- 20.03.2025
- Politische News
Politik-trifft-Praxis mit Landwirtschaftsminister Schwarz in Kiel
Die Bedeutung der Landwirtschaft in den Koalitionsgesprächen, Bürokratieabbau, die Ausgestaltung der Gemeinsamen…
WeiterlesenDer neue Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht. Ein erster Blick in das Dokument weist im Bereich der Landwirtschaft keine wesentlichen Abweichungen zum Sondierungspapier auf, die finale Entscheidung zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro stellt die Landwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche jedoch vor große wirtschaftliche Herausforderungen.
Die Vielfalt landwirtschaftlicher Betriebe wird im Koalitionsvertrag konkret angesprochen, auch die landwirtschaftlichen Mehrfamilienbetriebe finden Erwähnung – ein gutes Zeichen für die Agrargenossenschaften. Die neue Bundesregierung bekennt sich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und will die jahrelang von der Branche geforderte Planungssicherheit für Investitionsvorhaben herbeiführen - ein positives Signal.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird zudem überarbeitet. „Die Senkung der Hürden beim Stallbau, die Einführung eines Bestandsschutzes für neu- und umgebaute Tierwohlställe und die Verankerung des Tierartenwechsels im Baugesetzbuch sind essenzielle Voraussetzungen für neue Investitionen in eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland“, verdeutlicht Peter Götz, Vorstand des Genoverband e.V.
Das vielleicht zentralste Wahlversprechen der Union an die Landwirtschaft, die Wiedereinführung der Dieselrückvergütung wurde in den Koalitionsvertrag übernommen. „Größter Kritikpunkt aus Sicht der Landwirtschaft ist jedoch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 15 Euro – das können viele Betriebe insbesondere für saisonale Arbeitskräfte wirtschaftlich nicht stemmen“, so Götz.
Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, der die Agrargenossenschaften betrifft und der Ansätze zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Wettbewerb, die vor allem die Landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften direkt tangieren, bleibt das Papier etwas schwammig. So wurde festgehalten, dass die EU-Richtlinie über unfaire Handelspraktiken überarbeitet werden soll und eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage geschaffen werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Agrarexporte sollen mithilfe einer modernen Agrarexportstrategie nachhaltig gesteigert werden. Im Rahmen der GAP sollen Einkommensanreize für die Erbringung von Umweltschutz-, Klima- und Tierwohlleistungen geschaffen werden, Neu- und Junglandwirte sollen gefördert werden. Hier wäre ein aus Genossenschaftsperspektive dringend erforderlicher Ansatzpunkt, die Junglandwirteförderung auch konsequent für die Mitglieder von Agrargenossenschaften zu öffnen.
Das Monitoring der EU-Kommission wird im Düngegesetz niedergeschrieben, die Stoffstrombilanzverordnung wird im Gegenzug abgeschafft. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird anerkannt und der Zulassungsprozess grundlegend überarbeitet und verschlankt. Es wurde kein Pflanzenschutzreduktionsziel vereinbart, stattdessen sollen unter anderem Anreize für die Präzisionslandwirtschaft geschaffen werden.
Auf EU-Ebene soll eine Eiweißstrategie vorangetrieben werden. Der Ökolandbau wird der konventionellen Landwirtschaft gleichgesetzt, mit einer Biostrategie soll der Ausbau gestärkt werden. Eine Förderung einer Mehrgefahrenversicherung aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) wird geprüft, die GAK-Mittel im Allgemeinen werden deutlich erhöht, der Abruf der Mittel soll vereinfacht werden. Die Weidetierhaltung soll gefördert und naturverträgliche Agroforstsysteme mit Anreizen versehen werden.
Der Schutzstatus des Wolfs wird herabgestuft und die Tierart in das nationale Jagdrecht aufgenommen. Die Bundesregierung plant, bestehende Umwelt- und Klimaschutzstandards und die Klimaanpassungsstrategie umzusetzen. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) soll ebenfalls zeitnah umgesetzt werden, TA-Luft und TA-Lärm sollen vereinfacht werden. Die Fischerei soll entsprechend der Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei entwickelt werden. Auch der Obst- und Gemüsebau wird mithilfe des „Maßnahmenpakets Zukunft Gartenbau“ vorangetrieben. Im Weinbau wird sich an den Empfehlungen der EU-Kommission zur Zukunft des Weinbaus orientiert, im Steillagenweinbau soll der Einsatz von Drohnen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ermöglicht werden. Hinsichtlich der Reduzierung bürokratischer Aufgaben sollen Berichtspflichten so weit wie möglich reduziert und Doppelmeldungen durch die Zusammenführung von Datenbanken vermieden werden. Die Agraranträge sollen ebenfalls vereinfacht und vereinheitlicht werden.
Dem ländlichen Raum wird im neuen Koalitionsvertrag eine bedeutende Rolle im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung und die Stärkung der Gemeinschaft und den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt zugeschrieben. Die neue Bunderegierung plant die Wertschöpfung im ländlichen Raum durch gezielte Investitionen vor Ort zu steigern und den Betrieben sowie ihren Beschäftigten neue Perspektiven zu bieten.
„Der Entschluss, die Wertschöpfung in der Fläche anzukurbeln, indem dörfliche Strukturen gezielt gefördert werden, ist sehr gut. Insbesondere Genossenschaften steigern bereits jetzt Wertschöpfung vor Ort auf vielfältige Weise und steigern den Zusammenhalt der ländlichen Bevölkerung. Sei es durch Agrargenossenschaften, die meist Verantwortung über den reinen landwirtschaftlichen Betrieb hinaus übernehmen und etwa Winterdienste, Mittagsverpflegung, Hofläden oder Werkstattservices anbieten oder die regionalen Landhändler, die mit Tankstellen und Raiffeisenmärkten maßgeblich zur öffentlichen Nahversorgung insbesondere in dünn besiedelten Regionen beitragen“, so Peter Götz. Dies muss honoriert und gezielt bei den Investitionsvorhaben im ländlichen Raum berücksichtigt werden.
Insgesamt ist der neue Koalitionsvertrag ein Schritt in die richtige Richtung, die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bringt die Branche allerdings erheblich in Bedrängnis, anstatt Probleme zu lösen. Dass die geplanten Maßnahmen unseren Genossenschaften in der derzeitigen Situation helfen, sei derzeit noch nicht abzusehen. Es müsse deutlich nachgeschärft werden, um spürbare Effekte zu erzielen - derzeit sähe der Koalitionsvertrag eher nach Kratzen an der Oberfläche aus, erklärt Peter Götz. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Der Genoverband e.V. und der Deutsche Raiffeisenverband begleiten die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Sinne der Interessen der landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie der Agrargenossenschaften.
Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik
Referentin Kommunikation und Politik
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