- 27.01.2025
- Aus dem Verband
Jahressteuergesetz 2024 – wesentliche Neuregelungen und Änderungen
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde trotz des Scheiterns der Koalition noch im letzten Jahr verkündet. Zahlreiche…
WeiterlesenDie Solarpflicht in Deutschland variiert zwischen den Bundesländern. Während einige Bundesländer bereits strenge Regelungen eingeführt haben, sind andere noch in der Planungsphase. Dieser Überblick zeigt die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Neuerungen ab 2025, die es bei Neubauten und Sanierungen jetzt in den jeweiligen Bundesländern zu beachten gilt.
Der „Markt“ hat zuletzt aufatmen dürfen. Die Zinsen haben sich stabilisiert. Auch die Inflation und Lohnkostensteigerungen haben sich eingependelt. Gute Signale für die Baubranche. Doch der nächste Kostentreiber lässt nicht lange warten. Denn die Diskussion um die Solarpflicht in Deutschland hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Während die Ampel-Regierung ursprünglich eine bundesweite Solarpflicht auf Dachflächen im Koalitionsvertrag vereinbart hatte, ist diese durch den Bruch der Koalition mittlerweile hinfällig geworden. Eine einheitliche Lösung auf Bundesebene gibt es bisher nicht, sodass die Bundesländer eigenständig Regelungen zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen bei Gewerbe- und Wohngebäuden erlassen haben. Zum 01.01.2025 sind in vielen Bundesländern neue Verordnungen in Kraft getreten, die die Solarpflicht unterschiedlich streng regeln.
In diesem Überblick fassen wir die aktuelle Rechtslage in den Bundesländern zusammen und zeigen auf, welche Regelungen bereits gelten und welche Neuerungen am 01.01.2025 in Kraft getreten sind:
In Baden-Württemberg ist am 01.01.2023 die finale Stufe des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten: Wer das Dach eines Wohngebäudes grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Vorher galt die Solarpflicht nur bei Nichtwohngebäuden für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 01.01.2022 vorlagen, sowie bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen seit Anfang 2022. Beim Neubau von Wohngebäuden greift die Solarpflicht seit dem 01.05.2022.
Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Herbst 2021 verabschiedet und um Rechtsverordnungen ergänzt, in denen diese Bestimmungen konkretisiert werden. Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt.
Bayerns Regierung hat sich bereits am 15.11.2021 auf einen Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" geeinigt. Am 13.12.2022 hat der Landtag die Novelle verabschiedet – das Gesetz trat am 01.01.2023 in Kraft und enthält eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023.
Seit dem 01.01.2025 müssen auch bestehende Nichtwohngebäude bei Erneuerung der Dachhaut eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren.
Das Berliner Solargesetz trat am 01.01.2023 in Kraft und sieht vor, dass bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmeter für Photovoltaikanlagen genutzt werden muss – im Bestand gilt das bei umfangreicheren Sanierungsarbeiten.
Ausnahmen: Denkmalschutz, wenn Dachflächen nach Norden ausgerichtet sind oder wenn es im Einzelfall zu besonderen Härten kommen würde.
Seit März 2020 gilt der „Masterplan Solarcity", der die Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden verpflichtend macht. Mit dem „Solargesetz Berlin", dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, wurde die Solarpflicht auf private Eigentümer ausgeweitet.
Eine Änderung der Brandenburgischen Bauordnung trat im September 2023 in Kraft: Seit dem 01.06.2024 ist die Ausstattung von Dächern (mindestens 50 Quadratmeter groß) mit Photovoltaikanlagen (mindestens 50 Prozent der Dachfläche) Pflicht auf Gebäuden, die öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Erlaubt sind auch solarthermische Anlagen.
Der Bremer Senat hat ein Solargesetz am 21.03.2023 verabschiedet. Am 01.05.2023 trat es in Kraft. Es gelten Übergangsfristen für Dachsanierungen (01.07.2024) und bei Neubauten (01.07.2025). Ausgenommen sind Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen, die nicht geeinigt sind. Solarthermische Anlagen sind auch zugelassen. Die Pflicht gilt für 50 Prozent der Bruttodachfläche bei Neubauten und im Bestand, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.
Der Hamburger Senat hat am 16.04.2024 die Klimaschutzstärkungsverordnung verabschiedet. Diese beinhaltet Regelungen zur Umsetzung der novellierten Pflichten für Photovoltaik auf Dächern und Stellplatzanlagen. Es gilt jetzt eine Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent Bruttodachfläche bei Neubau oder Nettodachfläche bei wesentlichen Umbauten des Daches und eine Solarpflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen.
Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, sollte die Pflicht eigentlich erst ab 2025 gelten: Diese wurde auf 2024 vorgezogen.
Die Verordnung konkretisiert die Solarpflichten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz (PVUmsVO) – insbesondere die geeigneten Dachflächen (mindestens 50 Quadratmeter), die Stellplatzflächen (geringfügig bis gar nicht verschattet) sowie die Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen, den Entfall dieser Pflichten (aufgrund technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Nichtvertretbarkeit oder unbilliger Härte im Einzelfall) und ihren Vollzug mitsamt Nachweisen. Das neue Klimaschutzstärkungsgesetz ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.
Der hessische Landtag hat am 16.11.2022 die Novelle des Energiegesetzes verabschiedet. Künftig soll auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigenen Gebäuden verpflichtend eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Vorgaben für Photovoltaik auf (Wohnhaus-)Dächern werden gelockert. Es gelten geringere Mindestabstände zu den Nachbardächern, wenn zwischen den Gebäuden eine Brandschutzmauer steht, sonst bleibt es beim Mindestabstand von 1,25 Metern.
