- 29.11.2024
- Grundsatzblog
- 19.12.2023
- von Lydia Neß
Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2023 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2024 angenommen. Das wesentliche Ziel des Arbeitsprogramms besteht darin, die Verwaltungs- und Berichterstattungsaufwände für Unternehmen in der EU zu reduzieren. Die Ausgestaltung des Programmes steht somit im Einklang mit der Strategie, eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten sowie mit der Zusage, Entlastung für KMU durch die Reduktion der Berichtspflichten um 25% zu schaffen.
Was ist das Arbeitsprogramm der EU-Kommission?
Mit dem Arbeitsprogramm für das Jahr 2024 informiert die EU-Kommission die Öffentlichkeit über ihre Pläne zur Realisierung ihrer politischen Schwerpunkte sowie über konkrete Umsetzungsmaßnahmen für das kommende Jahr. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission fußt auf der vorangegangenen Rede von Ursula von der Leyen zur Lage der Europäischen Kommission vom 13.09.2023 sowie auf eine an die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den EU-Ratsvorsitz gerichtete Absichtserklärung. Das Programm enthält insgesamt 43 politische Initiativen zu den sechs übergreifenden Zielen der politischen Leitlinien von 2019 wie dem Europäischen Grünen Deal oder Ein Europa für das digitale Zeitalter.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Arbeitsprogrammes?
Für die Europäische Kommission ist der Abbau von Bürokratie von zentraler Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu erhalten. Daher hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, den mit den Berichtspflichten verbundenen Aufwand um 25% zu verringern. Im Fokus des Arbeitsprogrammes 2024 steht somit die Reduktion der Verwaltungs- und Berichterstattungsaufwände für Unternehmen aller Größenklassen, ohne dabei die Sozial-, Sicherheits-, Verbraucherschutz-, Umwelt- oder Wirtschaftsstandards zu beinträchtigen. Einige Maßnahmen sollen eine Vereinfachung und Straffung der Berichtspflichten sowie Kostensenkung herbeiführen. Zusätzliche Vorschläge zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.
Generelle Erleichterungen
Der Zollkodex der Union wird reformiert, um eine einheitliche EU-Schnittstelle und eine einfachere Weiterverwendung von Daten einzurichten. Dadurch sollen die Wirtschaftsbeteiligten Kosten in Höhe von rund 2 Mrd. EUR sparen können. Außerdem soll die Verordnung über europäische Statistiken überarbeitet werden, um die Zahl der Erhebungen zu verringern und verstärkt automatisierte und vereinfachte Verfahren einzusetzen. Dies würde, auch für KMU, zu Kosteneinsparungen in Höhe von schätzungsweise 450 Mio. EUR führen. Beide wurden bereits im März 2023 vorgeschlagen und angenommen.
Nachhaltigkeitsbezogene Erleichterungen
Berichtspflichten mit geringem Nutzen werden durch die Konsolidierung sich überschneidender Pflichten reduziert. Durch die verstärkte Nutzung digitaler Lösungen, z. B. zur Verbesserung der Datenerhebung und des Datenaustauschs, werden zusätzliche Erleichterungen geschaffen. Die Annahme der sektorspezifischen europäischen Berichtsstandards wird von 2024 um zwei Jahre nach hinten verschoben, um damit den verpflichteten Unternehmen mehr Zeit einzuräumen, sich auf die Umsetzung einzustellen. Zudem soll die Zahl der betroffenen Unternehmen durch eine Anpassung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie reduziert werden.
Dadurch, dass Unternehmen statt nur bis zu einer Bilanzsumme von €20 Millionen und €40 Millionen Umsatzerlösen jetzt mit einer Bilanzsumme von bis zu €25 Millionen und Umsatzerlösen von bis zu €50 Millionen immer noch als kleine und mittlere Unternehmen gelten, werden einige KMUs erstmal nicht mehr unter die Berichtspflicht fallen. Letztlich wird klargestellt, dass Wirtschaftstätigkeiten, die für ein Unternehmen nicht wesentlich sind und für die Daten fehlen, um technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie nachzuweisen, nicht bewertet werden müssen.
Green-Deal-Maßnahmen
Bezüglich Green Deal wird zu schneller Einigung über bestehende Vorschläge und zur Umsetzung von Initiativen zur nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, echten Kreislaufwirtschaft, Nullverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Natur aufgerufen. Neu wird ein Prozess zur Festlegung des Klimaziels für 2040 eingeleitet und ein europäisches Windenergiepaket vorgelegt werden. Zudem werden drei Initiativen, zum industriellen Abfallmanagement, zur Widerstandsfähigkeit der Wasserwirtschaft und zur Ermittlung und Bewertung der besten Möglichkeiten für den Umgang mit Klimarisiken vorgelegt werden.
Wie geht es weiter?
Das Arbeitsprogramm wurde bei der Ratstagung am 15. November 2023 vorgestellt. Um die Ansichten von Interessenträger*innen und Bürger*innen zu berücksichtigen, hat die EU-Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen zu den Berichtspflichten veröffentlicht. Die Kommission wird den von ihr ermittelten Aufwänden mit ihren Rationalisierungsplänen für 2024 begegnen und in ihrer jährlichen Aufwandserhebung über den Fortschritt berichten.
Sprechen Sie hierzu gerne an:
Tobias Grollmann
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance
Michael Christian Wörner
Teamleiter
Beratung und Betreuung Genossenschaften
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