handeln, finden Sie im EU-Amtsblatt eine Übersicht.

Unternehmen, die diese Erzeugnisse importieren oder handeln, müssen umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehört die Offenlegung von Informationen über Lieferanten, Lieferketten und Produkte, einschließlich der Geolokalisierung von Rohstoffquellen. Die Unternehmen müssen ihre Lieferketten analysieren, um Risiken wie Entwaldung, Menschenrechtsverletzungen oder Korruption zu identifizieren. Es müssen präventive Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Lieferanten. Zudem müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, die bestätigt, dass die Anforderungen der EUDR eingehalten werden.

Die EUDR stellt somit eine große Herausforderung für betroffene Unternehmen dar, bietet aber gleichzeitig die Chance, einen positiven Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität zu leisten.

Der Genoverband e.V. veranstaltet am 16. Januar 2025 um 15:00 Uhr ein kostenloses Info-Webinar zu den Herausforderungen der EUDR für Genossenschaften.

Hier können Sie über Microsoft Teams teilnehmen:

Jetzt an der Besprechung teilnehmen.
Besprechungs-ID: 354 903 091 70
Kennung: Pc27jP38

Benötigen Sie Hilfe?

Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen!

Oliver Stauß Profil bild

Oliver Stauß

Beratung und Betreuung Genossenschaften III
Berater

  • 01726794180

Wir laden Sie herzlich zu unserem Info-Webinar: „Arbeitszeit neu denken: Flexibilität als Schlüssel zum Erfolg“ ein. In nur 60 Minuten bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, welche Flexibilisierungen gangbare Optionen - auch in Ihrem Unternehmen - sein können. Wir erläutern mögliche Aspekte von Flexibilität als Schlüssel zum Erfolg für Mitarbeitergewinnung und -bindung.


Wir alle wissen, diese Aspekte gewinnen, auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung in unserem Land, zunehmend an Bedeutung. Unser Webinar richtet sich an Unternehmen, die bereits Interesse an dem Thema haben und nun gezielte Informationen und Unterstützung benötigen. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen flexibel und passgenau gestalten können, um in Zeiten des Fachkräftemangels wettbewerbsfähig zu bleiben. Von Saisonarbeit bis 4-Tage-Woche sprechen wir dabei einige der aktuellen Themen an.

Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, um in nur 60 Minuten mehr über die vielfältigen Möglichkeiten zu erfahren. Unser erfahrenes Team steht bereit, um Sie zu unterstützen und im Anschluss an das Webinar Ihre Fragen zu beantworten.

Termin: Donnerstag, den 30. Januar 2025 von 11.00 – 12.00 Uhr


Hier melden Sie sich an.

Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung bis zum 29. Januar 2025 vor. Die Einwahldaten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Christoph Gottwald Profil bild
RA

Christoph Gottwald

Abteilungsleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0251 7186-9622
Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 030 26472-7051

Die EU KI-Verordnung wurde verabschiedet - viele Unternehmen setzen bereits KI ein oder planen es. Seit August 2024 ist die erste Stufe der Regulierung aktiv und weitere Teile treten ab 02.02.2025 in Kraft.

Dazu gehört auch die direkte oder indirekte Pflicht für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, ihre Mitarbeitenden gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung zu schulen.

Artikel 4 der KI-VO: ,,Die Anbieter und Betreiber von KI Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.‘‘

Artikel 3 Abs. 4 KI-VO Begriffsbestimmungen
„„Betreiber“ [ist] eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.‘‘

Nach dieser Übersetzung sind somit Unternehmen die KI-Systeme einsetzen auch Betreiber und fallen unter den genannten Artikel 4, die dann auf die KI-Kompetenzen verweist. Was KI-Systeme sind, ist in Artikel 3 der KI-Verordnung festgelegt.

Die GenoAkademie bietet folgende Schulungsinhalte als Inhouse-Lösung oder als Online-Seminar an:
- Die Grundlagen der künstlichen Intelligenz
- Wissen und Übungen zu ChatGPT
- Microsoft 365 Copilot.


Wenn Sie betroffen sind und Ihre Mitarbeitenden schulen wollen, senden Sie gerne eine E-Mail an

Für rechtliche Unterstützung zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Baris Cem Batur.

Mediation ist nutzenorientiert. Sie fragt nicht nach dem Warum, sondern nach dem Wozu. Der Nutzen bzw. das Motiv wird in den Vordergrund gestellt (In Anlehnung an https://wiki-to-yes.org/Nutzen). Klingt eigentlich ganz einfach? Leider sind die wenigsten Menschen im Konfliktfall in der Lage, ihr Motiv so klar zu benennen, dass sich daraus eine annehmbare Lösung für beide Parteien ergibt. Geschweige denn, dass man das Motiv des anderen anerkennen möchte. Grundsätzlich versucht der Ottonormalstreiter lösungsorientiert, das Beste für sich herauszuholen. Das ist weder egoistisch noch gemein, sondern völlig natürlich. Auch in der Mediation geht es um das Beste – aber für alle. Der Unterschied zur lösungsorientierten Streitschlichtung ist, dass Mediator und Medianden zunächst die Motive herausarbeiten, um daraus eine nutzenorientierte, nachhaltige Lösung zu generieren.

