- 17.10.2024
- News: Agrargenossenschaften
Newsletter Ausgabe 05/2024
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie aufbereitet:
WeiterlesenIst der Vorstandswechsel in der Agrargenossenschaft immer ein Generationswechsel?
Der Generationswechsel ist in vielen Agrargenossenschaften noch immer ein aktuelles Thema. Entweder steht er bevor und muss endlich organisiert werden, ist vollzogen, gelungen, gescheitert oder es wird einfach nicht darüber geredet. Es gibt viele Möglichkeiten, sich dem Thema zu nähern. Eins steht jedoch fest: Wegschweigen oder aussitzen lässt sich das Thema nicht. Auch Konflikte innerhalb der Führungsgremien der Genossenschaft können Führungswechsel erforderlich machen, auch wenn die eigentlich nicht gewollt sind, sondern durch persönliche Differenzen hervorgerufen werden.
Für das Führen einer Agrargenossenschaft ist es enorm wichtig, dass der Vorstand ordnungsgemäß besetzt ist und sich voll und ganz der Leitung des Unternehmens widmet. In der heutigen sehr unsicheren Zeit mit steigenden Rohstoffpreisen, steigenden Energiepreisen, zunehmendem Fachkräftemangel und einer fragwürdigen Agrarpolitik in der EU, im Bund und in den verschiedenen Bundesländern ist ein geordnetes und starkes Management in der Führungsebene von entscheidender Bedeutung.
Doch Führungskräfte fallen nicht vom Himmel. Wohl dem, der in den eigenen Reihen eine Nachwuchskraft hat, die in den Vorstand aufrücken kann, die Fähigkeiten zur Unternehmensführung hat und die auch übernehmen möchte. Dann ist der „Führungsübergang“ gut und auch erfolgreich zu organisieren.
Auch durch professionelle Personalsuche, wie sie auch von unserer Agrarberatung angeboten wird, können künftige Führungskräfte gefunden werden. Natürlich ist dieser Weg mühsamer als in der oben beschriebenen Variante, weil die Bewerber den Betrieb und deren Abläufe erst kennenlernen müssen, aber erfolgreiche Führungskräftevermittlungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass auch das gut möglich ist und gelingen kann. Wichtig dabei ist die Perspektive, die der neuen Führungskraft vom Betrieb geboten werden kann, auch im Zusammenhang mit dem möglichen Erwerb der Mitgliedschaft. Dafür muss sowohl eine gewisse Infrastruktur für soziale Begegnungen als auch für alltägliche Bedürfnisse vorhanden sein, damit sich potentielle Führungskräfte auch dauerhaft an den Betrieb binden wollen.
Natürlich kann auch über die verstärkte Zusammenarbeit mit Nachbarbetrieben die Führung der Agrargenossenschaft gesichert werden. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Zusammenarbeit fair und vertrauensvoll gestaltet wird. In diesem Fall liegt es an den handelnden Personen, ob es gelingen kann.
Die Voraussetzungen sowohl für die Aufnahme einer Führungskraft als Mitglied als auch für die Kooperation mit Nachbarbetrieben müssen in der Satzung der Genossenschaft geschaffen werden, in der unter anderem die Zugangsvoraussetzungen für die Mitglieder einer Genossenschaft und der Höhe ihrer Beteiligung geregelt werden.
Die oben genannten Themen wie auch Themen zum Strukturwandel und zur strategischen Ausrichtung von Unternehmen werden in der Winterschulungsveranstaltung „Forum Zukunft Agrargenossenschaften“ diskutiert, die in der 3. und 4. Kalenderwoche 2023 an den Ihnen bekannten Veranstaltungsorten stattfinden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Diskussion.
Berater
Ein neues Jahr hat begonnen. Damit richtet sich der Blick auf die Bestellung und Bestandsführung der Kulturen im Frühjahr. Durch das derzeitige Preisniveau für Betriebsmittel kommen hohe Ausgaben auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu. Aber wie sieht es mit der Finanzierung der notwendigen Betriebsmittel in diesen unruhigen Zeiten aus?
Die Vorfinanzierung bis zur Ernte ist somit ein wichtiges Thema der Betriebsführung. Wie hoch werden die finanziellen Belastungen sein? Können sie über Guthaben, Betriebsmittelkredite oder Kontokorrentlinien gedeckt werden? Diese Fragen sollten bereits zu Jahresbeginn beantwortet werden, wenn die Liquidität des Unternehmens ganzjährig gewährleistet werden soll. Eine monatliche Liquiditätsplanung inklusive regelmäßiger Soll-Ist-Vergleiche schützt hier vor unliebsamen Überraschungen und kurzfristigen sowie möglicherweise unangenehmen Gesprächen mit ihrem Bankberater.
