Politische Positionen

Politik-Update: Notwendige Maßnahmen zur Unterstützung von mittelständischen Kooperationen in der Corona-Krise

  • 01.04.2020
  • Politische Positionen
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Die Bundesregierung hat umfangreiche finanzielle Hilfen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde ein Instrument für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten geschaffen. Freiberufler und Solo-Selbständige sowie Unternehmen kleinster Größe (bis einschließlich 9 Beschäftigte) können auf Zuschüsse bzw. Soforthilfen hoffen. Eine Lücke besteht für Unternehmen kleiner und mittlerer Größe. Hier fehlt es an wirkungsvollen Hilfsinstrumenten, die Unterstützung fokussiert stattdessen sehr stark auf Förderkredite und Bürgschaften.

Umfragen unter einzelnen Branchen, wie Genossenschaften aus dem Bereich Gastronomie und Food-Service zeigen, dass ein Großteil den aktuellen Umsatzrückgang mit etwa 60-90% beziffert. Die Mehrheit sieht sich daher der Gefahr ausgesetzt, den Betrieb nur noch ca. 5-12 Wochen aus eigenen Kräften aufrechterhalten zu können. In der Gesamtheit der gewerblichen Genossenschaften im Genossenschaftsverband zeigt sich ein ähnliches Bild - ein Großteil erwartet oder sieht bereits Liquiditätsengpässe bei Mitgliedern und Kunden. Es wird deutlich, dass Maßnahmen wie Soforthilfen in Form von Zuschüssen, Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen als sinnvoll erachtet werden und bereits von einer Mehrzahl der Unternehmen genutzt wird. Allerdings gibt es aus Sicht der Mehrheit der Unternehmen genau dort – sowohl im Verfahren wie in der Ausstattung der Programme – weiteren Anpassungsbedarf.

Handlungsbedarf zur Unterstützung von Betrieben kleiner und mittlerer Größe (ab 10 bis 249 Beschäftigte)

1.) Aufgrund der umfassenden Gewerbeschließungen stehen viele Unternehmen vor Existenz- und vor allem Finanzierungsfragen. Zudem drücken Mieten und andere Verbindlichkeiten auf das bereits überstrapazierte Budget. Um die akuten Sorgen der Unternehmen einzudämmen sollen neue Regeln helfen. So wird ein Zahlungsverweigerungsrecht für Kleinstunternehmen (bis zu neun Beschäftigte und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 2 Millionen) gelten.

  • In der jetzigen Situation geht es für die besonders betroffenen mittelständischen Unternehmen vor allem um die Schaffung und den Erhalt von Liquidität, um Gehälter zu zahlen und um weitere laufende Kosten zu bedienen. Dieses Ziel wird durch eine Verlagerung der Ausfälle auf klein- und mittelgroße Betriebe bisher verfehlt. Gleichzeitig werden erprobte Sicherungsmaßnahmen und Hilfsmaßnahmen wie Ratenzahlungsvereinbarungen damit ausgehebelt, was sich bei Genossenschaften negativ auf alle Mitglieder auswirken kann. Kleine und mittlere Betriebe werden von den Zahlungsausfällen in besonderem Maße betroffen sein. Umso mehr, da diese Betriebe am wenigsten von den vorgestellten Maßnahmen der Bundesregierung profitieren werden.


2.) Für Unternehmen kleiner und mittlerer Größe gibt es derzeit zu wenig Hilfsangebote. Bisher bieten ausschließlich zinslose Kredite kurzfristig die Möglichkeit, liquide zu bleiben. Diese müssen vollständig zurückgezahlt werden, obwohl je nach Dauer der Krise in vielen Fällen der entgangene Umsatz nicht nachgeholt werden wird. Kredite bergen zudem die Gefahr, dass sie bei geschäftlichem Totalausfall nicht zurückgezahlt werden können.

  • Es sind zusätzliche Maßnahmen nötig, um Unternehmen der kleinen und mittleren Größe am Markt halten zu können. Bisher fokussieren sich die Maßnahmen eher auf Kleinstbetriebe. Dies wird mittel- bis langfristig auch auf die nächstgrößeren Betriebe durchschlagen und somit weitere Betriebe des Mittelstands gefährden. Bei Kleinstunternehmen und Selbstständigen werden sich die Probleme wegen fehlender Liquiditätspuffer schneller zeigen, bei großen Unternehmen mit deutlich besserer Eigenkapitalausstattung wegen der Unterbrechung der Lieferketten und durch Produktionsausfälle später, aber dann voraussichtlich heftiger. Gleichzeitig geht es nicht ausschließlich um kurzfristige Liquidität. Auswirkungen, wie erhöhte Hygienestandards oder Sicherheitsvorschriften werden erst langfristig sichtbar werden.


