- 11.12.2024
- Politische Positionen
Brandenburger Koalitionsvertrag steht: Was bedeutet das für die Genossenschaften?
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WeiterlesenVolksbanken und Raiffeisenbanken sollen für die Risiken von Kreditinstituten überall in Europa haften. Dies plant die EU-Kommission seit 2015, und es wäre auch die Konsequenz eines neuen Vorschlags zur EU-Einlagensicherung, den EU-Kommissar Valdis Dombrovskis Mitte Oktober veröffentlicht hat.
Der aktuelle Vorschlag sieht im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses zunächst die Einführung einer Einlagen-"Rückversicherung" vor, bei der Banken EU-weit befristet Mittel zur Liquiditätsdeckung für die nationalen Einlagensicherungssysteme zur Verfügung stellen müssten. Im zweiten Schritt ist eine sogenannte "Mitversicherung" vorgesehen, bei der die gemeinsame, europaweite Einlagensicherung in zunehmendem Umfang auch Verluste von Banken decken müsste. An ihrem Plan, die Einlagensicherung in Europa auf Dauer vollständig zu vergemeinschaften, hält die EU-Kommission fest.
Durch eine erzwungene Vergemeinschaftung von Risiken drohen Fehlanreize. Deutsche Volksbanken und Raiffeisenbanken müssten beispielsweise für große internationale Geschäftsbanken mithaften, ohne auf deren Geschäftspolitik Einfluss nehmen zu können. Riskant agierende, auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichtete Kreditinstitute und deren Kunden könnten darauf spekulieren, dass auch solide Genossenschaftsbanken für ihre Verluste einstehen müssten.
Damit verletzt die EU-Einlagensicherung die zentralen genossenschaftlichen Prinzipien, durch die die über 80 Jahre alte, freiwillige Sicherungseinrichtung der Volksbanken und Raiffeisenbanken geprägt ist. Hier gilt: keine Haftung ohne gegenseitige soziale und institutionelle Kontrolle.
Treten bei einer Mitgliedsbank Probleme auf, können Prüfungsverband und genossenschaftliche Sicherungseinrichtung diese Bank beispielsweise frühzeitig zu einer Neustrukturierung oder zu Veränderungen im Management verpflichten. Dieses System funktioniert so gut, dass seit Gründung der Sicherungseinrichtung noch nie Kunden der angeschlossenen Genossenschaftsbanken Verluste ihrer Einlagen erleiden oder entschädigt werden mussten. Auch eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank ist noch nie vorgekommen.
EU-Pläne zur Einlagensicherung dürfen daher auf keinen Fall dazu führen, dass die Risiken für die Genossenschaftsbanken steigen. Zwar schlägt die EU-Kommission vor, vor Einführung einer Mitversicherung die Risiken im europäischen Bankensystem zu reduzieren. Allerdings weisen die Bilanzen der größeren, von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigten Kreditinstitute in Europa per Ende März 2017 notleidende Kredite in Höhe von insgesamt rund 865 Mrd. Euro auf.
Ein nachhaltiger und glaubwürdiger Abbau dieser Risiken ist in absehbarer Zeit kaum realistisch, zumal gleichzeitig verhindert werden müsste, dass europäische Banken neue Risiken aufbauen. Deswegen lehnen die deutschen Genossenschaftsbanken jede Vergemeinschaftung ab, bei der Haftung und Kontrolle getrennt werden.
Nachvollziehbar ist, dass die EU verhindern will, dass noch einmal Steuerzahler für eine Bankenpleite aufkommen müssen. Hier sollte jedoch zunächst das „Too big to fail“-Problem überzeugend gelöst werden. Der Marktanteil der fünf größten Banken in der Eurozone nach Bilanzsumme beträgt aktuell rund 48 Prozent, 4 Prozentpunkte mehr als im Krisenjahr 2008.
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