Ich will Ihnen das an einem (sehr vereinfachten) Beispiel erklären:

Kennen Sie das Orangenbeispiel? Es geht um zwei Schwestern, die sich um eine Orange streiten. Die eine will einen Kuchen backen und braucht dafür die Schale. Die andere möchte den Saft trinken. Beide beanspruchen die ganze Orange für sich.
Der „normale“ Entscheidungsprozess orientiert sich an der Lösung. Der Nutzen ist eher ein Produkt daraus, anhand dessen die Lösung reflektiert wird. Man kann sich das ungefähr so vorstellen:

Was meinen Sie, wie die Schwester reagieren würde? Verständnisvoll? Begeistert? Oder doch eher wütend? Enttäuscht?


In unserer Geschichte schaltet sich nun die Mutter ein und stellt die entscheidende Frage: Wozu brauchst du die Orange? Eine simple Frage mit großen Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung. Schauen wir uns an, was passiert: Das Motiv wird im Entscheidungsprozess nach vorne gezogen.

Wie gesagt, es ist ein sehr vereinfachtes Beispiel. In diesem Fall sind keine besonderen mediativen Kompetenzen nötig, um eine Einigung zu erzielen. Doch ein Konflikt hat viele Variablen und die eigenen Bedürfnisse, Ansprüche sowie der eigene Nutzen lassen eine Vielzahl an Möglichkeiten zu. Schon eine kleine Stellschraube kann genügen, um einen neuen Fall zu konstruieren, der vielleicht Hilfe von außen benötigt.


Überlegen Sie mal, was wäre, wenn beide Schwestern den Saft wollten? Vielleicht endet diese Frage in einem simplen Verteilungskonflikt, vielleicht steckt aber auch ein besonderes Bedürfnis dahinter…. Es bleibt die Frage nach dem Wozu! Die Antwort ergründen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.


Weitere Information zu Konfliktberatung oder Mediation erhalten Sie bei uns.

Stefanie Herfort Profil bild

Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

  • 0211 16091-4679

Was machen Sie bei dem Genoverband e.V.?
Ich bin die Assistenz der Abteilung Beratung und Betreuung Genossenschaften II für die Standorte Hannover und Leipzig.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie?
Zu meinen Schwerpunkten gehören unter anderem die Organisation der Veranstaltungen GenoConnect (ehem. VATs), Fachrat Landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften und Agrargenossenschaften sowie den DRV-Raiffeisentag für die Delegierten, die Vertragserstellung für die Kolleginnen und Kollegen, die Rechnungs- und Abrechnungsbearbeitung und was so anfällt.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?
Jeder Tag ist anders und sehr abwechslungsreich. Ich unterstütze die Kolleginnen und Kollegen bei ihren Belangen. Ich bin als Multiplikatorin tätig und habe ein offenes Ohr für alle Anliegen unserer Mandanten.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
In meiner Freizeit engagiere ich mich in einigen Vereinen, gehe wandern, treffe Freunde. Seit diesem Jahr unterstütze ich den Tierschutz immer mal wieder als eine Pflegestelle für Hunde.

Tanja Pieper

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0511 9574-5291

Politik trifft Praxis in Niedersachsen: Genossenschaften brauchen Planungssicherheit
Ist Landwirtschaft in Deutschland und explizit in Niedersachsen noch gewollt? Wie soll der Umbau der Tierhaltung finanziert werden, wenn nicht vom Verbraucher? Verschwindet die Kartoffel bald aus dem „Kartoffel“-Land Niedersachsen? Die Fragen der Branche und der „Politik trifft Praxis“-Teilnehmer sind durchaus emotional.

Kürzlich trafen sich Genossenschaftsvertreter von acht landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit Miriam Staudte (SPD), Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen. Der Austausch, bei dem der Name seit jeher Programm ist, fand in Niedersachsen erstmalig mit Ministerin Staudte statt.

Auf der Tagesordnung standen neben dem Bürokratieabbau und dem angekündigten Agrarstrukturgesetz, die Planungs- und Investitionssicherheit, die im EU-Vergleich nachteiligen Produktionsbedingungen in Deutschland und sich daraus ergebende Marktverschiebungen, die Moorvernässung und der Kartoffelanbau, wobei der zentrale Punkt sicherlich die fehlende Planungssicherheit in der Branche war.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass insbesondere die Tierhaltung unter großer Ungewissheit leidet und Betriebe Investitionen zurückhalten oder sich beispielsweise ganz aus der Schweinehaltung zurückziehen. Ohne mittel- bis langfristige Planungssicherheit scheuen insbesondere junge Landwirte Investitionen in Stallneu- beziehungsweise Umbauten.

Im Hinblick auf den Generationswechsel in der Branche und die wachsenden Anforderungen an die Einzelbetriebe, wurde die Möglichkeit der Betriebszusammenführungen im Rahmen von Agrargenossenschaften diskutiert. Der Genoverband hat jüngst zwei solcher Gründungen in Niedersachsen begleitet. Das Potential dieser Rechtsform kann in der Transformation der Branche ein wirksames Mittel gegen das Höfesterben sein.

