6. Newsletter Ausgabe 07/2023

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

Sie haben die Junglandwirteförderung im Rahmen der GAP beantragt? Lesen Sie bitte unser Special zu dem Thema!

Der zweite Teil unserer Mediationsreihe, die Vorstellung der Prüfungsplattform easyGeno, erste Details zur Eröffnungsveranstaltung der Winterschulung und nicht zuletzt das Update zum Bundesprogramm Energieeffizienz und den Möglichkeiten moderner Pflanzenzüchtung: Unser heutiger Newsletter ist wieder vollgepackt mit relevanten Themen rund um Agrargenossenschaften.

Eine Betriebsvorstellung darf natürlich nicht fehlen, so geht es dieses Mal um die Genießergenossenschaft Sachsen eG.

Viel Spaß bei der Lektüre!

Herzlich,
Ihr Team für Agrargenossenschaften

Zahlreiche Agrargenossenschaften haben im Rahmen der GAP-Antragstellung die Junglandwirteförderung beantragt. Diese kann sich auf maximal 16.080 € pro Betrieb pro Jahr belaufen. Bei der Antragstellung wird die gleichberechtigte Mit-Unternehmerschaft der einzelnen Genossenschaftsmitglieder unterstellt. Nach dem Verständnis des Genossenschaftsverbandes müssen Agrargenossenschaften demnach auch gefördert werden, wenn ein Junglandwirt lediglich Genossenschaftsmitglied und nicht etwa Vorstandmitglied ist. Diese Auffassung der Gesetzgebung wurde durch ein unabhängiges Rechtsgutachten bestätigt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt das Gesetz allerdings sehr eng aus. Demnach wäre der Junglandwirt nur dann förderfähig, sofern dieser Mitglied im Vorstand der Agrargenossenschaft ist.

Erste Fälle zeigen, dass einzelne Genehmigungsbehörden eine noch engere Interpretation des Gesetzes vornehmen wollen. Ein Junglandwirt im Vorstand darf ihrer Auffassung nach bei Entscheidungen nicht überstimmt werden können.

Wir als Genossenschaftsverband sind sicher, dass diese Auslegung nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann. So wird in der Begründung des Gesetzes eindeutig auf die Gleichberechtigung der Agrargenossenschaften bei der Junglandwirteförderung hingewiesen. Zwischenzeitlich wird dies auch in einen Beitrag der renommierten juristischen Fachzeitschrift „Agrar- und Umweltrecht“ bestätigt (Dombert, Maximilian/Lieberum, Michael: Am Beispiel der Junglandwirteförderung bei Agrargenossenschaften: Die Umsetzung der GAP_Reform 2023 in Deutschland, Agrar- und Umweltrecht 6/2023, Seite 202-209).

Sobald ablehnende Bescheide zu diesem Teil der beantragten GAP-Förderung bei Ihnen eintreffen, wird der Rechtsweg erforderlich. Diesbezüglich strebt der Verband ein Musterverfahren an. Dennoch ist im Einzelfall Widerspruch einzulegen. Einzelne Bescheide werden dann im besten Fall ruhend gestellt, bis es zu einer Entscheidung der Musterverfahren kommt.

Der Genossenschaftsverband wird für die Gleichberechtigung der Agrargenossenschaften kämpfen, dazu benötigen wir jedoch Ihre Unterstützung! Bitte teilen Sie uns zunächst über das angehängte Dokument mit, inwieweit Sie betroffen und bereit sind, sich an einem Musterverfahren zu beteiligen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung, die Sie bitte per Mail an Laurie Breuer () senden. Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Kati-Büttner Janner (; 0151/72918000)

Andreas Eisen Profil bild

Dr. Andreas Eisen

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Bereichsleiter

  • 030 26472-7043

Am 07. Juli 2023 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die neu überarbeitete „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A Landwirtschaftliche Primärproduktion vom 28. Juni 2023“ veröffentlicht. Diese betrifft Landwirtschaftliche Kleinstunternehmen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Primärproduktion, Erzeugergruppen, Organisationen und Verbünde sowie Forschungseinrichtungen, die eine Beihilfe für ihre Projekte beantragen möchten.

Auch in der überarbeiteten Version werden wieder relevante Punkte gefördert. Dazu gehören

- Energieberatung

- Investitionsmaßnahmen (allgemein)

- Einzelmaßnahmen (u.a. Kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung (Reifendruckregelanlagen))

In dem nächsten Newsletter wird detailliert auf die einzelnen Fördermöglichkeiten eingegangen. Wenn Sie sich für das Programm interessieren und sich vorab informieren möchten, melden Sie sich gerne bei Ralf-Dieter Lewin, Martin Flegler oder Dr. Simone Roscher.

Sollten Sie die neue Richtlinie selbst lesen möchten, finden Sie diese hier.

Ralf Dieter Lewin Profil bild

Ralf Dieter Lewin

  • 038534332180
Martin Flegler Profil bild

Martin Flegler

Betreuung und Beratung Hannover/Rendsburg
Standort Hannover

Energieberater

  • 0511 9574-5556
Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 030 26472-7051

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts veröffentlicht. Dr. Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V., befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, so sei der Vorschlag ein „Meilenstein der europäischen Agrarpolitik“ – dem können wir uns als Genossenschaftsverband nur anschließen. Wir begrüßen die Entwicklung hin zu einer langfristig nachhaltigen Landwirtschaft.

Laut dem Vorschlag der Kommission sollen Pflanzen künftig in zwei Gruppen unterteilt werden: Ist die Änderung des Genmaterials der Pflanze auch über klassische Züchtung wie etwa das Einkreuzen möglich, so sollen die mittels neuer Verfahren erzeugten Pflanzen den auf klassischem Wege gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden. Die Zahl der Veränderungen des Genmaterials soll jedoch weiterhin begrenzt werden. Jegliches auf diesem Wege erzeugtes Saatgut wird laut Vorschlag in einer Datenbank registriert und beim Inverkehrbringen gekennzeichnet, um die Verwendung im Ökolandbau sicher ausschließen zu können.

Pflanzen, deren Genmaterial nicht mit klassischer Züchtung erzeugt werden kann, sollen – ähnlich den aktuell geltenden Vorschriften – reguliert werden. Eine Kennzeichnung als „Gentechnisch veränderter Organismus“ (GVO) würde verbindlich. Die Dokumentation der der Veränderung zugrundeliegenden Ziele wäre zusätzlich auf freiwilliger Basis möglich. In diesem Punkt verspricht sich die Kommission eine Optimierung der Pflanzen hin zu nachhaltigeren Bewirtschaftungsformen.

Voraussetzung des Anbaus von Pflanzen dieser Kategorie sei, einen gesicherten, parallelen GVO-freien Anbau der Kulturen aufrechterhalten zu können.

Auf den Punkt gebracht: Lieferanten von per Gesetz definierter Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnisse, mit maximal 350 Millionen Euro (in besonderen Fällen bis 4 Milliarden) Jahresumsatz, werden durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) besonders vor unlauteren Handelspraktiken „stärkerer“ Kunden geschützt.

Der Schutz gilt für entgeltliche Lieferungen der geschützten Erzeugnisse von natürlichen und juristischen Personen an Kunden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, oder Behörden. Sofern die Käufer keine Behörde sind, müssen die nachfolgenden Umsatzstufen erfüllt sein:


Pauschalierungen

Stufe Jahresumsatz des Lieferanten Jahresumsatz des Käufers
1 bis 2 Mio. Euro über 2 Mio. Euro
2 über 2 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro über 10 Mio. Euro
3 über 10 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro über 50 Mio. Euro
4 über 50 Mio. Euro bis 150 Mio. Euro über 150 Mio. Euro
5 über 150 Mio. Euro bis 350 Mio. Euro über 350 Mio. Euro

Über ihre jeweilige Pauschalierungsstufe müssen sich die betroffenen Verhandlungsparteien in den Vertragsverhandlungen jeweilig informieren. Zusätzlich ist bis zum 1. Mai 2025 der Verkauf von Milch- und Fleischprodukten sowie Obst-, Gemüse- und Gartenbauprodukten einschließlich Kartoffeln durch Lieferanten geschützt, die einen Jahresumsatz im jeweiligen Verkaufssegment in Deutschland von maximal 4 Milliarden Euro haben, sofern dieser nicht mehr als 20 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des Käufers beträgt. In diesem Fall muss der jeweilige Jahresumsatz mitgeteilt werden.

Adressiert wird durch das AgrarOLkG u. a. Folgendes:

  1. Zahlungsfristen (§ 11)
  2. Vereinbarung über das Zurückschicken nicht verkaufter Erzeugnisse (§ 12)
  3. Vereinbarung einer kurzfristigen Beendigung des Vertrages über den Kauf von verderblichen Erzeugnissen (§ 13)
  4. Vereinbarung von Zahlungen oder Preisnachlässen für die Lagerung von Erzeugnissen (§ 14)
  5. Vereinbarung über einseitige Vertragsänderung (§ 15)
  6. Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Lieferanten (§ 16)
  7. Vereinbarung über Zahlungen oder Preisnachlässe für die Listung von Erzeugnissen (§ 17)
  8. Androhung von Vergeltungsmaßnahmen (§ 18)
  9. Mündliche Verträge (§ 19)
  10. Mangels Vereinbarung unlautere Handelspraktiken (§ 20)
  11. Vorlage einer Zahlungen- und Kostenschätzung (§ 21)
  12. Vertragswirksamkeit (§ 22)
  13. Verbot der unlauteren Handelspraktiken (§ 23)

Sollten Sie einen genaueren Blick in das Gesetz werfen wollen, schauen Sie gerne hier: https://www.gesetze-im-internet.de/agrarmsg/BJNR091710013.html

Lieferanten von Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnissen sollten sich daher genauso wie Käufer mit dem AgrarOLkG beschäftigen, um ihre wichtigen Rechte und Pflichten zu kennen.

