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Österreichischer Vorschlag zur EU-Einlagensicherung: ein Angriff auf genossenschaftliche Prinzipien

  • 07.09.2018
  • Pressemitteilungen
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Neu-Isenburg. Zu heute bekannt gewordenen neuen Vorschlägen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft zu einer EU-Einlagensicherung nimmt der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen Stellung: „Im Kern bedeutet dieser Vorschlag genau wie frühere Vorstöße, dass Volksbanken und Raiffeisenbanken für börsennotierte Großbanken überall in Europa mithaften müssten“, kritisiert Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes. „Damit würde Europa das Pferd von hinten aufzäumen: Anstatt dafür zu sorgen, dass systemrelevante Großbanken endlich weniger riskant werden, müssten verantwortungsvoll wirtschaftende Kreditgenossenschaften im Krisenfall die Zeche zahlen. Genossenschaftliche Prinzipien wie Selbsthilfe und Eigenverantwortung würden verletzt.“

Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ von heute schlagen die Österreicher ein sogenanntes „Hybrid-Modell“ vor, bei dem ein europäischer Einlagensicherungsfonds einspringen müsste, wenn in Bankenkrisen die Mittel bestehender Einlagensicherungssysteme in den EU-Mitgliedsstaaten nicht ausreichen. Finanziert werden müsste dieser Fonds von allen Banken. Dadurch drohen Fehlanreize, warnt Barkey: „Ein solcher Fonds würde Banken, die heute schon besonders riskant agieren, zu noch mehr spekulativen Geschäften verleiten als bisher.“

Stattdessen sollten bestehende Erfolgsmodelle für den Sparerschutz gestärkt werden, empfiehlt der Verbandschef. Als Beispiel nennt Barkey die über 80 Jahre alte selbst organisierte Sicherungseinrichtung der deutschen Genossenschaftsbanken, die von den Volksbanken und Raiffeisenbanken getragen wird. Dort gelte seit jeher das Prinzip: keine Haftung ohne gegenseitige institutionelle und soziale Kontrolle. Wenn eine Mitgliedsbank beispielsweise aufgrund strategischer Fehler in Schwierigkeiten gerate, sorge die Sicherungseinrichtung dafür, dass frühzeitig gegengesteuert werde, so Barkey. „So haben wir erreicht, dass in über 80 Jahren nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten hat.“ Nach Barkeys Überzeugung sollte Brüssel andere europäische Banken dazu ermutigen, ähnliche Lösungen umzusetzen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Stefanie Schulte Profil bild
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Stefanie Schulte

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