Ein Genossenschaftsvertreter aus dem Bereich der Viehvermarktung brachte den Wunsch nach einer Unterstützung bei dem Umbau der Tierhaltung durch die Politik zur Sprache. Das Consumer-Citizen-Gap, sprich die Differenz der Einstellung der Bürger zu ihrem Verhalten als Konsument, könne die Fleischbranche nicht allein schultern: Der Konsument trifft jeden Tag an der Fleischtheke jene Entscheidungen, die die Politik zu beeinflussen versucht. Lösung dafür könne nur sein, ein Bewusstsein beim Verbraucher zu schaffen.

Auch in der Kartoffelproduktion treiben die niedersächsischen Betriebe Sorgen um. Die sinkende Anzahl an zulässigen Pflanzenschutzmitteln fördere Resistenzen, kombiniert mit dem Klimawandel droht dies den Kartoffelanbau im Bundesland langfristig unmöglich zu machen.

Ideen zur Moorvernässung, der dringend nötige Bürokratieabbau sowie die verschiedenen Ansätze zur Notwendigkeit eines Agrarstrukturgesetzes wurden ebenfalls lebhaft diskutiert.

Trotz der naturgemäß unterschiedlichen Positionen war es ein konstruktiver Austausch, bei dem es den Teilnehmern gelang, die Relevanz und Bedeutung von ländlichen Genossenschaften und deren Förderung für das Agrarland Niedersachsen zu verdeutlichen. Die Fortsetzung des Austauschs von Ministerin Staudte und den Genossenschaftsvertretern wurde für das Folgejahr bereits vereinbart.

Die Veranstaltungsreihe „Politik trifft Praxis“ des Genoverbands ermöglicht seit mittlerweile neun Jahren einen regelmäßigen Austausch zwischen politischen Entscheiderinnen und Entscheidern und einem ausgewählten Kreis von Genossenschaftsvertreterinnen und -vertretern.

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz
Der Genoverband e.V. äußert sich kritisch zum geplanten Niedersächsischen Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz (NASVG). Die neuen Regelungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Kreditvergabe für landwirtschaftliche Betriebe haben, insbesondere durch die strengen Reglementierungen bei Veräußerung und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen. Diese Einschränkungen könnten zu einer Neubewertung von Sicherheiten führen und die Kreditkonditionen für Landwirte erheblich verschlechtern.


Hier geht es zur ganzen Stellungnahme.

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

Wein-, Sekt- und Edelbrandprämierung 2024

Auf Einladung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz fand am 06. Dezember 2024 in Neustadt an der Weinstraße die Wein-, Sekt- und Edelbrandprämierung statt.
Der Ehrenpreis des Genoverband e.V. ging in diesem Jahr an die Deutsches Weintor eG. Alain Neupel, Teamleiter Prüfung (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) beim Genoverband e.V. überreichte die Auszeichnung an Frank Jentzer (Vorstandsvorsitzender) und die Kellermeister Michael Kern und Stefan Di Cursi.
Herzlichen Glückwunsch an die Deutsches Weintor eG und alle anderen Preisträger!

Zur Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gelangen Sie hier.


Auf dem Bild zu sehen (von links nach recht): Michael Horper (Ökonomierat), Denise Stripf (Weinkönigin der Pfalz), Alain Neupel (Genoverband), Frank Jentzer (Vorstandsvorsitzender, Deutsches Weintor eG), Michael Kern (Kellermeister, Deutsches Weintor eG), Stefan Di Cursi (Kellermeister, Deutsches Weintor eG), Daniela Schmitt (Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, RLP)

Online-Seminar: Landwirtschaftliche Kunden richtig analysieren, bewerten und einschätzen
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.


Seminare der GenoAkademie zur NIS-2-Richtlinie:
Webinar: NIS-2-Richtlinie: Pflichten für Geschäftsleiter Teil 1 Grundlagen und Anforderungen NIS-2
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Webinar: NIS-2-Richtlinie: Pflichten für Geschäftsleiter Teil 2 Informationsrisikomanagement nach NIS-2
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Webinar: NIS-2-Richtlinie: Pflichten für Geschäftsleiter Teil 3 Technische und Organisatorische Maßnahmen
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Webinar: NIS-2-Richtlinie: Pflichten für Geschäftsleiter Teil 4 Cybersicherheit
Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

GenoConnect 2025 Geschäftsführertagung sowie Ehrenamt (VAT Meierei-, Molkerei und Milchliefergenossenschaften) in Hamburg-Stillhorn
12.-13. Februar 2025 - Hauptamt
19.-20. Februar 2025 – Ehrenamt

GenoConnect 2025 Geschäftsführertagung sowie Ehrenamt (VAT Raiffeisen-Waren- und Viehvermarktungsgenossenschaften) in Osnabrück-Melle
25.-26. Februar 2025 – Hauptamt
27.-28. Februar 2025 – Nebenamt

Untenstehend geht es zur Anmeldung und zum Programm.

Tanja Pieper

Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 0511 9574-5291

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

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