Im vorangegangenen Newsletter haben wir die Krisenkommunikation aus der proaktiven Sicht und der Sicht einer betroffenen Genossenschaft betrachtet. Aber welche Unterstützung gibt es, wenn eine solche Krisensituation einmal auftritt?

Kritik von Umweltorganisationen, Ärger mit Bürgerinitiativen oder schwarze Schafe in der Lieferkette – vor Krisensituationen ist keine Agrargenossenschaft gefeit. Besonders in Zeiten digitaler Medien weiß die Öffentlichkeit oft schneller Bescheid, als Sie sich intern formieren können, um das weitere Vorgehen in der Krise zu besprechen. Kritische Fragen, Proteste oder ein Shitstorm können die Folge sein.

Alt-Kanzler Helmut Schmidt sagte einmal: „In der Krise zeigt sich der Charakter“. Dies gilt nicht nur für einzelne Personen, sondern eben auch für Unternehmen. Denn Krisen stellen Beide vor besondere Herausforderungen. Die Öffentlichkeit erwartet eine proaktive, transparente, zielgerichtete und allumfassende Reaktion.

Hier kommt die Krisenkommunikation ins Spiel. In solchen Fällen hat ein schnelles, zielgerichtetes und allumfassendes Handeln die oberste Priorität, zumal Ihre Genossenschaft durch eine professionelle Reaktion auf die Krise vor nachhaltigem Schaden bewahrt werden kann.

Das Besondere unserer Krisenberatung: Alle Einheiten der genossenschaftlichen Verbandsfamilie – Kommunikationsexperten, Rechts- sowie Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater arbeiten zusammen, um eine ganzheitliche und rechtssichere Krisenkommunikation zu implementieren.

Die Krisenhotline der Verbandsfamilie erreichen Sie rund um die Uhr unter der untenstehenden Rufnummer. Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und die Krisenmanager der AWADO Kommunikationsberatung melden sich schnellstmöglich bei Ihnen, um Sie im Fall der Fälle bei der Bewältigung Ihrer Krisensituation zu unterstützen und Reputation und Image Ihrer Genossenschaft zu sichern.

Krisenhotline: 0151 64932054

Norman Edelmann Profil bild

Norman Edelmann

Krisenkommunikation, Unternehmenskommunikation, CEO-Positionierung
AWADO Kommunikationsberatung GmbH

  • 051195745209

Die Debatte um die Agrarstrukturgesetze nimmt an Fahrt auf und mündete in Thüringen, Brandenburg und Sachsen in drei ähnlichen Gesetzesvorhaben. Auch aus Sachsen-Anhalt hört man von einem – nunmehr dritten – Anlauf. Der Genossenschaftsverband hat zu allen bisherigen Entwürfen Stellungnahmen eingereicht und im vergangenen Newsletter berichtet. Gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband e.V. und den Familienbetrieben Land- und Forst haben wir in Thüringen ein Expertengutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Dieses Gutachten stuft das Gesetzesvorhaben im Kern als nicht verfassungskonform ein.

Für den politischen Prozess ist es erforderlich, dass sich möglichst viele Betroffene in die Debatte einbringen. Hierzu haben wir ein Musterschreiben entworfen, das Ihnen als Grundlage dienen kann, Ihre örtlichen Mitglieder des Landtages anzuschreiben.

Sehen Sie das Anschreiben als Mustervariante, die Sie bei Bedarf mit der Stellungnahme des Verbandes an die untenstehenden Adressen Ihres Landtages senden können.

Landtag Brandenburg
Alter Markt
14467 Potsdam

Sächsischer Landtag
Postfach 11 01 33
01330 Dresden

Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Sollten Sie ein Schreiben versenden wollen und die Kontaktdaten Ihrer Abgeordneten benötigen, dürfen Sie sich gerne bei Laurie Breuer (Telefon: 025171869667, E-Mail: ) melden.

Andreas Eisen Profil bild

Dr. Andreas Eisen

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Bereichsleiter

  • 030 26472-7043

Mittweida. Der 08. Mai 2020 ist der Tag, an dem eine Idee in die Tat umgesetzt wird. Die Idee, Verbrauchern hochwertig produziertes Schweinefleisch zu bieten. Wie? Hier wird nicht der Bock zum Gärtner, sondern der Verbraucher zum Produzenten gemacht und zwar mithilfe des genossenschaftlichen Gedankens. Was ist das Besondere, wie kam es dazu und wer steckt dahinter?

Standard ist bei der Genießergenossenschaft, die mittlerweile rund 420 Mitglieder zählt, eigentlich nichts, seien es nun die Mastschweine selbst, die Haltungsdauer, die Fütterung, das Haltungskonzept oder die Vermarktung.

