- 05.11.2024
- Grundsatzblog
- 29.11.2024
- von Norbert Baumstark
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
Die Mitteilungen Nr. 8005/2021 vom 28. September 2021 und Nr. 8003/2004 vom 21. Juli 2004 der Deutschen Bundesbank wurden dahingehend geändert, dass in der Mitteilung Nr. 8005/2021 die Nummer 1 Ziffer 7 Buchstabe b) und c) und in der Mitteilung Nr. 8003/2004 Ziffer 2 der Anlage 2 aufgehoben worden sind.
Gestrichener Text in Mitteilung Nr. 8005/2021
Nr. 1 Ziffer 7 b): MFIs (Monetary Financial Instituts) und Nicht-MFI-Kreditinstitute mit Zweigstellen im Ausland haben zusätzlich zur Meldung für den in Deutschland gelegenen Teil des Instituts (Inlandsteil) folgende Meldungen einzureichen: aa) Meldungen für die Zweigstellen im Ausland; für jedes Sitzland ist eine gesonderte Meldung zu erstatten; bb) Eine sowohl den Inlandsteil als auch die Zweigstellen im Ausland umfassende Meldung für das Gesamtinstitut, in der die Beziehungen zwischen dem Inlandsteil und den Zweigstellen im Ausland konsolidiert sind. Die statistischen Informationen sind […] monatlich bis zum Geschäftsschluss des 6. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Monats zu melden.
c) MFIs mit Zweigstellen in mehreren Bundesländern haben zusätzlich vierteljährliche Regionalmeldungen mit Teilangaben für die in den einzelnen Bundesländern gelegenen Zweigstellen, mit Ausnahme der aus Bewertungskorrekturen resultierenden Zu- und Abgänge sowie der Zusatzangaben für Mindestreservezwecke, in einer Ausfertigung zu erstatten (Regionalmeldungen). Die zusätzliche Berichtspflicht gilt nicht für solche MFIs, deren Zweigstellen am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres in keinem anderen Bundesland als dem des Sitzes einen Gesamtbetrag ihrer „Forderungen“, „Wechselkredite“ und „Treuhandkredite“ oder einen Gesamtbetrag ihrer „Verbindlichkeiten“ und „Treuhandkredite“ in Höhe von 50 Millionen Euro erreichten. Die Regionalmeldungen sind jeweils zusammen mit derjenigen Meldung für den Teil des MFI, der in Deutschland gebietsansässig ist, die zum Stichtag am Vierteljahresende erstattet wird, einzureichen. Die statistischen Informationen sind […] vierteljährlich bis zum Geschäftsschluss des 6. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Quartals zu melden. […]
Gestrichener Text in Mitteilung Nr. 8003/2004 Anlage 2 zur Kreditnehmerstatistik
Ziffer 2: Banken, die gemäß Nr. 3 der Anlage über die monatliche Bilanzstatistik zur Einreichung von Regionalmeldungen zur monatlichen Bilanzstatistik verpflichtet sind, haben zusammen mit der Gesamtmeldung Regionalmeldungen mit Angaben im Sinne von Nr. 1 dieser Anlage (mit Ausnahme der aus Bewertungskorrekturen resultierenden Zu- und Abgänge) für die in den einzelnen Bundesländern gelegenen Zweigstellen in einer Ausfertigung zu erstatten. Die Angaben für die im gleichen Bundesland gelegenen Zweigstellen sind in einer Meldung zusammenzufassen.
Begründung der Streichungen
Als Grund nennt die Bundesbank die Entlastung der Berichtspflichtigen. Etwaige Datenlücken werden hingenommen. Rechtsgrundlage für die Teilaufhebung ist § 49 Abs. 1 VwVfG.
Die Aufhebung beeinträchtigt nicht den übrigen Regelungsinhalt dieser beiden Mitteilungen, insbesondere nicht die Verpflichtung von MFIs und Nicht-MFI-Kreditinstituten mit Zweigstellen im Ausland zur Meldung für den in Deutschland gelegenen Teil des Instituts (Inlandsteil) im Sinne des Anhangs II, Teil 1, Ziffer 1 UAbs. 2 der Verordnung (EU) 2021/379 der Europäischen Zentralbank vom 22. Januar 2021 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2).
Soweit in der statistischen Mitteilung Nr. 8005/2021 auf Nummer 1 Ziffer 7 Bezug genommen wird, gilt dies als Bezugnahme nur noch auf die von der Teilaufhebung unberührt gebliebene Nummer 1 Ziffer 7 Buchstabe a). Mit der Teilaufhebung der statistischen Mitteilung Nr. 8005/2021 ist die ausdrückliche Bezugnahme auf Nummer 1 Ziffer 7 Buchstabe c) in der Begründung unter Ziffer VII, Absatz 2, der statistischen Mitteilung Nr. 8005/2021 hinfällig geworden.
Sprechen Sie hierzu gerne an:
Philipp Plumanns
Spezialistenteams Banken, Region Nord/Ost
Teamleiter Aufsichtsrecht / Meldewesen
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