- 29.11.2024
- Grundsatzblog

Der Abschlussbericht der Platform on Sustainable Finance der EU-Kommision zeigt die Handlungsfelder und Grenzen einer sozialen Taxonomie. Zudem werden die Schnittstellen zur umweltbezogenen Taxonomie und zu den geplanten EFRAG-Berichtstandards aufgezeigt.
Durch die soziale Taxonomie soll Investoren ein Instrument zur Verfügung gestellt werden, welches eine Bewertungsgrundlage bilden kann, um Unternehmen zu identifizieren, die einen Beitrag zum Erreichen sozialer Ziele leisten. Diese Vergleichsgrundlage kann, wie im Fall der Taxonomie zum ökologischen Wirtschaften, dabei helfen, Investitionen anzuregen, durch die eine gesellschaftlich förderliche Wirkung erzielt wird. Um Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten, soll die soziale Taxonomie an die Taxonomie zum ökologischen Wirtschaften angelehnt werden. So finden sich in der sozialen Taxonomie übereinstimmende strukturelle Faktoren zur ökologischen Taxonomie. Darunter die Entwicklung von drei wesentlichen sozialen Zielen, welche zu den Kerninhalten des Berichts gehören.
Drei Leitziele als Kern der Taxonomie
Das erste Ziel betrifft die Arbeitnehmer einer Gesellschaft. Unter dem Leitsatz „Anständige Arbeit“ verfolgt dieses Ziel die Grundsätze der „decent-work agenda“, formuliert durch die „International Labour Organization“. Dazu gehört das Schaffen von Arbeitsplätzen, sozialen Sicherheiten, Rechten am Arbeitsplatz und dem sozialen Dialog am Arbeitsplatz. Das zweite Ziel fokussiert sich auf die Konsumenten der Produkte und Dienstleistungen einer Unternehmung. Hier spielt die Wirkung des Endprodukts auf die Sicherheit und Gesundheit des Konsumenten eine besondere Rolle, genauso wie das Potenzial des Produkts zur Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Gesundheit, Nahrungsmitteln, Wohnraum und Bildung. Das dritte Ziel betrachtet den Menschen als Teil der Gesellschaft. Es wird herausgestellt, wie groß die Bemühungen des Unternehmens sind, Menschenrecht zu schützen und zu unterstützen, durch dessen Aktivitäten, die einen direkten Einfluss auf die Gesellschaft und die angrenzenden Kommunen haben. Zu einer Besonderheit der sozialen Taxonomie zählt der Umstand, dass jedem der drei Ziele weitere untergeordnete Ziele, in denen die Themen weiter differenziert und ausgebaut werden, angehören.
Umsetzungsmaßnahmen
Den Zielen folgend werden wesentliche Beiträge gesetzt, die eine Anweisung beschreiben, durch welche die oben genannten Ziele zu erreichen sind. Diese lassen sich in drei Beitragsarten aufteilen, nämlich erstens die Verfolgung der drei Zielsetzungen durch Vermeidung und Bewältigung von negativem Einfluss. Ziel dieses Beitrags ist die Meidung hoch riskanter Sektoren, betroffen von Menschenrechtsverletzungen und Arbeitsrechtsverletzungen oder Sektoren, bei denen ein Beitrag zu den Zielen der europäischen Säulen sozialer Rechte weniger wahrscheinlich sind. Zweitens die Verstärkung systemeigener positiver Einflüsse auf Sektoren, die soziale Güter, Dienstleistungen und grundlegende wirtschaftliche Infrastruktur bereitstellen. Und drittens die Initiierung von Aktivitäten, die das Potenzial aufweisen, ein grundlegendes Risiko in anderen Sektoren zu minimieren.
Sicherheitsregelungen
Abschließend werden Kriterien festgehalten, die dem Prinzip des „Do Not Significant Harm“ folgen, um zu gewährleisten, dass die Verfolgung der Ziele keine Stakeholder beeinträchtigen. Diese Versicherung bildete bereits in der ökologischen Taxonomie eine sichernde Komponente. Ergänzend werden Sicherheitsstandards eingesetzt, die dem Vorbild der "Organisation for Economic Co-operation and Development" Richtlinien und den "United Nations Guiding Principles" folgen, um sicherzustellen, dass grundlegende soziale Kriterien erfüllt werden.
Corporate Governance
Die Empfehlungen des Berichts bezüglich der Governance-Strukturen beziehen sich ausschlich auf Aspekte, welche in direkter Verbindung zum nachhaltigen Management stehen. Diese setzen sich aus zwei Zielen mit insgesamt sieben Unterzielen zusammen. Das Erste zielt auf die Stärkung der Nachhaltigkeitsaspekte des traditionellen „Corporate Governance“ ab. Zugehörige Unterziele sind Kompetenzen zur Nachhaltigkeitsbewertung in federführenden Unternehmensorganen sowie Transparenz bei der Festlegung von Nachhaltigkeitszielen und Zielsetzungen. Das zweite Ziel ist die Stärkung der Aspekte des „Corporate Governance“, die eine wesentliche Bedeutung für die Nachhaltigkeit aufweisen. Zugehörige Unterziele hierzu sind Maßnahmen gegen Bestechung und Korruption, verantwortungsvolle Lobbyarbeit und politischer Einsatz, transparente und rücksichtsvolle Steuerplanung, Diversität der Geschäftsführung sowie die Möglichkeit zur Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten.