- 11.12.2024
- Politische Positionen
Brandenburger Koalitionsvertrag steht: Was bedeutet das für die Genossenschaften?
Mit Blick Genossenschaften enthält der Brandenburger Koalitionsvertrag von SPD und BSW interessante Vereinbarungen über…
WeiterlesenAuf der UN-Klimakonferenz COP24 in Katowice soll bis zum 14. Dezember die Umsetzung des Pariser Weltklima-Abkommens eingeleitet werden. Am selben Tag wird voraussichtlich auch das Energiesammelgesetz den Deutschen Bundestag passieren. Letzteres scheint die Bemühungen der COP24-Konferenz zu konterkarieren. Die geplanten Änderungen tragen nicht dazu bei, dass in puncto Energie tatsächlich eine Wende vollzogen wird.
Deutschland muss jetzt mehr tun. Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz müssen Vorrang haben vor dem Zukauf von Emissionsquoten, die helfen, den Status Quo zu erhalten. Der Ausbau der E-Mobilität und die Schaffung zuverlässiger politischer Rahmenbedingungen sind wichtige Bausteine. „Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr.“ – Das hat die Agora Verkehrswende bereits im März 2017 formuliert. Deutschland als Automobilnation hat hierbei eine entscheidende Funktion und Vorreiterrolle.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit progres.nrw ein Programm aufgelegt, das Unternehmen bei der Umstellung auf E-Mobilität unterstützt und damit zur Erreichung der CO2-Ziele beiträgt. Damit Deutschland bei der emissionsfreien, nachhaltigen und umweltverträglichen Mobilität vorankommt, ist unternehmerische Initiative erforderlich. Sich neben dem Tagesgeschäft um die Umsetzung von E-Mobilitätslösungen zu kümmern, stellt aber gerade für kleine bis mittelgroße Betriebe eine Herausforderung dar. Das Förderangebot ist daher ein sinnvolles Angebot für Unternehmen, um ihre Emissionen zu senken.
So trägt das Land 50 bis 70 Prozent der Beratungskosten für die Analyse, Planung und Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit der Mobilitätswende. Auch die Anschaffung von Elektro-Lastenrädern oder die Installation von Ladeinfrastruktur, an denen man Elektro-Fahrzeuge laden kann, sind förderfähig. Weitere Fördermöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene stehen nicht nur den Unternehmerinnen und Unternehmern in NRW zur Verfügung.
Damit auch die ehrenamtlich geführten, kleineren Energiegenossenschaften vom Landesförderprogramm in NRW profitieren können, sollten sie explizit in die förderspezifischen Regelungen aufgenommen werden. Die aktuellen Zuwendungsbestimmungen, z.B. ein bestehender Fuhrpark von mindestens fünf Fahrzeugen, stellen eine Hürde für Energiegenossenschaften wie auch für andere kleine Unternehmen und Start-ups dar und begünstigen somit größere Unternehmen.
Der Genossenschaftsverband fordert…
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