BERLIN/LEIPZIG – Die Landesregierung hat kürzlich den Entwurf für ein Thüringer Agrar- und Forstflächenstrukturgesetz (ThürAFSG) im Kabinett verabschiedet. Heute befasst sich der Landtag erstmals mit dem Gesetzesvorhaben. Die Agrargenossenschaften lehnen die vorliegenden Pläne ab und bekräftigen ihre Kritik, die sie im laufenden Jahr u.a. mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf und einem gemeinsam beauftragten Rechtsgutachten von Bauernverband und Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen geäußert hatten.
„Wir sind verwundert, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf an den Landtag gegeben hat, der die Bedenken der Landwirtschaft kaum berücksichtigt. Kritikpunkte aus dem gemeinsam vorgelegten Rechtsgutachten werden weitestgehend ignoriert. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum es keinen weiteren Dialog mit den Landwirten zu diesen Punkten gegeben hat, bevor sich jetzt der Landtag mit dem Gesetzesvorhaben beschäftigt“, sagt Marco Schulz, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.
Genossenschaftsverband, Bauernverband und Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen hatten Gutachterin Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger (Lehrstuhlinhaberin für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena) im September um eine Einschätzung gebeten. Darin wurde deutlich, dass der Freistaat Thüringen mit dem Gesetzesvorhaben seine Gesetzgebungskompetenz überschreiten würde, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen bei sogenannten „share deals“. Zudem enthält der Entwurf viele vage Rechtsbegriffe, die nicht klar und sicher ausgelegt werden können, was insgesamt zu großer Rechtsunsicherheit führt.
„Wir verstehen es als Aufgabe der Landesregierung, die vorhandenen strukturprägenden Landwirtschaftsbetriebe zu stärken. Das ist die beste Agrarstrukturpolitik. Der Kabinettsentwurf erweist sich als kontraproduktiv für eine nachhaltige Agrarstruktur und ist verfassungswidrig, so Schulz. „Wir werden nun unsere Bedenken mit den Landtagsabgeordneten diskutieren.“
Weitere Details zu den Kritikpunkten sind im Rechtsgutachten zu finden.