Viele Liquiditätspläne berücksichtigen nur betriebliche Einnahmen und Ausgaben sowie den regelmäßigen Kapitaldienst, um ein monatliches positives oder negatives Liquiditätssaldo zu ermitteln. Entscheidend ist jedoch die darauf aufbauende detaillierte Betrachtung der Entwicklung der kurzfristigen Finanzkonten (Forderungen, Guthaben, Kontokorrent, Betriebsmittelkredite, Verbindlichkeiten an Lieferanten). Nur so lässt sich wirklich realistisch erkennen, welche Gläubiger man wann und mit wieviel Geld bedienen kann oder ob man zusätzliche Kreditlinien dafür benötigt. Allein bei einer ganzheitlichen Betrachtung können Sie rechtzeitig mit ihrer Bank und anderen Gläubigern Maßnahmen zur Liquiditätssicherung entwickeln.
Sie möchten sich in diesen unruhigen Zeiten bei Entscheidungen zur Liquiditätssicherung ihres Betriebes lieber von einem unabhängigen Berater unterstützen lassen? Sprechen Sie uns gerne an! Unser Modell führt die oben genannten Bedingungen durch: Von einer detaillierten Darstellung aller Finanzflüsse bis zu monatlichen Endbeständen aller Finanzkonten.
Abteilungsleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften (SH/HH/MV/B/BBG)
Gemeinsam Richtung Erfolg: Ein starkes Tool für die Berechnung Ihrer GAP-Prämien
Fühlen auch Sie sich von der neuen Agrarpolitik überfordert? Nimmt die Komplexität bei der Auswahl von Ökoregelungen und regionalen Agrarumweltprogrammen für die Anbauplanung ihrer Ansicht nach ein ungeahntes Ausmaß an? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Mit unserem eigens entwickelten „GAP-Tool“ ermöglichen wir Ihnen die betriebsindividuelle Betrachtungsweise der agrarpolitischen Fördermaßnahmen 2023 bis 2027, mittels Variantenberechnungen. Unser „GAP-Tool“ stellt dabei nicht nur die zukünftigen Direktzahlungen der 1. und 2. Säule sowie deren gesetzlichen Auflagen dar, sondern zeigt Ihnen darüber hinaus anschaulich in einem integrierten Ansatz auch die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen speziell für Ihren Betrieb.
Das in unserem „GAP-Tool“ hinterlegte betriebswirtschaftliche Modell berücksichtigt dabei neben den Erlösen für Ihre Produkte, auch die Direkt- und Arbeitserledigungskosten und bringt diese in einen Bewertungsansatz zu den möglichen Fördersätzen einer Maßnahme. Darüber hinaus sind in unserem Programm automatische Sicherungsmechanismen hinterlegt, die alle Einzelkriterien der jeweiligen Maßnahme überprüfen. Gemeinsam führen wir Sie in einem strukturierten Prozess durch die Komplexität der Ökoregelungen sowie der regionalen Agrarumweltprogramme.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihren Betrieb umfassend zu den neuen Herausforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu beraten und Ihnen einen fundierten Ansatz für die optimale Anbauplanung mit den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für Ihren Betrieb an die Hand zu geben.
Nutzen Sie die Chance und lassen Sie uns gemeinsam das Beste aus der neuen Förderperiode machen: Jede Herausforderung lässt sich meistern!
Berater
Agrarberaterin
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lange überfällige Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Zuvor hatte der Rechtsausschuss den Gesetzesentwurf noch in letzter Minute maßgeblich geändert. Wenn der Bundesrat am 10. Februar 2023 zustimmt, ist Mitte des Jahres mit dem Inkrafttreten zu rechnen. Das HinSchG ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Diese regelt den Schutz natürlicher Personen, die Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber Whistleblowern.
Das HinSchG setzt nicht nur die Vorgaben der EU-Richtlinie um, sondern geht über die Mindestanforderungen hinaus:
Anwendungsbereiche: Whistleblower sind geschützt, wenn sie Meldungen über Verstöße gegen EU-Recht sowie nationales Recht abgeben, sofern es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt.
Verpflichtete: Zunächst sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zur Einrichtung sicherer, interner Meldekanäle verpflichtet, ab Ende 2023 werden die Anforderungen auch auf Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten ausgeweitet.
Outsourcing: Die Meldestelle kann an eine Einrichtung außerhalb des Unternehmens, zum Beispiel eine Anwaltskanzlei, ausgelagert werden.
Anonyme Meldungen: Bisher war die Entgegennahme anonymer Hinweise nicht verpflichtend. Der Bundestag hat nun beschlossen, dass sowohl interne als auch externe Meldestellen anonyme Meldungen erfassen müssen. Zudem muss die Kommunikation die Anonymität der hinweisgebenden Person gewährleisten.
Externe Meldestellen: Beim Bundesministerium der Justiz, der BaFin und dem Bundeskartellamt sollen externe Meldestellen angesiedelt werden.
Zudem ist am 01.01.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) in Kraft getreten, dass Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden – ab dem 01.01.2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden – verpflichtet, die umfangreichen Vorgaben des neuen Gesetzes zu erfüllen. Hierzu gehört auch die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens einschließlich einer Hinweisgebermöglichkeit. Konkret soll das Beschwerdeverfahren ermöglichen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Die Zeit läuft: Bereiten Sie spätestens jetzt Ihr Unternehmen auf die neuen Gesetze vor und schützen Sie es vor großen finanziellen Schäden und Imageverlusten. Wir möchten Sie bei dieser Aufgabe bestmöglich und in jeglicher Hinsicht unterstützen. Wir beraten Sie bei der effizienten und wirkungsvollen Einführung eines professionellen Compliance-Management-Systems sowie dem Einsatz eines digitalen Hinweisgebersystems in Ihrem Unternehmen und informieren Sie über die Vor- und Nachteile von internen und externen Lösungen (“Make or Buy”).
