Die aktuelle Bankenregulierung in Europa belastet regionale Kreditinstitute über Gebühr, weil sie unzureichend zwischen großen und kleinen Banken differenziert. Handlungsbedarf sieht hier auch der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments – und hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, um den bürokratischen Aufwand für kleinere Banken zu verringern. Aus Sicht der Volksbanken und Raiffeisenbanken sind diese Maßnahmen ein Schritt in die richtige Richtung. Nun muss vor allem dafür Sorge getragen werden, dass die regulatorischen Erleichterungen schnell greifen und nicht an anderen Stellen konterkariert werden.
Erleichterungen bei Meldepflichten, Offenlegungsbericht und Handelsbuch
Von den Erleichterungen sollen nach dem Willen der EU-Parlamentarier – abhängig von der nationalen Umsetzung der Regeln – Banken mit Bilanzsummen von bis zu 5 Milliarden Euro profitieren, wenn sie traditionelle Geschäftsmodelle und eine simple Struktur aufweisen. In Deutschland wären dies weit überwiegend lokal oder regional aktive Kreditinstitute, darunter zahlreiche Volksbanken und Raiffeisenbanken, die eine besonders wichtige Rolle in der Mittelstandsfinanzierung erfüllen.
Zu den vorgesehenen Erleichterungen im Rahmen der Meldepflichten gehört eine vereinfachte Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio), die für kleine Banken besonders anspruchsvoll ist. Zudem sollen die Offenlegungspflichten für kleinere, nicht börsennotierte Institute reduziert werden. Aktuell verursachen Offenlegungsberichte einen hohen Aufwand bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken, obwohl diese nicht börsennotiert sind und die Berichte ausdrücklich für Kapitalmarktinvestoren gedacht sind. Auch sollen kleinere Kreditinstitute von bestimmten organisatorischen Anforderungen an die Führung von Handelsbüchern befreit werden, wenn diese Handelsbücher lediglich einen geringen Umfang aufweisen.
Bürokratischer Aufwand soll spürbar reduziert werden
Darüber hinaus sehen die Beschlüsse des Parlaments vor, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bis Ende 2019 einen Bericht zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands für kleine Institute vorlegt. Dadurch sollen die Kosten, die kleineren Banken durch Meldepflichten entstehen, idealerweise um mehr als 20 Prozent, mindestens aber um 10 Prozent gesenkt werden. Damit geht das EU-Parlament über frühere Vorschläge hinaus, die lediglich eine Verminderung des Aufwands um 10 Prozent vorsahen.
Der Genossenschaftsverband begrüßt die Entscheidung, die Zielmarke anzuheben. Infolge der seit der Finanzmarktkrise neu eingeführten Meldepflichten mussten die Volksbanken und Raiffeisenbanken die Anzahl ihrer Mitarbeiter im Meldewesen im Durchschnitt verdoppeln. Eine Reduktion des Aufwands um lediglich 10 Prozent würde deswegen nur unzureichende Erleichterungen bringen.
Ebenfalls wichtig: Moratorium für neue Meldepflichten
Verhindert werden sollte zudem, dass zusätzliche Meldepflichten eingeführt werden, die den positiven Effekt der geplanten Erleichterungen zunichtemachen. Deswegen fordert der Genossenschaftsverband ein sofortiges Moratorium für die Einführung neuer Meldepflichten bei kleineren Kreditinstituten als Ergebnis der Trilog-Verhandlungen von EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten, die nun beginnen.
Auch wenn nicht alle Regelungen auf die europäische Situation übertragbar sind, sind andere Länder hier bereits weiter: In den USA differenzieren die Bankenregulierer schon seit langem zwischen großen und kleinen Kreditinstituten, und in der Schweiz wurde jetzt ein Pilotprojekt zur Lockerung der bürokratischen Anforderungen an kleine Kreditinstitute gestartet. Doch auch in der EU drängt die Zeit: Nicht zuletzt infolge überhöhter bürokratischer Anforderungen ist die Anzahl der kleinen, für die Realwirtschaft besonders wertvollen Banken in der Eurozone seit 2008 um 30 Prozent gesunken.
Der Genossenschaftsverband fordert…
- Zustimmung zu den Vorschlägen des Parlaments auch durch EU-Ministerrat und -Kommission.
- Ein Moratorium, das die Einführung neuer Meldepflichten für solide kleine Kreditinstitute verhindert.
- Fortwährende Überprüfung der regulatorischen Gesamtbelastung kleiner Institute in Europa auch nach Umsetzung der aktuellen Vorschläge.