Der Bundesrat wird in dieser Woche den Entschließungsantrag des Landes Sachsen-Anhalt „Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik“ (TOP 54) beraten.
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. unterstützt grundsätzlich Initiativen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Grundlage hierzu ist auch die Erhaltung einer breiten Streuung des Bodeneigentums.
Agrargenossenschaften stehen wie keine andere Unternehmensform für eine breite Beteiligung ihrer Mitglieder als Mitunternehmer und Eigentümer. Als kooperative Zusammenschlüsse von Landwirten, haben sie sich freiwillig entschlossen, gemeinsam zu wirtschaften. Dies ermöglicht es wettbewerbsfähig zu bleiben und gemeinsam den Strukturwandel nicht nur zu bewältigen, sondern zu gestalten. Als Mehrfamilienbetriebe stehen Agrargenossenschaften für die demokratische Beteiligung aller Mitglieder und eine gleichberechtigte Mit-Unternehmerschaft.
Damit die Agrargenossenschaften gerade in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands eine breite Streuung des Bodeneigentums weiterhin gewährleisten können, bitten wir bei der weiteren Beratung des Bundesratsantrags aus Sachsen-Anhalt „Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik“ Folgendes zu berücksichtigen:
- Genossenschaftliche Kooperation ist weltweit und in Deutschland hochanerkanntes Prinzip, damit Landwirte, Handwerker, Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger den Erfordernissen von Markt und Gesellschaft gerecht werden können. Die UNESCO hat Genossenschaften in das immaterielle Kulturerbe der Menschheit aufgenommen und damit dessen Schutz und die Förderwürdigkeit von höchster Stelle verdeutlicht. Agrargenossenschaften sind in diesem Sinne regional zusammenarbeitende Mehrfamilienbetriebe. In einem Gesetzgebungserfahren muss eine klare Abgrenzung von Spekulanten zu langfristig orientierten landwirtschaftlichen Betrieben in den Regionen erfolgen.
- Eine Absenkung der Grenze, bei den der Erwerb von Grundstücken im Rahmen von sogenannten „share deals“ der Grunderwerbsteuer unterliegen sollen, könnten wir grundsätzlich befürworten. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Spezifika der genossenschaftlichen Rechtsform als mitgliedschaftlich getragenes Unternehmen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden dürfen.
- Mit Blick auf die Anwendung der Definition für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) kann nicht einfach eine pauschale Betriebsgröße ergänzt werden. Regionale Unterschiede, strukturelle und kulturelle Erfordernisse erfordern unterschiedliche Betriebsgrößen, die sich über Jahrzehnte herausgebildet haben. Eine solche Regelung müsste die kooperative Form der Zusammenarbeit berücksichtigen. Zum Beispiel durch eine Betrachtung der Betriebsgröße auf Ebene des einzelnen Mitglieds. Andernfalls könnten Agrargenossenschaften in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gehemmt, eine Unternehmensnachfolge erschwert und gegenüber landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Unternehmen am Ende benachteiligt werden.
- Staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt sollten grundsätzlich nur insoweit erfolgen, als dass Gefahren für eine bäuerlich unternehmerisch getragene Agrarstruktur abzuwenden sind. In Deutschland besteht historisch gewachsen eine regionale heterogene Agrarstruktur. Kennzeichnend sind Vielfalt und kein staatliche Vorgabe. Eine Diskriminierung bzw. Mengen- oder Preisregulierung des Bodenmarktes lehnen wir ab.
- Für die Zukunftsperspektive regional ansässiger Landwirte gilt es insbesondere, positive Anreize zu setzen. Die Entscheidungen einen landwirtschaftlichen Betrieb zu übernehmen und weiterzuführen wird dann positiv ausfallen, wenn unternehmerisches Handeln und Entscheidungsfreiheit besteht, erhalten bleibt und verbessert wird. Eine zukunftsfähige Agrarstruktur benötigt konstante und zuverlässige Rahmenbedingungen, auf denen Richtungs- und Investitionsentscheidungen getroffen werden können. Es gilt, konkrete Unterstützungsleistungen zu bieten und beispielsweise Junglandwirten mit Bürgschaften zu helfen oder Nachfolgeanreize frühzeitig zu setzen.
Der Genossenschaftsverband fordert…
- Ideen und Rahmenbedingungen die eine langfristige Zukunftsperspektive für den landwirtschaftlichen Betrieb ermöglichen
- Keine Aktivitäten, die funktionierende Strukturen vor Ort schwächen
- Eine intensive Einbindung der Agrar- und Landwirtschaft in einen möglichen weiteren Gesetzgebungsprozess