Eine mögliche Lösung stellt unser www.hinweisgebersystem360.de dar.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Agrargenossenschaften stehen im Wettbewerb um die besten Nachwuchs-Talente – nicht nur innerhalb der eigenen Branche. Deshalb gehört neben der Unternehmensführung ein wertschätzender und motivierender Umgang mit den Mitarbeitenden zum Anforderungsportfolio von zukünftigen Führungskräften. Gerade in Konflikt- oder Krisensituationen zeigt sich, ob eine Leitungskraft nicht nur leiten, sondern auch führen kann. Denn eine erfolgreiche Mitarbeiterführung zahlt sich auf den Unternehmenserfolg sowie motivierte und zufriedene Mitarbeitende aus. So wird heute, neben dem notwendigen betrieblichen Wissen bezüglich der Produktion, ihren Abläufen und der Betriebswirtschaft, den Soft Skills eine große Bedeutung beigemessen. Bin ich in der Lage mich selbst zu reflektieren? Wie selbstbewusst bin ich? Wie stressanfällig/-resistent bin ich? Wie schaffe ich es, andere zu überzeugen und zu motivieren?
Eine weitere Kernkompetenz einer Führungskraft eines landwirtschaftlichen Betriebes ist das Steuern der Finanzen. Dabei handelt es sich um eine gut überlegte Strategie der Führungskraft, wie und in welcher Höhe das Eigenkapital eingesetzt wird. Die Kunst eines guten Finanzmanagements ist es, eine konstante Zahlungsfähigkeit mit dem betriebswirtschaftlichen Ziel in Einklang zu bringen. Wie steuere und plane ich Einnahmen und Ausgaben? Wie finanziere ich mein Unternehmen und Investitionen richtig? Wie generiere ich durch zukunftsorientierte Investitionen ein langfristiges Wachstum/Bestehen meines Unternehmens? Wenn finanzielle Entscheidungen falsch getroffen werden, hat das schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen: der Fortbestand kann eventuell nicht mehr sichergestellt werden. Das Finanzmanagement trägt also maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei, weshalb eine gute und überlegte Finanzstrategie so wichtig ist.
Dass landwirtschaftliche Unternehmen zunehmend in der Öffentlichkeit stehen, ist nicht zu leugnen. Möglicherweise haben Sie bereits selbst Erfahrungen mit der Wahrnehmung in der Bevölkerung oder den Medien gesammelt. Dabei möchten Sie selbstverständlich Ihr Unternehmen immer positiv darstellen. Deshalb ist es für jedes Unternehmen wichtig, eine gute Reputation zu genießen. Einfach ausgedrückt: Ein Unternehmen ist nur so gut wie sein Ruf. Denn je besser der Ruf eines Unternehmens ist, desto eher kann es Fachkräfte anwerben, Neukunden gewinnen bzw. Bestandskunden halten. Der Aufbau einer guten Unternehmensreputation erfordert sorgfältige Arbeit und kann manchmal Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen. Gleichzeitig kann das Ansehen eines Unternehmens innerhalb kürzester Zeit vernichtet werden – und es anschließend wiederaufzubauen, ist ein langer und steiniger Weg. Deshalb gilt: Verteidigung ist die beste Offensive. Die proaktive Einflussnahme auf die Wahrnehmung der Öffentlichkeit ist entscheidend für den Erfolg. Wie kann der Ruf Ihres Unternehmens gepflegt und erhalten werden? Wie verhalte ich mich gegenüber der Öffentlichkeit? Wie trete ich in Krisensituationen souverän und selbstsicher auf?
Die genannten Schlüsselkompetenzen, wie Mitarbeiterführung, Finanz- und Reputationsmanagement, sind heute für einen modernen und erfolgreichen Führungsstil essenziell.
Die GenoAkademie möchte mit ihrem auch blockweise buchbaren Seminarangebot die Nachwuchsführungskräfte auf die heutigen Anforderungen vorbereiten. Mit einer praxisorientierten Themenauswahl werden die Fach- und Persönlichkeitskompetenzen der interessierten Teilnehmer etabliert und gestärkt.
Weitere Informationen zum Seminar finden Sie unter: Management und Rechnungswesen in der Agrarwirtschaft | GenoAkademie
In Zukunft jeder geförderte Hektar an höhere Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen gekoppelt sein. Die Landwirte stehen dadurch vor weiteren Herausforderungen, da sie einerseits Nahrungsmittel erzeugen und andererseits die Natur und Artenvielfalt schützen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen. Was Betriebe tun können, um in der GAP-Förderperiode bis 2027 alle Möglichkeiten auszuschöpfen, zeigt ein Erfahrungsbericht der Agrargenossenschaft Bartelshagen I eG.