Vorab die Eckdaten: Zu der Genossenschaft gehören rund 220ha landwirtschaftliche Fläche, im Anbau sind Weizen, Gerste, Lein, Erbsen und Mais. Aktuell arbeitet ein Mitarbeiter für die Genossenschaft. Im Stall, der 440 Ferkel- und 1760 Mastschweineplätze umfasst und zyklisch belegt wird, werden zukünftig zwei Mitarbeiter, und in der Schlachtstätte drei Mitarbeiter beschäftigt sein.

Besondere Schweine, besonderes Futter

Durch die Verpaarung von Kreuzungssauen der Rassen Dänisch Yorkshire und Dänische Landrasse mit reinrassigen Duroc-Ebern, werden den Ferkeln zahlreiche positive Eigenschaften mitgegeben, die letzten Endes auch die Produktqualität maßgeblich beeinflussen: Neben zutraulichen, gesunden und frohwüchsigen Schweinen im Stall können die Genossenschaftsmitglieder später auch von fein marmoriertem, besonders zartem Fleisch profitieren. Dieses wird ihnen übrigens, wenn das Unternehmen erfolgreich und gewinnbringend wirtschaftet, in Form von 1kg Fleischpaketen 1x jährlich als Dividende ausgezahlt.

Die Fütterung erfolgt ausschließlich mit regionalem Futter, wobei dem Öllein eine besondere Bedeutung zukommt: 15 % des Futters macht allein Leinextraktionsschrot (Leinkuchen) aus, ein für Tiere sehr schmackhaftes, gesundes Futter, das für eine Anreicherung von Omega-3-Fettsäuren im Fleisch sorgt. Beim späteren Fleischverzehr machen sich die positiven Eigenschaften der mehrfach ungesättigten Fettsäuren durch ihre blutdrucksenkende, entzündungshemmende und Blutfett- sowie blutzuckerregulierende Wirkung bemerkbar. Außerdem besteht die Futtermischung der Schweine aus Weizen- und Gerstenschrot sowie Mineralfutter.

Neben der speziellen Fütterung erhalten die Schweine in dem neuen Stall mehr Platz/ Bewegungsfreiheit als gesetzlich vorgeschrieben. Den Ferkeln stehen 0,8m²/Tier zur Verfügung, Läufer und Mittelmast erhalten 1,5 m²/Tier und die Endmastschweine können sich auf jeweils 2,5m²/Tier austoben. Ergänzt wird das umfangreichere Platzangebot durch konstante Frischluft dank einer Kombination von Auslauf- und Außenklimastall mit zwei Klimazonen und Rückzugsmöglichkeiten. Die Genießerschweine werden auf Stroh gehalten, können ihre Buchten beliebig in Aktivitäts-, Fress-, Ruhe- und Kotbereich einteilen und die Mast ist etwa doppelt so lang wie üblich. Diese Haltungsbedingungen sind laut Herrn Dr. Eckhard Meyer (Schweinehaltungsexperte am LfULG) zwischen Haltungsstufe 3 und 4 anzusiedeln.

Diese besondere, aufwändige Haltung ist naturgemäß deutlich kostenintensiver als es die konventionelle Tierhaltung ist und als es mit den durchschnittlichen Verkaufspreisen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) darstellbar wäre. Mit der Einbindung des Verbrauchers als Mitglied der Genießergenossenschaft in die (Fleisch-) Produktion, wird diesem eine echte Teilhabe an der Lebensmittelproduktion ermöglicht. Die Umsetzung der Verbraucherwünsche ist ohne Umwege möglich, der Konsument kann als Mitglied der Genossenschaft Einfluss auf Fütterung, Vermarktung und Haltung nehmen.

Handeln statt Fordern

Anstatt bei Tierhalter, LEH oder Politik ein Umdenken einzufordern, haben sich die Gründungsmitglieder der Genießergenossenschaft (zu denen unter anderem die Volksbank Mittweida und die Agraset Agrargenossenschaft eG gehören) rund um Jan Gumpert als Vorstandsvorsitzenden und Stephanie Friebel als stellvertretende Vorstandsvorsitzende zum Handeln entschieden - Selbsthilfe könnte man sagen. Dank demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten haben alle Mitglieder seit Tag eins, dem 08.05.2020, an den Entscheidungen der Genießergenossenschaft teil.

Der erste Schritt nach der Gründung ist die Gründungsprüfung, die aufgrund guter Erfahrungen des Vorstandsvorsitzenden Herrn Jan Gumpert, bereits vom Genossenschaftsverband vorgenommen wird: „Der Verband ist eine Ansammlung von Experten aus jedem Wissens- und Wirtschaftsgebiet, die sich wunderbar ergänzen. Die Unterstützung des Verbandes ist sehr kollegial.“

Während sich die Mitglieder in diesem Leuchtturmprojekt darum kümmern, die gemeinsamen Vorstellung der artgerechten Tierhaltung zu sammeln und ein Haltungskonzept auszuarbeiten, das allen Ansprüchen der Mitglieder gerecht wird, werden parallel die Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Beratungsabteilung des Verbandes im Rahmen einer Gremienschulung auf die künftigen Aufgaben und Pflichten der gänzlich neuen Position vorbereitet.

