Die Stifterbanken der niedersächsischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind berechtigt, Anträge auf Zuwendungen, die dem Stiftungszweck entsprechen zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
Die Anträge auf Förderung werden formlos von den Stifterbanken gestellt. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Projektes mit Stellungnahme der Bank
- Finanzierungsplan inkl. Angaben über die gesicherten Finanzierungsanteile und den Eigenanteil der Bank (10%)
- Darstellung der öffentlichkeitswirksamen/kommunikativen Präsenz der Stiftung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Antragstellers durch Satzung oder aktuellen Bescheid des Finanzamtes
Die Anträge werden in den Sitzungen des Vorstandes beraten und entschieden. Die antragstellende Bank erhält eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Dieser Zuwendungsbescheid enthält:
- die grundsätzliche Zusage
- die Höhe des Zuwendungsbetrages
- den Verwendungszweck
- Voraussetzungen, ggf. Auflagen für die Auszahlung
- die Erklärung des Zuwendungsempfängers
- die Erklärung der Bank
Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Erklärung des Zuwendungsempfängers auf ein Konto der antragstellenden Bank überwiesen.Nach Abschluss des geförderten Projektes ist die Erklärung der Bank über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vorzulegen.