- 29.11.2024
- Grundsatzblog

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 14. Dezember ihren Fahrplan (Roadmap) zum Bankenpaket Basel IV veröffentlicht. Die EBA-Roadmap zielt darauf ab, den Aufsichtsrahmen zu stärken und internationale Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Ziel ist es außerdem, der Branche Klarheit darüber zu verschaffen, wie sie die Mandate zur Umsetzung der Rechtsvorschriften mitteilen und wie sie die wichtigsten Komponenten fertigstellen wird.
Die EBA-Roadmap wurde auf Basis des nun öffentlich zugänglichen Kompromisstextes erstellt, der voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wird. Es wird erwartet, dass die EBA rund 140 Mandate in einem breiten Spektrum technischer Bereiche erteilen wird.
Die Einführung der EBA-Roadmap erfolgt in vier Phasen, wobei insbesondere Phase 1 und 2 für die Volksbanken und Raiffeisenbanken und andere Regionalbanken entscheidend sein werden, da hier die CRR III-Mandate in Bezug auf Kredit-, Markt- und operationelles Risiko behandelt und aus der CRD VI die Bereiche zu ESG-Risiken und Governance adressiert werden. Phase 1 umfasst die Mandate mit einer Frist von bis zu einem Jahr und Phase 2 mit einer Frist bis zu zwei Jahren nach Inkrafttreten des Bankenpakets.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei Umsetzungsbeginn 01. Januar 2025 viele Vorgaben noch nicht konkretisiert sind und sowohl der Start als auch die Vorbereitung im Jahr 2024 von fundierten Annahmen und praktikablen Auslegungsentscheidungen begleitet sein werden. Hierbei wird unsere Verbandsfamilie ihren Mitgliedern und Kunden im Rahmen ihres Beratungsangebots zur Seite stehen.