Große Gewinnspannen/die Gewinnmaximierung sind keine Ambition der Genossenschaft, wirtschaftliches Handeln schon. Aus diesem Grund nimmt die Genossenschaft direkt zu Beginn die Betriebsentwicklungsplanung, eine intensive Liquiditätsplanung und die Fördermittelplanung (Unterstützung bei der Beantragung und dem Abrufen der Fördermittel) in Anspruch.

„Eingestallt wird voraussichtlich im August!“, freut sich Alfred Johne (Agrarberater) vom Genossenschaftsverband, der die Genießergenossenschaft von Beginn an betriebswirtschaftlich und strategisch berät.

Der nächste Schritt in Mittweida ist der Bau der betriebseigenen Schlachtstätte, um kurze Wege und den Qualitätsanspruch (auch bei der Schlachtung und Verarbeitung) sicherstellen zu können. Diese Maßnahme unterstreicht die Einzigartigkeit der Genossenschaft.

Die Tiere erreichen die Schlachtstätte zu Fuß über einen 50m langen Weg, den sie in ihrer gewohnten Tiergruppe zurücklegen. Somit werden lange Transporte und der damit verbundene Stress für die Tiere vermieden, die Fleischqualität wird bewahrt. Die Tierkörper werden nach dem Schlachten überwiegend als Hälften verkauft und mit Kühltransportern zu Partnerunternehmen gefahren, bei denen die Weiterverarbeitung stattfindet.

Für die Zukunft ist geplant, eine eigene Zerlegung zu etablieren, welche dann die Grundlage für Direktvermarktung (Hotels und Gaststätten) und einen Onlinehandel bietet.

Viel Wert werde bei der Genießergenossenschaft auch auf die Kommunikation gelegt, der Verbraucherdialog sei über die Genossenschaftsmitglieder hinaus wichtig, so Vorstandsvorsitzender Jan Gumpert. Aus diesem Grund wird kurz nach der Gründung im Jahr 2020 eine regional ansässige Werbeagentur mit der externen Kommunikation betraut. So finden Interessierte die Genießergenossenschaft Sachsen eG auf Instagram, Facebook, YouTube, Twitter und sogar bei LinkedIn.

Sollten Sie nach dem Lesen des Artikels Interesse an einem Gespräch mit Ihrem Berater haben, melden Sie sich jederzeit gerne bei Ihrem zuständigen Berater oder der Abteilungsleitung Ihrer Region:

Jan-Ulf Holz: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
(Telefon: +4938534332151, E-Mail: )

Dr. Simone Roscher: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
(Telefon: +4930264727051, E-Mail: )

Übrigens freut sich die Genießergenossenschaft auch über neue Mitglieder! Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, besuchen Sie einfach die Homepage.

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

Wir freuen uns, dass Dr. Simone Roscher mit Wirkung zum 01. August 2023 die Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II u.a. mit dem Standort Leipzig übernimmt. Dr. Roscher tritt damit die Nachfolge von Rechtsanwalt Uwe Tiet an, der mit der neu geschaffenen Position „Seniorreferent Recht“ als Stabstelle des Bereichs Beratung und Betreuung Genossenschaften betraut wird.

Dr. Simone Roscher (Jahrgang 1984) ist studierte Agrarwissenschaftlerin und ist seit 2016 für den Genossenschaftsverband als Agrarberaterin am Standort Berlin tätig. Sie beschreibt sich selbst als lebensfroh, machmal übermotiviert und etwas sportlich. Simone Roscher leitet derzeit die Projektgruppe „Initiative Agrar(-genossenschaften)“ und ist Absolventin unseres internen Führungskräfte-Nachwuchsprogramms.

Kontaktdaten: Dr. Simone Roscher, Telefon: 030 26472705, E-Mail:

Rechtsanwalt Uwe Tiet ist zudem ausgebildeter Landwirt. Der Potsdamer ist 57 Jahre jung, verheiratet und hat 2 Kinder. Er ist seit 2019 Abteilungsleiter im Genossenschaftsverband und wird künftig wird den Bereich Agrargenossenschaften in Fragen zum Agrar-, Gesellschafts-, und Genossenschaftsrecht unterstützen. Er steht weiterhin allen Agrargenossenschaften als Ansprechpartner, insbesondere bei der Beratung von Strategie- und Entscheidungsprozessen, zur Verfügung.

Kontaktdaten: RA Uwe Tiet, Telefon: 0341909881935, E-Mail:

Wir wünschen Dr. Simone Roscher und Uwe Tiet einen guten und erfolgreichen Start in ihren neuen Funktionen!

Der mediaV-Award würdigt exzellente Kommunikationsleistungen von Verbänden, Agenturen und Medienschaffenden und wird alle zwei Jahre vom Verbändereport vergeben. Diese Auszeichnung ist ein Beweis für die hohe Qualität und den Mehrwert, den die Website des Genossenschaftsverbandes bietet.

