- 17.05.2023
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Der heutige Genoverband ist durch die Fusion des Genossenschaftsverbands in Frankfurt und des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbands in Münster im Jahr 2017 entstanden. Die Geschichte der genossenschaftlichen Verbände geht zurück bis ins 19. Jahrhundert. Ihre Gründung ist eng mit dem Namen Wilhelm Haas verbunden.
Auf die Entwicklung des deutschen Genossenschaftswesens hatte Wilhelm Haas, der 1839 in Darmstadt geboren wurde, großen Einfluss. Anders als Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch ging es Haas weniger um die Gründung von Genossenschaften, sondern vielmehr darum, bereits bestehende Genossenschaften in Verbänden zu organisieren und so die Schlagkraft des Genossenschaftswesens insgesamt zu stärken. Der Darmstädter arbeitete an dem, was man heute den genossenschaftlichen Verbund nennt. So war der studierte Jurist zum Beispiel Initiator und Präsident des 1873 in Mainz gegründeten 'Verband der hessischen landwirtschaftlichen Konsumvereine'. 1883 gründete Haas den 'Reichsverband ländlicher Genossenschaften'. Schulze-Delitzsch, Raiffeisen und Haas schufen Einrichtungen, die aus bitterer Not der ländlichen Bevölkerung und der Handwerker und Gewerbetreibenden ins Leben gerufen wurden. Hunger, Geldmangel und Ohnmacht gegenüber den wirtschaftlich Mächtigen standen an der Wiege der Genossenschaften. Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung wurden zu Schlüsseln, die den Betroffenen Tore in eine bessere Zukunft öffnen sollten.
Dieses Ziel wurde auch bei der Verbandsgründung in Wiesbaden im Jahre 1862 verfolgt. Der Verband formulierte seine Aufgaben so: „Die Anknüpfung wechselseitiger Geschäftsverbindungen zwischen den Verband bildenden Vereinen“ und „den Austausch der Erfahrungen bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereinsgebietes und der dadurch bedingten Bedürfnisse“; schließlich „die Beschlussfassung über gemeinsame Anträge bei dem allgemeinen Vereinstag der deutschen Genossenschaften und die Verfolgung und Ausführung des dort Beschlossenen“.
25. Mai 1862 – Einladung zum ersten Vereinstag in Wiesbaden
Im Laufe der Zeit entstanden flächendeckend Regionalverbände, denen sich die Genossenschaften zunächst freiwillig anschlossen und freiwillig der Prüfung unterzogen. 1889 wurde die Prüfung zur gesetzlichen Pflicht. Seit 1934 ist jede Genossenschaft von Gesetzes wegen verpflichtet, einem Prüfungsverband anzugehören. Meilensteine der jüngeren Geschichte waren 1990 die Aufnahme von Genossenschaften aus Thüringen und 1992 die Fusion mit dem Genossenschaftsverband Kurhessen-Thüringen e. V., Kassel.
In der ehemaligen DDR waren die Raiffeisen- und die Schulze-Delitzsch-Genossenschaften strikt voneinander getrennt organisiert. Diese Trennung behielten sie auch nach der Wende bei. Mit der Wiedervereinigung schlossen sich die Raiffeisen-Genossenschaften dem damaligen Raiffeisenverband Kassel und die Schulze-Delitzsch-Genossenschaften sowie die Volksbanken dem Genossenschaftsverband Frankfurt an. Jeweils rund 60 Agrargenossenschaften traten dem Frankfurter Verband und dem Kasseler Verband bei. Im Jahr 1992 schließlich kam es nach intensiven Gesprächen zur Vereinigung der Verbände in Frankfurt und Kassel. Der Genossenschaftsverband Frankfurt konnte damals bereits auf eine 130-jährige Geschichte, der Genossenschaftsverband Kassel auf 110 Jahre zurückblicken.
Im Jahr des 140-jährigen Bestehens 2002 wurde die Verschmelzung mit dem Saarländischen Genossenschaftsverband e.V. eingetragen. Seit dem 1. Januar 2004 gehören dem Verband zudem die sächsischen Kreditgenossenschaften an. Auf zwei Mitgliederversammlungen im November 2008 votierten die Mitglieder des Genossenschaftsverbandes Frankfurt und des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland für eine Fusion rückwirkend zum 30. Juni 2008. Der dabei entstandene genossenschaftliche Regionalverband mit Verwaltungssitzen in Frankfurt und in Hannover erhielt den Namen „Genossenschaftsverband e.V.“.
Ein weiterer Zusammenschluss: die Verschmelzung des „Genossenschaftsverband“ mit dem „Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband“. Den Weg dazu freigemacht haben die Mitglieder, die auf zwei Versammlungen im April 2017 für die Fusion votierten. Entstanden ist dabei der „Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.“ Er ist der mit Abstand größte genossenschaftliche Regionalverband. Zu seinen Kernaufgaben zählen Prüfung, Beratung, Betreuung, Bildung und Interessenvertretung für seine rund 2.600 Mitglieder mit zusammen etwa acht Millionen genossenschaftlichen Anteilseignern in 14 Bundesländern.