- 29.11.2024
- Grundsatzblog
- 04.06.2020
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Neben den Initiativen zur nachhaltigen Ausrichtung der europäischen Wirtschaft tritt auch die Steuerung nachhaltigkeitsbezogener Risiken weiter in den Vordergrund der regulatorischen Aktivitäten. Das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken war hier nur der Auftakt. Nun konsultiert auch die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank ihre Erwartungen in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegung.
Grundsätlich richten sich die konsultierten Erwartungen der europäischen Bankenaufsicht auf den Dialog mit bedeutenden Instituten (SIs). Nichtsdestotrotz wurde der Leitfaden in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden erarbeitet und kann daher auch - entsprechend der Risikoprofile und Geschäftsmodelle - als Anleitung für die weniger bedeutenden Institute (LSIs) dienen.
Ebenso wie das BaFin Merkblatt greift der Leitfaden die Auswirkungen physischer und transitorischer Risiken auf. Dabei fokussiert der Konsultationsentwurf auf Klima- bzw. Umweltrisiken, die mit Beispielen anhand der bekannten Risikoarten unterlegt werden. Das Kreditrisiko kann sich etwa abhängig von geographischer Lage in veränderten Ausfallwahrscheinlichkeiten bzw. Verlustquoten verdeutlichen. Das Marktrisiko kann durch veränderte Erwartungshaltungen ad-hoc schlagend werden. Das operationelle Risiko kann sich durch Wettereinflüsse auf Geschäftsräume bzw. Rechenzentren zeigen. Umwelt- und Klimarisiken führen zu weitergehenden transitorischen Effekten, die Geschäftsmodelle, Produktportfolios oder Reputationswahrnehmungen beeinflussen können. Sowohl das Kunden- als auch für das Eigengeschäft können damit Bewertungseffekten unterworfen sein.
Auf der Basis internationaler Erfahrungen etwa der Task Force for Climate-Related Disclosture (TCFD) werden 13 Erwartungen an die Banken formuliert. Das Geschäftsumfeld wird durch ein Verständnis und eine Wesentlichkeitsdifferenzierung von Nachhaltikgkeitsrisken analysiert. Das Leitungsorgan überwacht und prüft die Umsetzung der strategischen Vorgaben. Der Riskoappetit bezieht Klima- und Umweltrisiken etwa via Vergütungsstrukturen mit ein. Die Organisationsstruktur berücksichtigt die drei bekannten Verteidigungslinien auch für die Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken. In der Risikoberichterstattung werden geeignete Risikodaten verwendet. Im Rahmenwerk für das Risikomanagement sollten Umwelt- und Klimarisiken einfließen und bei der Scherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung Berücksichtigung finden. Umwelt- und Klimarisiken sollten auch durchgängig im Kreditgewährungsprozess berücksichtigt und überwacht werden.
Der Geschäftsbetrieb kann beeinträchtigt werden bzw. Reputations- und/oder Haftungsrisiken schlagend werden. Entsprechende Marktrisiken sind fortlaufend zu überwachen. Stresstestszenarien sollten Klima- und Umweltrisiken in ihrer Ausgestaltung einbeziehen. Wesentlichen Umwelt- und Klimarisiken sollten angemessenen Stresstests gegenüberstehen und in das Basis- bzw. adverse Szenario aufgenommen werden. Auch eine Beurteilung, ob Umwelt- und Klimarisiken zu Nettozahlungsmittelabflüsse führen, sollte erfolgen bzw. entsprechende Erkenntnisse in die Steuerung des Liquiditätsrisiko einbezogen werden.
Schließlich zeigt das Konsultationsdokument auch, dass Offenlegungspflichten bzw. nicht finanzielle Daten zum Unternehmen eine zunehmende Relevanz auch für das Risikomangement erhalten. Einschätzungen zu Umwelt- und Klimarisiken sollen qualitativ und quantitativ untermauert werden, um Wesentlichkeitsentscheidungen transparent auch hinsichtlich der Methoden, Definitionen und Kriterien darzulegen. Hier orientiert sich der Konsultationsentwurf eng an den Vorgaben der TCFD. So werden etwa auch Angaben zu Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen der gesamten Gruppe erwartet.
Die Konsultationsphase endet am 25. September 2020.
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