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Umsetzung des Gruppensanierungsplans der BVR Institutssicherung GmbH

  • 17.06.2021
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Die BVR Institutssicherung GmbH (BVR ISG) hat den angehörigen Kreditgenossenschaften die Unterlagen zur Implementierung des Gruppensanierungsplans zur Verfügung gestellt. Zugleich sind die Schulungen des Genossenschaftsverbands für Vorstände und Umsetzungsverantwortliche gestartet.

Der rechtliche Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten ist auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 2014/59/EU (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD) festgelegt und wurde durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) in nationales Recht überführt. Gemäß § 12 Abs. 1 SAG sind demnach alle CRR-Institute dazu verpflichtet, einen Sanierungsplan zu erstellen und bei der zuständigen Abwicklungsbehörde einzureichen. Gehört ein LSI einem institutsbezogenen Sicherungssystem (IPS) an, kann es von der Pflicht zur Erstellung eines Einzelsanierungsplans befreit werden. Die Erstellung erfolgt dann zentral durch das IPS, in der genossenschaftlichen Finanzgruppe somit durch die BVR Institutssicherung GmbH (BVR ISG).

Den dafür erforderlichen Befreiungsantrag hatte die BVR ISG im Dezember 2017 im Namen der teilnehmenden Institute bei der BaFin eingereicht. Dieser Antrag ist mit Schreiben vom 30. Oktober 2020 positiv seitens der BaFin beschieden worden und die BVR ISG wurde aufgefordert, bis zum 15. November 2021 den Gruppensanierungsplan einzureichen. Zur Implementierung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wurden in den vergangenen Monaten umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Wie bereits im Dezember angekündigt, hat die BVR ISG nunmehr im Mai per Rundschreiben (S2105092) die Veröffentlichung weiterer Informationen für die teilnehmenden Institute bekannt gegeben.

Die bereitgestellten Unterlagen wurden von der BVR ISG auf Basis der Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV) erstellt und sind mit unterschiedlichen Akteuren des Verbunds fachlich abgestimmt bzw. auf Praxistauglichkeit getestet worden. Wesentliche Bestandteile sind zum einen die Umsetzungsrichtlinie als Zusammenfassung aller Implementierungsaufgaben für ein Institut und zum anderen der Leitfaden für geeignete Handlungsoptionen. Beide Dokumente enthalten zahlreiche Anlagen (u.a. Checklisten, Muster und Präsentationen), die allen gruppenangehörigen Instituten eine Umsetzung der verbleibenden Sanierungsplananforderungen in ihrem Hause so weit wie möglich erleichtern sollen.

Begleitend dazu unterstützt der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. seine Mitglieder mit unterschiedlichen Angeboten. Es handelt sich dabei zunächst um Online-Schulungen für Vorstände (einstündige Überblicksveranstaltungen) und Umsetzungsverantwortliche (dreistündige Workshops zur Implementierung und zweistündige Workshops zur Vertiefung der Handlungsoptionen). Über das komplette Schulungsangebot informiert die GenoAkademie auf ihrer Homepage. Des Weiteren wird es ein Beratungsangebot zur individuellen Begleitung bei der Implementierung geben, sowie einen nachgelagerten Implementierungs-Check, der auch für die Prüfung durch die Innenrevision verwertet werden kann. Die Ausschreibung dazu erfolgt kurzfristig zu Beginn des dritten Quartals.

Für konkrete Rückfragen zu den Online-Schulungen und weiteren Umsetzungsfragen ist bereits eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet: sanierungsplan(at)genossenschaftsverband(Punkt)de (Notes: Sanierungsplan/Genossenschaftsverband).

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Tobias Grollmann

Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance

  • 0173 3090454
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WP/StB

Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV (Großbanken Nord-West / Junior Auditor)
Bereichsleiter

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