Die Website wurde entwickelt, um ein digitales Informations- und Kommunikationsangebot für Mitglieder des Verbandes und weitere Besucher wie Besucherinnen bereitzustellen. Mit einer intuitiven Navigation, einem ansprechenden Design und relevanten Inhalten ist sie zu einer wertvollen Ressource für alle geworden, die sich für das Genossenschaftswesen und die Verbandsarbeit interessieren. Seit zehn Jahren arbeitet der Verband, aktuell das Team der Kommunikationsberatung II konstant daran, die Website weiterzuentwickeln, um diese Ressource aktuell und ansprechend zu halten.

"Wir sind unglaublich stolz darauf, dass unsere Website mit dem mediaV-Award in der Kategorie 'Beste Website' ausgezeichnet wurde", sagt Marco Lorenz, Ableitungsleiter Kommunikationsberatung II, der für die Website des Genossenschaftsverbandes verantwortlich ist. "Diese Auszeichnung ist eine Anerkennung für unser Engagement und unsere kontinuierlichen Bemühungen, unseren Online-Auftritt stetig weiterzuentwickeln, um den Bedürfnissen unserer Mitglieder gerecht zu werden."

Die Gewinner des mediaV-Awards wurden von einer unabhängigen Jury ermittelt und ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 12. Juni bei einer feierlichen Veranstaltung in der Kölner Volksbühne statt. Gemeinsam mit dem IT-Dienstleister incognito durfte Marco Lorenz dort die Auszeichnung stellvertretend für sein Team entgegennehmen.

Der Online-Auftritt wurde von der Fachjury des Initiators „Verbändereport“ als herausragend in Bezug auf Design, Benutzerfreundlichkeit und Informationsgehalt bewertet. Herzlichen Dank an alle, die zu diesem großartigen Erfolg beigetragen haben! Ein besonderer Dank geht an das Website-Team aus der Abteilung Kommunikationsberatung II, das mit Leidenschaft und Hingabe daran arbeitet, die Online-Präsenz kontinuierlich zu verbessern und alle Besucher wie Besucherinnen bestmöglich zu informieren.

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Kira Portleroi

Social-Media-Kommunikation, Webdesign
AWADO Kommunikationsberatung GmbH

  • 0211160914648

Es ist soweit: Wir haben unsere digitale Prüfungsplattform easyGeno auch für den Einsatz im Bereich der Agrargenossenschaften ausgebaut. Die Konzepte hierfür haben wir unter Beteiligung mehrerer Genossenschaften erarbeitet.

Bei der Prüfung der Klein- und Kleinstgenossenschaften sowie bei der Prüfung der Genossenschaftsbanken nutzen wir easyGeno bereits seit 2020. Nun freuen wir uns, dass wir unsere digitale Prüfungsplattform ab sofort auch für alle Waren-, Dienstleistungs- und Agrargenossenschaften zum Einsatz bringen können.

easyGeno bietet eine einheitliche Übermittlungsplattform für Dokumente und Dateien zur Vorbereitung von Jahresabschlussprüfungen und vielen weiteren Prüfungen des Genossenschaftsverbandes. Über easyGeno erfolgt die Bereitstellung des qualifiziert elektronisch signierten Prüfungsberichtes – auch für Ihre Aufsichtsratsvorsitzenden.

Warum ist die Nutzung der Prüfungsplattform für Ihre Genossenschaft vorteilhaft?

Die easyGeno-Prüfungsplattform ist einfach, digital und sicher. Die Prüfungsplattform vereinfacht den Prüfungsprozess: easyGeno löst die Einreichung der Prüfungsdokumente per E-Mail ab und führt Sie durch den gesamten Prüfungsprozess – von der Terminabstimmung über die Einreichung der Prüfungsunterlagen bis zur Bereitstellung des Prüfungsberichtes. Dies ermöglicht eine schlanke und effiziente Prüfungsabwicklung.

Ab wann kommt easyGeno und was haben Sie als Genossenschaft vorab zu tun?

Ab Juli 2023 startet sukzessive der „Erstregistrierungsprozess“ mit der Vereinbarung der Nutzungsbedingungen. Hierzu erhalten Sie zeitnah von uns die notwendigen Erstregistrierungsunterlagen. Nach abgeschlossener Registrierung kann easyGeno für die dann startenden Prüfungen genutzt werden. Sie werden vom Prüfungsteam über die einzelnen Termine informiert.

Wer hilft Ihnen bei Fragen weiter?

Für viele Fragen finden Sie bereits in der in easyGeno hinterlegten FAQ-Liste entsprechende Antworten. Die FAQ-Liste ist nach den einzelnen Rollen gegliedert und folgt dem typischen Ablauf einer Prüfung mit easyGeno.

Für den Fall, dass Ihre Frage dort nicht beantwortet wird, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an . Oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 069- 6978-3030 an. Wir sind von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie erreichbar.

