- 29.11.2024
- Grundsatzblog

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen angepasst.
Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) aktualisiert. Hintergrund sind die gesetzlichen Änderungen des GwG, die seit dem 1. August 2021 gelten und durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) eingeführt wurden. Ein weiterer Grund für die Anpassung ist der im Juni 2021 veröffentlichte Besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute. Darüber hinaus hat die Aufsicht redaktionelle sowie singuläre inhaltliche Anpassungen vorgenommen.
Auf die Praxis dürfte sich insbesondere der Wegfall der Privilegierung von Anderkonten für Angehörige der rechtsberatenden Berufe sowie die nicht erfolgte Übernahme der Erleichterungsregelung aus den DK-Hinweisen, wonach eine PEP-Prüfung bei Bargeschäften generell erst ab 15.000 € erforderlich war, auswirken.
Darüber hinaus sind im wesentlichen folgende Regelungen von Anpassungen betroffen:
Der BVR hat mit Rundschreiben vom 5. November 2021 die wesentlichen Veränderungen der BaFin-Aufsichtspraxis kommentiert.
Prüfung und Betreuung Banken
Teamleiter Spezialistenteam Geldwäsche- und Betrugsprävention