- 29.11.2024
- Grundsatzblog
- 25.06.2020
- von Ulrich Braun
Die Europäische Kommission will einen EU-weit einheitlichen Standard für grüne Anleihen schaffen und hat vor diesem Hintergrund eine öffentliche Konsultation gestartet.
Grüne Anleihen sind bei Investoren gefragt, die den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft mitfinanzieren wollen. Eine europäische Norm für grüne Anleihen kann dazu beitragen, die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen. Da der Euro bereits die Hauptwährung für die Emission von grünen Anleihen weltweit ist, könnte eine europäische Norm auch die internationale Rolle des Euro stärken und dazu beitragen, die EU als globale Drehscheibe für grüne Finanzen zu konsolidieren. Bis heute gibt es innerhalb der EU keinen einheitlichen Standard.
Im Zuge der Corona Krise finden zudem nun auch sogenannten Social Bonds Einzug in das Konsultationsdokument. Die Krise zeige den Bedarf, Nachhaltigkeit und Resilienz unsere Gesellschaften zu stärken und damit auch soziale Belange und Ziele in die Funktionsweise unserer Wirtschaft miteinzubeziehen.
Der Aktionsplan beruht auf sechs Säulen die dazu beitragen sollen, dass die EU-Vorschriften stärker harmonisiert und wirksamer werden. Die Vorschriften sollen besser überwacht und die Koordinierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.
Die übergreifenden Ziele der Konsultation werden erstens mit einer Anpassung der mit den Green Bonds einhergehenden Investitionen an die EU Taxonomie spezifiziert. Zweitens soll ein Rahmenwerk für Green Bonds entstehe. Drittens soll ein verpflichtendes Berichtswesen zu den Investitionen und deren Auswirkungen etabliert werden. Viertens sollen die Berichte durch externe Verifizierer auf Konformität hin geprüft werden.
Die Fragen beziehen sich im Einzelnen auf den Bedarf eines Formalisierten EU Green Bond Standard, auf dessen Ausgestaltung, seine Beziehung zur EU Taxonomie sowie auf die mögliche Incentivierung seiner Anwendung.
Die Frist für Rückmeldungen läuft bis zum 2. Oktober 2020.
Sprechen Sie hierzu gerne an:
Anette Neitzert
Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
Bereich Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
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