Die Agrargenossenschaft bewirtschaftet rund 3.300 Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen, davon ca. 600 Hektar Grünland. Neben dem Ackerbau und der Betreuung von 450 Milchkühen mit Nachzucht sowie Mutterkühen, betreibt das Unternehmen auch eine Geflügelzuchtanlage mit eigener Schlachterei und Direktvermarktung. Auf etwa 15 Hektar werden von Mai bis Dezember ca. 6000 Gänse, Enten, Puten, Hähnchen und Perlhühner gehalten. Zwar sei die Geflügelhaltung und deren Schlachtung zum Weihnachtsgeschäft nicht der wirtschaftlich stärkste Zweig des Betriebs, aber sie schweiße die Region nachhaltig zusammen. Die Agrargenossenschaft habe dadurch eine enorme Ausstrahlungskraft im Umland, betont Wilfried Lenschow, Geschäftsführer und Vorstandvorsitzender der Agrargenossenschaft Bartelshagen I eG. Um die Schlachtung und den Verkauf kümmern sich in den Wintermonaten die Mitarbeiter aus dem Feldbau. Kundinnen und Kunden aus der Region können bis Weihnachten die bestellte Ware abholen und so zum Weihnachtsfest einen regionalen Geflügelbraten genießen. Eine regionale und nachhaltige Lebensmittelversorgung sind nicht nur gut für das Klima und die Umwelt, sondern auch ganz im Sinne der EU-Förderanreize.
Aktuell beschäftigt die Agrargenossenschaft insgesamt 30 Mitarbeiter und ist Ausbildungsbetrieb. Allen Auszubildenden bietet die Agrargenossenschaft die Sicherheit übernommen zu werden und zeigt somit bis zu sechs jungen Personen aus der Region eine Zukunftsperspektive auf.
„Unser Moto war immer, nicht Arbeit abzuschaffen, sondern Arbeit zu halten“, sagt Wilfried Lenschow.
Lenschow artikuliert das so leidenschaftlich, dass man ihm sofort anmerkt, wie wichtig ihm seine Mitarbeiter und der Betrieb als Anker in der Region sind. Mit seinem gelebten Motto trifft Wilfried Lenschow, heute mehr denn je, den Zahn der Zeit. Damit bekräftigt er auch das Grundprinzip einer Genossenschaft, nämlich Arbeitsplätze zu erhalten.
Bewusst ist dem Geschäftsführer aber auch, dass viele landwirtschaftliche Betriebe heutzutage einfach ums Überleben kämpfen. Dabei mache es die neue GAP-Förderperiode den Landwirten nicht einfacher, sondern eher schwerer. „Da wäre zum einen die Kunst die gesetzlichen Regelungen zu durchblicken und sie zu verstehen, zum anderen diese für sich zu nutzen, um wirtschaftlich zu überleben. Ich bin dem Genossenschaftsverband sehr dankbar, dass ich mit ihrem GAP-Tool einen Gesamtüberblick über die Fördermöglichkeiten erhalten habe und so direkt sehe, was man machen kann“, so Lenschow weiter. Alleine – da ist er sich sicher – schaffe man es gar nicht durch den Bürokratiedschungel der GAP-Richtlinien durchzublicken, vor allem, weil eine Vorgabe immer mit einer anderen verknüpft sei.
Dass die Agrargenossenschaft Bartelshagen I eG schon vor der neuen GAP-Förderperiode 2023 auf eine nachhaltige Unternehmensphilosophie, nicht nur als regionaler Arbeitgeber, sondern auch beim Umgang von Mensch und Natur gesetzt hat, kommt ihr jetzt wirtschaftlich zu Gute. Bereits 2019 ist die Agrargenossenschaft als erster konventioneller landwirtschaftlicher Betrieb von der Umweltorganisation WWF als „WWF-Ostseelandwirt 2019“ ausgezeichnet worden. Unter anderem hat die Agrargenossenschaft 20 Meter breite, naturbelassene Schutzstreifen an Fließgewässern, Wäldern und Gehölzen angelegt, um natürliche Habitate zu schützen und Einträge von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in angrenzende Gewässer zu vermeiden. „Dafür beantragen wir jetzt beispielsweise Fördergelder, was vorher nicht ging. Wir Landwirte leben von und mit der Natur. Sie ist das Produktionskapital der Bauern und wir haben es eben selbst in der Hand, durch unser Wirtschaften mehr zum Umwelt- und Naturschutz beizutragen, sagt Lenschow.
Natürlich gibt es auch Vorgaben, die für uns nicht relevant sind, weil sie einfach nicht in unseren Betrieb passen. Da wäre zum Beispiel die vollständige Extensivierung des Grünlandes zu nennen: Das geht bei uns in Bartelshagen als Gemischtbetrieb nicht, weil unsere Milchkühe auch Grundfutter höchster Qualität benötigen, das wir selbst anbauen. Die Flächen sind für uns nicht anderweitig zu nutzen“, erklärt der Landwirt. Letztlich kommt es darauf an, dass die Beantragung der Fördergelder auch Sinn ergibt. Dank des GAP-Tools und der Unterstützung von Herrn Holz und seinen Kollegen habe ich jetzt ein Gefühl dafür bekommen, wie es in den nächsten Jahren wirtschaftlich in Bezug auf die Agrarfördermöglichkeiten aussehen könnte und wie wir in diesem Jahr den Agrarantrag stellen können“, berichtet Lenschow.