3.) Die Kreditbewilligung wird gerade für kleinere und mittlere Unternehmen im Groß- und Einzelhandel in Teilen zu spät kommen. In der aktuellen Situation sind die Umsätze außer im Lebensmitteleinzelhandeln bei nahezu allen Handelsunternehmen zusammengebrochen. Sie können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollumfänglich nachkommen. Das bezieht sich im Wesentlichen auf Handelsware, Mieten sowie Löhne und Gehälter. Bereits jetzt während der Krise wird die Liquidität der Handelsunternehmen durch den Finanzmittelabfluss für Ausgaben so gering sein, dass sie keine neue Ware kaufen können, um nach der Krise die Geschäfte wieder aufzunehmen.

  • Die Liquiditätssicherung kann durch den Rückgriff auf etablierte Strukturen gelingen. Einkaufskooperationen und -genossenschaften sind Knotenpunkt zwischen Herstellern und mittelständischen Handelsunternehmen. Sie bündeln den Einkauf, übernehmen als Zentralregulierer die Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Herstellern und erheben Forderungen gegenüber den mittelständischen Händlern. Die Sicherung der Warenbeschaffung und -finanzierung für den Handel können die Zentralregulierer mit ihrem Kreditinstituten leisten, wenn der Staat Bürgschaften und Liquidität bereitstellt. So erhält der Handel schnelle und unbürokratische Hilfe und eine klare Zukunftsperspektive.


4.) In der derzeitigen Ausgestaltung der Förderkredite durch die KfW erhalten ausschließlich Unternehmen eine Bewilligung, bei denen davon auszugehen ist, dass sie das Darlehen innerhalb von fünf Jahren zurückzahlen können. Bei zahlreichen Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, ist dies aktuell unsicher, da sie sehr stark von laufenden Umsätzen abhängig sind und ausgefallene Geschäfte kaum nachholen können. Sie kommen bei den derzeitigen Programmen nicht zum Zuge, obwohl sie über ein funktionierendes Geschäftsmodell verfügen, sobald die Wirtschaft wieder anzieht.

  • Helfen würde diesen Unternehmen, wenn diese Kredite deutlich länger laufen würden. Denkbar wären auch Direktzahlungen des Staates oder 100-prozentige Garantien für Kredite, die erst in sehr ferner Zukunft zurückgezahlt werden müssen – so könnte die Tilgung erleichtert werden.


5.) Darüber hinaus sind die bisherigen Regelungen zum Kontaktverbot aus Sicht von mittelständischen Betrieben noch nicht genügend vereinheitlicht. Solange z. B. die Schließung eines Hotels nur zu „touristischen Zwecken“ verfügt wird und nicht in Gänze auf Grund des Infektionsschutzgesetzes, greift teilweise vorhandener Versicherungsschutz nicht und die Unternehmen stehen mit dem Ausfall alleine da.

  • Die Landesregierungen, Landratsämter und Oberbürgermeister sind hier gefordert, klare Regelungen zu beschließen, die den Unternehmen Rechtssicherheit bieten und die Ausfälle durch die Inanspruchnahme ihrer Versicherung abmildern.


Hinter der Mehrzahl der gewerblichen Genossenschaften stehen etliche Mitglieder, die wirtschaftlich von ihren Genossenschaften abhängig sind. Die genossenschaftlichen Strukturen müssen aus diesem Grund auch in der Krise geschützt bzw. gestärkt werden. Hierzu brauchen wir die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen. Explizite Sonderstellungen im Wettbewerbsrecht für Erzeugergemeinschaften in Form von Genossenschaften können hier hilfreich sein. Denn die Genossenschaften werden gerade in der Krise ihre Prinzipien von Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Solidarität leben. Die genossenschaftliche Rechtsform kann ein Teil der Lösung sein, wie sich die deutsche Wirtschaft nach der Krise erholen und weiter entwickeln kann.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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WP/StB

Dominik Kitzinger

Prüfung Genossenschaften
Bereichsleiter

  • 0211 16091-4675
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Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

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