Nach erfolgreich bestandener Gründungsprüfung erhalten Sie von uns ein entsprechendes Schreiben. Zur Eintragung Ihrer Genossenschaft in das zuständige Genossenschaftsregister vereinbaren Sie dann einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl, damit dieser die Anmeldung Ihrer Genossenschaft beim Genossenschaftsregister elektronisch für Sie vornehmen kann.
Zu diesem Termin sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
1. die von den Mitgliedern unterzeichnete Gründungssatzung,
2. eine Kopie der Urkunde über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (Protokoll der Gründungsversammlung und der ersten Generalversammlung),
3. die von uns ausgestellte Zulassungsbescheinigung (= Bestandteil des Aufnahmeschreibens),
4. das von uns gefertigte Gründungsgutachten (= Bestandteil des Aufnahmeschreibens).
Wichtiger Hinweis:
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen diverse Unternehmen - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen (z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de) - „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.