Grundsätzlich kann man sagen, dass in Zukunft jeder geförderte Hektar an höhere Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen gekoppelt ist. Die Landwirte stehen dadurch vor weiteren Herausforderungen, da sie einerseits Nahrungsmittel erzeugen und andererseits die Natur und Artenvielfalt schützen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen. „Mit Hilfe des GAP-Tools können die massiven Verluste bei der Flächenprämie durch die Nutzung anderer Ökoprogramme der 1. und 2. Säule teilweise ausglichen werden. Das Modell besitzt einige automatische Sicherungen, die dafür sorgen, dass die Bedingungen der Ökoprogramme sicher eingehalten werden können. Dadurch erspart man sich enorm viel bürokratische Arbeit und gleichzeitig ist die Fehlergefahr bei der Beantragung durch das GAP-Tool abgesichert“, erklärt einer der Entwickler des GAP-Tools, Jan-Ulf Holz vom Genossenschaftsverband.
Damit auch Ihr Betrieb für die aktuelle GAP-Förderperiode bis 2027 optimal gerüstet ist, stehen Ihnen unsere Agrarberater gerne mit dem verbandseigenen GAP-Tool zur Verfügung.
Weitere Informationen über unser GAP-Tool erhalten Sie hier in einem weiteren Artikel.
1. Was machen Sie genau beim Genossenschaftsverband?
Ich heiße Dr. Thomas Schleyer und bin gelernter Diplom-Agraringenieur. Seit 2003 bin ich beim Genossenschaftsverband tätig, aktuell als Seniorberater in der Abteilung Beratung und Betreuung Genossenschaften am Standort Berlin.
2. Welche Schwerpunkte betreuen Sie als Berater beim Verband?
Ich kümmere mich um die betriebswirtschaftliche und strategische Beratung von Agrargenossenschaften und landwirtschaftlichen Unternehmen anderer Rechtsformen vor allem in Brandenburg, aber auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern. Ich berate auch zum Generationswechsel, zur Agrarpolitik sowie zur Mediation, zum Coaching und der Zusammenarbeit mit den regionalen Volks- und Raiffeisenbanken zu landwirtschaftlichen Themen
3. Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus?
Ich stehe in enger Verbindung mit einer Vielzahl von Agrargenossenschaften. Wenn eine Art der Beratung zu den o.g. Themen von den Agrargenossenschaften gewünscht wird, fahre ich zu den Agrargenossenschaften hin und bespreche vor allem mit den Vorständen die relevanten Themen. Die Erstellung notwendiger Unterlagen für die Bearbeitung der Aufträge führe ich dann im Büro in der Geschäftsstelle Berlin oder im mobilen Arbeiten aus. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Aufträgen, habe ich den Eindruck, dass die Zeit wie im Fluge vergeht.
4. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
In meiner Freizeit spiele ich Tuba in einer Brassband in Berlin. Wir geben Konzerte in Theatern, Clubs, Galerien und auch auf der Straße, beispielsweise zur Fete de la Musique alljährlich am 21. Juni. Die Musik bereitet mir großen Spaß und sorgt für reichlich Abwechslung zu Familie und beruflicher Tätigkeit.
Berater
Am Freitag, den 02. Dezember 2022 hat Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sven Schulze nach Magdeburg zum diesjährigen Gespräch mit den land- und forstwirtschaftlichen Verbänden geladen. Bei diesem Treffen war unter anderem auch der Verband der Waldbesitzer e.V., der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V., der Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V., die Landjugend Sachsen-Anhalt, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. und der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. zu Gast.
Als erster Ansprechpartner der Agrargenossenschaften auf politischer Ebene haben wir in diesem Gespräch Ihre Interessen vertreten. Neben Minister Sven Schulze standen Staatssekretär Gert Zender, Leiter der Abteilung Landwirtschaft, Agrarmärkte, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit Hans-Jürgen Schulz sowie Referatsleiter für Beihilfemaßnahmen im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) Hartmut Fritsche seitens des Ministeriums Rede und Antwort.
Zunächst wurde das Jahr 2022 durch Minister Schulze zusammengefasst und die gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Verbänden gelobt. Die rege Teilnahme von Vertretern aus Politik und sämtlichen Interessensvertretern spiegelt die Wichtigkeit des offenen Austausches wieder.
Herr Minister Schulze fasste das Jahr 2022 mit all seinen wirtschaftlichen Höhen und Tiefen zusammen. Er lobte den guten und intensiven Kontakt mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und berichtete über die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz 2022. Gleichzeitig verwies er auf die bevorstehenden Herausforderungen sowie wirtschaftlichen Folgen der Agrarunternehmen unter anderem aufgrund der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest, der Ausweisung neuer roter Gebiete und des bevorstehenden und zu finanzierenden Waldumbaus. Hier wurde eine Verbesserung des Messpunktenetzes durch den Ausbau von 80 neuen Messstellen gefordert. Die weiteren geforderten Messstellen zur Verbesserung des Messpunktenetzes betreffen Messstellen für die Nitratbelastung im Grundwasser, die als Grundlage für die Ausweisung der roten Gebiete genutzt werden.