Im Schweriner Landwirtschaftsministerium wird derzeit an einem Klimaschutzgesetz gearbeitet, das eine Verordnung zum verpflichtenden Aufbau von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern beinhalten könnte.
Einen ersten Entwurf des Landesklimaschutzgesetzes gibt es allerdings bereits. Er wurde im November 2023 durch Karsten Bugiel, Referatsleiter im Landwirtschaftsministerium, beim Fünften Greifswalder Gespräch vorgestellt. Diese Veranstaltungsreihe an der Universität Greifswald greift Themen rund um das Energie-, Umwelt- und Seerecht auf.
Diesem Entwurf zufolge soll die Solarpflicht ab dem 30.06.2025 greifen und nicht nur öffentliche, sondern auch private Eigentümer betreffen. Solaranlagen müssen sowohl bei Neubauten als auch bei „grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes auf hierfür geeigneten Dachflächen“ sowie bei der „Neuanlage eines offenen Parkplatzes mit mehr als 75 Stellplätzen“ installiert werden.
Die niedersächsische Regierung hat sich am 08.03.2022 auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes verständigt. Das Gesetz wurde am 28.6.2022 verabschiedet, enthalten ist eine Solarpflicht für Gewerbedächer. Sie müssen seit Januar 2023 mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Betroffen sind Neubauten ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Neue Wohnhäuser sollen jetzt zumindest ein Tragwerk vorweisen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.
Am 01.01.2025 tritt eine Neuerung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aus dem Dezember 2023 in Kraft, die eine umfassende PV-Pflicht in Niedersachsen vorsieht. Die PV-Pflicht aus § 32a NBauO gilt für sämtliche Gebäude, die ab 2025 errichtet werden und eine Dachfläche von mindestens 50 m² haben. Hier müssen mindestens 50 % der Fläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden. Ebenfalls betroffen sind Veränderungen am Dach, wie geplante Erneuerungen oder Anbauten. Auch hier müssen mindestens 50 % der neuen bzw. erneuerten Dachfläche belegt werden.
Ausnahmen von der Pflicht gelten, wenn die Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich ist, wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder das Dach bereits mit solarthermischen Anlagen belegt ist. Die Ausnahmen befreien im Zweifelsfall nicht komplett, sondern schränken evtl. nur die Größe der Anlage ein. Wenn von einem Dach weniger als 50 % für PV geeignet sind, entfällt die PV-Pflicht nicht vollständig: Auf der geeigneten Teilfläche PV installiert werden.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es seit Januar 2023 eine Solarpflicht für öffentliche Liegenschaften, seit Anfang 2024 die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten (Mindestgröße 30 Prozent der gesamten Dachfläche) und seit dem 01.07.2024 bei Dachsanierungen (30 Prozent der geeigneten Fläche) öffentlicher Gebäude.
2025 trat die Solarpflicht für Dachsanierungen bei allen neuen Wohngebäuden in Kraft, deren Bau nach dem 01.01.2025 beantragt wird. Die Solaranlagen müssen mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedecken. Ab 2026 müssen bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Die 30-Prozent-Mindestanforderung ist hier weniger streng: Bezugsgröße bei Bestandsgebäuden ist nicht die gesamte, sondern nur die geeignete Dachfläche. Ausschlaggebend ist der Beginn der Bauarbeiten.
In Rheinland-Pfalz hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes am 08.11.2023 verabschiedet – für private Eigentümer gilt: Seit dem 01.01.2024 sind in neugebauten Wohnhäusern Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen ("PV-ready") Pflicht. Bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und der Kommunen müssen Photovoltaikzellen installiert werden.
Der saarländische Innen- und Bauminister Reinhold Jost (SPD) hat im November 2024 die neue Landesbauordnung (LBO) vorgestellt, die im ersten Quartal 2025 in Kraft treten soll. Geplant ist auch eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen: Bei Flächen mit mehr als 100 Quadratmetern müssen mindestens 60 Prozent mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Bei Neubauten und Sanierungen ab einer Fläche von 50 Quadratmetern soll die Tragkonstruktion so bemessen werden, dass überall Photovoltaikanlagen errichtet werden können.
In Sachsen gibt es aktuell keine Solarpflicht.
Die Grünen-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt drängt auf eine Solarpflicht bei Neubauten. Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung wurde im September 2024 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Installation beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab 2027 verbindlich zu regeln, bei Wohngebäuden soll das ab 2028 gelten. Die Regelung soll zudem ab 2029 auch bei der Erneuerung von Dachflächen sowie beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 30 Stellplätzen greifen. Die Umsetzung soll gefördert werden.
In Schleswig-Holstein regelt ein Klimaschutzgesetz seit Anfang 2022 eine Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen. Bei Landesliegenschaften sowie beim Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden ist eine Überdachung mit Solaranlagen Standard. Eine Solaranlagenpflicht soll ab 2025 auch auf Dächern von neuen Wohngebäuden und Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen gelten. Im Juni 2024 hat die Landesregierung in einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes dahingehend eine Entscheidung getroffen.
In Thüringen ist laut Energieministerium ein Solargesetz in Planung: Mehr Dachflächen sollen für Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden. Ein Zeitplan steht noch nicht fest.
Bei Ihren Fragen zur rechtssicheren Umsetzung der Gestaltungsnotwendigkeiten, etwa zu Verträgen für Dachflächen-Nutzung bei Fremdanbietern, Dienstbarkeit, Garantien, Verträgen oder Mietverhältnissen etc., stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Bereich Immobilienrecht
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