Politische Positionen

Ein erster Blick in den Koalitionsvertrag - Perspektive Energie

  • 16.04.2025
  • Politische Positionen

Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD enthält wichtige Punkte, die für Energiegenossenschaften von Bedeutung sind. Es wird festgehalten, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zu gestalten. Dabei werden explizit die Stichworte Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing genannt. Auch kommunale Mitwirkungsrechte beim Windkraftausbau werden konkret benannt und sollen weiterhin sichergestellt werden. Das betrifft Energiegenossenschaften und die Bürgerbeteiligung. Es ist wichtig, darauf hinzuwirken, dass der Schutz auch für die tatsächliche Bürgerbeteiligung durch das Genossenschaftswesen gewährleistet ist.

Die Förderung von Energy Sharing wird im Koalitionsvertrag explizit genannt. Energy Sharing ermöglicht, überschüssige Energie direkt miteinander zu teilen und zu handeln. Dabei spielen Energiegenossenschaften als lokal verankerte Unternehmen, die Bürgerbeteiligungen umsetzen, eine wichtige Rolle. Mit Energy Sharing kann die regionale Energieversorgung effizienter gestaltet werden.

Der Flächenerwerb könnte für Energiegenossenschaften durch mehrere Vorhaben erleichtert werden: Die Planungs-, Umsetzungs- und Genehmigungsbeschleunigung innerhalb der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) soll fortgesetzt werden. Das Solarspitzengesetz für die Nullvergütung bei negativen Preisen und der Direktvermarktung soll geprüft und vereinfacht werden. Für die Flächenschonung soll die Doppelnutzung durch Parkplatz-, Agri- und Floating-PV erleichtert werden. Flächen dieser Größe sind für Energiegenossenschaften besonders interessant und bieten spannende Geschäftsfelder. Energiespeicher sollen zum „überragenden öffentlichen Interesse“ anerkannt werden und im Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert werden. Das kann für Energiegenossenschaften ebenfalls ein interessantes neues Geschäftsfeld sein. Diese Entschlüsse werden den Flächenerwerb erleichtern, den gesetzlichen Artenschutz jedoch weiter einschränken.

In der Wärmeversorgung sollen Gasnetze erhalten bleiben. Das sogenannte Heizungsgesetz (offiziell Gebäudeenergiegesetz) soll abgeschafft werden, während Zuschüsse für Heizungstausch und energetisches Sanieren bestehen bleiben. Eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes bietet aber auch die Chance, sich von einem Polarisierungsthema aus der Ampel loszusagen. Tendenziell ist ein Ausbau der Wärmeenergie in Deutschland zu erwarten, da die kommunale Wärmeplanung 2026-2028 abgeschlossen wird und kommunale Wärmepläne den Ländern vorliegen werden.

Die Koalition plant, den Strommarkt zu flexibilisieren und mit Smart-Meter-Technologien flexible Stromverträge zu ermöglichen. Dafür braucht es intelligente Stromzähler, bisher sind diese nur bei wenigen Haushalten in Deutschland vorhanden. Dennoch ist dieses Ziel auch aus Sicht der Energiegenossenschaften begrüßenswert, da es die Chance bietet, die Energienutzung an die Erzeugung regenerativer Energien anzupassen (bei Tag und Wind).

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird um 100 Milliarden Euro erweitert. Diese Erweiterung bietet finanzielle Mittel, die für die Förderung von Projekten zur Energiewende und Klimaneutralität genutzt werden können. Energiegenossenschaften könnten von diesen Mitteln profitieren, um ihre Projekte zu finanzieren und auszubauen.

Der Kohleausstieg 2030 soll wieder abgeschafft werden, demnach werden fossile Energien bis 2038 gefördert. Der Zeitplan, Kohlekraftwerke vom Netz oder in die Reserve zu nehmen, soll sich danach richten, wie schnell es gelingt, steuerbare Gaskraftwerke zuzubauen. Damit würde eine teure Erzeugung ausgebaut, um kurzfristige Schwankungen auszugleichen. Betreibern von fossilen Energien wird dieses Vorhaben satte Gewinne bescheren. Zudem wurden CO2-Zertifikate europarechtlich bereits verabschiedet, sodass es im Nachhinein für Deutschland sehr teuer werden könnte. Für Energiegenossenschaften ist das Vorhaben kritisch, da die Umsetzung fraglich ist und kostenaufwendige Energieerzeugung weiter mitfinanziert werden müsste, was den Strompreis am Markt weiter künstlich verzerren würde.

Derzeit bestimmt das Merit-Order-Prinzip am europäischen Strommarkt den Strompreis. Teure fossile Energieerzeugung gibt dabei den Preis vor. Die neue Bundesregierung plant nun, diesen Strompreis künstlich zu reduzieren. Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß von 0,5 Cent pro kWh gesenkt werden, sowie die Netzentgelte reduziert werden. Darüber hinaus sind weitere Vergünstigungen für die Industrie geplant: Strompreiskompensationen sollen für bestimmte Industrien erhalten bleiben und ein zusätzlicher Industriestrompreis eingeführt werden, außerdem soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Wie sich die Finanzierung dessen im Haushalt auswirkt, ist noch nicht klar. Diese Vorhaben verzerren den Energiemarkt, in dem Energiegenossenschaften sich bewegen, und stehen im Kontrast zu Klimaschutzzielen und der Reduzierung der CO2-Emissionen.

Um das Ziel der Kosteneffizienz zu erreichen, soll ein Monitoring Grundlage der weiteren Arbeit sein. Bis zur Sommerpause 2025 werden der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs gemessen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

Nora Vehling

Referentin für Politik und Kommunikation

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