Ihr Ansprechpartner:

Team easyGeno
Verwaltungssitz Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 16091-4675
E-Mail:

Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert – umso wichtiger ist ein professionelles Personalmanagement geworden. Jens Stechert, Vorstand der Agrar-Produkte eG Spornitz kennt die Schwierigkeiten rund um die Personalsuche aus dem betrieblichen Alltag: „Die Besetzung offener Stellen wird immer schwieriger. Auch für uns war das ein Problem. Nachdem die altbewährte Stellenanzeige in der Fachzeitschrift nicht zum Erfolg führte, holten wir uns Hilfe bei Barbara Siwirska. Ihr gelang es für beide Stellen jeweils mehrere Bewerber zu finden. Mittlerweile haben wir einen neuen Kollegen in der Betriebsleitung und einen Mitarbeiter für die Biogasanlage zu unserer Zufriedenheit eingestellt.“

Die AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH bietet Unterstützung im Recruiting, bei der Entwicklung einer Arbeitgebermarke und Entlohnungsmodellen. Barbara Siwirska und ihr Team beleuchten in den kommenden Monaten die wichtigsten Themen für Sie als Newsletter-Abonnenten.

Barbara Siwirska Profil bild

Barbara Siwirska

  • 0385 3433-2179

In der letzten Ausgabe haben wir die These aufgestellt, dass sich die Prinzipien der Mediation und die genossenschaftlichen Prinzipien sehr ähneln. Gewagt? Möglich! Aber nicht unmöglich. Wir zeigen es Ihnen!

Zunächst wieder etwas Theorie…

Die Prinzipien der Mediation

Es gibt insgesamt fünf Grundprinzipien, die sich aus dem Mediationsgesetz ergeben (Ja, es gibt ein eigenes Mediationsgesetz!).

Was steckt dahinter?

Freiwilligkeit: Grundsätzlich nehmen alle Parteien freiwillig an der Mediation teil. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Mediation jederzeit abgebrochen werden kann. Das Prinzip der Freiwilligkeit gilt übrigens auch für den Mediator selbst.

Eigenverantwortung: Die Parteien sind für die Lösungsfindung und das Ergebnis selbst verantwortlich. Der Mediator unterstützt lediglich bei der Suche. Mal ehrlich, wer kennt die Gegebenheiten vor Ort besser als Sie selbst?

Vertraulichkeit: Es werden keine Details der Mediation an Dritte gegeben – weder durch die Konfliktparteien, noch durch den Mediator. In diesem Sinne: Ohne Worte. (Alternativer Text: Klar, sonst können wir uns das auch alles sparen.)

Informiertheit: Alle Parteien werden gleichermaßen informiert. Konfliktrelevante Informationen werden offengelegt. Natürlich nur gegenüber den Beteiligten – wegen der Vertraulichkeit.

Neutralität: Der Mediator ist jeder Partei gleichermaßen verpflichtet. Es ist dem Mediator also egal, ob Sie dieselben Hobbies mit ihm teilen oder gleiche Vorlieben haben. Sie werden nicht anders behandelt als Ihre Gegenpartei.

Genossenschaftliche Prinzipien vs. Mediationsprinzipien

Und? Kam Ihnen das ein oder andere Prinzip bekannt vor? Das ist auch kein Wunder, wenn man mal die Prinzipien gegenüberstellt, kann man eine gewisse Ähnlichkeit ableiten.

Kritikern ist bestimmt direkt aufgefallen, dass zwei Prinzipien fehlen: Informiertheit und Vertraulichkeit. Aber seien wir mal ehrlich. Sollten das nicht Grundsätze des Zusammenarbeitens sein und damit selbstverständlich, unabhängig von Mediation oder Genossenschaftswesen?

Unser Fazit: Das Verfahren der Mediation ist für Genossenschaften wie gemacht, da die Funktionslogik sehr ähnlich ist. Den Einsatzmöglichkeiten sind dabei keine Grenzen gesetzt: präventiv oder kurativ, bei kleinen Konflikten oder größeren, für zwei Parteien oder mehrere. Haben Sie Bedarf? Unser Expertenteam der Mediation ist für Sie da.

Jetzt haben wir über Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Eigenverantwortung gesprochen, was macht denn dann der Mediator noch, wenn sowieso alles in Ihrer Hand liegt? Berechtigte Frage! Mehr dazu erfahren Sie in der nächsten Ausgabe!

Sie haben ein persönliches Anliegen? Melden Sie sich bei uns.

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Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

  • 0211 16091-4679

Vier schnelle Fragen an Kollegen und Kolleginnen aus Ihrem Verband:

  1. Was machen Sie beim Genossenschaftsverband?

Ich arbeite in der Abteilung Beratung und Betreuung Genossenschaften in der Geschäftsstelle Münster. Überwiegend bin ich im Projekt Schülergenossenschaften tätig. Darüber hinaus bin ich ausgebildete Mediatorin und beschäftige mich daher viel mit dem Thema Konfliktmanagement.