Der Minister stellte die Wichtigkeit der bislang sehr guten Öffentlichkeitsarbeit des Bundeslandes Sachsen-Anhalt für den Agrarbereich heraus. In diesem Zusammenhang betonte er, die gegenseitige Kommunikation mit den Land- und Forstwirten fortlaufend verbessern zu wollen. Er wolle sich ebenfalls stark auf die Digitalisierung fokussieren – die LaFIS-GEOFOTO-App zur Fotodokumentation im Rahmen der Antragstellung von Direktzahlungen ist ein wichtiger Schritt dahin. Minister Schulze nahm den Unmut über die Verspätungen bei der Ausgestaltung des GAP-Strategieplans wissend zur Kenntnis. Er betonte, dass noch immer nicht alle nationalen Rechtsgrundlagen vorliegen, sodass sich die Umsetzung auf Landesebene weiter verzögert. Die besondere Wichtigkeit der Planungssicherheit bezogen auf die Anbaustrukturen im Pflanzenbau, als auch im Tierhaltungsbereich wurde erneut nachdrücklich durch Stimmen aus den Verbänden hervorgehoben und vom Ministerium zur Kenntnis genommen. Wir wiesen ausdrücklich darauf hin, dass viele Agrarbetriebe gar nicht mehr an der GAP teilnehmen wollen, da die bürokratischen Hürden viel zu hoch sind. Die Beantragung von GAP-Fördergeldern muss also vereinfacht werden, damit die Agrarbetriebe diese wieder beantragen können und sich somit die regionale Landwirtschaft rentiert.
Zudem haben wir mit Hinblick auf die Ernährungs- sowie Energiesicherung die Frage gestellt, inwieweit sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt einsetzen wird, die Konkurrenz um Flächen zur Energieerzeugung in Form von PV-Freiflächenanlagen in ertragsstarken Regionen zu verringern. Minister Schulze verwies auf bestehende rechtliche Grundlagen, die ein Eingreifen verhindern würden und betonte, dass es keinen Vorstoß seitens des Ministeriums geben wird, diese Flächenkonkurrenz einzuschränken.
Sollten bei Ihnen Themen oder Fragen bestehen, die wir gemeinsam mit Ihnen oder mit dem Ministerium besprechen können, wenden Sie sich gern an .
Auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft kamen am 09. Dezember 2022 Vertreter der sächsischen Agrargenossenschaften des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V. zusammen, um mit dem sächsischen Landwirtschaftsminister Wolfram Günther über drängende Fragen des Agrarsektors zu diskutieren.
Die genossenschaftlichen Interessen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in der Landwirtschaft haben Dr. Andreas Eisen, Bereichsleiter Beratung und Betreuung Genossenschaften beim Genossenschaftsverband, Oliver Schmidt von der Agrargenossenschaft Ebersbach, Thilo Bischoff von der Agrargenossenschaft Hohenprießnitz und Jan Gumpert von Agraset Naundorf gegenüber Herrn Minister Günther und Daniel Gellner, Abteilungsleiter für Landwirtschaft im Staatsministerium artikuliert. An Themen mangelte es den Teilnehmern dabei nicht: Vor allem die andauernde politisch-rechtliche Benachteiligung der kooperativen Landwirtschaft beispielsweise bei der GAP-Förderung oder bei der Förderung von Junglandwirten trübt nun schon seit langem die Perspektive der Agrargenossenschaften und standen neben den Themen Energie und Regionalität ganz oben auf der Gesprächsagenda.
„Das Modell der Agrargenossenschaften setzt so viele positive Ansatzpunkte für eine zukunftstaugliche und nachhaltige Landwirtschaft in Deutschland, deshalb ist es für mich als Sprecher der Agrargenossenschaften absolut nicht nachvollziehbar, warum gerade die genossenschaftliche Form der Landwirtschaft nicht verstärkt von der Politik unterstützt wird“, betont Andreas Eisen vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.
Beispielsweise ermöglicht die genossenschaftliche Form der Landwirtschaft jungen Landwirten sich als Mitglieder und Mit-Unternehmen zu beteiligen, stärkt gezielt den regionalen Fokus und regionale Kooperation der Landwirtschaft, hebt Dr. Eisen weiter hervor. Das sind alles entscheidende Punkte für einen florierenden ländlichen Raum und eine nachhaltige Landwirtschaft.
Staatsminister Günther bekräftigte in diesem Zusammenhang die positive Wirksamkeit genossenschaftlicher Lösungen und bot an, hier weiter im konstruktiven Dialog zu bleiben, sei es bei der Entwicklung konzeptioneller Ansätze zu Weiterentwicklung der GAP oder bei der Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe.
Der gemeinsame Austausch zwischen Genossenschaftsvertretern und dem Landwirtschaftsminister machte also deutlich, dass alle Teilnehmer zu einer Zusammenarbeit durchaus bereit sind.
