- 11.12.2024
- Politische Positionen
Brandenburger Koalitionsvertrag steht: Was bedeutet das für die Genossenschaften?
Mit Blick Genossenschaften enthält der Brandenburger Koalitionsvertrag von SPD und BSW interessante Vereinbarungen über…
WeiterlesenNach langem Stillstand soll noch in diesem Monat das „Energiesammelgesetz“ eilig und ohne Beteiligungsmöglichkeiten verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf umfasst Änderungen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und für andere energierechtliche Vorschriften
Die knapp 370 Energiegenossenschaften im Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. werden als Teil der Bürgerenergie von den geplanten Änderungen massiv beeinträchtigt. Denn Investitions- und Planungssicherheit, die für die meist kleinen und ehrenamtlich geführten Bürgerenergiegenossenschaften wichtig sind, werden deutlich verringert.
Die im Koalitionsvertrag beschlossenen Sonderausschreibungen werden zwar im Entwurf mit insgesamt acht Gigawatt bis zum Jahr 2012 berücksichtigt. Diese Menge, je vier Gigawatt für Solar- und Onshore-Windanlagen, wird jedoch nicht ausreichen, um das 65-Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen. Zudem wird die Realisierungsfrist für Windanlagen an Land um sechs Monate verkürzt. Künftig sollen Projekte in 24 statt 30 Monaten fertig sein. Anstatt den zeitlichen Druck zu erhöhen, um den Ausbaupfad wahren zu können, sollte es klare, unbürokratische Regeln geben. Dann dauert die Umsetzung auch nicht so lange. Erschwerend kommt hinzu, dass erneut kein Gebrauch von der De-minimis-Regel der EU gemacht wird, um kleine Windparks von den Ausschreibungen zu befreien. Eine langfristige und belastbare Perspektive für die Erneuerbaren sieht anders aus. Zielführend wäre es, die jährlichen Ausbauziele zu erhöhen.
Erst im Oktober hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, sich mehr für Solarenergie in den Städten einzusetzen: Solaranlagen auf Dächern beanspruchen die öffentlichen Netze kaum und brauchen keine zusätzlichen Flächen. Das macht sie zu einem elementaren, akzeptierten Baustein der Energiewende. Viele der Solar-Projekte, die von Bürgerenergiegenossenschaften betrieben werden, sind auf öffentlichen Gebäuden installiert. Damit setzen sie die Aufforderung der Länderkammer bereits um. Doch anstatt diese Win-win-Lösung auszubauen, torpediert der Gesetzentwurf diesen Ansatz. Er sieht vor, dass die Vergütung für Aufdach-Solaranlagen in der Leistungsklasse 40-750 kW – die Hälfte aller Solarprojekte – zum 01.01.2019 deutlich um 20 Prozent gesenkt wird. Das wird den Ausbau auf lange Sicht blockieren und betrifft die häufig kleinen und mittleren Projekte von Bürgerenergiegenossenschaften.
Zur betroffenen Anlagengruppe gehören auch die meisten Mieterstromprojekte. Wird die geplante Regelung umgesetzt, verringert sich ihre Förderung aufgrund der Richtlinien nicht nur um 20, sondern um 60 Prozent. Das würde das Ende für zahlreiche Vorhaben bedeuten. Die Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Eigenheim leben, werden dann wieder einmal von der Energiewende ausgeschlossen.
Laut einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien wollen 93 Prozent der Deutschen den verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Inhalte des geplanten Energiesammelgesetzes spiegeln das nicht wider.
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