  1. Welche Schwerpunkte betreuen Sie beim Verband?

Ich betreue die Schülergenossenschaften in NRW und Niedersachsen und begleite dort auch die Gründungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mediation. Dabei geht es nicht nur um die Durchführung, sondern auch um Aufklärung und Information dieses Verfahrens. Ein tolles Ergebnis dieser Arbeit ist unser Erklärvideo.

  1. Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

Ich arbeite überwiegend im Homeoffice. Dort führe ich digitale Gründungsberatungen durch, berate telefonisch unsere Projektteilnehmer oder gebe Webinare für Schülergenossenschaften. Wenn das Telefon mal nicht klingelt, entwickle und überarbeite ich unsere Daten und die Homepage. Darüber hinaus beantworte ich Anfragen zur Mediation oder schreibe Artikel für unsere Newsletter. Langeweile gibt es nicht.

  1. Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Ich verbringe meine Freizeit mit meiner Familie und Freunden, z. B. bei einem netten Spieleabend oder einfach nur zum Quatschen. Wenn wir mit den Kindern nicht gerade die heimischen Spielplätze erkunden, sind wir auch gerne mit dem Wohnwagen unterwegs.

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Stefanie Herfort

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Schülergenossenschaften
Master of Mediation (MM)

  • 0211 16091-4679

Managementprogramm

Mit dem „Managementprogramm“ bietet die GenoAkademie ein Seminar für (Nachwuchs-)Führungskräfte aus Agrargenossenschaften, die sich auf die Übernahme von Führungstätigkeiten der ersten und zweiten Reihe vorbereiten oder ihre Managementfähigkeiten auffrischen und vertiefen möchten.

Weitere Details finden Sie unter den folgenden Links oder der untenstehenden pdf-Datei:

Managementqualifikation für (Nachwuchs-)Führungskräfte Block 1 - Das 1 x 1 der erfolgreichen Mitarbeiterführung : GenoAkademie

Managementqualifikation für (Nachwuchs-)Führungskräfte Block 2 - Professionelles Finanzmanagement – Betriebe zukunftssicher gestalten : GenoAkademie

Managementqualifikation für (Nachwuchs-)Führungskräfte Block 3 - Reputation kommt durch Kommunikation : GenoAkademie

Auch über das Managementprogramm hinaus bietet die GenoAkademie wieder zahlreiche spannende Seminare und Weiterbildungen für Sie an.

Bodenproben in der Landwirtschaft - Aktueller Stand und anstehende Veränderungen Weitere Details und Anmeldung.

Webinar: Extra-Fortbildung für „Neue Buchhalter“ - Grundlagen Jahresabschluss Weitere Details und Anmeldung.

Online-Qualifizierung für das Ehrenamt in Genossenschaften Weitere Details und Anmeldung.

Webinar: N-Effizienz erhöhen – N-Verluste bei der Mineraldüngung vermeiden Weitere Details und Anmeldung.

Online-Seminar: Bodenfruchtbarkeit erhalten und fördern Weitere Details und Anmeldung.

Online-Seminar: Sachkunde Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz Weitere Details und Anmeldung.

Online-Seminar: Sachkunde Anwendung von Antikoagulantien - Aufbauseminar für Sachkunde gem. § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz Weitere Details und Anmeldung.

Webinar: Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften Weitere Details und Anmeldung.

Qualitätsmanagement - Praktische Umsetzung von QM-Systemen Weitere Details und Anmeldung.

Bei Fragen zu dem Veranstaltungsangebot für Agrargenossenschaften, dürfen Sie Herrn Marco Morcinczyk (Telefon: +4951195745733, E-Mail: ) ansprechen.

08.11.2023 Eröffnungsveranstaltung Winterschulung:

Am 08. November 2023 (10.00 - 13.00 Uhr) findet die Eröffnungsveranstaltung der Winterschulung am Seddiner See statt. Die Veranstaltung wird sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Agrargenossenschaften.Nachhaltigkeit – Wie kriegen wir die Kurve im Spannungsfeld Ökonomie und Ökologie?“ beschäftigen. Als Moderator konnten wir den Chefredakteur der top agrar, Matthias Schulze Steinmann gewinnen.

Freuen Sie sich jetzt schon auf exklusive Fachvorträge zu dem Thema „Potenziale der Diversifizierung im Pflanzenbau“. Den Herausforderungen und Chancen der Nachhaltigkeitsdebatte aus Sicht von Agrarwirtschaft und Finanzbranche werden wir uns in einer Diskussion intensiv widmen.

Details und Ihre Einladung erhalten Sie als Mitglied wie gewohnt gesondert. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bei der diesjährigen Auftaktveranstaltung!

Die Ernteschätzung des DRV für 2023 ist jüngst erschienen. Hier gehts zur Pressemitteilung.

Das EU-Parlament entscheidet: Naturwiederherstellungsgesetz geht in das Trilogverfahren.

Die Bundesländer haben sich geeinigt, die Ökoregelungen der GAP anzupassen. Hier geht’s weiter.


Die Bayer AG hat eine Umfrage zur möglichen Wiederzulassung von Glyphosat gestartet: Hier geht’s zur Umfrage.

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