- 11.12.2024
- Politische Positionen
Brandenburger Koalitionsvertrag steht: Was bedeutet das für die Genossenschaften?
Mit Blick Genossenschaften enthält der Brandenburger Koalitionsvertrag von SPD und BSW interessante Vereinbarungen über…
WeiterlesenIn ungefähr zehn Jahren sollen Erneuerbare Energien einen Anteil von 65 Prozent an der deutschen Stromproduktion haben. Gleichzeitig ist die Energiewende ins Stocken geraten: In Schleswig-Holstein wurde der Ausbaustopp für Windkraftanlagen bis 2020 verlängert. In Nordrhein-Westfalen wurde frühzeitig der Landesentwicklungsplan so geändert, dass die Erneuerbaren de facto keine Chance mehr haben: In Wirtschaftswäldern darf es keine Windkraftanlagen mehr geben, neue Windräder müssen mindestens 1.500 Meter Abstand zum nächsten Wohnhaus haben – um nur einige Beispiele auf Länderebene zu nennen.
Auf Bundesebene sehen die politischen Rahmenbedingungen nicht besser aus. Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2017) verfehlt seinen namensgebenden Zweck, der Ausbau der Windenergie ist mehr oder weniger zum Erliegen gekommen.
Wie können wir so das 65-Prozent-Ziel erreichen? Um diese Frage zu diskutieren, hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Länder-Energie-Ministerinnen und Minister sowie Branchenvertreterinnen und -vertreter zum Windgipfel ins BMWi eingeladen.
Bei diesem Gespräch ist für alle Bürgerinnen und Bürger, die genossenschaftlich aus Wind Strom erzeugen, besonders wichtig, dass ein novelliertes EEG „Bürgerenergie“ nicht nur beinhaltet, sondern klar definiert: Wenn eine neue Windkraftanlage gebaut wird, sollen sich alle Nachbarinnen und Nachbarn landkreisübergreifend in einem Radius von 50 km beteiligen können. Die viel beschworene Beteiligung der Bevölkerung vor Ort wird so mehr als nur ein Lippenbekenntnis, mehr als ein Werbeslogan. Das soll sich auch in den finanziellen Strukturen einer Bürgerenergiegesellschaft widerspiegeln: Mindestens 70 Prozent des Eigenkapitals und der Stimmrechte müssen den Menschen vor Ort gehören – nur so ist Bürgerenergie authentisch.
Auch wenn noch offen ist, wie die Novellierung konkret gestaltet wird, gilt es, für so viel Planbarkeit und so wenig Bürokratie bei Zuschlag sowie Vergütung wie möglich zu plädieren. Das fördert auch die Akzeptanz bei denen, die in der Nachbarschaft eines Windrads leben sollen:
Wenn Bürgerinnen und Bürger wissen, woran sie sind und sich beteiligen können, zeigt sich meist großes Interesse und Gesprächsbereitschaft – anders als durch bundesweit pauschale Abstands- und Höhenregelungen. Die großen Potenziale durch engagierte Bürgerinnen und Bürger müssen nach Vorbild der EU und ihrer Strategie für die Energieunion genutzt werden. Damit alle die Energiewende mitgestalten können.
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