- 11.12.2024
- Politische Positionen
Brandenburger Koalitionsvertrag steht: Was bedeutet das für die Genossenschaften?
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WeiterlesenEU-Kommission und EU-Parlament streben eine vollständige oder teilweise Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa an. Eine solche Vergemeinschaftung würde jedoch erhebliche Risiken schaffen und insbesondere solide deutsche Genossenschaftsbanken benachteiligen – die über eine sehr leistungsfähige, seit über 80 Jahren bewährte Sicherungseinrichtung verfügen.
Die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung in Deutschland… | Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung… |
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… stellt Prävention in den Mittelpunkt: Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände wachen darüber, dass die Banken, die der Sicherungseinrichtung angehören, ihre Geschäfte sorgfältig führen. Wenn es Anzeichen für Probleme gibt, können Verband und Sicherungseinrichtung eine Bank beispielsweise zu einer betriebswirtschaftlichen Neuausrichtung oder zu Veränderungen im Management verpflichten. So werden Genossenschaftsbanken wieder zukunftsfähig gemacht, lange bevor ein Sanierungsfall eintritt. |
… würde Fehlanreize schaffen: Eine europaweite Haftung für Bankeinlagen würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass einzelne Banken mit hohen Zinsen aggressiv Kundengelder einwerben und diese für riskante Geschäfte einsetzen. Deswegen wäre eine umso stärkere Prävention erforderlich. Diese umzusetzen, würde jedoch auf einem großen, heterogenen Bankenmarkt wie dem der EU wesentlich schwerer fallen als in einem überschaubaren System wie dem der deutschen Genossenschaftsbanken. |
… stellt sicher, dass solide genossenschaftliche Regionalbanken füreinander einstehen: In Deutschland gibt es getrennte Einlagensicherungssysteme der Genossenschaftsbanken, der Sparkassen und Landesbanken sowie der privaten Banken. Dies trägt zur Stabilität des deutschen „Drei-Säulen-Modells“ bei. Der genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung gehören weit überwiegend kleinere Banken an, deren geschäftspolitischer Schwerpunkt auf dem traditionellen Einlagen- und Kreditgeschäft liegt. Dies macht die Risiken für alle Beteiligten kontrollier- und überschaubar. |
… würde solide Regionalbanken zwingen, für riskante Geschäftsmodelle zu haften: Einige der größten Banken in Europaweisen billionenschwere Bilanzen auf und sind stark im internationalen Investmentbanking sowie Derivategeschäft aktiv. Sie unterscheiden sich erheblich von Instituten wie den deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, die traditionelle Geschäftsmodelle aufweisen, nicht börsennotiert sind, und die keine Gewinnmaximierung anstreben. Eine Mithaftung für große internationale Investmentbanken würde solide, kleine Banken schwächen. |
… ist für die Mitgliedsbanken sehr |
… würde Ausweichbewegungen in der Finanzbranche fördern: Würden Banken gezwungen, im Zuge einer EU-Einlagensicherung für wirtschaftlich angeschlagene Mitbewerber mitzuhaften, wären Ausweichbewegungen in den unregulierten Schattenbankensektor zu erwarten. Dieser ist bislang vor allem in den USA stark ausgeprägt. Einige Schattenbanken, beispielsweise Geldmarktfonds, erfüllen sehr ähnliche Funktionen wie Einlagenkreditinstitute. Sie werden aber deutlich weniger streng reguliert und beaufsichtigt. Die Schattenbanken zählen deswegen zu den Hauptverursachern der internationalen Finanzmarktkrise. |
… schafft Vertrauen und damit |
… kann in Krisenphasen zu Ansteckungseffekten führen: Bei einer europaweiten Vergemeinschaftung der Einlagensicherung kann schon eineKrise in einem einzelnen EU-Mitgliedsland dazu führen, dass Sparer europaweit verunsichert reagieren. Solche Ansteckungseffekte können die Finanzstabilität und insbesondere die Finanzierung von kleineren regionalen Unternehmen gefährden. |
… muss erhalten bleiben. Geprüft werden sollte, ob freiwillige Sicherungseinrichtungen wie die der deutschen Genossenschaftsbanken auch für Bankensysteme in anderen EU-Ländern Modell stehen können. |
… wäre ein gefährlicher Schritt. Sinnvoll ist eine zügige Harmonisierungder Standards für die Einlagensicherungssysteme in ganz Europa unter Berücksichtigung des Prinzips „Best Practice“. |
Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik
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