Genossenschaftsstiftung

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Wir fördern Kooperationen

Die gemeinnützige GENOSSENSCHAFTSSTIFTUNG mit Sitz in Frankfurt am Main wurde im Frühjahr 2010 gebildet und ist aus der bereits seit Jahren tätigen Haas-Rexerodt-Stiftung hervorgegangen. Ihre Arbeit wird durch einen Vorstand und einen Stiftungsrat geleitet, dem Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsrates des Genoverband e.V. angehören.

Selbsthilfe und Selbstverwaltung unterstützen

Die GENOSSENSCHAFTSSTIFTUNG möchte dazu beitragen, den genossenschaftlichen Grundgedanken der gemeinschaftlichen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Selbsthilfe und Selbstverwaltung zu vermitteln und ihn zeitgemäß und praxisorientiert weiterzuentwickeln.

Fördertätigkeit

In ihrer Projektförderung unterstützt sie hierfür vor allem Initiativen im Bildungsbereich sowie wissenschaftliche Vorhaben und Veranstaltungen in Hochschulen und Universitäten.

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

WP StB Dipl.-Ing. agr. Ingmar Rega, Vorsitzender, Neu Isenburg
WP Marco Schulz, stv. Vorsitzender, Hannover
WP StB Dipl.-Kfm. Peter Götz, Neu-Isenburg

Dr. Peter Hanker, Vorsitzender, Volksbank Mittelhessen eG, Gießen
Markus Bärenfänger, Volksbank Rhein-Erft-Köln eG, Hürth
Folkert Groeneveld, Agrarhandel und Transport GmbH Gernrode/Eichsfeld, Niederorschel
Wilfried Krieg, Agrargenossenschaft eG Welsickendorf, Niederer Fläming

Dipl.-Kfm. StB Dr. Thomas Kless, Geschäftsführer, Neu-Isenburg

Antragsverfahren

Alle geförderten Vorhaben müssen den Bestimmungen der Satzung entsprechen. Förderungswürdig sind Vorhaben und Maßnahmen von herausragender Bedeutung. Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen aus den Stiftungsmitteln ist, dass keine Dauerförderung erfolgt und alle weiteren Finanzierungsmöglichkeiten einschließlich der Eigenmittel ausgeschöpft sind.

Die Anträge werden in den Sitzungen des Vorstands oder seiner Beauftragten beraten und entschieden. Der Antragsteller erhält eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung seines Antrages. Dieser Zuwendungsbescheid enthält:

  • Die grundsätzliche Zusage,
  • den Zuwendungsbetrag,
  • den Verwendungszweck,
  • die Voraussetzungen und ggf. Auflagen für die Auszahlung,
  • den Vordruck für eine zurück­zureichende Zuwendungs­bestätigung.

Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Zuwendungs­bestätigung frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung bzw. vor Projektbeginn überwiesen.

Eine Zusage ist an die Maßgabe gebunden, dass im Rahmen des Projektes die Förderungdurch die Stiftung veröffentlicht wird.

Der Zuwendungsempfänger muss auf einem Vordruck der Stiftung die vereinbarte Form der Förderung bestätigen und ist verpflichtet, Verwendungsnachweise vorzulegen. Diese sind im Original der Stiftung zu überreichen. Die Stiftung selbst unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Stiftungs­behörde der Stadt Frankfurt am Main sowie das zuständige Finanzamt. Bei Nicht­beachtung getroffener Vereinbarungen oder Auflagen der Zuwendungen behält sich die Stiftung grundsätzlich vor, eine Kürzung des zugezahlten Betrages oder auch eine Rück­forderung vorzunehmen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit kulturellen, sozialen und sonstigen gemein­nützigen Aufgaben entsprechend der Satzung der Stiftung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Anträge an die Stiftung werden formlos gestellt. Folgende Unter­lagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Darstellung der Aufgaben, Arbeit und Zielsetzung des Antrag­stellers (Satzung, Arbeitsbericht).
  • Inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Vorhabens.
  • Finanzierungsplan mit Kostenvoranschlag für das geplante Vorhaben, wobei ein Eigenanteil vorgesehen werden sollte.
  • Sonstige Unterlagen, die eine Entscheidung über den Antrag erleichtern.

Rechtliche Grundlagen

Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Hessen eingetragen und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.

Download Satzung

Durch das zuständige Finanzamt ist die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkannt worden. Zur Förderung der Arbeit der Stiftung können daher Spenden oder Zustiftungen steuerbegünstigt entgegen genommen werden.

Die wesentlichen Grundsätze zum Antragsverfahren sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Download Merkblatt zum Antragsverfahren

Impressum/Rechtshinweise

Sitz:
Frankfurt am Main

Verwaltungssitz in:
Neu-Isenburg

Dr. Rainer Hartig
Hannoversche Str. 149
30627 Hannover

Telefon 0511 9574-5452
Telefax 0511 9574-425513

Die Vertretung der Stiftung erfolgt durch ihren Vorstand. Gesetzlicher Vertreter der Stiftung ist nach § 26 BGB i.V.m. § 86 BGB der Vorsitzende des Vorstandes und sein Stellvertreter. Jeweils einer von beiden vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern des Vorstandes des Genoverband e.V.

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Hier gelten die Hinweise und Regelungen des Internetauftrittes des Genoverband e.V. entsprechend, die Sie >hier< finden. Die organisatorische Betreuung der GENOSSENSCHAFTSTIFTUNG erfolgt durch den Genoverband e.V., dies gilt auch für die Einrichtung und Unterhaltung dieses Internetauftrittes.

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