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MiFID II/MiFIR - Neue Anforderungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und –nebendienstleistungen

  • 26.09.2017
  • Aus dem Verband
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Ab dem 3. Januar 2018 gelten neue Anforderungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen (MiFID II/MiFIR) mit zum Teil erheblichen Handlungserfordernissen.
Mit der Veröffentlichung des von uns mitentwickelten BVR-Umsetzungsleitfadens im Juli 2017 erfolgte für viele unserer Mitgliedsinstitute der Startschuss für die hausinternen MiFID II/MiFIR-Umsetzungsprojekte.
Über 200 Mitgliedsbanken haben bzw. werden unsere MiFID II/MiFIR-Werkstatt zur Umsetzungsvorbereitung sowie unser Seminarangebot (MiFID II – fachliche Informationen zum Umsetzungsprojekt) in Anspruch nehmen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungen: Ob durch unsere MiFID II/MiFIR-Werkstatt, die fachliche Umsetzungsbegleitung oder unseren MiFID II/MiFIR-Check, wir können sie kompetent und individuell unterstützen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Anette Neitzert

Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
Bereich Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

  • 0172 9426291
Marc Grote Profil bild
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Marc Grote

Spezialistenteams Banken
Bereichsleiter

  • 0511 9574-5447

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