Am 15.12.2022 stellte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg die wesentlichen Eckpunkte eines neuen Agrarstrukturgesetzes vor. Damit befindet sich Bandenburg gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen auf Kurs, eine über die Arbeitsgruppe im Bundesministerium erarbeitete Grundlage in ihren Ländern umzusetzen. Bisher hat allerdings allein Brandenburg Eckpunkte vorgestellt. Die Teilnahme der Verbände war überschaubar: Neben dem Genossenschaftsverband, Landesbauernverband und Gartenbauverband war vor allem die Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft e.V. mit einer Mehrzahl von Untergliederungen anwesend.
Tatsächlich beschränkte sich die Vorstellung aber auf die inhaltlich-rechtliche Befassung zu den Stichworten
Vorkaufsrecht,
Preismissbrauch,
Versagungstatbestand der übermäßigen Flächenanhäufung,
Anteilserwerbe (Share-Deal).
Das Gesetzesvorhaben ist danach noch innerhalb der Landesregierung in der Abstimmung, so dass sich noch kein Gesamtbild zur Bewertung ergibt. Insbesondere die so wichtigen Verfahrensfragen blieben völlig außen vor.
Was ist derzeit beabsichtigt? Folgend eine kurze Zusammenfassung nach dem – vorläufigen – Eckpunktepapier:
Vorkaufsrecht:
Das bereits bekannte Vorkaufsrecht der Landwirte wird als direkter Anspruch geregelt, d.h. ein Zwischenerwerb der Landgesellschaft mit u.a. der Folge doppelter Grunderwerbsteuer entfällt.
Ist dem erwerbsberechtigten Landwirt aktuell ein Kauf nicht möglich, kann die Landgesellschaft einspringen, muss aber innerhalb von 10 Jahren weiterveräußern.
Das Vorkaufsrecht kann zum „landwirtschaftlichen Verkehrswert“ geltend gemacht werden, d.h. die bisherige Bezugnahme auf den „Marktwert“ soll zugunsten eines „innerlandwirtschaftlichen Verkehrswertes“ verändert werden.
Nichtlandwirtschaftliche Gesellschaften können Landwirten gleichgestellt werden, „wenn sie sich verbindlich der Förderung der Agrarstruktur verpflichtet haben“.
Preismissbrauch:
Es wird ein Versagungsgrund eingeführt, der bei Kaufpreisen, die mehr als 30% über dem „innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert“ liegen, greifen kann.
Übermäßige Flächenanhäufung:
Bei Flächenerwerb, der zu einer bewirtschafteten Fläche über 2.600 ha führt, vermutet das Gesetz einen „agrarstrukturellen Nachteil“, der zur Versagung der Genehmigung führt.
Anteilserwerb:
Das Gesetz führt eine Anzeigepflicht für die Anteilserwerbe (Share Deal) ein. Diese unterliegen keiner Genehmigung, können aber u.U. „beanstandet“ werden, wenn damit der Erwerber die Kontrolle über die Flächen der Gesellschaft erlangt. Ansatzpunkt sind wieder „agrarstrukturelle Nachteile“, die vermutet werden, wenn u.a. ein Nichtlandwirt diese Anteile erwirbt.
Eine Bewertung dieser vorgestellten Eckpunkte ist schwierig, da ja das Entscheidende gerade nicht vorgestellt wurde: die konkreten Rechtsfolgen und Verfahrensfragen. Die Erweiterung des Vorkaufsrechts zugunsten der aufstockungsbedürftigen Landwirte ist sicher positiv. Abzuwarten wird sein, inwieweit sich die gleichzustellenden Agrarstrukturfördergesellschaften nicht als ausgesprochener Umgehungstatbestand erweisen, die genau das Gegenteil einer leistungsfähigen Agrarstruktur bewirken können. Hinsichtlich des Neuauflebens des „innerlandwirtschaftlichen Verkehrswertes“ wäre eine tragfähige Regelung zu begrüßen, nur bleiben Zweifel, ob Brandenburg diese Konfliktlage mit dem doch insoweit klaren Europarecht zum „Wert des Bodens“ aufzulösen vermag. Die Begründung zur Übermäßigen Flächenanhäufung ab 2.600 ha überzeugt überhaupt nicht. Auch die fachliche Umsetzung des Versagungsgrundes in dem Eckpunktepapier ist eher stark politisch formuliert, denn sauber juristisch begründet. Hier ist bei unveränderter Übernahme eine langwierige juristische Auseinandersetzung vorgezeichnet, bei der jedenfalls das Land Brandenburg kaum gewinnen kann. Es bleibt auch die Frage, ob bei unseren Genossenschaften als Mehrfamilienbetrieben diese Größengrenze je Mitglied zählen sollte. Wir meinen: in jedem Fall!
Die Anzeigepflicht zum Anteilserwerb allein ist im Grunde nachvollziehbar, nur stehen auch hier die Bezüge zu agrarstrukturellen Nachteilen, die einer Beanstandung jeweils zugrunde liegen sollen, auf schwach ausgearbeiteter juristischer Argumentation.
Wie geht es weiter?
Die Abstimmung innerhalb der Landeregierung ist nicht abgeschlossen. Das Fachministerium wird in 2023 zum Gesetzentwurf insgesamt oder zu Einzelfragen weitere Gesprächs- und Austauschtermine ansetzen, in denen wir unsere Auffassung und Bewertung deutlich machen werden.
Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte mit standardisierten Werten nach dem BMEL- Jahresabschluss; Übergangsregelung
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Auf einen Blick
Die Standardherstellungskosten für die Bewertung von Feldinventar bzw. stehender Ernte wurden im April 2022 aktualisiert. Das BMF hat sich dazu in seinem Schreiben vom 8. November 2022 zu einer Übergangsregelung geäußert. Unter Umständen kann im Wirtschaftsjahr
2021/2022 bzw. im Wirtschaftsjahr 2022 eine Bestandserhöhung und somit ein unbeabsichtigter Umstellungsgewinn aufgrund der
aktualisierten Werte ausgelöst werden. Eine Minderung dieses zusätzlichen (buchtechnischen) Gewinns der entsprechenden Wirtschaftsjahre kann durch die zulässige Bildung einer steuermindernden Rücklage erreicht werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die für die Bewertung durch den BMEL-Jahresabschluss im April 2022 zur Verfügung gestellten Standardherstellungskosten wurden
aktualisiert. In seinem Schreiben vom 8. November 2022 weist der BMF nun darauf hin, dass diese Änderung, d. h. die erstmalige Anwendung der erneuerten Werte, zu einer Bestandserhöhung führen und somit einen zusätzlichen buchtechnischen Umstellungsgewinn im
Wirtschaftsjahr 2021/2022 bzw. im (dem mit dem Kalenderjahr 2022 übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr 2022 nach sich ziehen kann.
Grundsätzliche Bewertung
Sowohl das Feldinventar als auch die stehende Ernte sind als eigenständige Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens anzusehen und somit grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzeln zu bewerten. Bei steuerlicher Aktivierung können die Herstellungskosten entweder betriebsindividuell ermittelt, mit Durchschnittswerten vergleichbarer Betriebe oder mit vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgegebenen Standardwerten angesetzt werden (diese Methode überwiegt in der Praxis).
Zulässige Rücklagenbildung
Aufgrund der sehr langen Zeitspanne seit der letzten Anpassung haben sich die Standardherstellungskosten zum Teil deutlich erhöht. Sofern durch diese Aufwertung in der Schlussbilanz des Wirtschaftsjahres 2021/2022 bzw. des Wirtschaftsjahres 2022 zu deutlichen
Gewinnsprüngen kommt, besteht gemäß dem BMF-Schreiben aus Billigkeitsgründen das Wahlrecht zur Bildung einer den steuerlichen
Gewinn mindernden Rücklage. Im Rahmen dessen dürfen maximal 80 % des Gewinns aus der Neubewertung in die Rücklage bzw. die „anderen Sonderposten“ eingestellt werden. Die Bemessungsgrundlage hierfür ist der Unterschied zwischen der Bewertung zu neuen und bisherigen Standardherstellungskosten am maßgeblichen Bilanzstichtag für das gesamte Feldinventar/die gesamte stehende Ernte.
Die Rücklage ist in den folgenden Wirtschaftsjahren mit mindestens 25 % des eingestellten Betrages gewinnerhöhend aufzulösen.
Im Hinblick auf die Steuerbelastung ist die Abfederung der Auswirkung (möglicherweise entstehender Umstellungsgewinn) durch die Einstellung in den Sonderposten und dessen Auflösung in den darauffolgenden Wirtschaftsjahren zu empfehlen.
Hierfür und für weitere Ausführungen in diesem Zusammenhang, insbesondere weiterer beispielhafter Erläuterungen, verweisen wir Sie auf das BMF-Schreiben vom 8. November 2022 (IV C 7 – S 2163/21/10001 :003).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Steuern unterstützen Sie dabei gerne und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.
i. V. Karsten Fleck i. V. Dimitri Dreker
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2022 das Gesetz über die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Die Ampelfraktionen hatten sich in diesem Kontext auf Änderungen bei der geplanten Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber verständigt.
Zunächst hatte die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck vor, rückwirkend ab September 2022 die erzielten „Mehrgewinne“ abzuschöpfen. Aus unserer Verbandssicht wäre das ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit gewesen und dazu noch ein falsches Zeichen für den Ausbau Erneuerbarer Energien.
Deshalb begrüßen wir die Nachbesserungen bei der Abschöpfung von Zufallserlösen im jetzt erzielten Kompromiss. Konkret wurde sich auf Folgendes verständigt:
1. Eine Abschöpfung rückwirkend zum 1. Dezember 2022 statt zum 1. September 2022.
2. Eine Erhöhung des Sicherheitszuschlags für Biogasanlagen auf neun Cent statt auf drei Cent.
3. Anlagen mit bis zu einem Megawatt Leistung werden auf die Höchstbemessungsleistung abgestellt, d.h. sie sind von der Abschöpfung befreit.
Gemeinsam mit unserem Bundesverband, dem DRV, haben wir uns maßgeblich für diese Änderungen eingesetzt und mit der 1-Megawatt-Grenze eine Befreiung für die allermeisten Anlagen erzielt. Jetzt gilt es darauf zu achten, dass die Maßnahmen mit vertretbarem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden müssen.
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