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Neue Zuschlagsmatrix zur Ermittlung des SREP-Kapitalzuschlags

  • 12.08.2024
  • von Dennis van gen Hassend
  • Grundsatzblog

Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zu den neuen Zuschlagsklassen für weitere wesentliche Risiken im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) 2024 veröffentlicht.

Hintergrund

Mit Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzepte (RTF-Konzepte) auf die neuen Sichtweisen hatte die Aufsicht für die SREP-Zyklen 2022 und 2023 im Rahmen einer Übergangslösung einen sogenannten Konversionsfaktor in Höhe von 0,8 bei der Ermittlung des Teilzuschlags für die weiteren wesentlichen Risiken zugrunde gelegt, sodass die entsprechenden Risiken nur zu 80% berücksichtigt wurden. Da im Jahr 2023 alle Institute ihre RTF-Konzepte umgestellt haben, liegen zum 31. Dezember 2023 flächendeckend Daten zur Risikomessung in der ökonomischen Perspektive vor. Eine auf dieser Datenbasis durchgeführte Kalibrierung hatte zur Folge, dass die Zuschlagssätze für die weiteren wesentlichen Risiken deutlich abgesenkt werden konnten und damit die Notwendigkeit für einen Konversionsfaktor entfällt.

Änderungen im Überblick

Die bisher sechzehn Felder umfassende Zuschlagsmatrix wird zukünftig nur noch zwölf Kombinationen abbilden, indem die Differenzierung zwischen den Risikoanalysenoten 1 und 2 entfällt. Auch bei Instituten mit einer Note 2 in der Unternehmensführung und/oder dem Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) ist laut Aufsicht davon auszugehen, dass hier die Datenqualität hinreichend zuverlässig ist.

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Handlungsempfehlungen

Institute sollten auf Basis der geänderten Zuschlagsmatrix den Kapitalzuschlag für weitere wesentliche Risiken abschätzen und im Rahmen der Aufstellung ihrer Kapitalplanung (normative Perspektive) angemessen berücksichtigen.

Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsmitteilung/2024/Aufsichtsmitteilung_neue_Zuschlagsklassen_SREP_2024.html

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Daniel Lehmkuhl

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