Newsroom

Finales ESRS Set 1 im EU-Amtsblatt veröffentlicht

  • 15.01.2024
  • von
  • Grundsatzblog

Die ESRS sind die für die Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwendenden Berichtsstandards. Der erste Satz der ESRS (Set 1) wurde bereits Ende Juli 2023 durch die Europäische Kommission beschlossen. Am 22. Dezember 2023 hat die Kommission nun das finale Set 1 als "DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2772 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung" im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Was beinhaltet das finale Set 1 der ESRS?

Das Set 1 der ESRS konkretisiert die inhaltlichen Anforderungen der CSRD und regelt die Berichtsstruktur sowie die sektorunabhängigen Berichtsinhalte. Das Set umfasst im Einklang mit der Version vom 31. Juli 2023 zwei allgemeine Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie zehn themenspezifische Standards zu Umwelt (ESRS E1-E5), Soziales (ESRS S1-S4) und Governance (ESRS G1).

Wie geht es mit den ESRS weiter?

Mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung sind verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt, die für Unternehmen gemäß dem gestaffelten Anwendungsbereich frühstens für Geschäftsjahre am oder nach dem 1. Januar 2024 in der EU verpflichtend anzuwenden sind. Die ESRS treten drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Noch offen sind die sektorspezifischen ESRS, welche gemäß der CSRD bis zum 30. Juni 2024 zu entwickeln sind. Die EU-Kommission hat am 31. Oktober 2023 den Vorschlag vorgelegt, die Frist für die Vorlage der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre zu verschieben. Der Vorschlag hat das Ziel, die Berichtslast für verpflichtete Unternehmen zu reduzieren und die Möglichkeit zu gewähren, sich angemessen auf die Implementierung des ESRS Set 1 zu konzentrieren. Die Annahme des Vorschlags steht aktuell noch aus.

Ebenfalls offen ist der sogenannte LSME-Berichtstandard, der ab dem Berichtsjahr 2026 für handelsrechtlich große und aufsichtsrechtlich kleine wenig komplexe Institute (SNCI) Anwendung finden soll, sofern es sich nicht um die Konzernberichterstattung handelt. Dieser soll im Januar 2024 von der für die Entwicklung zuständigen European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Konsultation gestellt werden. Gleiches gilt für den VSME-Berichtsstandard, der für freiwillig berichtende Unternehmen vorgesehen ist.

Quellen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202302772, https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=COM(2023)596&lang=en

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Michael Christian Wörner Profil bild

Michael Christian Wörner

Teamleiter
Beratung und Betreuung Genossenschaften

  • 069 6978-3024
Tobias Grollmann Profil bild
WP

Tobias Grollmann

Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance

  • 0173 3090454